Der Bundesrat schlägt vor, die ordentliche Franchise von CHF 300 auf CHF 400 pro Jahr zu erhöhen und sie danach automatisch anzupassen, sobald die Kostenbeteiligung aller Versicherten unter 13,5 % der Leistungen fällt. Stand 25.09.2026 ist die Vernehmlassung abgeschlossen; beschlossen ist nichts. Heute gilt weiter CHF 300.

Das Wichtigste in Kürze
- Heute beträgt die ordentliche Franchise CHF 300 pro Kalenderjahr (Art. 103 Abs. 1 KVV); zuletzt erhöht wurde sie 2004.
- Die Vorlage des Bundesrats vom 13.03.2026 sieht CHF 400 beim Inkrafttreten vor und einen Mechanismus mit Schwelle 13,5 % im neuen Art. 64 Abs. 3 KVG.
- Die Vernehmlassung lief vom 13.03. bis 22.06.2026; danach folgen Botschaft, Beratung in beiden Räten und das fakultative Referendum.
- Wer die Franchise ausschöpft, zahlt nach der Vorlage höchstens CHF 100 mehr Kostenbeteiligung im Jahr; das BAG schätzt die Prämiensenkung auf durchschnittlich 0,8 %.
- Kinder bleiben ohne Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG); die Wahlfranchisen von CHF 500 bis CHF 2'500 ändert die Vorlage nicht.
- Was die Vorlage zur Mindestfranchise vorsieht
- Stand des Verfahrens (25.09.2026)
- So funktioniert der Anpassungsmechanismus
- Wen die Mindestfranchise CHF 400 trifft
- Was CHF 400 statt CHF 300 in Franken bedeutet
- Beispielrechnung: Mehrkosten und Prämiensenkung
- Folgen für die Wahlfranchisen
- Sonderfälle: EL, Sozialhilfe, Prämienverbilligung
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Was die Vorlage zur Mindestfranchise vorsieht
Die ordentliche Franchise ist der Betrag, den Erwachsene in der Grundversicherung pro Kalenderjahr selbst zahlen, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Sie beträgt heute CHF 300 (Art. 103 Abs. 1 KVV). Wer keine höhere Franchise wählt, hat automatisch diese Stufe.
Am 13.03.2026 hat der Bundesrat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie setzt die Motion 24.3636 Friedli «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» um, die der Ständerat am 26.09.2024 und der Nationalrat am 19.03.2025 angenommen haben. Die Vorlage hat zwei Teile:
| Teil | Inhalt | Wo geregelt |
|---|---|---|
| Erhöhung beim Start | ordentliche Franchise von CHF 300 auf CHF 400 | Verordnung (Art. 103 Abs. 1 KVV), vom Bundesrat anzupassen |
| Anpassungsmechanismus | Erhöhung, sobald die Kostenbeteiligung aller Versicherten unter 13,5 % der Leistungen fällt; Zielbereich 13,5 bis 14 % | neuer zweiter Satz in Art. 64 Abs. 3 KVG |
| Kinder | weiterhin keine Franchise | Art. 64 Abs. 4 KVG, unverändert |
| Wahlfranchisen | CHF 500 bis CHF 2'500 bleiben | Art. 93 Abs. 1 KVV, nicht Teil der Vorlage |
Die Erhöhung selbst steht nicht im Gesetzestext: Die Höhe der Franchise legt der Bundesrat schon heute per Verordnung fest (Art. 64 Abs. 3 KVG). Neu würde das Gesetz ihn verpflichten, die Franchise anzuheben, wenn die Schwelle unterschritten ist. Laut erläuterndem Bericht wird sie jeweils um mindestens CHF 50 erhöht und auf das nächste Vielfache von CHF 50 gerundet.
Stand des Verfahrens (25.09.2026)
Die Vorlage ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. So weit ist sie:
- 13.03.2026: Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung (BAG, Medienmitteilung und Unterlagen).
- 22.06.2026: Die Vernehmlassung endet. Kantone, Parteien und Verbände konnten Stellung nehmen.
- Stand 25.09.2026: Fedlex führt das Verfahren als «abgeschlossen, abwarten Stellungnahmen und/oder Ergebnisbericht». Eine Botschaft an das Parlament ist noch nicht veröffentlicht.
- Offen: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft, danach beraten Nationalrat und Ständerat. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum; das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat.
Der erläuternde Bericht rechnet in seiner Prognose mit einer Erhöhung auf CHF 400 im Jahr 2029. Das ist eine Modellannahme für die Berechnung, kein beschlossener Termin. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein neuer Schritt im Verfahren erfolgt.
So funktioniert der Anpassungsmechanismus
Heute ist die Franchise ein fester Betrag, den der Bundesrat von Zeit zu Zeit anpasst: 1996 waren es CHF 150, ab 1998 CHF 230 und seit 2004 CHF 300. Der Mechanismus soll diese Anpassung an eine Kennzahl binden.
Die Kennzahl ist der Anteil der Kostenbeteiligung aller Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) an den Leistungen der Grundversicherung, ohne die Beiträge der Kantone (heute ihr Anteil an stationären Behandlungen, mit EFAS ab 2028 ihr Beitrag an alle Leistungen). Laut Bericht lag dieser Anteil beim Start des KVG 1996 bei 13,5 % und schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen 13,4 % und 13,9 %, mit sinkender Tendenz. Der Grund: Die Leistungen stiegen von CHF 12 Mrd. im Jahr 1996 auf CHF 42 Mrd. im Jahr 2024, die Franchise blieb seit 2004 gleich.
Der Ablauf nach dem Entwurf:
- Das BAG stellt in der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung fest, dass der Anteil unter 13,5 % gefallen ist.
- Der Bundesrat ändert die Verordnung so, dass der Anteil wieder zwischen 13,5 und 14 % liegt, und schickt die Änderung in die Vernehmlassung.
- Die Kassen erfahren die neue Franchise vor der Prämiengenehmigung.
- Die neue Franchise gilt ab dem folgenden Kalenderjahr.
Zwischen dem Unterschreiten der Schwelle und der neuen Franchise liegen nach dem Bericht mindestens drei Jahre. Seine Modellrechnung ergibt nach CHF 400 eine weitere Erhöhung in einen Bereich von CHF 450 bis CHF 550 im Jahr 2034. Auch das ist eine Prognose des Bundes, keine Festlegung.
Wen die Mindestfranchise CHF 400 trifft
Betroffen sind Erwachsene und junge Erwachsene mit der ordentlichen Franchise. Laut erläuterndem Bericht waren das 2024 rund 3,3 Millionen Erwachsene oder 45 %; 55 % hatten eine Wahlfranchise. Die Zahlen aus dem Bericht:
| Gruppe | Anteil mit ordentlicher Franchise (2024) |
|---|---|
| alle Erwachsenen | 45 % |
| Frauen unter den Betroffenen | 57 % (1,9 Mio.) |
| 26- bis 30-Jährige | 31 % |
| 81- bis 85-Jährige | 73 % |
| Kanton Graubünden | 52 % |
| Kantone Waadt und Appenzell Innerrhoden | unter 40 % |
In absoluten Zahlen sind die Altersgruppen 19–45, 46–65 und ab 66 Jahren mit je rund 1,1 Mio. Personen etwa gleich stark betroffen. Anteilsmässig trifft die Erhöhung ältere Menschen stärker. Der Bericht hält fest, dass Personen mit chronischen Erkrankungen meist die tiefste Franchise wählen und sie in der Regel ausschöpfen; sie tragen die Mehrkosten also am ehesten voll.
Nicht betroffen sind Kinder bis 18 Jahre: Für sie wird keine Franchise erhoben (Art. 64 Abs. 4 KVG). Personen mit einer Wahlfranchise zahlen ihre Franchise wie bisher; bei ihnen ändert sich nur der mögliche Rabatt (siehe unten).
Was CHF 400 statt CHF 300 in Franken bedeutet
Die Kostenbeteiligung setzt sich aus Franchise und 10 % Selbstbehalt auf den Kosten darüber zusammen, der Selbstbehalt ist für Erwachsene auf CHF 700 pro Jahr begrenzt (Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV). Die Vorlage ändert nur die Franchise. Gerechnet mit diesen gesetzlichen Werten:
| Deine Kosten im Jahr | heute (CHF 300) | mit CHF 400 | Mehrkosten |
|---|---|---|---|
| CHF 250 | CHF 250 | CHF 250 | CHF 0 |
| CHF 400 | CHF 310 | CHF 400 | CHF 90 |
| CHF 3'000 | CHF 570 | CHF 660 | CHF 90 |
| CHF 7'400 | CHF 1'000 | CHF 1'100 | CHF 100 |
| CHF 20'000 | CHF 1'000 | CHF 1'100 | CHF 100 |
Wer weniger als CHF 300 Kosten hat, zahlt gleich viel wie heute. Zwischen CHF 400 und CHF 7'300 Kosten sind es CHF 90 mehr, weil auf den zusätzlichen CHF 100 Franchise kein Selbstbehalt mehr anfällt. Ab CHF 7'400 ist der Selbstbehalt in beiden Fällen ausgeschöpft, und die ganze Differenz von CHF 100 bleibt. Die maximale Kostenbeteiligung steigt damit von CHF 1'000 auf CHF 1'100 im Jahr.
Auf der anderen Seite sinken die Prämien. Das BAG schätzt, dass die Kosten der Grundversicherung mit Franchise CHF 400 auf Basis der Daten 2023 um CHF 282,1 Mio. tiefer ausgefallen wären; das entspricht einer Prämiensenkung von durchschnittlich 0,8 %.
Beispielrechnung: Mehrkosten und Prämiensenkung
Beispiel mit fiktiven Personen. Ruth ist 66 Jahre alt und wohnt in Zürich. Sie hat die ordentliche Franchise und ein Angebot zum Median der Prämien 2026: CHF 580.00 pro Monat (Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Region 1, Jahrgang 1960, Franchise CHF 300, mit Unfall; Quelle BAG).
Die Rechnung zeigt die Grössenordnung, keine Vorhersage: Wie stark die Prämie einer bestimmten Kasse tatsächlich sinkt, hängt von ihrem Versichertenbestand ab und ist offen. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; eine Franchise von CHF 400 enthalten sie nicht, solange die Vorlage nicht in Kraft ist.
Folgen für die Wahlfranchisen
Die Franchisenstufen für Erwachsene bleiben nach der Vorlage bei CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 (Art. 93 Abs. 1 KVV). Neu wäre die Grundstufe CHF 400 statt CHF 300. Das verändert den Rabatt: Die Prämienreduktion für eine höhere Franchise darf höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen (Art. 95 Abs. 2bis KVV).
| Wahlfranchise | Zusatzrisiko heute | höchster Rabatt heute | Zusatzrisiko mit CHF 400 | höchster Rabatt mit CHF 400 |
|---|---|---|---|---|
| CHF 500 | CHF 200 | CHF 140 im Jahr | CHF 100 | CHF 70 im Jahr |
| CHF 1'000 | CHF 700 | CHF 490 im Jahr | CHF 600 | CHF 420 im Jahr |
| CHF 2'500 | CHF 2'200 | CHF 1'540 im Jahr | CHF 2'100 | CHF 1'470 im Jahr |
Das sind gesetzliche Obergrenzen; die Kassen dürfen weniger Rabatt geben. Für die Stufe CHF 500 würde sich der Abstand zur ordentlichen Franchise halbieren. Ob sich eine Wahlfranchise für dich rechnet, zeigt der Vergleich von Prämie und möglichen Kosten; wie du das rechnest, erklärt der Artikel Franchise wählen.
Sonderfälle: EL, Sozialhilfe, Prämienverbilligung
- Ergänzungsleistungen (EL): Wer EL bezieht, erhält Franchise und Selbstbehalt als Krankheitskosten vergütet. Laut Bericht würden die Mehrausgaben der Kantone dafür höchstens CHF 39 Mio. pro Jahr betragen (Rechnung mit rund 386'000 erwachsenen EL-Beziehenden, Daten 2024).
- Sozialhilfe: Franchise und Selbstbehalt gehören nach den SKOS-Richtlinien zum Unterstützungsbudget; der Bericht erwartet dort ebenfalls höhere Ausgaben.
- Prämienverbilligung: Die Vorlage ändert die Prämienverbilligung nicht. Ob du Anspruch hast, regelt dein Kanton; die Übersicht findest du bei der Prämienverbilligung.
- Versicherungsmodelle: Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle sind nicht Gegenstand der Vorlage. Die Franchise gilt dort genauso; welches Modell zu deinem Alltag passt, klärt der Modell-Finder.
Häufige Fehler
- Die Vorlage für geltendes Recht halten. Stand 25.09.2026 ist nichts beschlossen. Die Franchise beträgt CHF 300, bis ein Gesetz in Kraft ist.
- Jetzt vorsorglich die Franchise wechseln. Die Vorlage ist kein Grund für einen Wechsel. Massgebend sind deine erwarteten Kosten und die Prämien des kommenden Jahres.
- Mit CHF 100 Mehrkosten für alle rechnen. Wer unter CHF 300 Kosten hat, zahlt nicht mehr; wer zwischen CHF 400 und CHF 7'300 liegt, zahlt CHF 90 mehr.
- Die Kinderfranchise mitdenken. Für Kinder gibt es weiterhin keine ordentliche Franchise, die Vorlage ändert daran nichts.
- Die Fristen verwechseln. Eine höhere Franchise kannst du bis 31. Dezember wählen, eine tiefere nur mit Kündigungsfrist auf Ende Jahr (Art. 94 KVV). Die Termine zeigt der Fristen-Rechner.
Wie die Grundversicherung finanziert wird und welche weiteren Reformen anstehen, erklärt die Themenwelt Grundversicherung verstehen. Die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung ab 2028 beschreibt der Artikel EFAS 2028, die zweite laufende Vorlage zur Kostenbeteiligung der Artikel Notfallgebühr. Die Prämien 2026 deiner Gemeinde für jede Franchise vergleichst du im Prämienrechner.
Häufige Fragen
Wann steigt die Mindestfranchise auf CHF 400?
Ein Datum gibt es nicht. Stand 25.09.2026 ist die Vernehmlassung abgeschlossen, die Botschaft an das Parlament steht aus. Danach beraten beide Räte, und gegen das Gesetz kann das Referendum ergriffen werden; das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat.
Muss ich wegen der Vorlage jetzt meine Franchise ändern?
Nein. Bis ein Gesetz in Kraft ist, gilt die Franchise von CHF 300. Deine Franchise wählst du wie bisher: eine höhere bis 31. Dezember, eine tiefere bis zur Kündigungsfrist Ende November.
Gilt die Mindestfranchise CHF 400 auch für Kinder?
Nein. Für Kinder wird nach Art. 64 Abs. 4 KVG keine Franchise erhoben, und die Vorlage ändert das nicht. Die wählbaren Kinderfranchisen von CHF 100 bis CHF 600 bleiben ebenfalls unverändert.
Wie viel mehr würde ich mit Franchise CHF 400 bezahlen?
Höchstens CHF 100 pro Jahr mehr Kostenbeteiligung. Hast du Kosten zwischen CHF 400 und CHF 7'300, sind es CHF 90, weil der Selbstbehalt auf CHF 100 wegfällt. Dem steht eine leicht tiefere Prämie gegenüber; das BAG schätzt im Schnitt 0,8 %.
Was passiert mit der Franchise CHF 500?
Die Wahlfranchisen von CHF 500 bis CHF 2'500 sind nicht Teil der Vorlage. Weil der Abstand zur ordentlichen Franchise kleiner wird, sinkt aber der höchstmögliche Rabatt: Er darf 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos nicht übersteigen (Art. 95 Abs. 2bis KVV).
Quellen
- BAG, KVG-Änderung: Anpassung der Franchise (Vernehmlassung vom 13.03.2026)bag.admin.ch
- EDI, Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens «Anpassung der Franchise», Februar 2026bag.admin.ch
- Entwurf Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchise), 13.03.2026E-Art. 64 Abs. 3 KVGbag.admin.ch
- Fedlex, Vernehmlassungen: Revision KVG, Anpassung der Franchise (proj/2025/103)fedlex.admin.ch
- Parlament, Motion 24.3636 Friedli «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen»parlament.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2–4 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 und 94Art. 93 Abs. 1, Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
- EFAS: was die einheitliche Finanzierung für Versicherte ändertDie einheitliche Finanzierung verteilt ab 2028 die Kosten der Grundversicherung neu zwischen Kantonen und Prämienzahlenden. Was feststeht, was noch offen ist und was du selbst tun kannst.Grundversicherung verstehen
- Notfallgebühr: was die geplante Gebühr für Bagatellfälle bedeuten würdeWas die geplante Notfallgebühr von höchstens CHF 50 regeln würde, wer ausgenommen wäre, wie es im Parlament weitergeht und was du heute im Notfall zahlst.Grundversicherung verstehen