Das Wichtigste in Kürze
- Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG).
- Sobald diese Mitteilung da ist, muss dich die alte Kasse informieren, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist.
- Versäumt die neue Kasse die Meldung, muss sie dir den Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz.
- Offene Prämien, die bis 30. November gemahnt wurden, musst du bis 31. Dezember bezahlen, sonst ist der Wechsel blockiert (BAG, Wechsel auf 2026).
Was ist eine Kündigungsbestätigung?
Die Kündigungsbestätigung ist das Schreiben deiner bisherigen Krankenkasse, das festhält, ab wann du bei ihr nicht mehr grundversichert bist. Viele erwarten sie kurz nach dem Absenden der Kündigung. In der Grundversicherung funktioniert der Ablauf aber anders: Die alte Kasse darf dich erst aus der Versicherung entlassen, wenn feststeht, dass du bei einer neuen Kasse lückenlos versichert bist.
Deshalb gibt es im Alltag oft zwei Schreiben. Zuerst bestätigen manche Kassen nur den Eingang deiner Kündigung. Die eigentliche Bestätigung des Austritts folgt, wenn die neue Kasse ihre Meldung geschickt hat. Rechtlich entscheidend ist dieses zweite Schreiben.
Für Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gelten andere Regeln. Dort bestätigt die Kasse die Kündigung nach ihren AVB, unabhängig von einem Wechsel der Grundversicherung.
So funktioniert es
Der Wechsel der Grundversicherung läuft in vier Schritten:
- Kündigung: Du kündigst die alte Kasse fristgerecht. Für den Wechsel auf 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November eintreffen. Am sichersten per Einschreiben.
- Anmeldung: Du meldest dich bei der neuen Kasse an. Sie muss dich in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.
- Meldung der neuen Kasse: Die neue Kasse teilt der alten mit, dass du ab dem Wechseldatum bei ihr ohne Unterbruch versichert bist. Laut BAG muss sie das auch dir schriftlich mitteilen.
- Bestätigung der alten Kasse: Erst jetzt informiert dich die alte Kasse, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist. Das ist die Kündigungsbestätigung im Sinne des Gesetzes.
Fehlt Schritt 3, bleibst du bei der alten Kasse versichert und zahlst dort weiter Prämie. Das schützt dich vor einer Lücke im Versicherungsschutz. Gleichzeitig kann es zu einer Doppelbelastung kommen, wenn die neue Kasse schon Rechnungen stellt. Für diesen Fall sieht das Gesetz Schadenersatz vor.
Ein zweiter Grund für eine fehlende Bestätigung sind offene Beträge. Wurdest du wegen nicht bezahlter Prämien oder Kostenbeteiligungen betrieben, kannst du die Kasse erst wechseln, wenn alles bezahlt ist. Das BAG nannte für den Wechsel auf 2026 die Regel: Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, die bis 30. November gemahnt wurden, sowie Betreibungskosten müssen bis 31. Dezember beglichen sein.
Rechtliche Grundlage
Art. 7 Abs. 5 KVG regelt den Übergang: Das Versicherungsverhältnis bei der bisherigen Kasse endet erst, wenn die neue Kasse mitgeteilt hat, dass die Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Unterlässt die neue Kasse diese Mitteilung, muss sie den daraus entstandenen Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz. Sobald die bisherige Kasse die Mitteilung erhalten hat, informiert sie die betroffene Person, ab welchem Zeitpunkt sie nicht mehr bei ihr versichert ist.
Art. 7 Abs. 6 KVG gilt für den umgekehrten Fall: Verunmöglicht die bisherige Kasse den Wechsel, muss sie den Schaden ersetzen. Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG schützen deine Zusatzversicherungen: Die alte Kasse darf dich nicht zwingen, sie ebenfalls zu kündigen, und darf sie nicht allein wegen des Wechsels kündigen. Die Sperre bei Zahlungsrückständen steht in Art. 64a KVG.
Beispiel: Wechsel auf den 1. Januar 2027
Marco, 41, kündigt seine Grundversicherung am 10.11.2026 eingeschrieben. Die Sendungsverfolgung zeigt die Zustellung am 11.11.2026.
| Datum | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 11.11.2026 | Kündigung trifft ein | Frist 30.11.2026 eingehalten |
| 18.11.2026 | Alte Kasse bestätigt den Eingang | noch keine Kündigungsbestätigung |
| 25.11.2026 | Neue Kasse nimmt Marco auf, Police ab 01.01.2027 | Meldung an alte Kasse folgt |
| 15.12.2026 | Neue Kasse meldet der alten den lückenlosen Schutz | Voraussetzung nach Art. 7 Abs. 5 KVG erfüllt |
| 22.12.2026 | Alte Kasse bestätigt: versichert bis 31.12.2026 | Kündigungsbestätigung |
Was bedeutet das für dich?
- Unterlagen sammeln: Bewahre die Sendungsnummer der Kündigung, die Eingangsbestätigung und die neue Police zusammen auf.
- Nachfragen im Dezember: Hast du Mitte Dezember weder von der neuen noch von der alten Kasse etwas gehört, frag bei der neuen Kasse nach, ob sie die Meldung verschickt hat.
- Offene Rechnungen prüfen: Bezahle alle gemahnten Prämien und Kostenbeteiligungen vor Ende Jahr, sonst blockiert die alte Kasse den Wechsel.
- Fristen kennen: Alle Termine stehen unter Fristen, den Ablauf Schritt für Schritt zeigt Krankenkasse wechseln. Mehr zum Ablauf steht unter Kassenwechsel.
- Brief vorbereiten: Mit dem Kündigungsbrief-Generator erstellst du die Kündigung mit allen nötigen Angaben.
Häufige Fehler
- Auf die Bestätigung warten, bevor du dich anmeldest. Die Bestätigung kommt erst nach der Anmeldung bei der neuen Kasse. Wer wartet, verpasst den Wechsel.
- Die Eingangsbestätigung mit der Kündigungsbestätigung verwechseln. Ein Schreiben «Wir haben Ihre Kündigung erhalten» sagt noch nichts über das Ende der Versicherung.
- Doppelte Prämien einfach bezahlen. Stellen beide Kassen für denselben Monat Rechnung, kläre zuerst, welche Meldung fehlt. Der Ombudsman Krankenversicherung vermittelt kostenlos.
- Zusatzversicherung als mitgekündigt betrachten. Die Kündigungsbestätigung der Grundversicherung beendet keine Zusatzversicherung.
Die Prämien für das neue Jahr vergleichst du im Prämienrechner.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich die Kündigungsbestätigung?
Das Gesetz nennt kein Datum. Die alte Kasse informiert dich, sobald die neue Kasse ihr gemeldet hat, dass du bei ihr versichert bist. Beim Wechsel auf den 1. Januar ist das oft erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel.
Bin ich ohne Bestätigung doppelt versichert?
Nein. Die alte Grundversicherung läuft nur so lange weiter, bis die neue Kasse den lückenlosen Schutz meldet. Du bist nie ohne Grundversicherung und zahlst auch nicht dauerhaft doppelt.
Was tue ich, wenn im Januar noch keine Bestätigung da ist?
Frag zuerst bei der neuen Kasse nach, ob sie die Meldung an die alte Kasse geschickt hat. Hilft das nicht, kannst du dich an den Ombudsman Krankenversicherung wenden. Die neue Kasse haftet für eine versäumte Meldung.
Gilt die Bestätigung auch für meine Zusatzversicherung?
Nein. Die Kündigungsbestätigung betrifft nur die Grundversicherung. Zusatzversicherungen kündigst du separat nach den AVB, und die Kasse darf sie nicht wegen des Wechsels kündigen.
Verwandte Begriffe
- EinschreibenEin Einschreiben ist ein Brief, den die Post nur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigung abgibt und dessen Weg du online verfolgen kannst. Für die Kündigung der Grundversicherung beweist er, dass der Brief rechtzeitig bei der Kasse war. Massgebend ist der Eingang bis 30. November, nicht der Poststempel.
- KündigungsvorlageEine Kündigungsvorlage ist ein vorformulierter Brief, mit dem du deine Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse kündigst. Sie enthält alle nötigen Angaben: Name, Versichertennummer, Versicherung, Kündigungstermin und Unterschrift. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30. November bei der Kasse eintreffen.
- KrankenkassenwechselEin Krankenkassenwechsel ist der Wechsel deiner Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse. Nach der Prämienmitteilung kannst du auf den 1. Januar wechseln; deine Kündigung muss bis 30. November bei der alten Kasse eintreffen. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, die Leistungen bleiben gleich.
- VersicherungsbeginnDer Versicherungsbeginn ist der Tag, ab dem deine Krankenkasse Leistungen übernimmt und Prämien verlangt. In der Grundversicherung ist das bei rechtzeitiger Anmeldung innert drei Monaten der Tag der Geburt oder des Zuzugs. Bei einem Kassenwechsel beginnt die neue Versicherung am 1. Januar oder, in der Standardversicherung, am 1. Juli.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a KVGfedlex.admin.ch
- BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
- Ombudsman Krankenversicherungom-kv.ch
