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Einschreiben

Auch: eingeschriebener Brief

Kurz erklärt

Ein Einschreiben ist ein Brief, den die Post nur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigung abgibt und dessen Weg du online verfolgen kannst. Für die Kündigung der Grundversicherung beweist er, dass der Brief rechtzeitig bei der Kasse war. Massgebend ist der Eingang bis 30. November, nicht der Poststempel.

Aktualisiert am

Illustration: verschlossener Briefumschlag mit angeheftetem Abschnitt für die SendungsverfolgungSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Für den Wechsel auf Ende Jahr muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30. November bei der Kasse eingetroffen sein (Art. 7 Abs. 2 KVG).
  2. Das BAG empfahl für den Wechsel auf 2026, die Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu verschicken.
  3. Ein Einschreiben im Inland kostet bei der Post CHF 5.80 (versandfertig, Stand 25.09.2026) und wird am nächsten Werktag zugestellt.
  4. Das Gesetz schreibt kein Einschreiben vor; es dient dir als Beweis, falls die Kasse den Eingang bestreitet.

Was ist ein Einschreiben?

Ein Einschreiben ist eine Briefsendung der Post mit Zustellnachweis. Die Post händigt den Brief nur gegen Unterschrift oder mit einer Zustellgenehmigung aus und erfasst jeden Schritt elektronisch. Du erhältst beim Aufgeben eine Sendungsnummer und kannst damit online nachsehen, wann der Brief angekommen ist.

In der Krankenversicherung ist das Einschreiben vor allem bei der Kündigung wichtig. Wer die Grundversicherung wechseln will, muss der bisherigen Kasse fristgerecht kündigen. Kommt es später zum Streit, ob und wann die Kündigung eingetroffen ist, liegt die Beweislast bei dir. Das Einschreiben liefert diesen Beweis: Datum und Uhrzeit der Zustellung stehen in der Sendungsverfolgung.

Das Gesetz verlangt kein Einschreiben. Das KVG legt nur die Frist fest, nicht die Versandart. Das Einschreiben ist also keine Pflicht, sondern ein Beweismittel. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt es trotzdem ausdrücklich, zusammen mit A-Post Plus als Alternative.

So funktioniert es

Du gibst den Brief am Postschalter auf oder frankierst ihn selbst mit einer Einschreibe-Etikette. Laut Post wird ein Einschreiben im Inland am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) zugestellt. Es kostet versandfertig CHF 5.80, nicht versandfertig CHF 6.80 (Preise der Post, Stand 25.09.2026). Die Post haftet bis CHF 500.

A-Post Plus ist die günstigere Variante: versandfertig CHF 2.90 bis Format B5. Auch diese Sendung lässt sich verfolgen und kommt am nächsten Werktag an, laut Post von Montag bis Samstag. Der Unterschied: A-Post Plus wird ohne Unterschrift in den Briefkasten oder das Postfach gelegt. Die Sendungsverfolgung zeigt trotzdem, wann der Brief zugestellt wurde.

Für die Kündigung der Grundversicherung gilt: Massgebend ist der Tag, an dem der Brief bei der Kasse eintrifft. Der Poststempel spielt keine Rolle. Das BAG hat im Faktenblatt zum Wechsel auf 2026 festgehalten, dass die Kündigung spätestens am 28. November 2025 eintreffen musste, weil der 30. November 2025 ein Sonntag war. Für den Versand empfahl es den 15. November, eingeschrieben oder per A-Post Plus. So bleibt genug Zeit, falls ein Brief liegen bleibt.

Für den Wechsel auf 2027 fällt der 30. November 2026 auf einen Montag. Der Brief muss also an diesem Tag bei der Kasse sein. Wer ihn in der Woche davor aufgibt, hat noch Luft für Verzögerungen.

Rechtliche Grundlage

Art. 7 Abs. 1 KVG erlaubt den Wechsel der Kasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendersemesters. Art. 7 Abs. 2 KVG gibt dir ein zusätzliches Kündigungsrecht, wenn die Kasse die neue Prämie mitteilt: Dann kannst du mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats kündigen, der vor der neuen Prämie liegt. Weil die neuen Prämien ab 1. Januar gelten, endet diese Frist am 30. November. Die Kasse muss die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und auf dein Wechselrecht hinweisen.

Eine Formvorschrift für die Kündigung enthält Art. 7 KVG nicht. Das BAG und die Musterbriefe auf priminfo.admin.ch gehen von einer schriftlichen Kündigung aus. Bei Zusatzversicherungen gelten die Kündigungsfristen und Formvorschriften der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts.

Beispiel: Kündigung auf Ende 2026

Lea ist 29 Jahre alt und erhält Ende Oktober 2026 die Prämienmitteilung ihrer Kasse für 2027. Sie vergleicht die Angebote und will auf den 1. Januar 2027 wechseln.

SchrittDatumWas passiert
Prämienmitteilungbis 31.10.2026Kasse informiert über die neue Prämie und das Wechselrecht
Kündigung aufgebenMontag, 16.11.2026Lea schickt den Brief eingeschrieben (CHF 5.80)
ZustellungDienstag, 17.11.2026Sendungsverfolgung zeigt «zugestellt»
Letzter EingangstagMontag, 30.11.2026Frist nach Art. 7 Abs. 2 KVG
Neue Kasseab 01.01.2027Versicherungsschutz ohne Unterbruch

Was bedeutet das für dich?

  • Früh verschicken: Plane den Versand mindestens zwei Wochen vor dem 30. November. Die genauen Termine findest du unter Fristen.
  • Beleg aufbewahren: Hebe die Quittung mit der Sendungsnummer auf, bis die Kündigungsbestätigung da ist und die neue Police gilt.
  • Vorlage nutzen: Mit dem Kündigungsbrief-Generator erstellst du einen Brief mit Versichertennummer, Kündigungsdatum und der Adresse deiner Kasse. Mehr zur Vorlage steht unter Kündigungsvorlage.
  • Neue Kasse anmelden: Die Kündigung allein genügt nicht. Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr bestätigt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Den ganzen Ablauf zeigt Krankenkasse wechseln.
  • Prämien vergleichen: Welche Kasse an deinem Wohnort günstiger ist, zeigt der Prämienrechner mit den offiziellen BAG-Prämien.

Häufige Fehler

  • Am letzten Tag aufgeben. Wer am 30. November zur Post geht, ist zu spät, weil der Eingang bei der Kasse zählt.
  • Uneingeschrieben ohne Nachweis. Ein normaler A-Post-Brief lässt sich nicht verfolgen. Geht er verloren, bleibst du ein weiteres Jahr bei der alten Kasse.
  • Quittung wegwerfen. Ohne Sendungsnummer fehlt dir im Streitfall der Beleg.
  • Falsche Adresse. Manche Kassen haben eine eigene Adresse für Kündigungen. Die Adresse steht im Steckbrief der Kasse unter Krankenkassen.
  • Zusatzversicherung vergessen. Für Zusatzversicherungen gelten andere Fristen aus den AVB. Sie brauchen eine eigene Kündigung, wenn du sie ebenfalls beenden willst.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankenkasse per Einschreiben kündigen?

Nein, das KVG schreibt keine Versandart vor. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Kasse eintrifft. Mit einem Einschreiben kannst du das beweisen, deshalb empfiehlt das BAG diesen Weg oder A-Post Plus.

Zählt der Poststempel?

Nein. Für die Kündigung der Grundversicherung zählt der Eingang bei der Kasse. Ein Brief, den du am 30. November aufgibst, kommt zu spät.

Was ist der Unterschied zwischen Einschreiben und A-Post Plus?

Beide lassen sich online verfolgen und werden am nächsten Werktag zugestellt. Das Einschreiben gibt die Post nur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigung ab, A-Post Plus landet ohne Unterschrift im Briefkasten oder Postfach.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Manche Kassen nehmen Kündigungen auch per E-Mail oder Kundenportal an. Einen Zustellbeweis hast du damit aber nur, wenn die Kasse den Eingang bestätigt. Wer sichergehen will, schickt den Brief eingeschrieben.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 KVGfedlex.admin.ch
  2. BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
  3. Priminfo (BAG): Musterbriefe für Kündigung und Anmeldungpriminfo.admin.ch
  4. Die Post: Einschreiben (Leistungen und Preise)post.ch
  5. Die Post: A-Post Plus (Leistungen und Preise)post.ch
Nächster Schritt

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