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Facharzt

Auch: Fachärztin, Spezialist

Kurz erklärt

Ein Facharzt oder eine Fachärztin hat sich nach dem Medizinstudium in einem Gebiet weitergebildet, etwa Kardiologie, Dermatologie oder Orthopädie. Die Grundversicherung zahlt Facharztbehandlungen wie jede ärztliche Leistung. Im Standardmodell gehst du direkt hin, in Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen brauchst du meist zuerst eine Überweisung.

Aktualisiert am

Illustration: Reihe spezialisierter medizinischer Instrumente sauber auf einem Metalltablett angeordnetSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Für die Zulassung zur Grundversicherung muss eine Ärztin mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.
  2. Im Standardmodell wählst du jede zugelassene Fachärztin frei, die für deine Krankheit geeignet ist.
  3. In Modellen mit eingeschränkter Wahl zahlt die Kasse nur Leistungen, die deine Erstanlaufstelle erbringt oder veranlasst.
  4. Prämien 2026, Bern, Erwachsene, Franchise CHF 300: Median Standardmodell CHF 680.00, Median Hausarzt- und HMO-Modelle CHF 593.10 pro Monat.
  5. Die Kantone beschränken in einem oder mehreren Fachgebieten oder Regionen die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die ambulant zulasten der Grundversicherung arbeiten.

Was ist ein Facharzt?

Ein Facharzt oder eine Fachärztin ist eine Ärztin, die nach dem Medizinstudium eine mehrjährige Weiterbildung in einem bestimmten Gebiet abgeschlossen hat. Beispiele sind Kardiologie für das Herz, Dermatologie für die Haut, Gynäkologie, Orthopädie, Psychiatrie oder Augenheilkunde. Im Alltag heissen Fachärztinnen oft Spezialisten. Streng genommen ist auch die Hausärztin eine Fachärztin, meist für Allgemeine Innere Medizin; im Sprachgebrauch meint Facharzt aber die Spezialistin, zu der man mit einer bestimmten Frage geht.

Für die Krankenversicherung sind Fachärztinnen Leistungserbringer wie alle Ärzte. Sie brauchen eine Zulassung des Kantons, in dem sie arbeiten. Dafür müssen sie mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, die Sprache ihrer Region nachweisen und sich einer Gemeinschaft für das elektronische Patientendossier anschliessen. Ohne Zulassung zahlt die Grundversicherung ihre Leistungen nicht.

Die Kantone beschränken zudem in einem oder mehreren Fachgebieten oder Regionen die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der Grundversicherung arbeiten. Ist die Höchstzahl in einem Fachgebiet erreicht, werden dort keine weiteren Ärztinnen zugelassen. Das kann erklären, warum du in manchen Regionen lange auf einen Termin wartest.

So funktioniert es

Wie du zu einer Fachärztin kommst, hängt von deinem Versicherungsmodell ab.

Zugang zur Fachärztin nach Modell
ModellErster SchrittWas die Kasse zahlt
Standardmodelldirekt zur Fachärztin deiner WahlPflichtleistungen jeder zugelassenen, geeigneten Fachärztin
Hausarztmodellzuerst zur gewählten HausarztpraxisLeistungen, die die Praxis erbringt oder mit Überweisung veranlasst
HMO-Modellzuerst ins GesundheitszentrumLeistungen des Zentrums oder mit Überweisung
Telmed-Modellzuerst telefonische BeratungLeistungen nach Empfehlung der Beratungsstelle

In den Modellen ist die Überweisung der Schlüssel. Sie zeigt der Kasse, dass deine Erstanlaufstelle die Behandlung beim Spezialisten veranlasst hat. Viele Kassen kennen Ausnahmen, zum Beispiel für Notfälle, Gynäkologie oder Augenheilkunde. Diese Ausnahmen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen der Kasse, und sie sind nicht überall gleich.

Die Rechnung stellt die Fachärztin nach Tarif. Seit 01.01.2026 gelten für ambulante ärztliche Leistungen der Einzelleistungstarif TARDOC und ambulante Pauschalen. Für Pflichtleistungen darf sie nichts über den Tarif hinaus verlangen. Du trägst wie bei jeder Leistung Franchise und 10 % Selbstbehalt bis zum Jahreshöchstbetrag von CHF 700.

Operiert oder behandelt dich eine Fachärztin stationär im Spital, gelten die Regeln für Spitalaufenthalte. Die freie Wahl der Ärztin im Spital ist dann keine Leistung der Grundversicherung, sondern Sache einer Spitalzusatzversicherung.

Rechtliche Grundlage

Art. 41 Abs. 1 KVG gibt dir für ambulante Behandlungen die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern, die für deine Krankheit geeignet sind; die Kasse zahlt nach dem Tarif der gewählten Ärztin. Nach Art. 41 Abs. 4 KVG kannst du diese Wahl mit der Kasse auf ausgewählte Leistungserbringer beschränken. Die Kasse muss dann nur Leistungen übernehmen, die von diesen erbracht oder veranlasst werden; die Pflichtleistungen bleiben versichert. Die Details zu diesen Modellen stehen in Art. 99–101 KVV.

Die Zulassung regeln Art. 36 und 37 KVG: kantonale Zulassung, drei Jahre Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte, Sprachnachweis und Anschluss an das elektronische Patientendossier. Art. 55a KVG verpflichtet die Kantone, die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder Regionen zu beschränken.

Beispiel: freier Zugang oder Überweisung

Sandro ist 45 Jahre alt, wohnt in Bern und geht wegen Rückenbeschwerden mehrmals im Jahr zu einem Orthopäden. Er hat die Franchise von CHF 300 und fragt sich, ob er den direkten Zugang im Standardmodell braucht. Die Tabelle zeigt den Median der Monatsprämien 2026 in der Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene mit Unfall. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.

Median der Monatsprämien 2026, Gemeinde Bern, Erwachsene, Franchise CHF 300
ModellMedian pro Monatpro Jahr
Standardmodell (direkter Zugang)CHF 680.00CHF 8'160.00
Telmed und andere ModelleCHF 607.70CHF 7'292.40
Hausarzt- und HMO-ModelleCHF 593.10CHF 7'117.20

Die Prämien für deine Gemeinde, dein Alter und alle Modelle findest du im Prämienrechner.

Was bedeutet das für dich?

Überleg dir vor der Wahl des Modells, wie oft du Fachärztinnen brauchst und wie wichtig dir der direkte Zugang ist:

  1. Hast du eine Fachärztin, die du regelmässig siehst? Im Modell ist das weiter möglich, aber mit Überweisung. Frag deine Kasse, wie lange eine Überweisung gilt.
  2. Willst du selbst entscheiden, zu welchem Spezialisten du gehst? Dann passt das Standardmodell, es kostet aber mehr Prämie.
  3. Gibt es Ausnahmen für dich wichtige Fachgebiete? Prüfe die Versicherungsbedingungen, zum Beispiel für Gynäkologie oder Augenheilkunde.

Ein Wechsel ins Modell ist jederzeit möglich, zurück ins Standardmodell nur auf Jahresende mit Kündigung bis 30. November. Termine stehen unter Fristen, die Modelle der einzelnen Kassen unter Krankenkassen. Bist du bei einer wichtigen Diagnose unsicher, kann eine Zweitmeinung helfen.

Häufige Fehler

  • Im Modell direkt zum Spezialisten gehen. Ohne Überweisung kann die Kasse die Kosten ablehnen, ausser eine Ausnahme aus den Bedingungen gilt.
  • Eine Fachärztin ohne Zulassung aufsuchen. Frag bei neuen Praxen, ob sie zulasten der Grundversicherung abrechnen.
  • Die Überweisung nicht verlängern. Überweisungen können befristet sein. Frag bei längeren Behandlungen nach.
  • Denken, Spezialisten seien im Modell nicht versichert. Die Pflichtleistungen sind gleich, nur der Zugang läuft über die Erstanlaufstelle.

Wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung für den Facharzt?

Im Standardmodell nicht. Im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell brauchst du in der Regel zuerst den Kontakt zu deiner Erstanlaufstelle, die dich überweist. Welche Ausnahmen gelten, steht in den Versicherungsbedingungen deiner Kasse.

Zahlt die Krankenkasse den Facharzt?

Ja, wenn die Fachärztin zugelassen ist und die Behandlung eine Pflichtleistung ist. Du zahlst wie bei jedem Arztbesuch Franchise und 10 % Selbstbehalt. Im Modell muss zusätzlich die Überweisung vorliegen.

Kostet ein Facharzt mehr als ein Hausarzt?

Beide rechnen nach dem gleichen Tarif TARDOC ab, aber je nach Leistung fallen unterschiedliche Positionen an. Technische Untersuchungen beim Spezialisten sind oft teurer als eine Konsultation in der Hausarztpraxis. Wie viel du selbst zahlst, hängt von Franchise und Selbstbehalt ab.

Darf ich eine Zweitmeinung bei einem anderen Facharzt einholen?

Im Standardmodell kannst du frei eine andere Fachärztin aufsuchen. Im Modell sprichst du vorher mit deiner Erstanlaufstelle oder der Kasse, damit die Kosten übernommen werden.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 37Art. 37 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1 und 4 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 55aArt. 55a KVGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101Art. 99–101 KVVfedlex.admin.ch
  5. BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalenbag.admin.ch
  6. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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