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Bonus-System Zusatzversicherung

Auch: Bonus in der Zusatzversicherung

Kurz erklärt

Ein Bonus-System in der Zusatzversicherung belohnt dich mit einem Prämienrabatt, einer Rückvergütung oder einem Beitrag, etwa wenn du keine Leistungen beziehst oder dich sportlich betätigst. Es ist freiwillig und steht in den Vertragsbedingungen nach VVG. Davon getrennt ist die Bonusversicherung der Grundversicherung mit gesetzlichen Stufen bis 45 % Rabatt.

Aktualisiert am

Illustration: kleines pokalförmiges Glas voller Münzen auf einem RegalbrettSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Für Bonus-Systeme in Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzlichen Stufen; sie stehen in den Versicherungsbedingungen nach VVG.
  2. Die Bonusversicherung der Grundversicherung startet mit einer 10 % höheren Prämie und senkt sie in vier Stufen um bis 45 % (Art. 98 KVV).
  3. Den Verlust eines Bonus in der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung decken (Art. 62 Abs. 2bis KVG).
  4. Leistungen für Mutterschaft und Prävention schaden dem Bonus der Grundversicherung nicht (Art. 96 Abs. 1 KVV).

Was ist ein Bonus-System in der Zusatzversicherung?

Ein Bonus-System ist eine Regel im Vertrag einer Zusatzversicherung, die dich für ein bestimmtes Verhalten belohnt. Die häufigste Form ist ein Rabatt auf die Prämie, der mit jedem Jahr ohne Leistungsbezug wächst. Andere Formen sind Rückvergütungen am Jahresende, Beiträge an Fitness-Abos oder Sportkurse und Programme, bei denen du für gesundheitsbewusstes Verhalten Punkte sammelst.

Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG schreibt kein Bonus-System vor und begrenzt es auch nicht. Jede Kasse entscheidet selbst, ob sie einen Bonus anbietet, wie hoch er ist und unter welchen Bedingungen er gilt. Deshalb unterscheiden sich die Systeme stark.

Klar zu trennen ist das Bonus-System der Zusatzversicherung von der Bonusversicherung der Grundversicherung. Diese ist eine gesetzlich geregelte Versicherungsform nach KVG mit festen Stufen, gleich bei jeder Kasse, die sie anbietet. Im Alltag werden beide oft verwechselt, weil beide «Bonus» heissen und beide Leistungsfreiheit belohnen.

So funktioniert es

In der Zusatzversicherung legt die Kasse die Regeln in den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen fest. Typische Fragen, die diese Bedingungen beantworten:

  • Was löst den Bonus aus? Ein Jahr ohne Leistungen aus diesem Vertrag, eine bestimmte Vertragsdauer oder nachgewiesene Aktivitäten.
  • Wie hoch ist er? Ein Prozentsatz der Prämie, ein fester Betrag oder eine Staffel, die jährlich steigt.
  • Wann fällt er weg? Etwa beim ersten Leistungsbezug oder bei einer Kündigung.

Einen Fitness-Beitrag enthalten manche Zusatzversicherungen unabhängig von Leistungsfreiheit, mit einer Obergrenze nach Vertrag. Er ist genau genommen eine Leistung des Vertrags und kein Bonus, wird aber ähnlich beworben.

In der Grundversicherung ist alles gesetzlich geregelt. Die Bonusversicherung startet mit einer Prämie, die 10 % über der ordentlichen Prämie liegt (Stufe 4). Nach jedem Kalenderjahr ohne Leistungen sinkst du eine Stufe: 15 %, 25 %, 35 % und schliesslich 45 % Rabatt auf die Ausgangsprämie. Beziehst du Leistungen, steigst du eine Stufe auf. Leistungen für Mutterschaft und medizinische Prävention zählen nicht. Die Bonusversicherung kann nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden, und du trittst nur auf den Beginn eines Kalenderjahres bei.

Rechtliche Grundlage

Für Bonus-Systeme in Zusatzversicherungen gibt es keine besondere gesetzliche Regel. Art. 2 Abs. 2 KVAG erlaubt den Kassen, neben der Grundversicherung Zusatzversicherungen anzubieten, die dem VVG unterstehen. Inhalt und Höhe eines Bonus ergeben sich aus dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen. Die ordentliche Kündigung einer Zusatzversicherung regelt Art. 35a VVG; bei Krankenzusatzversicherungen steht sie nur dir zu (Abs. 4).

Für die Grundversicherung erlaubt Art. 62 Abs. 2 Bst. b KVG Versicherungsformen, bei denen die Prämie davon abhängt, ob du Leistungen bezogen hast. Nach Art. 62 Abs. 2bis KVG darf der Verlust der Prämienermässigung weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden. Die Details stehen in Art. 96–98 KVV: Art. 96 KVV definiert die Bonusversicherung und schliesst die Kombination mit wählbaren Franchisen aus (Abs. 4). Art. 97 KVV regelt Beitritt und Austritt, Art. 98 KVV die Ausgangsprämie von 110 % (Abs. 2) und die Prämienstufen (Abs. 3).

Beispiel: Bonusstufen der Grundversicherung

Tim ist 36 Jahre alt und wohnt in der Stadt Zürich. Um zu sehen, wie ein gesetzlicher Bonus wirkt, nimmt er als ordentliche Prämie den Median des Standardmodells mit CHF 300 Franchise: CHF 639.80 pro Monat (Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Region 1, Jahrgang 1990, mit Unfall; Quelle BAG). Die Stufen und Prozentsätze sind die gesetzlichen Werte aus Art. 98 KVV. Ob eine Kasse die Bonusversicherung überhaupt anbietet, entscheidet sie selbst; die Rechnung zeigt nur die Mechanik.

Bonusversicherung nach Art. 98 KVV auf Basis von CHF 639.80 ordentlicher Monatsprämie
PrämienstufeBonus auf AusgangsprämieMonatsprämieVergleich zur ordentlichen Prämie
4 (Start)0 %CHF 703.78+ CHF 63.98
315 %CHF 598.21− CHF 41.59
225 %CHF 527.84− CHF 111.96
135 %CHF 457.46− CHF 182.34
045 %CHF 387.08− CHF 252.72

Der Vergleich zeigt: Ein Bonus lohnt sich nur, wenn du mehrere Jahre ohne Leistungen erwartest. Die tatsächlichen Prämien aller Kassen 2026 siehst du im Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

Beurteile ein Bonus-System immer im Verhältnis zur Prämie ohne Bonus:

  1. Bedingungen lesen. In der Zusatzversicherung steht alles im Vertrag: Auslöser, Höhe, Verlust. Frag nach, wenn etwas unklar ist.
  2. Nicht den Bonus, sondern das Total vergleichen. Eine Police mit Bonus kann trotzdem teurer sein als eine ohne. Vergleiche Prämien und Leistungen unter Zusatzversicherungen vergleichen.
  3. Rechnungen bewusst einreichen. Wer eine kleine Rechnung zurückhält, um den Bonus zu schützen, sollte die Einreichfristen der Kasse kennen.
  4. Grundversicherung getrennt denken. Ein Bonus in der Zusatzversicherung hat keinen Einfluss auf deine Grundversicherung. Die Grundversicherung kannst du jedes Jahr wechseln; Termine unter Fristen.

Die Kassen im Überblick findest du unter Krankenkassen. Die Rückgabe zu hoher Prämieneinnahmen in der Grundversicherung, die Prämienrückerstattung, ist kein Bonus, sondern ein gesetzlicher Ausgleich.

Häufige Fehler

  • Bonus der Zusatzversicherung und Bonusversicherung verwechseln. Das eine ist Vertragssache nach VVG, das andere ein gesetzliches Modell nach KVG.
  • Den Startaufschlag übersehen. Die Bonusversicherung der Grundversicherung beginnt 10 % teurer als die ordentliche Versicherung.
  • Den Bonus-Verlust versichern wollen. Das Gesetz verbietet, den Verlust der Prämienermässigung der Grundversicherung abzusichern.
  • Den Fitness-Beitrag für einen Bonus halten. Er ist eine Vertragsleistung mit eigenen Obergrenzen.

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Bonus in der Zusatzversicherung?

Das bestimmt jede Kasse in ihren Bedingungen. Üblich sind Prämienrabatte nach Jahren ohne Leistungsbezug, Rückvergütungen oder Beiträge an Fitness und Sport. Lies vor dem Abschluss nach, wann du den Bonus erhältst und wann du ihn verlierst.

Ist die Bonusversicherung dasselbe wie ein Bonus in der Zusatzversicherung?

Nein. Die Bonusversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Modell der Grundversicherung mit festen Stufen. Ein Bonus in der Zusatzversicherung ist eine vertragliche Regel der Kasse nach VVG ohne gesetzliche Vorgaben zur Höhe.

Lohnt es sich, Rechnungen nicht einzureichen, um den Bonus zu behalten?

Das kann aufgehen, wenn die Rechnung kleiner ist als der Bonus. Rechne es durch: Nicht eingereichte Rechnungen zählen auch nicht an die Franchise. In der Grundversicherung regelt die Kasse, innert welcher Frist du Rechnungen einreichen musst.

Verliere ich den Bonus, wenn ich die Kasse wechsle?

In der Zusatzversicherung entscheiden die Bedingungen; ein Bonus ist an den jeweiligen Vertrag gebunden. In der Bonusversicherung der Grundversicherung muss die neue Kasse die leistungsfreie Zeit nur bei einem Wechsel während des Jahres anrechnen, und nur wenn sie die Bonusversicherung führt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 96–98Art. 96–98 KVVfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 2bis KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
  5. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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