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Kündigungsfrist 30.11.2026: Der Stichtag fällt auf einen Montag

Wer die Grundversicherung auf den 01.01.2027 wechseln will, muss die Kündigung so abschicken, dass sie spätestens am Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eintrifft. Das BAG empfahl im Vorjahr, eingeschrieben oder per A-Post Plus bis 15. November zu versenden. Die alte Kasse endet erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Schutz bestätigt hat; offene gemahnte Rechnungen blockieren den Wechsel.

Der Stichtag 2026 in einem Satz

Willst du die Grundversicherung auf den 01.01.2027 wechseln, muss deine Kündigung spätestens am Montag, 30.11.2026, bei deiner bisherigen Kasse eingetroffen sein. Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 KVG: Teilt dir die Kasse die neue Prämie mit, kannst du mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats kündigen, bevor die neue Prämie gilt. Die neuen Prämien gelten ab 1. Januar, also ist der 30. November der letzte Tag.

Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel

Die Frist ist eine Eingangsfrist. Das BAG schreibt im Faktenblatt zum Kassenwechsel ausdrücklich, dass die Kündigung bis zum Stichtag bei der Krankenkasse «eintreffen» muss. Ein Brief, den du am 30.11.2026 aufgibst, kommt frühestens am 01.12.2026 an und ist damit zu spät. Deine Versicherung läuft dann ein weiteres Jahr bei der bisherigen Kasse weiter.

Das Faktenblatt empfahl für den Wechsel auf 2026, die schriftliche Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per «A-Post Plus» zu versenden. Die Fassung für den Wechsel auf 2027 hat das BAG noch nicht veröffentlicht; die Fassung 2025 erschien am Tag der Prämienbekanntgabe, dem 23.09.2025. Übertragen auf dieses Jahr heisst die Empfehlung: Der 15.11.2026 ist ein Sonntag, gib den Brief also spätestens am Samstag, 14.11.2026, auf. So hast du gut zwei Wochen Reserve für Postwege und Posteingang der Kasse.

Warum 2026 der volle 30. November gilt

Im Vorjahr lag der 30.11.2025 auf einem Sonntag. Das BAG nannte deshalb den Freitag, 28.11.2025, als letzten Eingangstag. Dieses Jahr fällt der 30. November auf einen Montag, einen normalen Arbeitstag. Eine Vorverschiebung wie 2025 gibt es 2026 nicht.

Unser Fristen-Rechner folgt dieser Praxis des BAG: Fällt eine Eingangsfrist der Grundversicherung auf einen Samstag oder Sonntag, zeigt er den Freitag davor und nennt die gesetzliche Frist daneben. Für 2026 zeigt er den 30.11.2026.

Verlass dich trotzdem nicht auf den letzten Tag: Verzögert sich die Zustellung um einen Tag, ist die Frist verpasst.

Einschreiben oder A-Post Plus?

Beide Versandarten empfiehlt das BAG. Sie unterscheiden sich so:

EinschreibenA-Post Plus
Zustellungnächster Werktag, Montag bis Freitagnächster Werktag, Montag bis Samstag
Übergabenur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigungohne Unterschrift in den Briefkasten oder ins Postfach
Nachverfolgungelektronischelektronisch über «Sendungen verfolgen»

Quelle: Die Post, Produktseiten Einschreiben und A-Post Plus.

Bewahre den Aufgabebeleg mit der Sendungsnummer auf, bis du die Bestätigung der Kasse hast. Mehr zur Versandart findest du im Glossar unter Einschreiben. Art. 7 KVG schreibt keine bestimmte Form vor; das BAG und die Musterbriefe auf priminfo.admin.ch gehen von einer schriftlichen Kündigung aus. Einen fertigen Brief mit der richtigen Adresse deiner Kasse erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator. Die Angaben bleiben dabei in deinem Browser.

Was die Bestätigung der neuen Kasse bedeutet

Die Kündigung allein beendet deine Grundversicherung nicht. Das alte Versicherungsverhältnis endet erst, wenn die neue Kasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass du bei ihr ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Die neue Kasse muss dir das laut BAG auch schriftlich bestätigen. Fehlt diese Mitteilung, bleibst du bei der alten Kasse versichert, trotz rechtzeitiger Kündigung.

Deshalb meldest du dich gleichzeitig mit der Kündigung bei der neuen Kasse an. Eine Offerte vorab brauchst du laut BAG nicht. In der Grundversicherung muss jede Kasse dich aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit (Art. 5 Bst. i KVAG); einen Gesundheitsfragebogen darf sie nicht verlangen. Reagiert die neue Kasse nicht oder will sie eine andere Franchise festlegen, empfiehlt das BAG, ihr das Aufnahmegesuch mit gewünschter Franchise und Versicherungsbeginn eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken. Den ganzen Ablauf in drei Schritten zeigt Krankenkasse wechseln.

Offene Rechnungen blockieren den Wechsel

Hast du Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten nicht bezahlt, kannst du die Kasse nicht wechseln, bis alles beglichen ist (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l KVV). Das BAG nannte für den Wechsel auf 2026 diese Stichtage: Was bis 30. November gemahnt war, musste bis 31. Dezember bezahlt sein. Prüfe deshalb vor der Kündigung, ob eine Mahnung offen ist, und bezahle sie. Details stehen im Glossar unter Zahlungsrückstand.

Zusatzversicherungen folgen anderen Regeln

Für Zusatzversicherungen gilt nicht Art. 7 KVG, sondern das Versicherungsvertragsgesetz und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deines Produkts. Das Gesetz sieht eine Kündigung auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist vor (Art. 35a Abs. 1 VVG); in der Krankenzusatzversicherung steht dieses ordentliche Kündigungsrecht nur dir als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zu (Art. 35a Abs. 4 VVG). Die konkreten Fristen stehen in den AVB und können vor dem 30. November liegen.

Drei Punkte helfen dir:

  • Kündigst du nur die Grundversicherung, darf die bisherige Kasse dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und sie darf sie deshalb auch nicht selbst kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).
  • Bei Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, die du wahrheitsgetreu beantworten musst (Anzeigepflicht, Art. 4 VVG), und dich ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
  • Kündige eine Zusatzversicherung deshalb erst, wenn du die schriftliche Annahme der neuen Kasse hast. Sonst riskierst du, ohne Deckung dazustehen.

Mehr dazu unter Kündigung der Zusatzversicherung.

Deine Checkliste bis 14. November

  1. Neue Prämie prüfen: Deine Kasse muss sie dir bis 31.10.2026 mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Ab dem 29.09.2026 vergleichst du die Prämien 2027 im Prämienrechner oder auf priminfo.admin.ch.
  2. Neue Kasse wählen und anmelden; die Steckbriefe findest du unter Krankenkassen.
  3. Offene Mahnungen bezahlen.
  4. Kündigung schreiben und bis Samstag, 14.11.2026, eingeschrieben oder per A-Post Plus aufgeben.
  5. Bestätigung der neuen Kasse und Kündigungsbestätigung der alten Kasse aufbewahren.

Verpasst du den 30. November, bleibt dir der Halbjahreswechsel: mit drei Monaten Frist auf Ende Juni (Art. 7 Abs. 1 KVG), Eingang bis 31. März. Er ist nur möglich, wenn du die ordentliche Franchise im Standardmodell hast (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 5, 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 105lArt. 105l KVVfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
  7. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
  9. BAG, Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse – Information für Versicherte» vom 23.09.2025bag.admin.ch
  10. Die Post, A-Post Pluspost.ch
  11. Die Post, Einschreiben Inlandpost.ch
  12. priminfo.admin.ch, offizieller Prämienrechner des Bundespriminfo.admin.ch

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