Das Wichtigste in Kürze
- TARMED galt vom 01.01.2004 bis 31.12.2025 für ambulante ärztliche Leistungen in Praxen und Spitälern (BAG).
- Seit 01.01.2026 wird ambulant nach TARDOC (rund 1'400 Positionen) und rund 300 ambulanten Pauschalen abgerechnet; TARMED hatte über 4'600 Positionen (BAG).
- Rechnungsbetrag = Taxpunkte × Taxpunktwert; der Taxpunktwert wird kantonal vereinbart und genehmigt.
- Der Bundesrat genehmigte das neue System am 30.04.2025; ein Tarifwechsel darf keine Mehrkosten verursachen (Art. 59c Abs. 1 Bst. c KVV).
- Rechnungen aus dem Jahr 2025 tragen weiterhin TARMED-Positionen, weil das Behandlungsdatum massgebend ist.
Was ist TARMED?
TARMED ist die Abkürzung für «Tarif médical». Es war die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur, nach der ambulante ärztliche Leistungen in der Grundversicherung abgerechnet wurden: in Arztpraxen ebenso wie in den ambulanten Abteilungen der Spitäler. Wer von 2004 bis Ende 2025 eine Arztrechnung erhielt, fand darauf TARMED-Positionen mit einer Nummer, einer Bezeichnung und einer Anzahl Taxpunkte.
Vor 2004 hatte jeder Kanton seinen eigenen Arzttarif. TARMED ersetzte diese kantonalen Tarife durch eine einzige Struktur. Einheitlich war aber nur die Bewertung der Leistungen in Taxpunkten. Wie viel ein Taxpunkt in Franken wert ist, der Taxpunktwert, blieb kantonal verschieden. Deshalb kostete dieselbe Konsultation nicht in jedem Kanton gleich viel.
Seit dem 01.01.2026 gilt TARMED nicht mehr. Ersetzt wurde er durch zwei neue Tarifstrukturen: TARDOC für einzeln abgerechnete Leistungen und die ambulanten Pauschalen für aufwendigere Behandlungen, die als Paket vergütet werden. Stationäre Spitalaufenthalte waren von TARMED nie betroffen; dort gilt seit 2012 SwissDRG.
Den Begriff brauchst du heute noch in drei Situationen: wenn du eine ältere Rechnung prüfst, wenn du eine Rechnung aus dem Jahr 2025 erst jetzt erhältst, oder wenn du Berichte über die Tarifreform liest.
So funktioniert es
Taxpunkte mal Taxpunktwert
Jede Leistung in TARMED hatte eine Tarifposition, zum Beispiel für die ersten Minuten einer Konsultation, für eine Röntgenaufnahme oder für einen kleinen Eingriff. Jede Position war mit Taxpunkten bewertet, und zwar getrennt in zwei Teile:
- Ärztliche Leistung (AL): die Arbeit der Ärztin oder des Arztes, abhängig von Zeitaufwand und Qualifikation.
- Technische Leistung (TL): Räume, Geräte, Personal und Material, die für die Leistung nötig sind.
Für die Rechnung wurden die Taxpunkte von AL und TL zusammengezählt und mit dem kantonalen Taxpunktwert multipliziert. Die Taxpunktwerte handelten die kantonalen Tarifpartner aus, also Ärztegesellschaften und Versicherer; die zuständige Behörde genehmigte sie.
Wer TARMED festlegte
Tarife sind in der Grundversicherung Sache der Tarifpartner: Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer vereinbaren sie in einem Tarifvertrag, der Bundesrat genehmigt gesamtschweizerische Verträge. Bei TARMED gelang es den Tarifpartnern über Jahre nicht, sich auf eine Gesamtrevision zu einigen. Der Bundesrat griff deshalb 2014 und 2017 mit seiner subsidiären Kompetenz ein und passte die Struktur selbst an; seit 01.01.2018 galt TARMED als vom Bundesrat festgelegte Tarifstruktur.
Warum TARMED abgelöst wurde
Laut BAG entsprach TARMED nicht mehr der heutigen Medizin. Technischer Fortschritt hatte viele Untersuchungen schneller gemacht, die Taxpunkte waren aber gleich geblieben. Manche Leistungen waren dadurch überbewertet, andere, etwa in der Grundversorgung, unterbewertet. Mit über 4'600 Positionen war die Struktur zudem schwer zu überblicken.
Das Parlament beschloss am 18.06.2021 im Kostendämpfungspaket 1a, dass ambulante Pauschalen Vorrang vor Einzelleistungstarifen haben und dass die Tarifpartner eine gemeinsame Tariforganisation gründen müssen. Diese Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) wurde im November 2022 gegründet. Der Bundesrat genehmigte TARDOC und die ambulanten Pauschalen am 30.04.2025, Anpassungen am 05.11.2025. Seit 01.01.2026 sind sie in Kraft.
| TARMED | TARDOC | Ambulante Pauschalen | |
|---|---|---|---|
| Gültig | 01.01.2004 bis 31.12.2025 | seit 01.01.2026 | seit 01.01.2026 |
| Prinzip | Einzelleistungen | Einzelleistungen | ein fester Betrag pro Behandlung |
| Umfang | über 4'600 Positionen | rund 1'400 Positionen | rund 300 Pauschalen |
| Typischer Einsatz | alle ambulanten Arztleistungen | Grundversorgung, einfache Infrastruktur | aufwendige Behandlungen, vor allem in Spitälern |
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage für alle Tarife in der Grundversicherung ist Art. 43 KVG. Nach Abs. 1 erstellen Leistungserbringer ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen. Abs. 2 Bst. b beschreibt den Einzelleistungstarif, wie TARMED einer war: Für jede Leistung werden Taxpunkte festgelegt und der Taxpunktwert bestimmt. Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 erlauben Pauschaltarife. Nach Abs. 4 werden Tarife in Tarifverträgen vereinbart, nach Abs. 5 müssen Einzelleistungstarife und ambulante Patientenpauschalen auf je einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Können sich die Tarifpartner nicht einigen, legt der Bundesrat sie fest; Abs. 5bis erlaubt ihm, eine nicht mehr sachgerechte Struktur anzupassen. Auf dieser Grundlage griff er bei TARMED ein.
Art. 47a KVG verpflichtet die Verbände, eine paritätische Organisation für die ambulanten Arzttarife einzusetzen. Art. 59c Abs. 1 Bst. c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) verlangt, dass ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten verursacht. Für dich als Patientin oder Patient wichtig sind Art. 42 Abs. 3 KVG, nach dem du eine detaillierte und verständliche Rechnung beziehungsweise eine Rechnungskopie erhältst, und Art. 44 KVG, der Tarifschutz: Ärztinnen und Spitäler dürfen für Leistungen der Grundversicherung nicht mehr verlangen als den Tarif.
Beispiel: eine Rechnung über den Jahreswechsel
Sophie, 58, ist im Dezember 2025 und im Januar 2026 zweimal bei ihrer Hausärztin. Die Praxis stellt beide Besuche Ende Januar 2026 in Rechnung.
| Behandlungsdatum | Tarif auf der Rechnung | Grund |
|---|---|---|
| 15.12.2025 | TARMED | Behandlung vor dem Systemwechsel |
| 12.01.2026 | TARDOC | Behandlung nach dem 01.01.2026 |
Massgebend ist das Datum der Behandlung, nicht das Datum der Rechnung. Das gilt auch für Franchise und Selbstbehalt: Der Besuch vom Dezember zählt zur Kostenbeteiligung 2025, der Besuch vom Januar zur Kostenbeteiligung 2026.
Für die Prämie spielt die Tarifstruktur nur indirekt eine Rolle: Sie beeinflusst, wie viel die ambulanten Behandlungen insgesamt kosten, und diese Kosten fliessen in die Prämien ein. Die Prämien 2026 aller Kassen für deine Gemeinde siehst du im Prämienrechner.
Was bedeutet das für dich?
Für deine Versicherungsdeckung ändert der Wechsel von TARMED zu TARDOC nichts: Die Grundversicherung übernimmt dieselben Leistungen wie vorher. Anders ist die Rechnung. Diese Punkte helfen dir:
- Prüfe die Rechnungskopie. Du hast Anspruch auf eine verständliche Rechnung oder Rechnungskopie. Kontrolliere Datum, Anzahl Besuche und ob die Leistungen stattgefunden haben.
- Frag bei Unklarheiten nach. Verstehst du eine Position nicht, frag zuerst die Praxis. Stimmt etwas nicht, melde es deiner Kasse. Die Kontaktangaben aller Kassen findest du unter Krankenkassen.
- Achte auf Pauschalen. Bei manchen ambulanten Eingriffen im Spital steht seit 2026 eine Pauschale statt vieler Einzelpositionen auf der Rechnung. Das ist korrekt und kein Fehler.
- Lass dir keinen Zuschlag verrechnen. Wegen des Tarifschutzes darf eine Praxis für Leistungen der Grundversicherung nichts zusätzlich verlangen.
- Behalte die Kosten im Blick. Deine Rechnungen bestimmen, wie viel Franchise und Selbstbehalt du zahlst. Ob eine andere Franchise zu dir passt, zeigt der Franchise-Rechner; wie du die Kasse wechselst, steht unter Kasse wechseln.
Häufige Fehler
- TARMED-Positionen auf einer Rechnung von 2026 für falsch halten. Betrifft die Behandlung das Jahr 2025, ist TARMED richtig.
- Den Tarif mit dem Preis verwechseln. TARMED legte Taxpunkte fest, den Frankenbetrag bestimmte der kantonale Taxpunktwert.
- Glauben, die Kasse zahle mit TARDOC weniger Leistungen. Die Tarifstruktur regelt die Abrechnung, nicht den Leistungsumfang der Grundversicherung.
- Rechnungskopien ungeprüft ablegen. Fehler wie doppelt verrechnete Positionen fallen nur auf, wenn du die Kopie mit deinen Terminen vergleichst.
Wie wir Kosten und Prämien auf dieser Website berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Gilt TARMED 2026 noch?
Nein. TARMED galt bis 31.12.2025. Seit 01.01.2026 rechnen Arztpraxen und Spitäler ambulante Leistungen nach TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab. Nur Rechnungen für Behandlungen bis Ende 2025 enthalten noch TARMED-Positionen.
Was ist ein Taxpunkt?
Ein Taxpunkt ist die Masseinheit, mit der ein Tarif eine Leistung bewertet. Die Anzahl Taxpunkte multipliziert mit dem Taxpunktwert in Franken ergibt den Preis. Der Taxpunktwert ist kantonal verschieden, deshalb kostet dieselbe Leistung nicht überall gleich viel.
Warum wurde TARMED ersetzt?
TARMED wurde seit 2004 nie gesamthaft revidiert. Laut BAG entsprach er nicht mehr der heutigen Medizin: Manche Leistungen waren überbewertet, andere wie die Grundversorgung unterbewertet. TARDOC und die Pauschalen sollen diese Fehlanreize korrigieren.
Werden meine Prämien wegen TARDOC teurer?
Das Gesetz verlangt, dass ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten verursacht. Die Tarifpartner müssen Kosten und Mengen überwachen. Wie sich die Prämien entwickeln, hängt aber von vielen weiteren Faktoren ab.
Verwandte Begriffe
- TARDOCTARDOC ist seit dem 1. Januar 2026 der Tarif, nach dem Arztpraxen und Spitäler ambulante ärztliche Leistungen einzeln abrechnen. Er ersetzt zusammen mit rund 300 ambulanten Pauschalen den TARMED, der seit 2004 galt. Für dich ändern sich die Leistungen der Grundversicherung nicht, wohl aber das Aussehen deiner Arztrechnung.
- TaxpunktwertDer Taxpunktwert (TPW) ist der Frankenbetrag, mit dem die Taxpunkte einer ambulanten Leistung multipliziert werden. Die Tarifstruktur legt schweizweit fest, wie viele Taxpunkte eine Leistung wert ist; der Taxpunktwert gilt meist pro Kanton. In Basel-Stadt setzte die Regierung 2026 provisorisch CHF 0.91 fest: 100 Taxpunkte ergeben dort CHF 91.
- Ambulante PauschalenAmbulante Pauschalen sind feste Preise für eine ganze ambulante Behandlung, etwa eine Arthroskopie, statt einer Rechnung mit vielen Einzelpositionen. Seit dem 01.01.2026 gelten in der Grundversicherung rund 300 solche Pauschalen, zusammen mit dem Einzelleistungstarif TARDOC. Beide ersetzen den alten Tarif TARMED. Deine Kostenbeteiligung berechnet sich auf dem Pauschalbetrag.
- LeistungserbringerLeistungserbringer sind alle Personen und Einrichtungen, die dich behandeln und ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen dürfen: Ärztinnen, Apotheken, Spitäler, Pflegeheime, Spitex, Physiotherapeuten, Labors und weitere. Art. 35 KVG zählt sie abschliessend auf. Wer abrechnen will, braucht eine Zulassung des Kantons und muss sich an die vereinbarten Tarife halten.
- TarifvertragEin Tarifvertrag ist die Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern darüber, wie Leistungen der Grundversicherung abgerechnet werden: welche Tarifstruktur gilt und wie viel ein Taxpunkt in Franken wert ist. Er gilt erst nach Genehmigung durch die Kantonsregierung oder, wenn er schweizweit gelten soll, durch den Bundesrat.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 43Art. 43 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 44Art. 44 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 47aArt. 47a KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59cArt. 59c KVVfedlex.admin.ch
- BAG, Ambulanter Arzttarifbag.admin.ch
- BAG, TARDOC und Ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystembag.admin.ch
