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Glossar · ModelleArt. 96–98 KVV

Bonusversicherung

Auch: Bonusmodell Grundversicherung

Kurz erklärt

Die Bonusversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Modell der Grundversicherung: Beziehst du ein Kalenderjahr lang keine Leistungen, sinkt deine Prämie im Folgejahr um eine Stufe, bis 45 % unter die Ausgangsprämie. Dafür startest du 10 % teurer als in der ordentlichen Versicherung, und eine Wahlfranchise ist ausgeschlossen.

Aktualisiert am

Illustration: sanft abfallende Treppe mit einer Münze auf jeder tieferen StufeSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Ausgangsprämie der Bonusversicherung liegt 10 % über der Prämie der ordentlichen Versicherung (Art. 98 Abs. 2 KVV).
  2. Es gibt fünf Prämienstufen mit 0 %, 15 %, 25 %, 35 % und 45 % Bonus auf die Ausgangsprämie.
  3. Ein leistungsfreies Kalenderjahr senkt die Prämie um eine Stufe, ein Jahr mit Leistungen hebt sie um eine Stufe.
  4. Die Bonusversicherung darf nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden (Art. 96 Abs. 4 KVV).
  5. Im BAG-Prämiendatensatz 2026 trägt kein Tarif die Bezeichnung «Bonus».

Was ist die Bonusversicherung?

Die Bonusversicherung ist eine besondere Versicherungsform der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie belohnt Jahre ohne Leistungsbezug mit einer tieferen Prämie. Der Bundesrat hat sie gestützt auf Art. 62 Abs. 2 Bst. b KVG zugelassen: Die Höhe der Prämie darf sich danach richten, ob du während einer bestimmten Zeit Leistungen bezogen hast.

Das Modell funktioniert ähnlich wie ein Bonus-Malus-System bei der Autoversicherung, aber mit festen Regeln aus der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Die Kassen dürfen die Stufen und Prozente nicht selbst festlegen. Der Leistungsumfang bleibt derselbe wie in der ordentlichen Grundversicherung, dem Standardmodell.

Die Bonusversicherung ist eines der alternativen Versicherungsmodelle, neben den Wahlfranchisen und den Modellen mit eingeschränkter Arztwahl wie HMO oder Hausarztmodell. Nicht zu verwechseln ist sie mit Bonusprogrammen in Zusatzversicherungen, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) laufen.

So funktioniert es

Du startest in der höchsten Prämienstufe 4. Dort zahlst du die Ausgangsprämie, die 10 % über der Prämie der ordentlichen Versicherung liegt. Jedes Kalenderjahr ohne bezogene Leistungen bringt dich im Folgejahr eine Stufe tiefer. Beziehst du in einem Jahr Leistungen, steigst du im Folgejahr eine Stufe höher.

PrämienstufeBonus auf die Ausgangsprämie
4 (Start)0 %
315 %
225 %
135 %
045 %

Beobachtet wird das Kalenderjahr. Die Kasse darf die Beobachtungsperiode um höchstens drei Monate vorverlegen, zum Beispiel auf Oktober bis September. Als Zeitpunkt einer Leistung gilt das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Leistungen bei Mutterschaft und für medizinische Prävention zählen nicht.

Zwei Grenzen gelten zusätzlich. Die Bonusversicherung darf nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden, du hast also immer die ordentliche Franchise von CHF 300. Und die Prämie jeder besonderen Versicherungsform muss mindestens 50 % der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung betragen (Art. 90c KVV).

In die Bonusversicherung wechseln kannst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres. Austreten oder die Kasse wechseln kannst du mit den normalen Fristen aus Art. 7 KVG auf Ende Jahr. Musst du wegen einer Prämienerhöhung, eines Umzugs oder eines Stellenwechsels unterjährig wechseln, muss die neue Kasse deine leistungsfreie Zeit anrechnen, sofern sie die Bonusversicherung führt und du ihr beitrittst.

Rechtliche Grundlage

Art. 62 Abs. 2 Bst. b KVG erlaubt dem Bundesrat, Versicherungsformen zuzulassen, bei denen sich die Prämie nach dem Leistungsbezug richtet. Art. 62 Abs. 2bis KVG verbietet, den Verlust der Prämienermässigung zu versichern. Die Einzelheiten stehen in der KVV: Art. 96 regelt den Grundsatz, die Beobachtungsperiode und den Ausschluss der Wahlfranchise, Art. 97 den Bei- und Austritt, Art. 98 die Prämien mit der Ausgangsprämie von plus 10 % und den fünf Stufen. Die Mindestprämie steht in Art. 90c KVV.

Beispiel: fünf Jahre ohne Arztbesuch

Als Grundlage dient die mittlere Monatsprämie für Erwachsene 2026 von CHF 465.30 (BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025). Sie steht hier für die Prämie der ordentlichen Versicherung. Die Ausgangsprämie der Bonusversicherung beträgt 110 % davon, also CHF 511.83. Gerechnet ist mit den gesetzlichen Stufen aus Art. 98 KVV; die Prämie deiner Kasse kann davon abweichen.

JahrStufeMonatsprämie BonusUnterschied zur ordentlichen Prämie
14CHF 511.83+ CHF 46.53
23CHF 435.06− CHF 30.24
32CHF 383.87− CHF 81.43
41CHF 332.69− CHF 132.61
50CHF 281.51− CHF 183.79

Was bedeutet das für dich?

Die Bonusversicherung lohnt sich nur, wenn du über mehrere Jahre sicher keine Leistungen beziehst. Das erste Jahr ist immer teurer als die ordentliche Versicherung. Vergleiche sie deshalb mit einer hohen Wahlfranchise oder einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl, die ab dem ersten Jahr günstiger sind.

Prüfe im Prämienrechner, welche Modelle an deinem Wohnort angeboten werden. Die Kennzahlen der einzelnen Kassen findest du unter Krankenkassen. Einen Wechsel des Modells meldest du fristgerecht; die Termine stehen unter Fristen. Wie sich Modell und Prämie gegenseitig beeinflussen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fehler

  • Den Startzuschlag übersehen. Im ersten Jahr zahlst du 10 % mehr als in der ordentlichen Versicherung.
  • Wahlfranchise erwarten. In der Bonusversicherung gilt immer die ordentliche Franchise von CHF 300.
  • Prävention meiden. Vorsorge und Mutterschaftsleistungen kosten keine Stufe. Wer sie aus Angst vor dem Bonusverlust auslässt, spart am falschen Ort.
  • Bonusversicherung und Bonus in der Zusatzversicherung verwechseln. Nur die Bonusversicherung der Grundversicherung hat die festen Stufen aus der KVV.

Häufige Fragen

Welche Kassen bieten eine Bonusversicherung an?

Im offiziellen Prämiendatensatz des BAG für 2026 führt kein Tarif die Bezeichnung «Bonus». Die Tarife sind dort als ordentliche Versicherung, Hausarzt-, HMO- und andere Modelle erfasst. Welche Modelle an deinem Wohnort angeboten werden, zeigt der Prämienrechner.

Zählen Vorsorgeuntersuchungen als bezogene Leistung?

Nein. Leistungen bei Mutterschaft und für medizinische Prävention sind ausgenommen (Art. 96 Abs. 1 KVV). Sie kosten dich keine Bonusstufe.

Kann ich den Verlust des Bonus versichern?

Nein. Art. 62 Abs. 2bis KVG verbietet es, den Verlust der Prämienermässigung bei einer Krankenkasse oder einer privaten Versicherung zu versichern.

Was ist der Unterschied zum Bonus in der Zusatzversicherung?

Die Bonusversicherung ist eine Form der Grundversicherung mit festen Stufen aus der KVV. Boni in Zusatzversicherungen regelt jede Kasse selbst in ihren AVB.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 96–98Art. 96–98 KVVfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90cArt. 90c KVVfedlex.admin.ch
  4. BAG, Medienmitteilung Prämien 2026 (23.09.2025)bag.admin.ch
  5. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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