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Hausarztmodell und HMO: zuerst in die Praxis
Im Hausarztmodell gehst du bei Beschwerden zuerst zu deiner gewählten Hausärztin, im HMO-Modell zuerst in ein bestimmtes Gesundheitszentrum. Von dort wirst du bei Bedarf an Fachärzte oder ins Spital überwiesen. Dafür ist die Prämie tiefer als im Standardmodell. In Zürich lag 2026 die mittlere Monatsprämie für Erwachsene mit Franchise CHF 300 im Hausarztmodell bei CHF 566.10, im Standardmodell bei CHF 639.80 (Median, BAG-Daten).
So funktioniert das Hausarzt- und HMO-Modell
Beide Modelle sind Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 Abs. 1 KVG). Im Hausarztmodell wählst du eine Hausarztpraxis aus der Liste deiner Kasse. Im HMO-Modell ist deine erste Anlaufstelle ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis, mit der die Kasse zusammenarbeitet.
Brauchst du eine Fachärztin, eine Therapie oder das Spital, stellt dir die Praxis eine Überweisung aus. Ohne Überweisung muss die Kasse die Behandlung nicht bezahlen, ausser im Notfall oder bei einer Ausnahme in den AVB.
Das Modell steht dir nur offen, wenn du im Gebiet wohnst, in dem die Kasse es anbietet (Art. 100 KVV). Ab 2027 fasst das BAG Hausarzt- und HMO-Tarife unter dem Tariftyp «PRAXIS» zusammen; bis 2026 weist es sie getrennt aus.
Was du im Vergleich zum Standardmodell zahlst
Gegenüber dem Standardmodell derselben Kasse ist ein Hausarzt- oder HMO-Tarif im Median 11.0 bis 15.8 % günstiger (je nach Stadt und Franchise, Prämien 2026).
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 639.80 | CHF 566.10−11.5 % | CHF 563.40−11.9 % | CHF 575.00−10.1 % |
| Bern (BE) | CHF 681.50 | CHF 593.10−13.0 % | CHF 595.00−12.7 % | CHF 607.70−10.8 % |
| Lausanne (VD) | CHF 698.00 | CHF 615.10−11.9 % | CHF 614.90−11.9 % | CHF 626.40−10.3 % |
| Lugano (TI) | CHF 740.20 | CHF 660.80−10.7 % | CHF 640.90−13.4 % | CHF 670.05−9.5 % |
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarztmodell | HMO | Telmed und andere Modelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 511.50 | CHF 442.27−13.5 % | CHF 435.25−14.9 % | CHF 449.80−12.1 % |
| Bern (BE) | CHF 556.15 | CHF 464.70−16.4 % | CHF 466.70−16.1 % | CHF 483.60−13.0 % |
| Lausanne (VD) | CHF 569.70 | CHF 486.80−14.6 % | CHF 486.60−14.6 % | CHF 498.25−12.5 % |
| Lugano (TI) | CHF 611.90 | CHF 532.50−13.0 % | CHF 512.60−16.2 % | CHF 541.75−11.5 % |
Eigene Berechnung: Median aller Tarife je Modell in der Stadtgemeinde (Prämienregion 1), Prozent gegenüber dem Median des Standardmodells. «Telmed und andere Modelle» ist der BAG-Tariftyp «DIV» bis 2026; er enthält neben Telmed auch weitere Modelle. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2026, Stand 25.09.2026, opendata.swiss. Methodik: So rechnen wir.
Was muss ich vor dem Arztbesuch tun?
Die meisten Versicherten sind in einem solchen Modell: 2024 waren es laut BAG 79.8 % der Erwachsenen und 83.1 % der Kinder. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, dass die Kasse eine Behandlung nicht bezahlt.
Hausarzt/HMO · Notfall
Im Notfall gehst du direkt auf die nächste Notfallstation oder rufst 144, ohne Überweisung und ohne vorherigen Anruf. Viele Tarife verlangen, dass du deine Hausarztpraxis bzw. dein HMO-Zentrum danach innert einer Frist informierst. Wie lange die Frist ist, steht in den AVB.
Wichtig: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs. Sie stehen in deiner Police oder auf der Website deiner Kasse. Die Regel oben beschreibt, was viele Tarife vorsehen, nicht deinen Vertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 41 Abs. 4 KVG
Passt, wenn …
- du eine Hausärztin hast, die auf der Liste der Kasse steht
- du regelmässig in Behandlung bist und eine Praxis haben willst, die alles koordiniert
- du Kinder mit einer Kinderarztpraxis versicherst
Darauf achten
- Prüfe vor dem Abschluss, ob deine Praxis auf der Liste steht (Ärzteliste der Kasse).
- Für jede Fachärztin brauchst du eine Überweisung; notiere dir die Ausnahmen aus den AVB.
- Nach einem Notfall musst du die Praxis oft innert einer Frist informieren.
Mehr dazu im Glossar
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Hausarztmodell?
Du gehst bei Beschwerden immer zuerst zu deiner gewählten Hausarztpraxis. Sie behandelt dich selbst oder überweist dich an eine Fachärztin oder ins Spital. Dafür gewährt dir die Kasse einen Rabatt auf die Prämie der Grundversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Hausarzt- und HMO-Modell?
Im Hausarztmodell wählst du eine einzelne Hausarztpraxis aus einer Liste. Im HMO-Modell ist die erste Anlaufstelle ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis, in der mehrere Ärztinnen arbeiten. Die Regel ist dieselbe: zuerst dorthin, dann mit Überweisung weiter.
Was passiert, wenn ich trotz Hausarztmodell ohne Überweisung zum Facharzt gehe?
Gehst du ohne den vorgesehenen Weg zu einer Ärztin, muss die Kasse diese Behandlung nicht bezahlen (Art. 41 Abs. 4 KVG). Viele AVB sehen bei wiederholten Verstössen zudem den Ausschluss aus dem Modell vor. Notfälle sind immer ausgenommen.
Wie komme ich aus dem Hausarztmodell wieder raus?
Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende eines Kalenderjahres; die Meldung muss mit einem Monat Frist, also bis 30. November, bei der Kasse sein (Art. 100 KVV, Art. 7 KVG).
Sind die Leistungen im Sparmodell schlechter?
Nein. Die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung sind in jedem Modell dieselben. Eingeschränkt ist nur der Weg zur Behandlung: Die Kasse muss nur zahlen, was die gewählten Leistungserbringer ausführen oder veranlassen (Art. 41 Abs. 4 KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien, opendata.swissopendata.swiss
- BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2024, Tabellen T 7.08 und T 7.09 (Stand 22.05.2025)bag.admin.ch
Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2026, Stand 25.09.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Die Modellbeschreibungen und Regeln sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung; massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Methodik: So rechnen wir.