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Taxpunktwert

Auch: TPW

Kurz erklärt

Der Taxpunktwert (TPW) ist der Frankenbetrag, mit dem die Taxpunkte einer ambulanten Leistung multipliziert werden. Die Tarifstruktur legt schweizweit fest, wie viele Taxpunkte eine Leistung wert ist; der Taxpunktwert gilt meist pro Kanton. In Basel-Stadt setzte die Regierung 2026 provisorisch CHF 0.91 fest: 100 Taxpunkte ergeben dort CHF 91.

Aktualisiert am

Illustration: kleines Gewicht auf einer Waage, das einen Stapel runder Punktmarken ausgleichtSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Rechnungsbetrag = Anzahl Taxpunkte × Taxpunktwert in Franken (Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVG).
  2. Die Taxpunkte sind schweizweit einheitlich, der Taxpunktwert wird meist kantonal vereinbart und von der Kantonsregierung genehmigt (Art. 46 Abs. 4 KVG).
  3. Seit 01.01.2026 gelten TARDOC und die ambulanten Pauschalen; für beide wird derselbe Taxpunktwert verwendet (BAG).
  4. Einigen sich die Tarifpartner nicht, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest (Art. 47 KVG).

Was ist der Taxpunktwert?

Der Taxpunktwert ist der Preis eines Taxpunkts in Franken. Er ist der zweite Teil einer Rechnung, die nach Taxpunkten abgerechnet wird. Der erste Teil ist die Tarifstruktur: Sie bewertet jede ambulante Leistung mit einer bestimmten Anzahl Taxpunkte, zum Beispiel eine Konsultation, eine Untersuchung oder einen Eingriff. Die Taxpunkte sagen, wie aufwendig eine Leistung im Vergleich zu anderen ist. Erst der Taxpunktwert macht daraus einen Betrag in Franken.

In der Schweiz ist die Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen gesamtschweizerisch einheitlich. Bis Ende 2025 war das TARMED, seit dem 01.01.2026 gilt das neue Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Jede ambulante Behandlung wird entweder über TARDOC oder über eine Pauschale abgerechnet, nie gemischt. Auch die Pauschalen sind in Taxpunkten bewertet, und für beide wird derselbe Taxpunktwert verwendet.

Der Taxpunktwert gilt nicht schweizweit, sondern wird in der Regel pro Kanton festgelegt; er kann für Arztpraxen und Spitalambulatorien unterschiedlich sein. Deshalb kann die gleiche Leistung in Basel einen anderen Frankenbetrag haben als in Zürich oder Genf. Andere Berufsgruppen wie Physiotherapie oder Labore rechnen nach eigenen Tarifen ab.

Mit dem Taxpunktwert zu tun hast du als versicherte Person vor allem auf der Rechnung: Die Positionen einer ambulanten Arztrechnung zeigen die Taxpunkte und den angewendeten Taxpunktwert. Stationäre Spitalaufenthalte werden dagegen mit Fallpauschalen abgerechnet (Art. 49 KVG), nicht mit einem ambulanten Taxpunktwert.

So funktioniert es

Der Rechnungsbetrag einer Leistung ergibt sich aus einer einfachen Multiplikation: Anzahl Taxpunkte mal Taxpunktwert. Beim TARDOC setzen sich die Taxpunkte einer Position aus einer ärztlichen Leistung und einer Leistung für Infrastruktur und Personal zusammen; beide werden mit dem gleichen Taxpunktwert multipliziert.

Wer den Taxpunktwert festlegt, regelt das KVG. Die Tarifpartner, also die Verbände der Leistungserbringer auf der einen und die Versicherer oder ihre Einkaufsgemeinschaften auf der anderen Seite, verhandeln ihn in einem Tarifvertrag. Die zuständige Kantonsregierung genehmigt den Vertrag und prüft dabei, ob er dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entspricht. Einigen sich die Parteien nicht, setzt die Kantonsregierung den Tarif nach Anhörung der Beteiligten selbst fest.

Beim Wechsel von TARMED zu TARDOC und den Pauschalen verlangt das Gesetz Kostenneutralität: Der Wechsel der Tarifstruktur allein darf keine Mehrkosten verursachen. Dafür werden die Taxpunkte bei der Einführung mit einem Normierungsfaktor angepasst. Der Taxpunktwert selbst ist davon getrennt; er wird weiterhin kantonal verhandelt. Ein Beispiel für eine Übergangslösung: Basel-Stadt setzte am 10.02.2026 den bisherigen TARMED-Taxpunktwert von CHF 0.91 als provisorischen Tarif für Arztpraxen und Spitalambulatorien fest, bis genehmigte Verträge vorliegen.

Für dich gilt der Tarifschutz: Leistungserbringer müssen sich an die festgelegten Tarife halten und dürfen dir für Leistungen der Grundversicherung nicht mehr verrechnen.

Rechtliche Grundlage

Art. 43 Abs. 1 KVG verpflichtet die Leistungserbringer, ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen zu erstellen. Nach Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVG kann ein Tarif für die einzelnen Leistungen Taxpunkte festlegen und den Taxpunktwert bestimmen; das Gesetz nennt das Einzelleistungstarif. Art. 43 Abs. 4 KVG sieht vor, dass Tarife in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen behördlich festgesetzt werden, mit betriebswirtschaftlicher Bemessung. Nach Art. 43 Abs. 5 KVG müssen Einzelleistungstarife und ambulante Patientenpauschalen auf einer einzigen, gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifstruktur beruhen.

Art. 46 Abs. 4 KVG verlangt die Genehmigung eines Tarifvertrags durch die zuständige Kantonsregierung oder, bei schweizweiter Geltung, durch den Bundesrat. Art. 47 KVG regelt den Fall ohne Vertrag: Dann setzt die Kantonsregierung den Tarif nach Anhörung der Beteiligten fest, und bei gescheiterten Erneuerungsverhandlungen kann sie den bestehenden Vertrag um ein Jahr verlängern. Den Tarifschutz regelt Art. 44 Abs. 1 KVG.

Beispiel: eine Rechnungsposition in Basel-Stadt

Nora ist 41 Jahre alt, wohnt in Basel und geht 2026 zu ihrer Hausärztin. Angenommen, eine Position auf ihrer Rechnung hat 50 Taxpunkte. In Basel-Stadt gilt der provisorische Taxpunktwert von CHF 0.91 (Regierungsrat, 10.02.2026).

RechenschrittWert
Taxpunkte der Position (angenommen)50
Taxpunktwert Basel-Stadt, provisorisch 2026CHF 0.91
Betrag der Position50 × CHF 0.91 = CHF 45.50
Noras Anteil, solange die Franchise nicht erreicht istCHF 45.50
Noras Anteil nach der Franchise (10 % Selbstbehalt)CHF 4.55

Was bedeutet das für dich?

Einen Taxpunktwert musst du nicht aushandeln und nicht kennen, um behandelt zu werden. Er hilft dir aber, deine Rechnung zu verstehen. Auf der Rechnungskopie oder der Arztrechnung stehen bei jeder Position die Taxpunkte und der Taxpunktwert. Prüfe, ob die Leistungen stimmen, und frag nach, wenn eine Position unklar ist. Nach dem Tarifschutz darf dir niemand für Leistungen der Grundversicherung mehr als den Tarif verrechnen.

Seit der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen am 01.01.2026 sehen Rechnungen anders aus als unter TARMED. Das BAG hält fest, dass eine Behandlung entweder über TARDOC oder über eine Pauschale abgerechnet wird. Erscheinen beide für dieselbe Behandlung, frag nach.

Auf die Prämie wirkt der Taxpunktwert nur indirekt und mit Verzögerung. Direkt beeinflussen kannst du sie mit der Wahl von Kasse, Franchise und Modell im Prämienrechner. Wie die Kassen finanziell dastehen, zeigen die Kassen-Steckbriefe. Mehr zu den ambulanten Pauschalen findest du unter ambulante Pauschalen.

Häufige Fehler

  • Taxpunkte für Franken halten. Ein Taxpunkt ist keine Währung. Erst die Multiplikation mit dem Taxpunktwert ergibt den Betrag.
  • Rechnungen zwischen Kantonen direkt vergleichen. Die gleiche Leistung kann in verschiedenen Kantonen unterschiedlich viel kosten, weil der Taxpunktwert kantonal gilt.
  • Glauben, die Kasse lege den Taxpunktwert allein fest. Er wird zwischen Leistungserbringern und Versicherern verhandelt und von der Kantonsregierung genehmigt oder festgesetzt.
  • Den Tarifschutz übersehen. Zuschläge über den Tarif hinaus sind für Leistungen der Grundversicherung nicht erlaubt.

Wie wir mit Tarifen und Daten umgehen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Was ist ein Taxpunkt?

Ein Taxpunkt ist eine Recheneinheit, mit der eine ambulante Leistung im Verhältnis zu anderen Leistungen bewertet wird. Wie viele Taxpunkte eine Leistung hat, steht in der gesamtschweizerischen Tarifstruktur. Erst mit dem Taxpunktwert wird daraus ein Frankenbetrag.

Warum kostet die gleiche Behandlung in verschiedenen Kantonen unterschiedlich viel?

Weil der Taxpunktwert meist pro Kanton vereinbart wird. Die Taxpunkte einer Leistung sind überall gleich, der Frankenwert pro Taxpunkt nicht. Deshalb unterscheiden sich die Beträge auf den Rechnungen.

Wer legt den Taxpunktwert fest?

Die Tarifpartner, also Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer, vereinbaren ihn in einem Tarifvertrag. Die zuständige Kantonsregierung genehmigt ihn. Kommt kein Vertrag zustande, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest.

Hat der Taxpunktwert Einfluss auf meine Prämie?

Indirekt ja. Ein höherer Taxpunktwert erhöht die Kosten jeder ambulanten Leistung in diesem Kanton. Die Kassen müssen mit ihren Prämien die kantonalen Kosten decken, deshalb wirken höhere Tarife mit Verzögerung auf die Prämien.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 43Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 44Art. 44 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 46Art. 46 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 47Art. 47 KVGfedlex.admin.ch
  5. BAG, Glossar ambulanter Arzttarifbag.admin.ch
  6. BAG, Ambulanter Arzttarifbag.admin.ch
  7. BAG, TARDOC und Ambulante Pauschalenbag.admin.ch
  8. Kanton Basel-Stadt, Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung vom 10.02.2026bs.ch
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