Das Wichtigste in Kürze
- Im Standardmodell wählst du jede zugelassene Ärztin frei, eine Überweisung ist nicht nötig (Art. 41 Abs. 1 KVG).
- In alternativen Modellen muss die Kasse nur Leistungen zahlen, die von den vereinbarten Leistungserbringern erbracht oder veranlasst werden (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Die Pflichtleistungen der Grundversicherung bleiben in jedem Modell versichert; die Überweisung regelt nur den Weg.
- Prämien 2026, Zürich, Jahrgang 1990, CHF 2'500 Franchise: Hausarzt/HMO-Median CHF 437.50 statt CHF 511.50 im Standardmodell (BAG).
Was ist eine Überweisung zum Facharzt?
Eine Überweisung, auch Zuweisung genannt, ist die Anweisung deiner Erstanlaufstelle, dass du für eine bestimmte Abklärung oder Behandlung zu einer Fachärztin gehen sollst. Erstanlaufstelle ist je nach Modell deine Hausärztin, eine HMO-Praxis, ein Telmed-Zentrum am Telefon oder bei manchen Modellen eine Apotheke. Die Überweisung ist das zentrale Element der sogenannten Gatekeeping-Modelle.
Im Standardmodell der Grundversicherung brauchst du keine Überweisung. Du wählst unter allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei, auch direkt eine Fachärztin. Mit einem alternativen Modell verzichtest du freiwillig auf einen Teil dieser Freiheit. Im Gegenzug gibt dir die Kasse einen Rabatt auf die Prämie.
Die Überweisung betrifft nur den Weg, nicht den Umfang der Leistungen. Was die Grundversicherung zahlt, ist in jedem Modell gleich. Eine Überweisung ist auch kein Rezept und keine Kostengutsprache: Sie sagt nur, dass die Behandlung beim Facharzt über deine Erstanlaufstelle veranlasst wurde.
So funktioniert es
Im Hausarztmodell gehst du bei gesundheitlichen Problemen zuerst zu deiner gewählten Hausärztin. Hält sie eine Abklärung beim Spezialisten für nötig, stellt sie eine Überweisung aus. Im HMO-Modell übernimmt das die Gruppenpraxis, im Telmed-Modell die medizinische Beratung am Telefon.
Die Überweisung wird der Kasse gemeldet, entweder direkt durch die Praxis oder über die Rechnung. So kann die Kasse prüfen, ob die Facharztrechnung zu einer Überweisung passt. Wie lange eine Überweisung gilt und für wie viele Konsultationen, legen die Versicherungsbedingungen fest.
Die Regeln sind nicht bei allen Kassen gleich. Welche Ausnahmen es gibt, zum Beispiel für Notfälle oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, und was passiert, wenn du ohne Überweisung zur Fachärztin gehst, steht in den Bedingungen des jeweiligen Modells. Lies diese Regeln, bevor du ein Modell wählst.
Rechtliche Grundlage
Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert im Grundsatz die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern. Nach Art. 41 Abs. 4 KVG kannst du dieses Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer beschränken, welche die Kasse im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse muss dann nur die Kosten für Leistungen übernehmen, die von diesen Leistungserbringern ausgeführt oder veranlasst werden. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert. Das Wort «veranlasst» ist die gesetzliche Grundlage der Überweisung.
Art. 62 Abs. 1 KVG erlaubt der Kasse, für solche Versicherungen die Prämie zu senken. Die KVV regelt die Details in Art. 99–101: Nach Art. 100 Abs. 2 KVV ist der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl jederzeit möglich, der Wechsel zurück nach Art. 100 Abs. 3 KVV auf das Ende eines Kalenderjahres. Art. 101 Abs. 2 KVV erlaubt Rabatte nur für Kostenunterschiede, die auf die eingeschränkte Wahl zurückgehen. Die konkreten Überweisungsregeln stehen nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen der Kasse.
Beispiel: was die Überweisung wert ist
Daniel ist 36 Jahre alt, wohnt in der Stadt Zürich und hat die Franchise von CHF 2'500. Er vergleicht, wie viel er mit einem Modell mit Überweisungspflicht spart. Die Zahlen sind die mittleren Monatsprämien (Median) je Modellgruppe: Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Jahrgang 1990, mit Unfall; Quelle BAG.
| Modell | Überweisung nötig | Median pro Monat | Pro Jahr | Differenz zum Standard pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Standard | nein | CHF 511.50 | CHF 6'138.00 | – |
| Telmed und andere | ja, nach telefonischer Beratung | CHF 449.80 | CHF 5'397.60 | CHF 740.40 |
| Hausarzt/HMO | ja, durch Hausärztin oder HMO | CHF 437.50 | CHF 5'250.00 | CHF 888.00 |
Die tatsächliche Ersparnis hängt von deiner Kasse ab. Im Prämienrechner siehst du für deine Gemeinde jedes Angebot mit Modell, die Kassen im Überblick unter Krankenkassen.
Was bedeutet das für dich?
Ob sich ein Modell mit Überweisung lohnt, hängt davon ab, wie du medizinische Hilfe nutzt:
- Hast du eine Hausärztin, der du vertraust? Dann ändert sich im Alltag wenig, und du erhältst den Prämienrabatt ohne grosse Umstellung.
- Gehst du regelmässig direkt zu Spezialisten? Bei laufenden Behandlungen bei mehreren Fachärzten brauchst du jeweils eine Überweisung. Kläre vor dem Wechsel, ob deine Hausärztin das mitträgt.
- Kennst du die Ausnahmen? Lies in den Bedingungen nach, welche Fachrichtungen oder Untersuchungen ohne Überweisung erlaubt sind.
In ein Modell mit Überweisung kannst du jederzeit wechseln, zurück ins Standardmodell nur auf das Jahresende. Welches Modell zu dir passt, hilft dir der Modell-Finder zu klären. Alles zu Kündigung und Wechsel steht unter Wechseln. Wie das Modell mit Anruf funktioniert, erklärt der Eintrag Telmed.
Häufige Fehler
- Direkt zum Facharzt gehen, «weil es schneller geht». Ohne Überweisung riskierst du, dass die Kasse die Rechnung nicht bezahlt.
- Die Überweisung für eine Kostengutsprache halten. Sie regelt nur den Weg; ob eine Leistung kassenpflichtig ist, entscheidet das Gesetz.
- Annehmen, alle Kassen hätten dieselben Regeln. Ausnahmen, Gültigkeit und Folgen stehen in den Bedingungen jeder Kasse.
- Eine Überweisung nur mündlich absprechen. Achte darauf, dass die Praxis sie tatsächlich ausstellt und meldet.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung zum Facharzt?
Nur wenn du ein alternatives Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed gewählt hast. Im Standardmodell gehst du direkt zur Fachärztin. Welche Ausnahmen in deinem Modell gelten, steht in den Versicherungsbedingungen deiner Kasse.
Was passiert, wenn ich ohne Überweisung zum Facharzt gehe?
Das Gesetz erlaubt der Kasse, nur Leistungen zu bezahlen, die von der vereinbarten Erstanlaufstelle erbracht oder veranlasst wurden. Welche Folgen ein Verstoss konkret hat, etwa eine Ablehnung der Rechnung oder ein Wechsel ins Standardmodell, regeln die Versicherungsbedingungen.
Wie lange gilt eine Überweisung?
Das Gesetz legt keine Dauer fest. Die Kassen regeln in ihren Bedingungen, ob eine Überweisung für eine Behandlung, eine Anzahl Konsultationen oder eine bestimmte Zeit gilt. Frag bei längeren Behandlungen nach, ob eine neue Überweisung nötig ist.
Kann ich trotz Hausarztmodell eine Zweitmeinung einholen?
Ja, aber in der Regel ebenfalls über die Erstanlaufstelle. Sprich die Zweitmeinung mit deiner Hausärztin ab, damit die Überweisung dokumentiert ist.
Verwandte Begriffe
- HausarztmodellIm Hausarztmodell gehst du bei gesundheitlichen Problemen zuerst zu deiner gewählten Hausärztin oder deinem Hausarzt, die dich bei Bedarf an Fachärzte überweisen. Dafür gibt dir die Krankenkasse einen Rabatt auf die Prämie der Grundversicherung. In der Stadt Bern lag die mittlere Prämie 2026 bei CHF 300 Franchise rund CHF 87 pro Monat unter dem Standardmodell.
- FacharztEin Facharzt oder eine Fachärztin hat sich nach dem Medizinstudium in einem Gebiet weitergebildet, etwa Kardiologie, Dermatologie oder Orthopädie. Die Grundversicherung zahlt Facharztbehandlungen wie jede ärztliche Leistung. Im Standardmodell gehst du direkt hin, in Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen brauchst du meist zuerst eine Überweisung.
- GatekeepingGatekeeping heisst, dass du dich bei gesundheitlichen Problemen zuerst an eine feste Erstanlaufstelle wendest: Hausarztpraxis, HMO-Zentrum oder telemedizinische Beratung. Diese entscheidet, ob und wohin du weitergehst. Dafür gibt es in der Grundversicherung einen Prämienrabatt, in Zürich 2026 im Median CHF 71.97 pro Monat bei CHF 2'500 Franchise.
- HMO-ModellIm HMO-Modell verpflichtest du dich, bei gesundheitlichen Problemen zuerst ein bestimmtes Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis aufzusuchen. Von dort wirst du bei Bedarf an Fachärzte oder ins Spital überwiesen. Dafür ist die Prämie der Grundversicherung tiefer: 2026 kostet das HMO-Modell einer Kasse in Zürich 17 % weniger als ihr Standardmodell.
- Telmed-ModellIm Telmed-Modell rufst du vor jedem Arztbesuch zuerst eine telemedizinische Beratungsstelle an oder nutzt deren App. Die Fachpersonen sagen dir, ob du selbst behandeln kannst, zum Arzt gehst oder direkt ins Spital. Dafür zahlst du eine tiefere Prämie: In Zürich lag der Median 2026 bei CHF 300 Franchise CHF 64.80 pro Monat unter dem Standardmodell.
- ZweitmeinungEine Zweitmeinung ist die Beurteilung einer zweiten Ärztin oder eines zweiten Arztes zu einer Diagnose oder einer geplanten Behandlung. Die Grundversicherung bezahlt sie wie jede andere ärztliche Konsultation, abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt. Im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell brauchst du vorher die Zuweisung deiner Anlaufstelle.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101Art. 99–101 KVVfedlex.admin.ch
- BAG, Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringerbag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
