Das Wichtigste in Kürze
- Eine Änderung der Franchise wirkt immer auf den 1. Januar, nie mitten im Jahr.
- Tiefere Franchise: Meldung bis 30. November; höhere Franchise: keine gesetzliche Kündigungsfrist, Meldung bis 31. Dezember.
- Erwachsene wählen CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500, Kinder CHF 0 bis CHF 600 in Schritten von CHF 100.
- Der Prämienrabatt darf höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen, bei CHF 2'500 also höchstens CHF 1'540 im Jahr.
- Zürich 2026, CSS Grundversicherung, 36 Jahre: CHF 651.00 pro Monat mit CHF 300, CHF 522.70 mit CHF 2'500 Franchise.
Was heisst Franchise ändern?
Franchise ändern heisst, dass du für das nächste Kalenderjahr eine andere Stufe der Franchise wählst, also den Betrag, den du jedes Jahr selbst bezahlst, bevor die Grundversicherung Kosten übernimmt. Du bleibst dabei bei deiner Kasse und in deinem Versicherungsmodell; nur die Franchise und damit die Prämie ändern sich.
Die Auswahl ist gesetzlich festgelegt. Für Erwachsene und junge Erwachsene ab 19 Jahren gibt es die ordentliche Franchise von CHF 300 und die Wahlfranchisen von CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die ordentliche Franchise CHF 0; wählbar sind CHF 100 bis CHF 600 in Schritten von CHF 100. Eine Kasse muss nicht alle Wahlfranchisen anbieten, ihr Angebot muss aber im ganzen Kanton gelten. Mehr zu den einzelnen Stufen erklären die Einträge Franchisenstufen und Wahlfranchise.
Eine Änderung in beide Richtungen ist möglich, aber nicht zu denselben Bedingungen. Wer die Franchise erhöht, übernimmt mehr Risiko und entlastet die Kasse. Wer sie senkt, gibt Risiko an die Kasse zurück. Deshalb gelten unterschiedliche Fristen. Die Franchise gibt es nur in der Grundversicherung; Zusatzversicherungen haben eigene Selbstbehalte, die du nach dem Vertrag änderst.
So funktioniert es
Zeitpunkt: immer der 1. Januar
Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Jede Änderung wirkt deshalb auf den 1. Januar. Meldest du im März eine neue Franchise, gilt sie trotzdem erst ab dem nächsten Jahr. Mitten im Jahr bleibt deine Franchise bestehen, auch wenn sich deine Gesundheit oder dein Einkommen verändert.
Tiefere Franchise: Eingang bis 30. November
Willst du von einer Wahlfranchise zu einer tieferen Franchise oder zur ordentlichen Franchise von CHF 300 wechseln, gilt die einmonatige Kündigungsfrist nach der Prämienmitteilung. Deine Meldung muss also bis 30. November bei der Kasse sein. Für 2027 ist das Montag, 30.11.2026. Das BAG führt diese Änderung in seiner Übersicht mit genau dieser Frist auf. Mehr zum Stichtag unter Wechselfrist.
Höhere Franchise: keine gesetzliche Frist
Für den Wechsel zu einer höheren Franchise nennt das BAG keine gesetzliche Kündigungsfrist; die Änderung wirkt auf den 1. Januar. In der Praxis nehmen die Kassen solche Meldungen bis 31. Dezember entgegen. Frag bei deiner Kasse nach, ob sie eine bestimmte Form verlangt, zum Beispiel über das Kundenportal.
Mit oder ohne Kassenwechsel
Du kannst die Franchise bei deiner bisherigen Kasse ändern oder den Wechsel mit einem Kassenwechsel verbinden. Beim Kassenwechsel auf 1. Januar wählst du die Franchise bei der neuen Kasse frei. Die Fristen für die Kündigung bleiben dieselben.
Sonderfall Wechsel während des Jahres
Musst du die Kasse mitten im Jahr verlassen, weil du den Wohnort verlegst, behältst du die Franchise, sofern die neue Kasse diese Stufe anbietet. Die Kostenbeteiligung, die du im laufenden Jahr schon bezahlt hast, wird angerechnet.
Wie sich die Prämie ändert
Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Der Rabatt ist aber begrenzt: Er darf höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen, das du übernimmst. Das zusätzliche Risiko ist die Differenz zur ordentlichen Franchise. Bei CHF 2'500 sind das CHF 2'200, der Rabatt darf also höchstens CHF 1'540 im Jahr ausmachen. Welche Rabatte deine Kasse tatsächlich gibt, siehst du im Prämienrechner.
Rechtliche Grundlage
Die Regeln stehen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV):
- Art. 93 Abs. 1 KVV: Kassen dürfen neben der ordentlichen Versicherung wählbare Franchisen anbieten: für Erwachsene und junge Erwachsene CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500, für Kinder CHF 100 bis 600. Das Angebot muss für den ganzen Kanton gelten.
- Art. 94 Abs. 1 KVV: Die Versicherung mit wählbaren Franchisen steht allen offen. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden.
- Art. 94 Abs. 2 KVV: Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen von Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG auf das Ende eines Kalenderjahres möglich.
- Art. 94 Abs. 3 KVV: Wer die Kasse während des Jahres wegen Umzug oder Stellenwechsel wechselt, behält die Franchise, sofern die neue Kasse diese Form führt.
- Art. 95 Abs. 2bis KVV: Die Prämienreduktion darf pro Kalenderjahr höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen.
- Art. 103 KVV: Die ordentliche Franchise beträgt CHF 300 (Abs. 1), der Selbstbehalt höchstens CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder (Abs. 2). Bei einem Kassenwechsel während des Jahres rechnet die neue Kasse die bereits bezahlte Franchise an (Abs. 4).
Die Frist von einem Monat nach Prämienmitteilung, die für die tiefere Franchise gilt, stammt aus Art. 7 Abs. 2 KVG.
Beispiel: Was jede Franchisestufe bei einer Kasse kostet
Elena ist 36 Jahre alt, wohnt in Zürich und ist bei der CSS im Standardmodell versichert. Sie überlegt, ihre Franchise zu ändern. Die Tabelle zeigt die Monatsprämien ihres Tarifs für jede Stufe. Grundlage: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, Jahrgang 1990, mit Unfall, CSS Grundversicherung; Quelle BAG. Den Steckbrief der Kasse findest du unter CSS.
| Franchise | Monatsprämie | Jahresprämie | Ersparnis zu CHF 300 | gesetzlicher Höchstrabatt |
|---|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 651.00 | CHF 7'812.00 | – | – |
| CHF 500 | CHF 639.40 | CHF 7'672.80 | CHF 139.20 | CHF 140 |
| CHF 1'000 | CHF 610.20 | CHF 7'322.40 | CHF 489.60 | CHF 490 |
| CHF 1'500 | CHF 581.00 | CHF 6'972.00 | CHF 840.00 | CHF 840 |
| CHF 2'000 | CHF 551.90 | CHF 6'622.80 | CHF 1'189.20 | CHF 1'190 |
| CHF 2'500 | CHF 522.70 | CHF 6'272.40 | CHF 1'539.60 | CHF 1'540 |
Die Tabelle zeigt auch, dass diese Kasse bei allen Stufen den gesetzlichen Höchstrabatt fast vollständig ausschöpft. Das ist nicht bei jeder Kasse so. Wie deine eigene Schwelle aussieht, rechnet der Franchise-Rechner mit deinen Prämien und erwarteten Kosten.
Was bedeutet das für dich?
Prüfe jedes Jahr im Oktober, ob deine Franchise noch passt. Die neuen Prämien sind dann bekannt, und du hast Zeit bis zu den Fristen.
- Ist im nächsten Jahr eine grössere Behandlung geplant? Eine Operation, eine Geburt oder eine lange Therapie spricht für eine tiefere Franchise. Denk daran: Die Meldung muss bis 30. November bei der Kasse sein.
- Waren deine Kosten in den letzten Jahren tief? Dann kann eine höhere Franchise sinnvoll sein. Diese Änderung kannst du noch bis Ende Dezember melden.
- Kannst du den höheren Eigenanteil tragen? Mit CHF 2'500 Franchise kann dein Eigenanteil in einem Jahr bis CHF 3'200 betragen (Franchise plus höchstens CHF 700 Selbstbehalt).
- Wechselst du auch die Kasse? Dann wählst du die neue Franchise direkt bei der neuen Kasse. Die Termine dafür zeigt der Fristen-Rechner.
Bei Kindern lohnt sich der Blick auf die Familie: Sind mehrere Kinder bei derselben Kasse versichert, ist ihre gesamte Kostenbeteiligung auf das Doppelte des Höchstbetrags pro Kind begrenzt.
Häufige Fehler
- Die Franchise unter dem Jahr ändern wollen. Das geht nicht, auch nicht bei einer neuen Diagnose. Die Änderung wirkt erst am 1. Januar.
- Die tiefere Franchise im Dezember melden. Dann ist die Frist verpasst; die bisherige Franchise gilt ein weiteres Jahr.
- Nur die Prämie vergleichen. Die höhere Franchise spart Prämie, erhöht aber den möglichen Eigenanteil um bis zu CHF 2'200 pro Jahr.
- Annehmen, jede Kasse gebe denselben Rabatt. Der gesetzliche Höchstrabatt ist eine Obergrenze. Wie viel eine Kasse tatsächlich gibt, zeigt der Vergleich.
- Keine Bestätigung verlangen. Lass dir die neue Franchise schriftlich bestätigen und prüfe die Police für das neue Jahr.
Wie wir die Schwelle zwischen zwei Franchisen berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Kann ich die Franchise während des Jahres ändern?
Nein. Die Franchise gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. Eine Änderung wirkt erst auf den nächsten 1. Januar, auch wenn du sie im Frühling meldest.
Muss ich die Kasse wechseln, um die Franchise zu ändern?
Nein. Du meldest die neue Franchise einfach deiner bisherigen Kasse. Du kannst die Änderung aber auch mit einem Kassenwechsel verbinden und bei der neuen Kasse direkt eine andere Franchise wählen.
Warum ist die Frist für eine tiefere Franchise kürzer?
Mit einer tieferen Franchise übernimmt die Kasse mehr Kosten. Die Verordnung behandelt das wie einen Wechsel und verlangt die Kündigungsfrist nach Art. 7 KVG, also Eingang bis 30. November. Eine höhere Franchise entlastet die Kasse und kann deshalb bis Ende Jahr gewählt werden.
Was passiert mit der Franchise, wenn ich mitten im Jahr umziehe und die Kasse wechseln muss?
Wechselst du wegen eines Umzugs während des Jahres die Kasse, behältst du die bisher gewählte Franchise, sofern die neue Kasse diese Form anbietet. Bereits bezahlte Kostenbeteiligung wird angerechnet.
Verwandte Begriffe
- FranchiseDie Franchise ist der Betrag, den du in der Grundversicherung jedes Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Erwachsene haben mindestens CHF 300 und können bis CHF 2'500 wählen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber deinen Anteil, wenn du krank wirst.
- WahlfranchiseEine Wahlfranchise ist jede Franchise über der gesetzlichen Mindestfranchise. Als Erwachsene wählst du CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 statt CHF 300, für Kinder gibt es CHF 100 bis 600. Du trägst mehr Kosten selbst und bekommst dafür einen Prämienrabatt von höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos.
- WechselfristDie Wechselfrist ist der letzte Tag, an dem deine Kündigung oder Änderung bei der Krankenkasse eintreffen muss, damit sie auf das neue Jahr wirkt. Für die Grundversicherung ist das der 30. November, 2026 ein Montag. Bis dann wechselst du die Kasse, das Modell oder in eine tiefere Franchise; eine höhere Franchise geht bis 31. Dezember.
- FranchisenstufenFranchisenstufen sind die festen Beträge, zwischen denen du deine Franchise in der Grundversicherung wählst. Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es sechs Stufen von CHF 300 bis CHF 2'500, für Kinder sieben Stufen von CHF 0 bis CHF 600. Andere Beträge sind nicht erlaubt, und keine Kasse muss alle Wahlstufen anbieten.
- Ordentliche FranchiseDie ordentliche Franchise ist die gesetzliche Mindestfranchise in der Grundversicherung: CHF 300 pro Kalenderjahr für Erwachsene und junge Erwachsene. Bis zu diesem Betrag bezahlst du deine Arzt-, Medikamenten- und Spitalrechnungen selbst. Wählst du nichts anderes, gilt automatisch diese Stufe; Kinder haben keine ordentliche Franchise.
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93Art. 93 Abs. 1 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
