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prio.swiss

Auch: prio swiss, Verband der Krankenversicherer

Kurz erklärt

prio.swiss ist der Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer. Er hat am 06.01.2025 seine Tätigkeit aufgenommen und löst die bisherigen Verbände santésuisse und curafutura als politische Stimme der Kassen ab. prio.swiss verhandelt Tarifstrukturen, vertritt die Kassen gegenüber Behörden und trägt die Branchenvereinbarung gegen Kaltakquise am Telefon mit.

Aktualisiert am

Illustration: leerer runder Tisch mit Stühlen in einem hellen SitzungszimmerSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. prio.swiss hat am 06.01.2025 den Betrieb aufgenommen, zum Start mit 10 Mitgliedern und rund 90 % der Grundversicherten.
  2. Laut eigener Angabe vertritt der Verband heute mit seinen Mitgliedern 100 % der Versicherten in der Schweiz.
  3. Der Verband ist aufseiten der Versicherer für Verhandlung und Pflege der Tarifstrukturen zuständig.
  4. Verbände der Versicherer dürfen gegen kantonale Spitallisten Beschwerde führen (Art. 53 Abs. 1bis KVG).
  5. prio.swiss ist keine Krankenkasse und keine Behörde: Du schliesst dort keine Versicherung ab und reichst keine Rechnungen ein.

Was ist prio.swiss?

prio.swiss ist der Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer. Der Verband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in der Grundversicherung: in der Politik, gegenüber Bund und Kantonen und in Verhandlungen mit Ärzteschaft, Spitälern und anderen Leistungserbringern. Der Name steht laut Verband für die «Priorität», sich für ein gut zugängliches und nachhaltig finanzierbares Gesundheitswesen einzusetzen.

Der Verband ist jung. Bis Ende 2024 vertraten zwei Verbände die Kassen: santésuisse und curafutura. prio.swiss hat am 06.01.2025 seinen Betrieb aufgenommen, bündelt die Kräfte der beiden bisherigen Verbände und übernimmt seither die politische und gesellschaftliche Interessenvertretung der Kassen mit einer Stimme.

Zum Start zählte prio.swiss 10 Mitglieder, die rund 90 % der Grundversicherten vertraten. Heute gibt der Verband an, mit seinen Mitgliedern 100 % der Versicherten in der Schweiz zu vertreten. Die Geschäftsstelle startete mit rund 30 Mitarbeitenden.

Wichtig für dich als versicherte Person: prio.swiss ist weder eine Krankenkasse noch eine Behörde. Der Verband bietet keine Versicherungen an, bezahlt keine Rechnungen und entscheidet nicht über deine Leistungen. Beschwerden gegen deine Kasse gehören an die Kasse selbst und danach an die Ombudsstelle Krankenversicherung.

So funktioniert es

prio.swiss arbeitet in mehreren Bereichen, die das KVG den Verbänden der Versicherer zuweist oder ermöglicht:

  • Tarife: Der Verband ist aufseiten der Versicherer für die Verhandlung und Pflege der Tarifstrukturen zuständig. Für ambulante ärztliche Leistungen müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gemeinsam eine nationale Tariforganisation einsetzen, paritätisch besetzt.
  • Gesundheitspolitik: prio.swiss nimmt Stellung zu Gesetzesvorlagen, Vernehmlassungen und kantonalen Vorhaben, etwa zur Spitalplanung oder zur Langzeitpflege.
  • Spitalplanung: Organisationen der Versicherer dürfen seit 2024 gegen Spitallisten der Kantone Beschwerde führen. prio.swiss hat das zum Beispiel gegen die Spitalliste des Kantons Schwyz getan; das Bundesverwaltungsgericht ist auf diese Beschwerde nicht eingetreten.
  • Qualität und Leistungskatalog: Der Verband reicht Themen für Health Technology Assessments (HTA) ein, mit denen der Bund Leistungen auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft.
  • Branchenregeln: prio.swiss trägt die Branchenvereinbarung über die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern mit, die unter anderem telefonische Kaltakquise verbietet und die Provisionen begrenzt.

Mitglieder des Verbands sind die Krankenversicherer selbst, nicht die Versicherten. Die Positionen von prio.swiss sind deshalb die Positionen der Kassen.

Rechtliche Grundlage

prio.swiss ist ein privatrechtlicher Verband, kein Organ der Krankenversicherung. Es gibt deshalb kein Gesetz über prio.swiss. Das KVG und das KVAG geben aber den Verbänden der Versicherer bestimmte Rollen.

Art. 47a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer, eine Organisation für die Tarifstrukturen ambulanter ärztlicher Behandlungen einzusetzen, in der beide Seiten paritätisch vertreten sind. Art. 53 Abs. 1bis KVG gibt Organisationen der Versicherer von nationaler oder regionaler Bedeutung das Recht, gegen Spitalplanungen der Kantone nach Art. 39 KVG Beschwerde zu führen.

Art. 19b des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) erlaubt den Versicherern eine Vereinbarung über Telefonwerbung, Call-Center, Ausbildung der Vermittler, Entschädigungen und Beratungsprotokolle. Auf Gesuch von Versicherern, die zusammen mindestens 66 % der Versicherten vertreten, kann der Bundesrat Teile davon allgemeinverbindlich erklären. Das ist mit der Branchenvereinbarung geschehen, die seit 01.09.2024 für alle Kassen gilt.

Beispiel: die Meldestelle für Vermittler

Die Branchenvereinbarung, die prio.swiss mitträgt, hat eine eigene Meldestelle: fair-mittler.ch. Dort kannst du Verstösse wie unerwünschte Anrufe melden. prio.swiss hat dazu folgende Zahlen veröffentlicht:

JahrMeldungen bei fair-mittler.ch
2023153
202483
202564

Die Zahlen stammen vom Verband selbst. Unabhängig davon gilt: Die Vereinbarung erfasst Vermittler unabhängig davon, ob sie selbständig, bei einem Vergleichsportal oder bei einer Kasse angestellt sind.

Was bedeutet das für dich?

Im Alltag hast du mit prio.swiss wenig zu tun. Deine Ansprechpartnerin für Prämien, Leistungen und Rechnungen ist immer deine Kasse. Hilfreich ist der Verband an zwei Stellen:

  1. Einordnung von Politik und Tarifen: Positionen und Stellungnahmen von prio.swiss zeigen, wie die Kassen zu Reformen stehen. Lies sie als Sicht der Branche, nicht als neutrale Information.
  2. Schutz vor unerwünschten Anrufen: Über die Branchenvereinbarung und fair-mittler.ch kannst du dich gegen Kaltakquise wehren.

Willst du Kassen vergleichen, nutze offizielle Daten: Der Prämienrechner zeigt die vom BAG genehmigten Prämien aller Kassen, die Steckbriefe unter Krankenkassen Kennzahlen aus der Aufsicht. Einen Wechsel planst du mit den Terminen unter Fristen.

Häufige Fehler

  • prio.swiss für eine Krankenkasse halten. Der Verband versichert niemanden und bezahlt keine Rechnungen.
  • Beschwerden an den Verband schicken. Für Streit mit deiner Kasse ist zuerst die Kasse zuständig, danach die Ombudsstelle Krankenversicherung.
  • Verbandspositionen als Tatsachen lesen. prio.swiss vertritt die Interessen der Kassen; Zahlen und Aussagen zu Reformen sind Branchensicht.
  • Anrufen mit Verweis auf «den Verband» vertrauen. prio.swiss verkauft keine Versicherungen. Wer sich am Telefon auf den Verband beruft, um dir einen Wechsel anzubieten, ist ein Fall für fair-mittler.ch.

Häufige Fragen

Ist prio.swiss eine Krankenkasse?

Nein. prio.swiss ist der Verband der Krankenversicherer. Er vertritt die Kassen politisch und in Tariffragen. Versicherungen, Prämien und Rechnungen laufen immer über deine eigene Kasse.

Was ist mit santésuisse und curafutura passiert?

prio.swiss hat am 06.01.2025 die politische und gesellschaftliche Interessenvertretung übernommen, die vorher santésuisse und curafutura wahrnahmen. Der neue Verband bündelt die Kräfte der beiden bisherigen Verbände.

Wo melde ich unerwünschte Anrufe von Versicherungsvermittlern?

Bei der Meldestelle der Branche, fair-mittler.ch, werktags unter 0800 00 02 82 oder über das Formular auf der Website. Betrifft es die Grundversicherung, kannst du Kaltakquise auch dem BAG melden, bei Zusatzversicherungen der FINMA.

Legt prio.swiss die Prämien fest?

Nein. Jede Kasse berechnet ihre Prämien selbst und lässt sie vom BAG genehmigen. prio.swiss nimmt zu Kosten und Prämien politisch Stellung, entscheidet aber nicht über einzelne Prämien.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 19a und 19bArt. 19b KVAGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 47aArt. 47a KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 53Art. 53 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  4. prio.swiss: Über unsprio.swiss
  5. prio.swiss: Der neue Branchenverband der Krankenversicherer ist gestartetprio.swiss
  6. prio.swiss: Branchenvereinbarung, eine erste positive Bilanzprio.swiss
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