Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Arzneimittel nur, wenn sie ärztlich verordnet sind (Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVG).
- Zusätzlich muss das Medikament auf der Spezialitätenliste des BAG stehen (Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG).
- Rezeptfrei sind die Abgabekategorien D (nach Fachberatung in Apotheke oder Drogerie) und E (frei verkäuflich), geregelt in Art. 43 und 44 VAM.
- Selbst bezahlte Medikamente ohne Rezept zählen nicht an Franchise und Selbstbehalt.
- Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an nicht kassenpflichtigen Medikamenten; die Bedingungen stehen im Vertrag.
Was ist Selbstmedikation?
Selbstmedikation bedeutet, dass du ein Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung auswählst, kaufst und anwendest. Typische Beispiele sind Lutschtabletten gegen Halsweh, ein Schmerzmittel gegen Kopfschmerzen, ein Nasenspray bei Schnupfen oder eine Salbe bei kleinen Hautreizungen. Du bekommst diese Mittel in der Apotheke, in der Drogerie und zum Teil im Detailhandel.
Welche Medikamente du ohne Rezept kaufen darfst, entscheidet nicht die Krankenkasse, sondern Swissmedic. Das Schweizerische Heilmittelinstitut teilt jedes zugelassene Arzneimittel einer Abgabekategorie zu. Für die Selbstmedikation sind zwei Kategorien relevant: Kategorie D mit Abgabe nach Fachberatung in Apotheke oder Drogerie und Kategorie E, frei verkäuflich ohne Beratung.
Für die Krankenversicherung ist die Frage eine andere: Wer bezahlt? Die Grundversicherung übernimmt Arzneimittel nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Das Medikament muss ärztlich (oder in bestimmten Fällen von einer Chiropraktorin) verordnet sein, und es muss auf der Spezialitätenliste des BAG stehen. Bei der Selbstmedikation fehlt die Verordnung, also zahlst du selbst.
Zusatzversicherungen können hier einspringen. Ambulante Zusatzversicherungen können einen Beitrag an Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen, enthalten. Ob auch Käufe ohne Rezept dazugehören, regelt der jeweilige Vertrag.
So funktioniert es
Die Abgabekategorien bestimmen, wo und wie du ein Arzneimittel bekommst:
| Kategorie | Abgabe | Rezept nötig? | Zahlt die Grundversicherung? |
|---|---|---|---|
| A | einmalig auf ärztliche Verschreibung | ja | wenn auf der Spezialitätenliste |
| B | auf ärztliche Verschreibung; Apotheke in bestimmten Fällen auch ohne | ja, mit Ausnahmen | wenn verordnet und auf der Spezialitätenliste |
| D | nach Fachberatung in Apotheke oder Drogerie | nein | nur wenn trotzdem verordnet und auf der Spezialitätenliste |
| E | frei verkäuflich | nein | nur wenn trotzdem verordnet und auf der Spezialitätenliste |
Daraus folgt: Auch ein rezeptfreies Medikament kann kassenpflichtig sein, wenn eine Ärztin es dir verschreibt und es auf der Spezialitätenliste steht. Dann läuft es wie jede andere Leistung über deine Franchise und den Selbstbehalt. Kaufst du dasselbe Präparat ohne Rezept, zahlst du es selbst, und der Betrag zählt nicht an die Franchise.
Die Apotheke darf einzelne verschreibungspflichtige Arzneimittel der Kategorie B ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa für häufige Krankheiten mit bekannten Wirkstoffen oder um eine Dauertherapie weiterzuführen. Sie muss dich dabei persönlich beraten und die Abgabe dokumentieren. Die Grundversicherung zahlt nach Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVG Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind; ohne Verordnung zahlst du auch hier in der Regel selbst.
Rechtliche Grundlage
Art. 25 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zählt zu den Leistungen der Grundversicherung die ärztlich oder unter bestimmten Voraussetzungen von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren verordneten Arzneimittel. Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG verpflichtet das BAG, eine Liste der pharmazeutischen Spezialitäten mit Preisen zu führen, die Spezialitätenliste. Nur Medikamente auf dieser Liste sind im ambulanten Bereich kassenpflichtig.
Die Abgabe regelt das Heilmittelrecht. Art. 23 des Heilmittelgesetzes (HMG) teilt Arzneimittel in Kategorien mit und ohne Verschreibungspflicht ein, Art. 24 HMG regelt die Abgabe verschreibungspflichtiger, Art. 25 HMG die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, unter anderem durch eidgenössisch diplomierte Drogistinnen und Drogisten. Die Kriterien stehen in der Arzneimittelverordnung (VAM): Art. 43 VAM für Kategorie D, Art. 44 VAM für Kategorie E, Art. 45 VAM für die Abgabe von Kategorie-B-Medikamenten ohne ärztliches Rezept durch Apothekerinnen und Apotheker.
Beispiel: Erkältung mit und ohne Rezept
Luca, 28, hat die Franchise von CHF 2'500 und im laufenden Jahr noch keine Kosten. Er hat eine Erkältung. Die Beträge sind angenommen, die Regeln die gesetzlichen.
| Weg | Kosten (Annahme) | Zahlt die Grundversicherung? | Luca zahlt |
|---|---|---|---|
| Lutschtabletten und Nasenspray in der Drogerie | CHF 25 | nein, keine Verordnung | CHF 25, zählt nicht an die Franchise |
| Beratung und Kauf in der Apotheke | CHF 25 | nein, keine Verordnung | CHF 25, zählt nicht an die Franchise |
| Arztbesuch mit Rezept für dieselben Mittel | CHF 120 Konsultation plus CHF 25 | ja, soweit auf der Spezialitätenliste | CHF 145, geht an die Franchise |
Anders sieht es aus, wenn jemand regelmässig ein Medikament braucht, das auf der Spezialitätenliste steht, oder wenn die Franchise im Jahr schon erreicht ist. Dann übernimmt die Grundversicherung verordnete Mittel bis auf 10 % Selbstbehalt.
Was bedeutet das für dich?
Für kurze, leichte Beschwerden ist die Selbstmedikation meist der einfachere und günstigere Weg. Lass dich in der Apotheke oder Drogerie beraten, vor allem wenn du andere Medikamente nimmst, schwanger bist oder die Beschwerden länger dauern.
Brauchst du ein Mittel regelmässig, lohnt sich die Frage nach einem Rezept und einem günstigeren Generikum. Steht das Präparat auf der Spezialitätenliste, zahlt die Grundversicherung, sobald deine Franchise erreicht ist.
Deine Medikamentenkosten sind auch ein Hinweis für die Wahl der Franchise: Wer viel für kassenpflichtige Medikamente ausgibt, fährt oft mit einer tieferen Franchise besser. Vergleiche die Prämien für beide Franchisen im Prämienrechner. Ob deine Kasse eine Zusatzversicherung für nicht kassenpflichtige Medikamente anbietet, siehst du in ihren Unterlagen; die Steckbriefe findest du unter Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Quittungen der Kasse schicken. Käufe ohne Rezept zahlt die Grundversicherung nicht und rechnet sie nicht an die Franchise an. Eine Zusatzversicherung kann anders entscheiden; lies ihren Vertrag.
- Glauben, rezeptfrei heisse nie kassenpflichtig. Auch rezeptfreie Medikamente können über die Grundversicherung laufen, wenn sie verordnet sind und auf der Spezialitätenliste stehen.
- Beschwerden zu lange selbst behandeln. Die Beratung in der Apotheke oder Drogerie ersetzt keine Abklärung bei anhaltenden oder starken Beschwerden.
- Wechselwirkungen übersehen. Auch frei verkäufliche Mittel können mit anderen Medikamenten reagieren. Sag bei der Beratung, was du sonst nimmst.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse rezeptfreie Medikamente?
Die Grundversicherung nicht, wenn du sie ohne Rezept kaufst. Verschreibt dir eine Ärztin ein rezeptfreies Medikament und steht es auf der Spezialitätenliste, zahlt die Grundversicherung es nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt.
Zählen Apothekenkäufe ohne Rezept an die Franchise?
Nein. An die Franchise zählen nur Kosten für Leistungen, die die Grundversicherung übernimmt. Was du ohne Rezept selbst kaufst, bezahlst du vollständig selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Apotheke und Drogerie?
In der Drogerie erhältst du Arzneimittel der Kategorien D und E. Die Apotheke gibt zusätzlich rezeptpflichtige Medikamente ab und darf einzelne davon in bestimmten Fällen auch ohne ärztliches Rezept abgeben, muss das aber dokumentieren.
Lohnt sich ein Arztbesuch, nur um ein Rezept zu bekommen?
Selten. Die Konsultation kostet meist mehr als das Medikament, und mit einer hohen Franchise zahlst du beides selbst. Anders ist es bei Medikamenten, die du lange oder regelmässig brauchst, oder wenn die Franchise ohnehin erreicht ist.
Verwandte Begriffe
- MedikamenteDie Grundversicherung zahlt Medikamente, wenn eine Ärztin sie verordnet und sie auf der Spezialitätenliste des BAG stehen, höchstens zum dort festgelegten Preis. Du trägst Franchise und 10 % Selbstbehalt, bei teuren Originalpräparaten mit günstigeren Alternativen 40 %. Nicht gelistete Medikamente zahlst du selbst oder über eine Zusatzversicherung.
- SpezialitätenlisteDie Spezialitätenliste (SL) ist die Liste des Bundesamts für Gesundheit mit allen Medikamenten, die die Grundversicherung bezahlt, samt ihren Höchstpreisen. Ein Medikament kommt nur auf die Liste, wenn es von Swissmedic zugelassen und wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Was nicht auf der SL steht, zahlt die Grundversicherung grundsätzlich nicht.
- GenerikaGenerika sind Nachahmerpräparate eines Originalmedikaments mit gleichem Wirkstoff, die nach Ablauf des Patents auf den Markt kommen. In der Grundversicherung sind sie billiger und schützen dich vor dem differenzierten Selbstbehalt: Ist dein Medikament deutlich teurer als die günstigen Alternativen, zahlst du 40 % statt 10 % Selbstbehalt.
- FranchiseDie Franchise ist der Betrag, den du in der Grundversicherung jedes Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Erwachsene haben mindestens CHF 300 und können bis CHF 2'500 wählen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber deinen Anteil, wenn du krank wirst.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 KVGfedlex.admin.ch
- Heilmittelgesetz (HMG), Art. 23–25Art. 23–25 HMGfedlex.admin.ch
- Arzneimittelverordnung (VAM), Art. 40–45Art. 40–45 VAMfedlex.admin.ch
- BAG: Spezialitätenlistespezialitaetenliste.ch
