Was am 29. September passiert
Der Bundesrat gibt die Prämien der Grundversicherung für 2027 am Dienstag, 29.09.2026, um 14:00 Uhr bekannt. Die Medienkonferenz findet im Medienzentrum Bundeshaus in Bern statt, sie dauert bis 15:00 Uhr. Es sprechen Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, und Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Konferenz wird per Livestream übertragen; die Bundeskanzlei hat den Termin am 23.09.2026 angekündigt.
Vor diesem Zeitpunkt gibt es keine amtlichen Prämien 2027. Das hat einen rechtlichen Grund: Die Versicherer reichen ihre Prämientarife beim BAG ein, und diese dürfen erst veröffentlicht oder angewendet werden, wenn das BAG sie genehmigt hat (Art. 16 Abs. 1 KVAG). Die Kantone können zu den eingereichten Prämien Stellung nehmen und sind dabei an die Geheimhaltung gebunden (Art. 16 Abs. 6 KVAG). Wie die Prämiengenehmigung abläuft, beschreibt priminfo.admin.ch.
Was das BAG veröffentlicht
Aus den Vorjahren lässt sich ablesen, welche Kennzahlen am Prämientag erscheinen. Am 23.09.2025 nannte das BAG für 2026:
| Kennzahl 2026 | Monatsprämie | Veränderung zu 2025 |
|---|---|---|
| Mittlere Prämie (alle Versicherten) | CHF 393.30 | +4,4 % (CHF +16.60) |
| Erwachsene | CHF 465.30 | +4,1 % (CHF +18.50) |
| Junge Erwachsene | CHF 326.30 | +4,2 % (CHF +13.30) |
| Kinder | CHF 122.50 | +4,9 % (CHF +5.70) |
Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025.
Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt: Das BAG addiert alle in der Schweiz bezahlten Prämien und teilt die Summe durch die Zahl der Versicherten. Deine eigene Prämie hängt von Kasse, Kanton, Prämienregion, Altersgruppe, Franchise und Modell ab und kann deutlich davon abweichen. Die Prozentzahl vom 29. September sagt dir deshalb nicht, was du 2027 bezahlst.
Neben den Durchschnittswerten veröffentlicht der Bund die genehmigten Prämien aller Kassen im offiziellen Prämienrechner auf priminfo.admin.ch. Auch die Prämienregionen ändern sich: Das EDI hat die Einteilung der Gemeinden für 2027 angepasst, das BAG führt die neue Liste auf seiner Seite zu den Prämienregionen.
Was bisher zu 2027 bekannt ist
Amtliche Prämien 2027 gibt es erst ab dem 29. September. Eine Einschätzung hat das BAG aber schon im Schreiben an die Kantone vom 02.06.2026 gegeben. Das ist eine Prognose, keine genehmigte Zahl:
- Die Bruttoleistungen pro versicherte Person sind 2025 um 5,2 % gestiegen, das sind CHF 247.
- Die Versicherer rechneten im Juni 2026 für das ganze Jahr 2026 mit etwas mehr als 5 % Kostenwachstum.
- Wegen eines leichten Nachholeffekts dürfte der Prämienanstieg 2027 laut BAG «leicht über» dem erwarteten Kostenanstieg liegen. Je nach Kanton und Versicherer kann er anders ausfallen.
Prozentzahlen von Vergleichsdiensten oder aus Medienberichten übernehmen wir nicht, weil sie sich nicht auf eine amtliche Quelle stützen.
Wo du ab 14 Uhr vergleichst
Sobald die Zahlen freigegeben sind, kannst du sie an zwei Orten vergleichen:
- Im Prämienrechner auf die-krankenkasse.ch. Er rechnet mit den amtlichen Daten des BAG und schaltet das Jahr 2027 erst nach der Freigabe frei. Eine Übersicht folgt auf der Seite Prämien 2027.
- Im offiziellen Rechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.
Das BAG empfiehlt, zuerst das passende Versicherungsmodell zu wählen (Hausarzt, HMO, Telmed oder freie Arztwahl) und erst dann die Kassen zu vergleichen. Die Steckbriefe aller Kassen findest du unter Krankenkassen.
Was du danach tun kannst: die Fristen
Nach dem 29. September laufen die Fristen für einen Wechsel auf den 01.01.2027. Grundlage sind Art. 7 Abs. 2 KVG und das Faktenblatt des BAG zum Kassenwechsel.
| Datum | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| 29.09.2026, 14:00 | Bund gibt die genehmigten Prämien 2027 bekannt | Bundeskanzlei, BAG |
| bis 31.10.2026 | Deine Kasse teilt dir die neue Prämie mit, mindestens zwei Monate im Voraus | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| bis 30.11.2026 (Montag) | Kündigung der Grundversicherung muss bei der Kasse eingetroffen sein; ebenso tiefere Franchise und Modellwechsel | Art. 7 Abs. 2 KVG, BAG-Faktenblatt |
| bis 31.12.2026 | Mitteilung für eine höhere Franchise | Art. 94 Abs. 1 KVV, BAG-Faktenblatt |
| 01.01.2027 | Neue Prämie und neue Kasse gelten | Art. 7 Abs. 2 KVG |
Massgebend ist bei der Kündigungsfrist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Für 2025 hat das BAG empfohlen, die Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per «A-Post Plus» zu verschicken. Der 15.11.2026 ist ein Sonntag: Wer diese Empfehlung übernimmt, gibt den Brief spätestens am Samstag, 14.11.2026, auf. Den Termin für deine Situation zeigt der Fristen-Rechner, den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.
Worauf du beim Wechsel achtest
- Neue Kasse anmelden, nicht nur kündigen. Deine bisherige Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Anmeldung und Kündigung laufen laut BAG gleichzeitig; eine Offerte vorab ist nicht nötig. Den Ablauf in drei Schritten zeigt Krankenkasse wechseln.
- Offene Rechnungen. Hast du gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen nicht bezahlt, kannst du die Kasse nicht verlassen (Art. 64a Abs. 6 KVG). Das BAG nennt für 2025 als Stichtage: gemahnt bis 30. November, bezahlt bis 31. Dezember.
- Zusatzversicherungen getrennt betrachten. Für sie gelten die Kündigungsfristen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner Kasse, nicht Art. 7 KVG. Wechselst du nur die Grundversicherung, darf dich die Kasse nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen (BAG-Faktenblatt).
Wenn du Fragen zu deiner Situation hast, kannst du über das Anfrage-Formular eine Beratung anfragen. Deine Vergleichsresultate siehst du auch ohne Kontaktangaben.
Quellen
- Bundeskanzlei, Medienkonferenz «Krankenkassenprämien 2027» (angekündigt am 23.09.2026)admin.ch
- BAG, Medienmitteilung «Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- BAG, Schreiben an die Kantone «Approbation des primes 2027» vom 02.06.2026 (Abschnitt 3)bag.admin.ch
- BAG, Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse – Information für Versicherte» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch, offizieller Prämienrechner des Bundespriminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch, Prämiengenehmigungpriminfo.admin.ch
- BAG, Prämienregionenbag.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 16Art. 16 Abs. 1 und 6 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
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