Das Wichtigste in Kürze
- Die Analysenliste ist eine Positivliste: Nur die darin aufgeführten Analysen darf die Grundversicherung vergüten.
- Für alle Positionen gilt ein Taxpunktwert von CHF 1; die Taxpunkte einer Position sind also der Höchstpreis in Franken.
- Die Tarife unterliegen dem Tarifschutz: Labore dürfen für Pflichtleistungen nicht mehr verrechnen (Art. 44 KVG).
- Das EDI erlässt die Liste (Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 KVG), das BAG publiziert sie; massgebend ist hier die Ausgabe per 01.07.2026.
- Bei stationären Behandlungen sind Analysen grundsätzlich in der Fallpauschale enthalten; die AL gilt für ambulante Analysen.
Was ist die Analysenliste?
Die Analysenliste, kurz AL, ist das amtliche Verzeichnis der Laboranalysen, die die obligatorische Grundversicherung bezahlt. Zu jeder Analyse enthält sie eine Positionsnummer, eine Bezeichnung, die Zahl der Taxpunkte und Bedingungen, etwa welche Labore die Analyse durchführen dürfen oder wie oft sie verrechnet werden darf. Rechtlich ist die AL der Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie wird nicht in der Systematischen Rechtssammlung abgedruckt, sondern vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als PDF und Excel-Datei veröffentlicht.
Die AL gehört zu einer Familie von Listen, die zusammen den Leistungskatalog der Grundversicherung bei Material und Diagnostik festlegen:
| Liste | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Analysenliste (AL) | Laboranalysen mit Tarif | Anhang 3 KLV |
| Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) | Hilfsmittel wie Verbandsmaterial, Gehhilfen, Sehhilfen | Anhang 2 KLV |
| Spezialitätenliste (SL) | Kassenpflichtige Medikamente mit Preisen | Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG |
| Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) | In der Rezeptur verwendete Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe | Anhang 4 KLV |
Die Analysenliste ist eine Positivliste. Das heisst: Nur die darin aufgeführten Analysen darf die Grundversicherung vergüten. Eine Analyse, die nicht auf der Liste steht, darf auch nicht unter einer anderen Position abgerechnet werden. Zugleich ist die AL ein Amtstarif, also ein behördlich festgelegter Preis und nicht ein zwischen Laboren und Kassen ausgehandelter.
Die Liste ist in Kapitel gegliedert: A Chemie, Hämatologie und Immunologie, B medizinische Genetik, C Mikrobiologie (Virologie, Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie) und D allgemeine Positionen wie Blutentnahme, Auftragstaxe oder Zuschläge für Hausbesuche.
So funktioniert es
Taxpunkte und Taxpunktwert. Jede Analyse hat eine feste Zahl von Taxpunkten. Für alle Positionen der AL gilt ein Taxpunktwert von CHF 1. Die Taxpunkte sind damit direkt der Höchstbetrag in Franken. Die Analyse «Ferritin» (Position 1314.00) hat 6.4 Taxpunkte und darf höchstens CHF 6.40 kosten.
Wer darf Analysen machen? Die Verordnung unterscheidet mehrere Arten von Laboren: das Praxislabor einer Ärztin für Analysen der Grundversorgung, deren Ergebnis grundsätzlich während der Konsultation vorliegt (Präsenzdiagnostik), Spitallabore für den Eigenbedarf und Labore, die im Auftrag anderer Leistungserbringer weitere Analysen durchführen. Für jede Position hält die AL fest, in welchen Laboren sie durchgeführt werden darf.
Wann zahlt die Kasse? Eine Analyse muss der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen. Die Erläuterungen zur AL präzisieren das: Das Ergebnis muss mit akzeptabler Wahrscheinlichkeit einen Entscheid über eine Behandlung, eine richtungsgebende Änderung der Behandlung oder weiteren Untersuchungen oder den Verzicht auf weitere Untersuchungen zur Folge haben. Steht schon bei der Anordnung fest, dass das Resultat keine dieser Folgen hat, ist die Analyse von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Analysen zur Prävention zahlt die Grundversicherung nur, wenn die KLV die Untersuchung als Präventionsmassnahme aufführt. Genetische Untersuchungen bei Gesunden, die nur klären sollen, ob eine Anlage an Kinder vererbt werden kann, gehören nicht zu den Pflichtleistungen.
Rechnung. Bei Analysen stellt ausschliesslich das Labor, das die Analyse durchgeführt hat, dem Schuldner Rechnung. Deshalb bekommst du im Tiers garant oft eine separate Laborrechnung. Die Rechnung läuft über Franchise und Selbstbehalt wie jede andere Pflichtleistung.
Ambulant und stationär. Die AL gilt für ambulante Analysen. Im Spital sind Analysen während eines stationären Aufenthalts grundsätzlich in der Fallpauschale enthalten.
Aktualisierung. Die AL wird in der Regel jährlich durch eine Änderung der KLV revidiert. Die Ausgabe per 01.07.2026 berücksichtigt die Änderungen, die das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 09.06.2026 beschlossen hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 KVG beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), nach Anhörung der zuständigen Kommission eine Liste der Analysen mit Tarif zu erlassen. Art. 52 Abs. 3 KVG hält fest, dass Analysen der Grundversicherung höchstens nach diesen Tarifen in Rechnung gestellt werden dürfen. Das EDI bezeichnet zudem die Analysen im ärztlichen Praxislabor, für die ein Tarif nach Art. 46 KVG vereinbart werden kann.
Art. 28 KLV bestimmt, dass die Liste unter dem Titel «Analysenliste (AL)» den Anhang 3 der KLV bildet, dass sie nicht in AS und SR veröffentlicht wird und dass Änderungen und konsolidierte Fassungen auf der Website des BAG erscheinen.
Art. 34 Abs. 1 KVG verbietet den Kassen, in der Grundversicherung andere Kosten zu übernehmen als die gesetzlichen Leistungen; daraus folgt der Charakter der AL als Positivliste. Art. 44 Abs. 1 KVG verpflichtet die Leistungserbringer, sich an die behördlich festgelegten Tarife zu halten (Tarifschutz). Art. 56 Abs. 1 KVG verlangt, dass sich Leistungserbringer auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.
Art. 54 KVV regelt, welche Labore zugelassen sind, Art. 59 Abs. 3 KVV, dass bei Analysen ausschliesslich das durchführende Labor dem Schuldner Rechnung stellt. Den Taxpunktwert von CHF 1 legt die AL selbst in Kapitel 3 fest.
Beispiel: Laborkosten bei einer Müdigkeitsabklärung
Petra, 38, fühlt sich seit Wochen müde. Ihre Hausärztin lässt Blut entnehmen und in einem Labor drei Werte bestimmen. Die Taxpunkte stammen aus der Analysenliste per 01.07.2026, der Taxpunktwert von CHF 1 ebenfalls.
| Position | Bezeichnung | Taxpunkte | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| 1371.00 | Hämatogramm II: Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Indices, Leukozyten und Thrombozyten | 8.1 | CHF 8.10 |
| 1314.00 | Ferritin | 6.4 | CHF 6.40 |
| 1718.10 | Thyreotropin (TSH) | 7.3 | CHF 7.30 |
| 4701.00 | Blutentnahme, Kapillarblut oder Venenpunktion | 5.9 | CHF 5.90 |
| Total | 27.7 | CHF 27.70 |
Die ärztliche Konsultation, bei der die Hausärztin die Resultate bespricht, ist nicht Teil der AL. Sie wird nach dem ambulanten Arzttarif separat abgerechnet.
Was bedeutet das für dich?
- Frag nach dem Zweck. Eine Analyse muss der Diagnose oder Behandlung dienen, damit die Grundversicherung zahlt. Wünschst du Werte, die medizinisch nicht angezeigt sind, zahlst du sie unter Umständen selbst.
- Prüfe die Laborrechnung. Auf der Rechnung stehen Positionsnummern und Taxpunkte. Du kannst jede Position in der AL nachschlagen. Mehr als die Taxpunkte in Franken darf das Labor für Pflichtleistungen nicht verlangen.
- Reiche die Rechnung ein. Auch kleine Laborrechnungen zählen an die Franchise. Im Tiers garant erhältst du die Rechnung selbst und musst sie an die Kasse weiterleiten.
- Unterscheide Grund- und Zusatzversicherung. Analysen, die nicht auf der AL stehen, zahlt die Grundversicherung nie. Ob eine Zusatzversicherung etwas beiträgt, regeln deren Bedingungen.
- Kenne deine Franchise. Wie viel du bei Laborrechnungen selbst zahlst, hängt von Franchise und bisherigen Kosten im Jahr ab. Die Prämien für jede Franchise vergleichst du im Prämienrechner.
Welche Zusatzversicherungen die Kassen für nicht kassenpflichtige Leistungen anbieten, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen. Den Ablauf eines Kassenwechsels findest du unter Kasse wechseln.
Häufige Fehler
- Jede Blutuntersuchung für kassenpflichtig halten. Nur Analysen auf der AL, die der Diagnose oder Behandlung dienen, sind Pflichtleistungen. Checks ohne medizinischen Anlass fallen meist nicht darunter.
- Laborrechnung mit Arztrechnung verwechseln. Das Labor stellt eigene Rechnungen. Die Konsultation der Ärztin kommt separat.
- Taxpunkte für Rappen halten. In der AL gilt ein Taxpunktwert von CHF 1. 6.4 Taxpunkte sind CHF 6.40.
- Im Spital eine Laborrechnung erwarten. Bei stationärem Aufenthalt sind Analysen grundsätzlich in der Fallpauschale enthalten.
- Genetische Tests für die Familienplanung über die Grundversicherung abrechnen. Tests bei Gesunden, die nur eine Vererbung an Kinder klären sollen, zahlt die Grundversicherung nicht.
Wie wir Tarife und Quellen darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse jede Blutuntersuchung?
Nein. Die Grundversicherung zahlt nur Analysen, die in der Analysenliste stehen und der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen. Analysen zur Prävention zahlt sie nur, wenn die KLV die Untersuchung als Präventionsleistung aufführt.
Wie viel kostet eine Laboranalyse?
Den Höchstpreis findest du in der Analysenliste: Jede Position hat Taxpunkte, ein Taxpunkt ist CHF 1. Ferritin hat 6.4 Taxpunkte, also höchstens CHF 6.40, TSH 7.3 Taxpunkte, also CHF 7.30. Dazu können allgemeine Positionen wie die Blutentnahme kommen.
Warum kommt die Laborrechnung direkt vom Labor?
Die Verordnung schreibt vor, dass bei Analysen ausschliesslich das Labor, das die Analyse durchgeführt hat, dem Schuldner der Vergütung Rechnung stellt. Deshalb erhältst du oder deine Kasse eine separate Laborrechnung neben der Arztrechnung.
Gelten Franchise und Selbstbehalt auch für Laborkosten?
Ja. Analysen aus der Analysenliste sind Pflichtleistungen der Grundversicherung und laufen über Franchise und Selbstbehalt wie jede andere Rechnung.
Verwandte Begriffe
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- MiGeLDie MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) ist die Liste des Bundes mit medizinischen Produkten, die die Grundversicherung bezahlt, etwa Krücken, Blutzuckermessgeräte, Verbandmaterial oder Milchpumpen. Für jedes Produkt legt sie einen Höchstvergütungsbetrag fest. Kostet ein Produkt mehr, zahlst du die Differenz selbst, dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
- SpezialitätenlisteDie Spezialitätenliste (SL) ist die Liste des Bundesamts für Gesundheit mit allen Medikamenten, die die Grundversicherung bezahlt, samt ihren Höchstpreisen. Ein Medikament kommt nur auf die Liste, wenn es von Swissmedic zugelassen und wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Was nicht auf der SL steht, zahlt die Grundversicherung grundsätzlich nicht.
- Leistungskatalog GrundversicherungDer Leistungskatalog der Grundversicherung legt fest, welche Behandlungen, Medikamente, Analysen und Hilfsmittel jede Krankenkasse bezahlen muss. Er steht in Art. 25–31 KVG und wird in der KLV und drei Listen des Bundes konkretisiert. Er ist bei allen Kassen gleich; mehr als diese Leistungen darf die Grundversicherung nicht zahlen.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 28Art. 28 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 54Art. 54 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- BAG: Analysenliste (AL), Ausgabe per 01.07.2026bag.admin.ch
