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Franchisenstufen

Auch: wählbare Franchisen

Kurz erklärt

Franchisenstufen sind die festen Beträge, zwischen denen du deine Franchise in der Grundversicherung wählst. Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es sechs Stufen von CHF 300 bis CHF 2'500, für Kinder sieben Stufen von CHF 0 bis CHF 600. Andere Beträge sind nicht erlaubt, und keine Kasse muss alle Wahlstufen anbieten.

Aktualisiert am

Illustration: kleine Treppe mit sechs gleichmässig verteilten Stufen auf hellem PapiergrundSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ab 19 Jahren wählst du zwischen CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500.
  2. Für Kinder bis 18 Jahre gelten CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 und 600.
  3. Die Stufen sind in Art. 93 KVV für alle Kassen gleich festgelegt; eine Kasse darf aber einzelne Wahlstufen weglassen.
  4. Im Kanton Zürich (Region 1) sank 2026 die mittlere Erwachsenenprämie von CHF 580.00 bei CHF 300 auf CHF 453.90 bei CHF 2'500 (BAG).
  5. Eine höhere Stufe gilt ab 1. Januar; eine tiefere Stufe meldest du bis 30. November.

Was sind Franchisenstufen?

Franchisenstufen sind die erlaubten Beträge für die Franchise in der obligatorischen Grundversicherung. Die Franchise ist der Teil deiner Gesundheitskosten, den du pro Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor die Krankenkasse Rechnungen übernimmt. Du kannst diesen Betrag nicht frei festlegen, sondern nur aus einer kurzen Liste wählen. Diese Liste nennt man Franchisenstufen.

Die unterste Stufe ist die ordentliche Franchise. Sie beträgt für Erwachsene CHF 300 und für Kinder CHF 0. Alle höheren Stufen heissen Wahlfranchise. Dafür gibt dir die Kasse einen Rabatt auf die Prämie.

Die Stufen gelten nur in der Grundversicherung nach KVG. Zusatzversicherungen nach VVG kennen eigene Selbstbehalte, die im Vertrag stehen und frei gestaltet werden. Wenn eine Kasse in einem Spitalzusatz von einer «Franchise» spricht, hat das mit den Stufen hier nichts zu tun.

Die Stufen im Überblick

AltersgruppeOrdentliche FranchiseWahlfranchisen
Erwachsene ab 26 JahrenCHF 300CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500
Junge Erwachsene 19–25 JahreCHF 300CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500
Kinder bis 18 JahreCHF 0CHF 100, 200, 300, 400, 500, 600

So funktioniert es

Du wählst die Stufe beim Eintritt in eine Kasse oder auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres. Die gewählte Stufe gilt dann für das ganze Jahr. Massgebend für die Anrechnung ist das Behandlungsdatum: Eine Behandlung im Dezember zählt zur Franchise des alten Jahres, auch wenn die Rechnung erst im Januar eintrifft.

Die Kassen bieten die Wahlstufen freiwillig an. Die ordentliche Franchise muss jede Kasse führen; bei den Wahlfranchisen darf sie auswählen. Ein Versicherer kann für junge Erwachsene andere Wahlstufen anbieten als für Erwachsene ab 26 Jahren. Sein Angebot muss aber im ganzen Kanton gleich sein.

Für jede höhere Stufe gibt es einen Rabatt. Dieser Rabatt ist nach oben begrenzt: Er darf höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen, das du mit der höheren Stufe übernimmst. Bei CHF 2'500 übernimmst du CHF 2'200 mehr Risiko als bei CHF 300; der Rabatt darf also höchstens CHF 1'540 im Jahr betragen. Zudem muss die Prämie jedes besonderen Modells mindestens 50 % der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung deiner Region und Altersgruppe betragen.

Unabhängig von der Stufe zahlst du nach der Franchise 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350). Dein maximaler Eigenanteil ist also die gewählte Stufe plus dieser Höchstbetrag.

Rechtliche Grundlage

Art. 64 Abs. 2 und 3 KVG legen fest, dass du dich mit einer Franchise und einem Selbstbehalt an den Kosten beteiligst und dass der Bundesrat die Beträge bestimmt. Art. 64 Abs. 4 KVG hält fest, dass für Kinder keine Franchise erhoben wird.

Die Beträge stehen in der KVV. Art. 103 Abs. 1 KVV setzt die ordentliche Franchise auf CHF 300 je Kalenderjahr, Abs. 2 den Höchstbetrag des Selbstbehalts auf CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Art. 93 Abs. 1 KVV zählt die Wahlfranchisen abschliessend auf und erlaubt unterschiedliche Angebote für Erwachsene und junge Erwachsene. Art. 94 KVV regelt den Wechsel der Stufe, Art. 95 Abs. 2bis KVV die Obergrenze von 70 % für den Rabatt und Art. 90c KVV die Mindestprämie von 50 %.

Beispiel: Prämien pro Stufe in Zürich

Die Tabelle zeigt die mittlere Monatsprämie (Median) aller Angebote für eine erwachsene Person mit Jahrgang 1990 in der Gemeinde Zürich. Grundlage sind die Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG.

Median der Monatsprämie je Franchisenstufe, Zürich 2026
StufeMedian pro MonatDifferenz pro Jahr zu CHF 300Mehr Risiko pro Jahr
CHF 300CHF 580.00––
CHF 500CHF 568.40CHF 139.20CHF 200
CHF 1'000CHF 540.00CHF 480.00CHF 700
CHF 1'500CHF 511.20CHF 825.60CHF 1'200
CHF 2'000CHF 483.50CHF 1'158.00CHF 1'700
CHF 2'500CHF 453.90CHF 1'513.20CHF 2'200

Die Prämie sinkt nicht gleichmässig: Von CHF 300 auf CHF 500 sparst du im Median CHF 139.20 im Jahr für CHF 200 mehr Risiko, von CHF 2'000 auf CHF 2'500 CHF 355.20 für CHF 500 mehr Risiko. Die Verhältnisse sind bei jeder Kasse anders. Deine eigenen Zahlen siehst du im Prämienrechner, der die offiziellen BAG-Prämien aller Kassen für jede Stufe anzeigt.

Bei Kindern ist das Angebot dünner. In Zürich gab es 2026 für Kinder mit Jahrgang 2016 insgesamt 128 Angebote mit der Stufe CHF 0 und 113 mit CHF 600, aber nur 88 mit CHF 100 und 88 mit CHF 300 (Quelle BAG). Mehr dazu unter Kinderfranchise.

Was bedeutet das für dich?

Die richtige Stufe hängt von deinen erwarteten Kosten und deiner Reserve ab. Drei Fragen helfen:

  1. Wie hoch waren deine Kosten in den letzten Jahren? Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse zeigen die Summe pro Jahr.
  2. Kannst du den Höchstbetrag bezahlen? Bei CHF 2'500 sind es bis CHF 3'200 im Jahr (Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt).
  3. Lohnt sich eine mittlere Stufe überhaupt? Prüfe bei deiner Kasse, wie viel Rabatt die Stufen CHF 1'000 bis CHF 2'000 wirklich bringen. Oft ist der Schritt zur höchsten oder zur tiefsten Stufe klarer als eine Zwischenstufe.

Der Franchise-Rechner rechnet mit deinen echten Prämien aus, ab welchen Kosten welche Stufe günstiger ist. Die Termine für einen Wechsel der Stufe findest du unter Fristen, das Vorgehen unter Franchise ändern.

Häufige Fehler

  • Einen Zwischenbetrag verlangen. CHF 800 oder CHF 3'000 gibt es in der Grundversicherung nicht. Nur die Stufen aus Art. 93 KVV sind erlaubt.
  • Annehmen, jede Kasse habe alle Stufen. Die Wahlstufen sind freiwillig. Prüfe vor dem Wechsel, ob die neue Kasse deine Stufe führt.
  • Den Selbstbehalt vergessen. Nach der Franchise zahlst du noch 10 % bis CHF 700 (Kinder CHF 350).
  • Die Frist für eine tiefere Stufe verpassen. Wer im Dezember eine tiefere Stufe will, ist zu spät. Die Meldung muss bis 30. November bei der Kasse sein.
  • Nur den Rabatt anschauen. Vergleiche immer Jahresprämie plus möglichen Eigenanteil.

Wie wir Prämien und Mediane berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Wie viele Franchisenstufen gibt es?

Für Erwachsene und junge Erwachsene gibt es sechs Stufen: die ordentliche Franchise von CHF 300 und fünf Wahlfranchisen bis CHF 2'500. Für Kinder gibt es sieben Stufen von CHF 0 bis CHF 600 in Schritten von CHF 100.

Kann ich eine Franchise von CHF 800 wählen?

Nein. Die Beträge sind in Art. 93 KVV abschliessend aufgezählt. Zwischenwerte wie CHF 800 oder CHF 3'000 darf keine Kasse in der Grundversicherung anbieten.

Bietet jede Kasse alle Stufen an?

Nein. Die Kassen müssen nicht alle Wahlfranchisen anbieten, die ordentliche Franchise aber schon. Bei Kindern fehlen die Zwischenstufen häufiger: In Zürich gab es 2026 für Kinder 128 Angebote mit CHF 0, aber nur 88 mit CHF 100.

Gelten für junge Erwachsene andere Stufen?

Nein. Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren haben die gleichen Stufen wie Erwachsene, also CHF 300 bis CHF 2'500. Die Kasse darf ihnen aber eine andere Auswahl an Wahlstufen und andere Rabatte anbieten als Erwachsenen ab 26 Jahren.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93Art. 93 KVVfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
  5. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  6. BAG, Priminfo: Häufige Fragenpriminfo.admin.ch
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