Das Wichtigste in Kürze
- TARDOC gilt seit 01.01.2026 für ambulante ärztliche Leistungen und ersetzt den TARMED aus dem Jahr 2004.
- TARDOC hat rund 1'400 Tarifpositionen, der TARMED hatte über 4'600 (BAG).
- Neben TARDOC gibt es rund 300 ambulante Pauschalen, vor allem für Behandlungen im Spital; auf der Rechnung erkennst du TARDOC am Code 007, Pauschalen am Code 005.
- Der Bundesrat hat das neue Tarifsystem am 30.04.2025 genehmigt, befristet bis 31.12.2028.
- Der Wechsel des Tarifs muss kostenneutral sein; der Preis pro Leistung ergibt sich aus Taxpunkten mal kantonalem Taxpunktwert.
Was ist TARDOC?
TARDOC ist die Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz. Sie legt fest, welche Leistungen eine Ärztin in der Praxis oder im Spitalambulatorium einzeln verrechnen darf und wie viel jede Leistung im Verhältnis zu den anderen wert ist. TARDOC gilt seit dem 01.01.2026 und hat den TARMED abgelöst, der seit 2004 praktisch unverändert in Kraft war.
TARDOC ist ein sogenannter Einzelleistungstarif: Jede Position, etwa eine Konsultation pro Zeiteinheit, eine Untersuchung oder ein kleiner Eingriff, hat eine Anzahl Taxpunkte. Der Preis in Franken ergibt sich, wenn man die Taxpunkte mit dem Taxpunktwert multipliziert. Der Taxpunktwert ist nicht national, sondern wird zwischen Versicherern und Leistungserbringern in den Kantonen vereinbart und von der Kantonsregierung genehmigt.
TARDOC ist nicht allein. Zum neuen Gesamt-Tarifsystem gehören auch die ambulanten Pauschalen. Sie vergüten eine ganze Behandlung mit einem festen Betrag, zum Beispiel einen ambulanten Eingriff. Laut BAG kommt TARDOC vor allem in Arztpraxen zur Anwendung, die Pauschalen vor allem in Spitälern.
Warum ein neuer Tarif?
Der TARMED stammte aus dem Jahr 2004 und bildete die Medizin von damals ab. Viele Positionen waren veraltet, manche Leistungen über-, andere unterbewertet. Die Tarifpartner verhandelten während mehr als zehn Jahren über eine Nachfolge. Mit TARDOC sank die Zahl der Tarifpositionen laut BAG von über 4'600 auf rund 1'400.
So funktioniert es
Abrechnung in drei Schritten
- Leistung erfassen: Die Ärztin wählt die passende Tarifposition in TARDOC, zum Beispiel eine Konsultation in Zeiteinheiten, eine Untersuchung oder eine technische Leistung.
- Taxpunkte zählen: Jede Position hat eine festgelegte Zahl Taxpunkte.
- In Franken umrechnen: Taxpunkte mal kantonaler Taxpunktwert ergibt den Betrag, den die Praxis der Krankenkasse oder dir in Rechnung stellt.
Gilt für eine Behandlung eine ambulante Pauschale, wird statt der Einzelleistungen ein fester Betrag für die ganze Behandlung verrechnet.
Wer TARDOC entwickelt
Das Gesetz verlangt, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer eine gemeinsame, paritätische Organisation für die ambulanten Arzttarife einsetzen. Das ist die OAAT AG (Organisation ambulante Arzttarife). Tarifpartner sind laut BAG die Ärzteschaft (FMH), die Spitäler (H+) und die Versicherer (prio.swiss). Die OAAT erarbeitet und pflegt TARDOC und die Pauschalen; die Tarifpartner reichen Änderungen dem Bundesrat zur Genehmigung ein.
Zeitplan
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 2004 | TARMED tritt in Kraft |
| Dezember 2023 | Tarifpartner reichen TARDOC und die ambulanten Pauschalen getrennt zur Genehmigung ein |
| Juni 2024 | Bundesrat genehmigt beide Strukturen teilweise und stellt Bedingungen für die Einführung |
| 30.04.2025 | Bundesrat genehmigt das Gesamt-Tarifsystem, befristet bis 31.12.2028 |
| 05.11.2025 | Bundesrat genehmigt Anpassungen und Ergänzungen |
| 01.01.2026 | TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzen den TARMED |
| 01.01.2027 | erste geplante Aktualisierung |
Quelle: BAG. Die Befristung bis Ende 2028 soll erlauben, das neue System nach der Einführung anzupassen.
Kostenneutralität
Ein neuer Tarif darf das Gesundheitssystem nicht allein durch den Wechsel teurer machen. Das Gesetz verlangt, dass ein Wechsel des Tarifmodells an sich kostenneutral verläuft. Der Bundesrat hat die Genehmigung deshalb mit Vorgaben zur Überwachung der Kostenentwicklung verbunden. Laut BAG sind dabei auch die Entscheide der Kantone über die Taxpunktwerte wichtig, um das Ziel der Kostenneutralität zu erreichen.
Rechtliche Grundlage
TARDOC stützt sich auf die Tarifbestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Nach Art. 43 Abs. 1 KVG erstellen die Leistungserbringer ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen. Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVG beschreibt den Einzelleistungstarif: Er legt für die einzelnen Leistungen Taxpunkte fest und bestimmt den Taxpunktwert. Art. 43 Abs. 3 KVG erlaubt Pauschaltarife je Patientin oder Patient.
Nach Art. 43 Abs. 5 KVG müssen Einzelleistungstarife und ambulante Patientenpauschaltarife je auf einer einzigen, gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Einigen sich die Tarifpartner nicht, legt der Bundesrat die Struktur fest; er kann sie auch anpassen, wenn sie nicht mehr sachgerecht ist (Abs. 5bis). Gibt es eine genehmigte Struktur für ambulante Pauschalen, müssen alle Leistungserbringer sie für die entsprechenden Behandlungen anwenden (Abs. 5ter). Tarife sollen sich an der Entschädigung jener Leistungserbringer orientieren, die die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Abs. 4bis).
Art. 46 KVG regelt den Tarifvertrag zwischen Leistungserbringern und Versicherern oder ihren Verbänden. Ein Vertrag, der in der ganzen Schweiz gelten soll, braucht die Genehmigung des Bundesrates, ein kantonaler die der Kantonsregierung (Abs. 4). So werden auch die kantonalen Taxpunktwerte festgelegt. Art. 47a KVG verpflichtet die Verbände, eine paritätische Organisation für die Tarifstrukturen ambulanter ärztlicher Behandlungen einzusetzen; deren Tarifstrukturen werden dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet (Abs. 7).
Beispiel: eine Arztrechnung lesen
Jonas ist 38 Jahre alt, hat eine Franchise von CHF 1'000 und besucht im März 2026 seine Hausärztin. Die Rechnung trägt den Tarifcode 007 für TARDOC. Die Taxpunkte und der Taxpunktwert im Beispiel sind fiktiv, weil beide je nach Leistung und Kanton unterschiedlich sind; die Kostenbeteiligung ist gesetzlich.
| Position | Taxpunkte | Taxpunktwert | Betrag |
|---|---|---|---|
| Konsultation, Zeiteinheiten | 90 | CHF 0.90 | CHF 81.00 |
| Untersuchung | 40 | CHF 0.90 | CHF 36.00 |
| Total | 130 | CHF 117.00 |
Auf die Prämie wirkt der Tarif indirekt: Die Kassen berechnen ihre Prämien auf Grundlage der erwarteten Kosten, und diese hängen auch von den Tarifen ab. Die Prämienunterschiede zwischen den Kassen in deiner Gemeinde zeigt der Prämienrechner, Kennzahlen zu Kosten und Reserven der einzelnen Kassen findest du unter Krankenkassen.
Was bedeutet das für dich?
Für deine Versicherung ändert TARDOC nichts: Die Leistungen der Grundversicherung, die Franchise, der Selbstbehalt und die Wahl der Ärztin bleiben gleich. Wichtig ist TARDOC vor allem beim Lesen von Rechnungen:
- Rechnungskopie prüfen. Rechnen Ärztin oder Spital direkt mit der Kasse ab, erhältst du eine Kopie der Rechnung, entweder vom Leistungserbringer oder von der Kasse (Art. 42 Abs. 3 KVG). Kontrolliere Datum, Leistungen und die abgerechnete Zeit.
- Tarifcode beachten. Code 007 steht für TARDOC, Code 005 für ambulante Pauschalen.
- Bei Unklarheiten nachfragen. Frag zuerst in der Praxis nach. Stimmt etwas nicht, melde es deiner Krankenkasse; sie prüft die Rechnung.
- Franchise realistisch wählen. Ob Arztbesuche mit TARDOC etwas mehr oder weniger kosten, hängt von der Leistung ab. Für die Wahl der Franchise zählen deine erwarteten Gesamtkosten, nicht der Tarif.
Wie sich die neuen Tarife auf die Gesundheitskosten auswirken, verfolgen BAG und Tarifpartner im Rahmen der Genehmigung bis Ende 2028.
Häufige Fehler
- TARDOC für eine neue Versicherung halten. TARDOC ist ein Abrechnungstarif zwischen Ärztinnen und Kassen, kein Produkt und keine Leistungsänderung.
- Den Taxpunktwert für national halten. Er wird kantonal vereinbart und genehmigt. Die gleiche Leistung kann deshalb in zwei Kantonen unterschiedlich viel kosten.
- Pauschalen und Einzelleistungen verwechseln. Bei einer ambulanten Pauschale steht auf der Rechnung ein Betrag für die ganze Behandlung statt vieler Einzelpositionen. Das ist kein Fehler, sondern das neue System.
- Rechnungen ungeprüft bezahlen. Die Rechnungskopie ist dein Kontrollinstrument. Fehler fallen nur auf, wenn jemand hinschaut.
- Höhere Prämien allein dem Tarif zuschreiben. Prämien spiegeln die gesamten Kosten, also auch Menge der Leistungen, Medikamente und Spitalaufenthalte.
Häufige Fragen
Was ist TARDOC?
TARDOC ist die gesamtschweizerische Tarifstruktur, nach der ambulante ärztliche Leistungen seit 01.01.2026 einzeln abgerechnet werden. Jede Leistung hat eine Anzahl Taxpunkte; multipliziert mit dem kantonalen Taxpunktwert ergibt sich der Preis in Franken.
Wird der Arztbesuch mit TARDOC teurer?
Das Gesetz verlangt, dass der Wechsel des Tarifmodells an sich kostenneutral verläuft. Einzelne Leistungen werden teurer, andere günstiger, zum Beispiel wird die Zeit für Gespräche anders abgebildet. Für deine Kostenbeteiligung gelten weiterhin Franchise und 10 % Selbstbehalt.
Was ist der Unterschied zwischen TARDOC und den ambulanten Pauschalen?
TARDOC ist ein Einzelleistungstarif: Jede erbrachte Leistung wird einzeln verrechnet. Eine ambulante Pauschale vergütet eine ganze Behandlung, etwa einen ambulanten Eingriff, mit einem festen Betrag. Pauschalen werden vor allem in Spitälern angewendet, TARDOC vor allem in Arztpraxen.
Wie erkenne ich TARDOC auf meiner Rechnung?
Rechnungen nach TARDOC tragen den Tarifcode 007, ambulante Pauschalen den Code 005. Prüfe, ob Datum, Dauer und Leistungen mit deinem Besuch übereinstimmen.
Verwandte Begriffe
- TARMEDTARMED war von 2004 bis 31.12.2025 der schweizweit einheitliche Tarif, nach dem Ärztinnen, Ärzte und Spitäler ambulante Leistungen in der Grundversicherung abrechneten. Jede Leistung hatte Taxpunkte, die mit einem kantonalen Taxpunktwert in Franken umgerechnet wurden. Seit 01.01.2026 ersetzen TARDOC und ambulante Pauschalen den TARMED.
- TaxpunktwertDer Taxpunktwert (TPW) ist der Frankenbetrag, mit dem die Taxpunkte einer ambulanten Leistung multipliziert werden. Die Tarifstruktur legt schweizweit fest, wie viele Taxpunkte eine Leistung wert ist; der Taxpunktwert gilt meist pro Kanton. In Basel-Stadt setzte die Regierung 2026 provisorisch CHF 0.91 fest: 100 Taxpunkte ergeben dort CHF 91.
- Ambulante PauschalenAmbulante Pauschalen sind feste Preise für eine ganze ambulante Behandlung, etwa eine Arthroskopie, statt einer Rechnung mit vielen Einzelpositionen. Seit dem 01.01.2026 gelten in der Grundversicherung rund 300 solche Pauschalen, zusammen mit dem Einzelleistungstarif TARDOC. Beide ersetzen den alten Tarif TARMED. Deine Kostenbeteiligung berechnet sich auf dem Pauschalbetrag.
- TarifvertragEin Tarifvertrag ist die Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern darüber, wie Leistungen der Grundversicherung abgerechnet werden: welche Tarifstruktur gilt und wie viel ein Taxpunkt in Franken wert ist. Er gilt erst nach Genehmigung durch die Kantonsregierung oder, wenn er schweizweit gelten soll, durch den Bundesrat.
- LeistungserbringerLeistungserbringer sind alle Personen und Einrichtungen, die dich behandeln und ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen dürfen: Ärztinnen, Apotheken, Spitäler, Pflegeheime, Spitex, Physiotherapeuten, Labors und weitere. Art. 35 KVG zählt sie abschliessend auf. Wer abrechnen will, braucht eine Zulassung des Kantons und muss sich an die vereinbarten Tarife halten.
- Ambulante BehandlungEine ambulante Behandlung ist jede Behandlung, bei der du nicht über Nacht im Spital bleibst: der Besuch in der Arztpraxis, die Physiotherapie oder eine Operation mit Heimkehr am gleichen Tag. Die Grundversicherung bezahlt sie nach Tarif, und du trägst Franchise und 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 43Art. 43 Abs. 5 KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Art. 46 (Tarifvertrag)Art. 46 KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Art. 47a (Organisation für Tarifstrukturen)Art. 47a KVGfedlex.admin.ch
- BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystembag.admin.ch
- BAG: «TARDOC und ambulante Pauschalen: Der Bundesrat genehmigt das neue Gesamt-Tarifsystem» (30.04.2025)bag.admin.ch
- BAG: Ambulanter Arzttarifbag.admin.ch
- KVG, Art. 42 (Rechnungskopie)Art. 42 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
