Das Wichtigste in Kürze
- Ordentlich kündbar ist jeder Vertrag auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres, mit drei Monaten Frist (Art. 35a Abs. 1 VVG).
- In der Krankenzusatzversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dir zu, nicht der Kasse (Art. 35a Abs. 4 VVG).
- Aus wichtigem Grund ist eine Kündigung jederzeit möglich (Art. 35b VVG).
- Ein allgemeines Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung gibt es im Gesetz nicht; ob und wann du dann kündigen kannst, steht in den AVB.
- Kündige erst, wenn die neue Kasse dich aufgenommen hat: In der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht.
Was ist die Kündigung der Zusatzversicherung?
Mit der Kündigung beendest du einen Vertrag über eine Zusatzversicherung, etwa für Spital halbprivat, Zahnbehandlungen, Brillen oder Komplementärmedizin. Anders als die Grundversicherung ist die Zusatzversicherung freiwillig und untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Deshalb gelten andere Regeln als beim Kassenwechsel in der Grundversicherung.
In der Grundversicherung bestimmt das KVG die Termine: 30. November für den Wechsel auf Ende Jahr. In der Zusatzversicherung bestimmen das VVG und dein Vertrag. Laufzeit, Kündigungsfrist und besondere Kündigungsrechte stehen in der Police und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Das Gesetz legt nur einen Rahmen fest, den der Vertrag zu deinen Gunsten verbessern kann.
Wichtig: Wer eine Zusatzversicherung kündigt, verliert sie in der Regel endgültig. Eine neue Kasse kann dich wegen deines Gesundheitszustands ablehnen oder Vorbehalte anbringen. In der Grundversicherung gibt es diese Gefahr nicht.
So funktioniert es
Ordentliche Kündigung. Jeder Vertrag ist auf das Ende des dritten Vertragsjahres oder jedes folgenden Jahres kündbar, auch wenn eine längere Dauer vereinbart ist. Die Frist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, die einen Nachweis durch Text erlaubt, also etwa per Brief oder E-Mail. Verträge können eine frühere Kündigung erlauben, zum Beispiel jährlich; die Fristen müssen dann für beide Seiten gleich sein. Ein Mehrjahresvertrag bindet dich also höchstens bis Ende des dritten Jahres.
Nur du darfst ordentlich kündigen. In der Krankenzusatzversicherung stehen das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur dir als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zu, also wer die Police abgeschlossen hat; für Kinder kündigen die Eltern als Versicherungsnehmer. Die Kasse kann dir nicht kündigen, weil du älter wirst oder viele Rechnungen einreichst.
Kündigung im Schadenfall. Nach einem Leistungsfall kannst du spätestens bei der Auszahlung vom Vertrag zurücktreten. Die Deckung erlischt 14 Tage nach der Mitteilung. Einzelheiten unter Kündigung im Schadenfall.
Kündigung aus wichtigem Grund. Beide Seiten können jederzeit kündigen, wenn die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist.
Prämienerhöhung. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Manche AVB sehen eines vor, in der Regel auf den Zeitpunkt der neuen Prämie. Die Frist steht im Schreiben der Kasse oder in den AVB.
Wechsel der Grundversicherung. Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, und darf sie nicht allein wegen des Wechsels kündigen.
Rechtliche Grundlage
Art. 35a Abs. 1 VVG erlaubt die Kündigung auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Nach Abs. 2 können die Parteien eine frühere Kündbarkeit vereinbaren, mit gleichen Fristen für beide. Abs. 4 hält fest, dass in der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur dem Versicherungsnehmer zustehen. Art. 35b VVG regelt die Kündigung aus wichtigem Grund, Art. 42 VVG den Rücktritt im Schadenfall.
Diese Regeln gelten seit dem 01.01.2022. Nach Art. 103a VVG gelten die Kündigungsrechte von Art. 35a und 35b auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden. Hast du bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen falsch beantwortet, kann die Kasse nach Art. 6 VVG kündigen. Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG trennen die Zusatzversicherung vom Wechsel in der Grundversicherung.
Beispiel: Vertrag seit 01.01.2024
Sandra, 45, hat seit 01.01.2024 eine Spitalzusatzversicherung halbprivat. Ihre AVB enthalten keine kürzere Laufzeit. Sie möchte kündigen.
| Vertragsjahr endet | Kündigung muss spätestens erfolgen | Möglich? |
|---|---|---|
| 31.12.2024 (1. Jahr) | – | nein, vor Ende des 3. Jahres nur, wenn der Vertrag es erlaubt |
| 31.12.2025 (2. Jahr) | – | nein |
| 31.12.2026 (3. Jahr) | drei Monate vorher, also bis 30.09.2026 | ja |
| 31.12.2027 (4. Jahr) | bis 30.09.2027 | ja |
Die Kündigung erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator oder der Kündigungsvorlage. Die Termine für die Grundversicherung stehen unter Fristen.
Was bedeutet das für dich?
- Police und AVB lesen. Suche Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigungsfrist und ein allfälliges Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung.
- Neue Deckung zuerst sichern. Beantrage die neue Zusatzversicherung, beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und warte auf die Annahme. Vergleiche Leistungen im Zusatzversicherungs-Vergleich.
- Nachweisbar kündigen. Schicke die Kündigung eingeschrieben oder in einer anderen Form mit Textnachweis, so dass sie vor Fristbeginn bei der Kasse ist.
- Grundversicherung getrennt betrachten. Wechselst du nur die Grundversicherung, kann die Zusatzversicherung bleiben. Den Ablauf dafür beschreibt Kasse wechseln. Kassendaten findest du unter Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Kündigen, bevor die neue Kasse zugesagt hat. Wer abgelehnt wird, steht ohne Zusatzversicherung da und findet später oft keine mehr.
- Die Frist der Grundversicherung anwenden. Der 30. November gilt für die Grundversicherung. In der Zusatzversicherung zählen Vertrag und VVG, oft mit drei Monaten Frist.
- Beide Versicherungen in einem Brief kündigen, ohne es zu wollen. Nenne genau, welche Verträge du kündigst.
- Glauben, die Kasse könne wegen hoher Kosten kündigen. Ordentlich darf sie das in der Krankenzusatzversicherung nicht.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Zusatzversicherung kündigen?
Nach Gesetz auf das Ende des dritten Vertragsjahres oder jedes späteren Jahres, mit drei Monaten Frist. Viele Verträge erlauben eine Kündigung schon früher, etwa jährlich; das steht in deiner Police und den AVB.
Kann ich die Zusatzversicherung bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Das Gesetz sieht dafür kein allgemeines Recht vor. Manche Kassen gewähren es in ihren AVB, meist auf den Zeitpunkt, ab dem die neue Prämie gilt. Lies die Bedingungen und die Frist im Schreiben zur Prämienänderung.
Muss ich die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung wechsle?
Nein. Die Kasse darf dich weder zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, noch sie allein wegen deines Wechsels in der Grundversicherung kündigen. Du kannst beide bei verschiedenen Kassen haben.
Kann mir die Kasse die Zusatzversicherung kündigen, weil ich viele Leistungen beziehe?
Ordentlich nicht und auch nicht im Schadenfall: Diese Kündigungsrechte stehen in der Krankenzusatzversicherung nur dir zu. Möglich bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht.
Verwandte Begriffe
- MehrjahresvertragEin Mehrjahresvertrag ist eine Zusatzversicherung mit einer festen Laufzeit von mehreren Jahren, zum Beispiel fünf. Seit 2022 darfst du jeden solchen Vertrag trotzdem auf Ende des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen, mit drei Monaten Frist. Die Grundversicherung kennt keine Mehrjahresverträge: Dort wechselst du jedes Jahr.
- KündigungsfristDie Kündigungsfrist ist die Zeit, die zwischen dem Eingang deiner Kündigung bei der Krankenkasse und dem Ende der Versicherung liegen muss. In der Grundversicherung beträgt sie nach einer Prämienmitteilung einen Monat, deine Kündigung muss also bis 30. November bei der Kasse sein. Sonst gelten drei Monate auf Ende Juni oder Dezember.
- Kündigung im SchadenfallDie Kündigung im Schadenfall erlaubt dir, eine Zusatzversicherung nach einem Leistungsfall ausserhalb der normalen Termine aufzulösen, spätestens bei der Auszahlung der Leistung. Die Deckung endet 14 Tage nach deiner Mitteilung. In der Krankenzusatzversicherung hat nur der Versicherungsnehmer dieses Recht, die Kasse nicht.
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
- KündigungsvorlageEine Kündigungsvorlage ist ein vorformulierter Brief, mit dem du deine Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse kündigst. Sie enthält alle nötigen Angaben: Name, Versichertennummer, Versicherung, Kündigungstermin und Unterschrift. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30. November bei der Kasse eintreffen.
Quellen
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35bArt. 35b VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 42Art. 42 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 103aArt. 103a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 6Art. 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
