Das Wichtigste in Kürze
- Den Fitness-Beitrag gibt es nur aus einer Zusatzversicherung nach VVG, nie aus der Grundversicherung (Art. 34 Abs. 1 KVG).
- Die Grundversicherung zahlt bei Bedarf eine ärztlich angeordnete medizinische Trainingstherapie; sie dauert höchstens drei Monate nach der Einführung (Art. 5 Abs. 1ter KLV).
- Betrag, Prozentsatz und anerkannte Studios oder Kurse stehen in den AVB deiner Kasse; die Kasse muss dich vor Abschluss darüber informieren (Art. 3 VVG).
- Eine Zusatzversicherung kannst du frühestens auf das Ende des dritten Jahres ordentlich kündigen, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht (Art. 35a VVG).
Was ist der Fitness-Beitrag?
Der Fitness-Beitrag ist eine freiwillige Leistung von Krankenkassen an Kosten für Bewegung und Gesundheitsförderung. Typische Beispiele sind ein Jahresabo im Fitnessstudio, ein Yoga- oder Pilateskurs oder ein Rückenkurs. Die Kasse zahlt einen Teil davon, meist als Prozentsatz der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Der Beitrag gehört nicht zur Grundversicherung. Das KVG erlaubt der Grundversicherung nur, die gesetzlich bezeichneten Leistungen zu zahlen. Ein Fitnessabo ohne ärztliche Anordnung gehört nicht dazu. Der Fitness-Beitrag stammt deshalb immer aus einer Zusatzversicherung, meist aus der ambulanten Zusatzversicherung oder einem eigenen Präventionszusatz. Manche Kassen koppeln ihn auch an ein Bonusprogramm.
Abzugrenzen ist der Fitness-Beitrag von der medizinischen Trainingstherapie. Sie ist Teil der Physiotherapie, braucht eine ärztliche Anordnung, wird von einer zugelassenen Physiotherapeutin begleitet und ist zeitlich begrenzt. Dafür zahlt die Grundversicherung. Das freie Training im Studio danach ist dagegen Sache der Zusatzversicherung oder deine eigene.
Auch die gesetzliche Prävention ist etwas anderes: Die Grundversicherung zahlt bestimmte Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmassnahmen, die in der KLV genannt sind. Sport und Fitness gehören nicht dazu.
So funktioniert es
Die meisten Kassen gehen ähnlich vor, die Details unterscheiden sich aber stark:
- Anspruch prüfen. Du brauchst eine Zusatzversicherung, deren Bedingungen einen Beitrag an Fitness oder Gesundheitskurse vorsehen. Manche Verträge verlangen eine Mindestdauer der Versicherung, bevor sie zahlen.
- Anerkannten Anbieter wählen. Viele Kassen zahlen nur an Studios oder Kurse mit bestimmten Qualitätslabels oder aus einer eigenen Liste.
- Beleg einreichen. Du reichst die Rechnung oder Abobestätigung ein, oft über die App oder das Kundenportal der Kasse.
- Rückzahlung. Die Kasse zahlt den vereinbarten Prozentsatz bis zum Jahreshöchstbetrag. Die Franchise und der Selbstbehalt der Grundversicherung spielen dabei keine Rolle; es gelten nur die Regeln des Zusatzvertrags.
Oft teilen sich mehrere Leistungen einen gemeinsamen Jahreshöchstbetrag, etwa Fitness, Kurse und Vorsorge. Wer schon andere Präventionsleistungen bezogen hat, erhält dann weniger an das Fitnessabo.
Rechtliche Grundlage
Eine gesetzliche Regel für den Fitness-Beitrag gibt es nicht. Er beruht allein auf dem Versicherungsvertrag. Die Grundlage bilden:
- Art. 34 Abs. 1 KVG: Die Grundversicherung darf keine anderen Kosten übernehmen als die Leistungen nach Art. 25–33 KVG. Ein Fitnessabo ist dort nicht genannt.
- Art. 26 KVG: Die Grundversicherung übernimmt nur bestimmte Untersuchungen zur Früherkennung und vorsorgliche Massnahmen für besonders gefährdete Personen, von einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet.
- Art. 5 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 und Abs. 1ter KLV: Die medizinische Trainingstherapie gehört zur Physiotherapie der Grundversicherung. Sie beginnt mit einer Einführung an Geräten und ist höchstens drei Monate danach abgeschlossen; vorher braucht es eine physiotherapeutische Einzelbehandlung.
- Art. 2 Abs. 2 KVAG: Krankenkassen dürfen neben der Grundversicherung Zusatzversicherungen anbieten, die dem VVG unterstehen.
- Art. 3 VVG: Die Kasse muss dich vor Vertragsabschluss verständlich über die versicherten Risiken, den Umfang des Schutzes und die Prämie informieren.
- Art. 35a VVG: Du kannst den Zusatzvertrag auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen; die Kasse darf in der Krankenzusatzversicherung nicht ordentlich kündigen (Abs. 4).
Beispiel: Trainingstherapie und Fitnessabo
Tim ist 44 Jahre alt, hat die Franchise von CHF 2'500 und nach einer Rückenoperation eine ärztliche Anordnung für Physiotherapie mit medizinischer Trainingstherapie erhalten. Danach will er selbständig im Studio weitertrainieren. Die Werte seines Zusatzvertrags sind fiktiv, weil jede Kasse andere Beiträge festlegt.
| Phase | Was bezahlt wird | Regel |
|---|---|---|
| Physiotherapie mit Einführung an Geräten | Grundversicherung | Art. 5 KLV, auf ärztliche Anordnung |
| Trainingstherapie, höchstens 3 Monate nach Einführung | Grundversicherung | Art. 5 Abs. 1ter KLV |
| Kostenbeteiligung darauf | Tim | Franchise und 10 % Selbstbehalt nach Art. 64 KVG |
| Jahresabo im Studio, CHF 900 | Tim, abzüglich Fitness-Beitrag | Zusatzvertrag |
| Fitness-Beitrag (fiktiv: 50 %, höchstens CHF 200) | Zusatzversicherung | AVB der Kasse |
Was bedeutet das für dich?
Behandle den Fitness-Beitrag als Nebenleistung, nicht als Grund für eine Zusatzversicherung. Diese Fragen helfen dir:
- Welche Leistungen brauchst du sonst noch? Brillen, Komplementärmedizin oder Reiseschutz können eine ambulante Zusatzversicherung eher rechtfertigen.
- Wie hoch sind Prozentsatz und Höchstbetrag? Vergleiche sie mit deinem Abo und rechne mit der Jahresprämie.
- Wird dein Studio anerkannt? Frag vor dem Abschluss des Abos nach.
- Teilst du dir den Höchstbetrag mit anderen Leistungen? Dann bleibt für Fitness allenfalls weniger übrig.
Die Grundversicherung vergleichst du unabhängig davon im Prämienrechner; sie ist bei allen Kassen inhaltlich gleich. Kennzahlen zu Service und Finanzen der Kassen findest du unter Krankenkassen. Den Vergleich der Zusatzleistungen bauen wir unter Zusatzversicherungen vergleichen auf. Wechselst du die Grundversicherung, darf dir die bisherige Kasse die Zusatzversicherung deswegen nicht kündigen; mehr unter Kasse wechseln.
Häufige Fehler
- Die Grundversicherung für zuständig halten. Ohne Zusatzversicherung gibt es keinen Fitness-Beitrag, egal bei welcher Kasse.
- Das Abo vor der Prüfung abschliessen. Ist das Studio nicht anerkannt, zahlt die Kasse nichts.
- Belege zu spät einreichen. Viele Verträge setzen eine Frist für die Rückforderung. Reiche die Rechnung im gleichen Jahr ein.
- Den Zusatz nur wegen Fitness abschliessen. Die Prämie übersteigt den Beitrag oft. Rechne mit Prämie minus Rückzahlung.
- Medizinische Trainingstherapie mit Fitness verwechseln. Die Therapie braucht eine ärztliche Anordnung und endet spätestens drei Monate nach der Einführung.
Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse mein Fitnessabo?
Die Grundversicherung nicht. Viele Kassen zahlen aber aus einer ambulanten Zusatzversicherung oder einem Präventionszusatz einen Teil an Fitnessabos oder Kurse. Wie viel, steht in den Versicherungsbedingungen deines Vertrags.
Welche Fitnessstudios werden anerkannt?
Das bestimmt jede Kasse selbst. Oft verlangt sie ein Qualitätslabel des Studios oder eine Liste anerkannter Anbieter. Frag vor dem Abschluss des Abos nach, sonst zahlst du den ganzen Betrag selbst.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur wegen des Fitness-Beitrags?
Rechne die Jahresprämie gegen den erwarteten Beitrag. Bleibt nur der Fitness-Beitrag übrig, ist die Prämie oft höher als die Rückzahlung. Sinnvoll wird der Zusatz meist erst, wenn du weitere Leistungen daraus brauchst.
Muss ich für den Fitness-Beitrag Gesundheitsfragen beantworten?
Für die Zusatzversicherung, aus der der Beitrag kommt, stellen Kassen in der Regel Gesundheitsfragen, weil keine Aufnahmepflicht besteht. Beantworte sie vollständig, sonst riskierst du die Kündigung des Vertrags.
Verwandte Begriffe
- PräventionPrävention heisst in der Krankenversicherung: Massnahmen, die Krankheiten verhindern oder früh erkennen, bevor du Beschwerden hast. Die Grundversicherung zahlt nur die in der KLV aufgezählten Massnahmen, zum Beispiel Impfungen, bis zu 8 Vorsorgeuntersuchungen bei Kleinkindern oder ab 50 Jahren die Darmkrebs-Früherkennung. Allgemeine Check-ups ohne Anlass zahlt sie nicht.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- Bonus-System ZusatzversicherungEin Bonus-System in der Zusatzversicherung belohnt dich mit einem Prämienrabatt, einer Rückvergütung oder einem Beitrag, etwa wenn du keine Leistungen beziehst oder dich sportlich betätigst. Es ist freiwillig und steht in den Vertragsbedingungen nach VVG. Davon getrennt ist die Bonusversicherung der Grundversicherung mit gesetzlichen Stufen bis 45 % Rabatt.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26Art. 26 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5Art. 5 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Art. 3Art. 3 VVGfedlex.admin.ch
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, Zusatzversicherungenbag.admin.ch
