Das Wichtigste in Kürze
- In alternativen Modellen gehst du zuerst zu einer vereinbarten Stelle, die Leistungen der Grundversicherung bleiben identisch (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Die Kasse darf die Prämie nur für Kostenunterschiede senken, die aus dem Modell stammen, nicht aus einem günstigeren Versichertenbestand (Art. 101 KVV).
- In ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln, zurück nur auf Ende Kalenderjahr (Art. 100 KVV).
- Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Jahrgang 1992, Franchise CHF 2'500: günstigste Prämie CHF 476.90 im Standardmodell, CHF 389.40 im Hausarzt- oder HMO-Modell.
Was sind alternative Versicherungsmodelle?
Alternative Versicherungsmodelle sind Formen der obligatorischen Grundversicherung, die von der freien Arztwahl abweichen. Im Standardmodell darfst du für ambulante Behandlungen direkt zu jeder zugelassenen Ärztin und jedem Therapeuten gehen. In einem alternativen Modell verpflichtest du dich, zuerst eine bestimmte Stelle zu kontaktieren. Diese entscheidet mit dir, ob und wohin du weiter überwiesen wirst. Im Gegenzug gibt dir die Kasse einen Rabatt auf die Prämie.
Das Gesetz nennt diese Varianten «besondere Versicherungsformen». Umgangssprachlich heissen sie auch Managed-Care- oder Sparmodelle. Die wichtigsten sind:
- Hausarztmodell: Du wählst eine Hausarztpraxis aus der Liste der Kasse. Sie ist deine erste Anlaufstelle.
- HMO-Modell: Erste Anlaufstelle ist eine Gruppenpraxis (Health Maintenance Organization), mit der die Kasse zusammenarbeitet.
- Telmed-Modell: Vor jedem Arztbesuch rufst du eine medizinische Beratungsstelle an, die dich berät oder weiterleitet.
- Apothekenmodell: Die erste Beratung findet in einer Partnerapotheke statt.
- Bonusversicherung: Keine Einschränkung der Arztwahl, aber die Prämie sinkt nach Jahren ohne Leistungsbezug. Sie ist eine eigene besondere Versicherungsform.
Wichtig: Die Leistungen sind in allen Modellen gleich. Die Grundversicherung bezahlt im Hausarztmodell genau dieselben Behandlungen, Medikamente und Spitalaufenthalte wie im Standardmodell. Der Unterschied liegt allein im Zugang und im Preis. Mit Zusatzversicherungen nach VVG haben die Modelle nichts zu tun.
So funktioniert es
Du wählst das Modell bei deiner Kasse, zusätzlich zur Franchise. Jede Kasse regelt die Details in einem eigenen Reglement: welche Praxen zur Auswahl stehen, wann du ohne Überweisung direkt gehen darfst und was bei Verstössen passiert.
Prämienrabatt: Die Kasse darf die Prämie in Modellen mit eingeschränkter Wahl nur so weit senken, wie das Modell tatsächlich Kosten spart, etwa durch die Steuerung oder eine besondere Vergütung der Ärzte. Einen Rabatt, weil im Modell mehr gesunde Versicherte sind, darf sie nicht geben. Die Einsparung muss mit Zahlen aus mindestens fünf Rechnungsjahren belegt sein. Fehlen diese Zahlen, darf die Prämie höchstens 20 % unter der Prämie im Standardmodell der gleichen Kasse liegen (Art. 101 KVV).
Franchise und Selbstbehalt: Die Kostenbeteiligung gilt auch in alternativen Modellen. Die Kasse darf in Modellen mit eingeschränkter Wahl aber ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt verzichten (Art. 99 Abs. 2 KVV).
Wechsel: In ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Der Weg zurück ins Standardmodell oder zu einer anderen Kasse ist nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich, mit den Kündigungsfristen nach Art. 7 KVG (Art. 100 KVV). Bei einer Prämienerhöhung kannst du also auf Jahresende das Modell oder die Kasse wechseln. Die Bonusversicherung kannst du nur auf den 1. Januar beginnen.
Wohnort im Ausland: Wer in der EU, in Island, Norwegen oder im Vereinigten Königreich wohnt und in der Schweiz grundversichert ist, kann keine besonderen Versicherungsformen wählen (Art. 101a KVV).
Rechtliche Grundlage
Art. 41 Abs. 4 KVG erlaubt dir, dein Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer zu beschränken, die sie im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse muss dann nur Leistungen dieser Leistungserbringer oder von ihnen veranlasste Leistungen übernehmen. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert.
Art. 62 Abs. 1 KVG erlaubt der Kasse, für solche Versicherungen die Prämie zu senken. Abs. 2 lässt weitere Formen zu, etwa die wählbare Franchise und die Bonusversicherung. Abs. 2bis verbietet, die höhere Kostenbeteiligung oder den Verlust des Rabatts bei einer anderen Versicherung abzusichern.
Die Einzelheiten stehen in der KVV: Art. 99 (Grundsatz, Verzicht auf Franchise und Selbstbehalt möglich), Art. 100 (Bei- und Austritt), Art. 101 (Prämien, höchstens 20 % Rabatt ohne fünfjährige Erfahrungszahlen) und Art. 101a (kein Angebot für Versicherte mit Wohnort in EU/EFTA-Staaten oder im Vereinigten Königreich). Die Bonusversicherung regeln Art. 96–98 KVV: Ihre Ausgangsprämie liegt 10 % über der Prämie der ordentlichen Versicherung, und sie darf nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden.
Beispiel: Prämien 2026 in Zürich nach Modell
Lukas ist 34 Jahre alt (Jahrgang 1992) und wohnt in der Stadt Zürich (Prämienregion 1). Er vergleicht die Monatsprämien 2026 aller Kassen mit Unfalldeckung, getrennt nach Modell. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.
| Modell | Angebote | Günstigste | Mittlere (Median) | Teuerste |
|---|---|---|---|---|
| Franchise CHF 2'500: Standard | 27 | CHF 476.90 | CHF 511.50 | CHF 595.70 |
| Franchise CHF 2'500: Hausarzt/HMO | 62 | CHF 389.40 | CHF 437.50 | CHF 528.50 |
| Franchise CHF 2'500: Telmed und andere | 39 | CHF 399.60 | CHF 449.80 | CHF 572.90 |
| Franchise CHF 300: Standard | 27 | CHF 605.20 | CHF 639.80 | CHF 724.00 |
| Franchise CHF 300: Hausarzt/HMO | 62 | CHF 517.70 | CHF 565.80 | CHF 656.80 |
| Franchise CHF 300: Telmed und andere | 39 | CHF 527.90 | CHF 575.00 | CHF 701.20 |
Die Werte sind Monatsprämien für Erwachsene inklusive Unfalldeckung. Die aktuellen Prämien für deine Gemeinde und dein Alter zeigt der Prämienrechner.
Was bedeutet das für dich?
Ein alternatives Modell lohnt sich, wenn du mit der ersten Anlaufstelle leben kannst. Drei Fragen helfen dir:
- Hast du eine Hausärztin, die auf der Liste steht? Dann ist das Hausarztmodell oft ein kleiner Schritt. Ohne feste Praxis passt vielleicht Telmed besser.
- Gehst du oft direkt zu Spezialisten? Dann musst du dir jedes Mal eine Überweisung holen. Wer das vergisst, riskiert, dass die Kasse die Rechnung nicht bezahlt.
- Wie gross ist der Rabatt bei deiner Kasse? Vergleiche nicht nur Modelle, sondern auch Kassen. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen, welche Modelle eine Kasse anbietet.
Den Wechsel in ein alternatives Modell kannst du jederzeit beantragen. Willst du gleichzeitig die Kasse wechseln, gelten die Termine unter Wechseln. Der Modell-Finder hilft dir, das Modell zu finden, das zu deinem Alltag passt.
Häufige Fehler
- Glauben, das Modell spare Leistungen. Du erhältst dieselben Pflichtleistungen. Gespart wird durch die Steuerung, nicht durch Kürzungen.
- Das Reglement nicht lesen. Welche Fälle ohne Überweisung erlaubt sind und was ein Verstoss kostet, regelt jede Kasse selbst.
- Nur das Modell vergleichen. Die Prämienunterschiede zwischen Kassen im gleichen Modell sind in Zürich 2026 grösser als der Unterschied zwischen den günstigsten Angeboten der Modelle.
- Bonusversicherung und hohe Franchise kombinieren wollen. Das Gesetz schliesst die Kombination aus (Art. 96 Abs. 4 KVV).
Wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Welche alternativen Versicherungsmodelle gibt es?
Die häufigsten sind das Hausarztmodell, das HMO-Modell mit einer Gruppenpraxis, das Telmed-Modell mit einer telefonischen Erstberatung und das Apothekenmodell. Daneben gibt es die Bonusversicherung, die nach leistungsfreien Jahren Rabatt gibt. Die genauen Regeln stehen im Reglement der Kasse.
Bekomme ich im Hausarztmodell weniger Leistungen?
Nein. Die Pflichtleistungen der Grundversicherung sind in jedem Modell versichert. Du musst nur den vereinbarten Weg einhalten, also zuerst zur Anlaufstelle gehen, bevor du eine Spezialistin aufsuchst.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Modellregeln halte?
Das regelt das Reglement der Kasse. Viele Kassen verweigern bei Verstössen die Kostenübernahme für die betreffende Behandlung oder können dich nach wiederholten Verstössen ins Standardmodell zurückversetzen. Lies die Regeln deiner Kasse vor dem Wechsel.
Kann ich während des Jahres in ein alternatives Modell wechseln?
In ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer kannst du jederzeit wechseln, sofern du nicht in der Bonusversicherung bist. Zurück ins Standardmodell oder zu einer anderen Kasse geht es nur auf Ende Kalenderjahr mit den üblichen Kündigungsfristen.
Verwandte Begriffe
- HausarztmodellIm Hausarztmodell gehst du bei gesundheitlichen Problemen zuerst zu deiner gewählten Hausärztin oder deinem Hausarzt, die dich bei Bedarf an Fachärzte überweisen. Dafür gibt dir die Krankenkasse einen Rabatt auf die Prämie der Grundversicherung. In der Stadt Bern lag die mittlere Prämie 2026 bei CHF 300 Franchise rund CHF 87 pro Monat unter dem Standardmodell.
- HMO-ModellIm HMO-Modell verpflichtest du dich, bei gesundheitlichen Problemen zuerst ein bestimmtes Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis aufzusuchen. Von dort wirst du bei Bedarf an Fachärzte oder ins Spital überwiesen. Dafür ist die Prämie der Grundversicherung tiefer: 2026 kostet das HMO-Modell einer Kasse in Zürich 17 % weniger als ihr Standardmodell.
- Telmed-ModellIm Telmed-Modell rufst du vor jedem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle an oder nutzt deren App. Die Fachpersonen sagen dir, ob du selbst behandeln kannst, zum Arzt gehst oder direkt ins Spital. Dafür zahlst du eine tiefere Prämie: In Zürich lag der Median 2026 bei CHF 300 Franchise CHF 64.80 pro Monat unter dem Standardmodell.
- ApothekenmodellIm Apothekenmodell ist eine Apotheke deine erste Anlaufstelle, wenn du gesundheitliche Beschwerden hast. Sie berät dich, behandelt einfache Fälle selbst oder weist dich an eine Ärztin weiter. Im Gegenzug für diese eingeschränkte Wahl gibt dir die Kasse einen Prämienrabatt; die Leistungen der Grundversicherung bleiben gleich.
- StandardmodellDas Standardmodell ist die Grundversicherung mit freier Arztwahl: Du gehst ohne vorherigen Anruf oder Hausarztbesuch direkt zu jeder zugelassenen Ärztin in der Schweiz. Dafür ist die Prämie höher. In der Stadt Zürich kostete 2026 die mittlere Standardprämie für Erwachsene mit Franchise CHF 300 CHF 639.80 im Monat, im Hausarzt- oder HMO-Modell CHF 565.80.
- BonusversicherungDie Bonusversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Modell der Grundversicherung: Beziehst du ein Kalenderjahr lang keine Leistungen, sinkt deine Prämie im Folgejahr um eine Stufe, bis 45 % unter die Ausgangsprämie. Dafür startest du 10 % teurer als in der ordentlichen Versicherung, und eine Wahlfranchise ist ausgeschlossen.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 96–98Art. 96–98 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
- Prämienübersicht des Bundes (priminfo.admin.ch)priminfo.admin.ch
