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Wechselfrist

Auch: Frist 30. November

Kurz erklärt

Die Wechselfrist ist der letzte Tag, an dem deine Kündigung oder Änderung bei der Krankenkasse eintreffen muss, damit sie auf das neue Jahr wirkt. Für die Grundversicherung ist das der 30. November, 2026 ein Montag. Bis dann wechselst du die Kasse, das Modell oder in eine tiefere Franchise; eine höhere Franchise geht bis 31. Dezember.

Aktualisiert am

Illustration: Herbstliche Kalenderseite mit hervorgehobenem Dreissigsten und fallenden BlätternSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Stichtag für den Wechsel auf 2027 ist Montag, 30.11.2026: Bis dann muss deine Kündigung bei der bisherigen Kasse eingegangen sein.
  2. Die Frist folgt aus der einmonatigen Kündigungsfrist nach Mitteilung der neuen Prämie (Art. 7 Abs. 2 KVG).
  3. Bis 30. November wechselst du Kasse, Versicherungsmodell, Bonusversicherung oder in eine tiefere Franchise.
  4. Eine höhere Franchise oder den Eintritt in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kannst du ohne diese Frist wählen.
  5. Zürich 2026, Erwachsene, CHF 300 Franchise: Zwischen dem Median des Standardmodells und dem günstigsten Angebot lagen CHF 1'465.20 pro Jahr.

Was ist die Wechselfrist?

Die Wechselfrist ist der Stichtag, bis zu dem die Krankenkasse deine Kündigung oder deinen Änderungswunsch erhalten haben muss, damit er auf den 1. Januar wirkt. Für die Grundversicherung ist das der 30. November. Dieser Tag ist jedes Jahr derselbe und gilt bei allen Kassen, weil er sich direkt aus dem Gesetz ergibt.

Der Begriff steht im Alltag für mehr als den reinen Kassenwechsel. Bis 30. November kannst du auch innerhalb deiner Kasse das Versicherungsmodell wechseln, eine tiefere Franchise wählen oder eine Bonusversicherung verlassen. All das sind Änderungen, die dich im neuen Jahr stärker absichern oder mehr Wahlfreiheit geben; deshalb verlangt das Gesetz dafür dieselbe Frist wie für eine Kündigung.

Von der Wechselfrist zu unterscheiden ist die Kündigungsfrist. Sie beschreibt die Dauer, die zwischen Eingang und Vertragsende liegen muss: einen Monat nach Prämienmitteilung. Aus dieser Dauer ergibt sich der Stichtag: Ende Dezember minus ein Monat ergibt den 30. November.

Die Wechselfrist gilt nur für die Grundversicherung nach KVG. Für Zusatzversicherungen nach VVG gelten die Fristen aus dem Vertrag. Sie fallen selten auf denselben Tag.

So funktioniert es

Die Kassen reichen ihre Prämien für das Folgejahr beim BAG zur Genehmigung ein. Das BAG gibt die genehmigten Prämien Ende September bekannt und schaltet sie auf priminfo.admin.ch auf. Danach muss dir deine Kasse die neue Prämie mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitteilen, also bis Ende Oktober, und dich auf dein Recht zum Wechsel hinweisen. Ab diesem Brief läuft die Wechselfrist bis 30. November.

Was bis 30. November geht und was nicht

Das BAG hat die Regeln in einer Übersicht zusammengefasst. Für einen Wechsel auf den 1. Januar gilt:

ÄnderungFristGrundlage
Kasse wechselnEingang bis 30. NovemberArt. 7 Abs. 2 KVG
von Wahlfranchise zu tieferer FranchiseEingang bis 30. NovemberArt. 94 Abs. 2 KVV
aus Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell in ein anderes ModellEingang bis 30. NovemberArt. 100 Abs. 3 KVV
aus Bonusversicherung in eine andere FormEingang bis 30. NovemberArt. 97 Abs. 2 KVV
höhere Franchise wählenkeine gesetzliche Kündigungsfrist, wirkt auf 1. JanuarArt. 94 Abs. 1 KVV
vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter WahljederzeitArt. 100 Abs. 2 KVV

Für eine höhere Franchise nennt das Gesetz keine Frist; in der Praxis nehmen Kassen die Meldung bis 31. Dezember entgegen. Wie das im Detail abläuft, erklärt Franchise ändern.

Eingang ist entscheidend

Die Frist ist nur eingehalten, wenn deine Kündigung am 30. November zur gewöhnlichen Geschäftszeit bei der Kasse ist. Der Poststempel zählt nicht. Eine eingeschriebene Sendung, die ins Postfach der Kasse gelegt wird, gilt laut BAG erst als zugestellt, wenn sie auf der Post abgeholt wird. Das BAG empfiehlt, bis Mitte November eingeschrieben zu schicken und selbst zu kündigen.

Neue Kasse vor dem Stichtag sichern

Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr bestätigt, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Die neue Kasse muss dich in der Grundversicherung ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Den Antrag stellst du nach der Prämiengenehmigung, idealerweise vor dem Versand der Kündigung.

Rechtliche Grundlage

Die Wechselfrist ist kein eigener Artikel, sondern ergibt sich aus mehreren Bestimmungen:

  • Art. 7 Abs. 2 KVG: Nach der Mitteilung der neuen Prämie kannst du die Kasse mit einmonatiger Kündigungsfrist auf das Ende des Monats wechseln, welcher der Gültigkeit der neuen Prämie vorangeht. Die Kasse muss die vom BAG genehmigten Prämien mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und auf das Wechselrecht hinweisen.
  • Art. 7 Abs. 5 KVG: Die alte Versicherung endet erst mit der Meldung der neuen Kasse über den lückenlosen Versicherungsschutz.
  • Art. 94 KVV: Eine höhere Franchise wählst du nur auf Beginn eines Kalenderjahres (Abs. 1). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise, in eine Bonusversicherung oder zu einer anderen Kasse ist unter Einhaltung der Fristen von Art. 7 KVG auf Ende Kalenderjahr möglich (Abs. 2).
  • Art. 100 KVV: In ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln (Abs. 2), hinaus nur auf Ende Kalenderjahr mit den Fristen von Art. 7 KVG (Abs. 3).
  • Art. 5 Bst. i KVAG: Die Kasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen.

Wer mit Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten im Rückstand ist, kann die Kasse nach Art. 64a Abs. 6 KVG nicht wechseln, bis alles bezahlt ist.

Beispiel: Was bis 30. November auf dem Spiel steht

Sara ist 36 Jahre alt, wohnt in Zürich und hat die Grundversicherung im Standardmodell mit CHF 300 Franchise. Ihre Prämie liegt genau beim Median. Grundlage: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, Jahrgang 1990, mit Unfall; Quelle BAG. Die Prämien 2027 sind hier bewusst nicht verwendet.

Variante 2026MonatsprämieJahresprämieUnterschied zum Median Standard
Median Standardmodell (27 Angebote)CHF 639.80CHF 7'677.60–
günstigstes StandardmodellCHF 605.20CHF 7'262.40CHF 415.20
günstigstes Angebot aller ModelleCHF 517.70CHF 6'212.40CHF 1'465.20

Für das Jahr 2027 gelten neue Prämien, die das BAG Ende September 2026 bekannt gibt. Der Stichtag für den Wechsel ist Montag, 30.11.2026. Vergleiche die Angebote für deine Gemeinde im Prämienrechner und prüfe die Kassen in den Steckbriefen unter Krankenkassen.

Was bedeutet das für dich?

Rechne vom 30. November rückwärts und plane Puffer ein:

  1. Ende September: Neue Prämien vergleichen, sobald sie veröffentlicht sind.
  2. Bis Ende Oktober: Prämienbrief deiner Kasse abwarten und prüfen, ob sich Franchise oder Modell geändert haben.
  3. Anfang November: Neue Kasse wählen, Antrag stellen, Aufnahmebestätigung abwarten.
  4. Bis Mitte November: Kündigung eingeschrieben verschicken. Eine Vorlage mit allen Pflichtangaben erzeugt der Kündigungsbrief; eine allgemeine Kündigungsvorlage erklärt der Glossar-Eintrag.
  5. 30. November: Letzter Eingangstag. Danach geht nur noch eine höhere Franchise auf den 1. Januar.

Der Fristen-Rechner zeigt dir die Termine für deine Situation, und die Seite Kasse wechseln führt durch alle Schritte eines Kassenwechsels. Hast du mehrere Personen im Haushalt, prüfe jede Police einzeln: Die Frist gilt pro versicherte Person.

Häufige Fehler

  • Am 30. November abschicken. Dann ist es zu spät. Der Brief muss an diesem Tag bei der Kasse sein.
  • Nur eine E-Mail senden, ohne Bestätigung. Ohne Nachweis des Eingangs kannst du die Frist im Streitfall nicht belegen.
  • Den Modellwechsel vergessen. Wer im Hausarzt- oder Telmed-Modell ist und ins Standardmodell zurück will, muss das ebenfalls bis 30. November melden.
  • Die tiefere Franchise zu spät wählen. Eine tiefere Franchise auf 1. Januar geht nur mit Meldung bis 30. November, eine höhere bis Ende Jahr.
  • Offene Rechnungen ignorieren. Mit Zahlungsrückständen blockiert das Gesetz den Wechsel, auch wenn die Kündigung rechtzeitig eingeht.

Wie der Fristen-Rechner die Termine berechnet, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der 30. November auf ein Wochenende fällt?

Massgebend ist, dass die Kündigung bis zum Ablauf der Frist bei der Kasse eingeht. Weil Kassen am Wochenende keine Post annehmen, solltest du in solchen Jahren besonders früh verschicken. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag.

Gilt der 30. November auch für die Zusatzversicherung?

Nein. Zusatzversicherungen haben eigene Fristen aus dem Vertrag und dem VVG, ordentlich meist drei Monate auf Ende des Vertragsjahres. Prüfe deine Police und die Versicherungsbedingungen.

Muss meine Prämie steigen, damit ich bis 30. November wechseln darf?

Nein. Das Recht knüpft an die Mitteilung der neuen Prämie an. Auch wenn deine Prämie gleich bleibt oder sinkt, kannst du auf Ende Jahr wechseln.

Reicht eine E-Mail?

Das KVG schreibt keine Form vor, aber du musst den Eingang beweisen können. Das BAG empfiehlt deshalb einen eingeschriebenen Brief, verschickt bis Mitte November.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 KVVfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  5. BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
  6. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  7. priminfo.admin.ch: Prämienvergleich des BAGpriminfo.admin.ch
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