Die Franchise CHF 2'500 lohnt sich gegenüber CHF 300, solange deine Gesundheitskosten unter dem Umschlagpunkt bleiben. Mit den Prämien 2026 in Zürich liegt er beim gleichen Produkt bei CHF 2'011 Kosten im Jahr. Darüber fährst du mit CHF 300 günstiger. Wechseln kannst du nur auf den 1. Januar: tiefer bis 30. November, höher bis 31. Dezember.

Das Wichtigste in Kürze
- Erwachsene haben mindestens CHF 300 Franchise und können CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 wählen (Art. 103 Abs. 1 und Art. 93 Abs. 1 KVV).
- Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise beträgt höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos, bei CHF 2'500 also höchstens CHF 1'540 im Jahr (Art. 95 Abs. 2bis KVV).
- Mit CHF 2'500 Franchise trägst du höchstens CHF 3'200 im Jahr selbst, mit CHF 300 höchstens CHF 1'000, jeweils ohne Spitalbeitrag (Art. 103 Abs. 2 KVV).
- Prämien 2026, Zürich, gleiches Produkt: Franchise CHF 2'500 ist günstiger, solange deine Kosten unter CHF 2'011 im Jahr liegen (BAG).
- Eine höhere Franchise wählst du bis 31. Dezember, eine tiefere muss bis 30. November bei der Kasse sein (Art. 94 KVV, BAG).
Worum es bei der Franchise-Wahl geht
Die Franchise ist der Betrag, den du in der Grundversicherung jedes Kalenderjahr selbst zahlst, bevor sich die Kasse an den Kosten beteiligt. Für Erwachsene beträgt sie mindestens CHF 300 (Art. 103 Abs. 1 KVV). Statt dieser ordentlichen Franchise kannst du eine Wahlfranchise von CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 wählen (Art. 93 Abs. 1 KVV). Für junge Erwachsene gelten dieselben Stufen, für Kinder CHF 0 bis CHF 600.
Die Entscheidung ist ein Tausch: Mit einer höheren Franchise zahlst du jeden Monat weniger Prämie, trägst aber mehr selbst, wenn du Arzt, Medikamente oder Spital brauchst. Welche Stufe günstiger ist, hängt von zwei Zahlen ab: der Prämiendifferenz zwischen den Stufen und deinen Gesundheitskosten im Jahr. Die erste Zahl kennst du, die zweite musst du schätzen.
| Franchise | trägst du bis zu dieser Kostenhöhe ganz | danach 10 % Selbstbehalt bis | höchste Kostenbeteiligung im Jahr |
|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 300 | CHF 700 | CHF 1'000 |
| CHF 1'500 | CHF 1'500 | CHF 700 | CHF 2'200 |
| CHF 2'500 | CHF 2'500 | CHF 700 | CHF 3'200 |
Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 2 KVG). Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Kosten über der Franchise, für Erwachsene höchstens CHF 700 im Jahr (Art. 103 Abs. 2 KVV). Mehr dazu unter maximaler Selbstbehalt. Bei Spitalaufenthalten kommt für Erwachsene ein Beitrag von CHF 15 pro Tag dazu (Art. 104 KVV), unabhängig von der Franchise.
Schritt für Schritt zur passenden Franchise
- Kosten der letzten Jahre zusammenzählen. Deine Kasse schickt dir jedes Jahr eine Leistungsabrechnung. Zähl die Rechnungsbeträge von zwei oder drei Jahren zusammen, nicht nur das, was die Kasse bezahlt hat.
- Absehbare Kosten dazunehmen. Regelmässige Medikamente, eine geplante Behandlung, eine Brille, die die Grundversicherung nur teilweise zahlt: Alles, was du schon kennst, gehört in die Schätzung.
- Prämien für zwei Stufen vergleichen. Nimm dieselbe Kasse, dasselbe Modell und deine Gemeinde, einmal mit CHF 300, einmal mit CHF 2'500. Die Differenz pro Jahr ist dein Rabatt.
- Umschlagpunkt berechnen. Die Formel steht unten; schneller geht es im Franchise-Rechner.
- Worst Case prüfen. Könntest du im schlechtesten Jahr CHF 3'200 Kostenbeteiligung auf einmal zahlen? Wenn nicht, spricht das gegen die höchste Stufe, unabhängig von der Rechnung.
- Rechtzeitig melden. Eine höhere Franchise wählst du bis 31. Dezember, eine tiefere muss bis 30. November schriftlich bei der Kasse sein.
Was das Gesetz regelt
Stufen und Rabatte. Die Kassen dürfen Wahlfranchisen anbieten, müssen aber nicht; ihre Angebote gelten jeweils für den ganzen Kanton (Art. 93 Abs. 1 KVV). Den Rabatt legen sie selbst fest, er darf aber pro Kalenderjahr höchstens 70 % des Risikos betragen, das du mit der höheren Franchise zusätzlich übernimmst (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Bei CHF 2'500 übernimmst du gegenüber CHF 300 zusätzlich CHF 2'200 Franchise; der Rabatt darf also höchstens CHF 1'540 im Jahr betragen.
Wechsel der Franchise. Eine höhere Franchise kannst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres wählen (Art. 94 Abs. 1 KVV). Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist mit den Kündigungsfristen des KVG auf Ende Kalenderjahr möglich (Art. 94 Abs. 2 KVV mit Art. 7 Abs. 2 KVG). Das BAG nennt dafür den 30. November als Eingangstermin und den 31. Dezember für die höhere Franchise. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag.
Kassenwechsel mit Wahlfranchise. Mit einer Wahlfranchise wechselst du die Kasse nur auf Ende Jahr, nicht auf den 1. Juli (Art. 94 Abs. 2 KVV). Der Halbjahreswechsel nach Art. 7 Abs. 1 KVG steht nur Versicherten mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 im Standardmodell offen.
Stichtag Behandlungsdatum. Massgebend für Franchise und Selbstbehalt ist das Datum der Behandlung, nicht das der Rechnung (Art. 103 Abs. 3 KVV). Eine Behandlung vom Dezember zählt zur Franchise des alten Jahres, auch wenn die Rechnung im Januar kommt.
Die Zahlen 2026: Rabatt und Umschlagpunkt je Stufe
Die folgende Tabelle rechnet mit dem günstigsten Angebot jeder Stufe. In allen Stufen ist das dasselbe HMO-Produkt einer Kasse, der Vergleich zeigt also nur die Wirkung der Franchise. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1992, mit Unfalldeckung; Quelle BAG. Den Umschlagpunkt und den Worst Case haben wir mit den gesetzlichen Werten der Kostenbeteiligung berechnet.
| Franchise | Monatsprämie | Rabatt gegenüber CHF 300 pro Jahr | gesetzlicher Höchstrabatt | lohnt sich bis Kosten von | Mehrkosten im schlechtesten Fall |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 517.70 | – | – | – | – |
| CHF 500 | CHF 506.10 | CHF 139.20 | CHF 140 | CHF 455 | CHF 60.80 |
| CHF 1'000 | CHF 476.90 | CHF 489.60 | CHF 490 | CHF 844 | CHF 210.40 |
| CHF 1'500 | CHF 447.70 | CHF 840.00 | CHF 840 | CHF 1'233 | CHF 360.00 |
| CHF 2'000 | CHF 418.60 | CHF 1'189.20 | CHF 1'190 | CHF 1'621 | CHF 510.80 |
| CHF 2'500 | CHF 389.40 | CHF 1'539.60 | CHF 1'540 | CHF 2'011 | CHF 660.40 |
So liest du die Tabelle: Der Rabatt ist, was du mit der höheren Stufe im besten Fall sparst, nämlich in einem Jahr ohne Kosten. «Lohnt sich bis» ist der Umschlagpunkt: Liegen deine Kosten darunter, ist die höhere Stufe günstiger, darüber die Franchise CHF 300. «Mehrkosten im schlechtesten Fall» ist, was du bei sehr hohen Kosten mit der höheren Stufe mehr zahlst als mit CHF 300. In diesem Produkt schöpft die Kasse den gesetzlichen Höchstrabatt fast vollständig aus; bei anderen Kassen und Modellen kann der Rabatt tiefer sein.
Der Median aller Angebote in Zürich liegt 2026 bei CHF 580.00 (Franchise CHF 300) und CHF 453.90 (Franchise CHF 2'500). Damit liegt der Umschlagpunkt bei CHF 1'981. In Bern (Region 1) sind es CHF 609.30 und CHF 482.70 im Median und ein Umschlagpunkt von CHF 1'988 (Prämien 2026, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.
So rechnest du den Umschlagpunkt selbst
Mit Franchise CHF 300 zahlst du bei Gesundheitskosten K: CHF 300 plus 10 % von (K minus CHF 300), also CHF 270 plus 10 % von K. Mit der höheren Franchise zahlst du, solange K darunter liegt, die ganzen Kosten K. Der Unterschied beträgt 90 % von K minus CHF 270. Am Umschlagpunkt ist er gleich gross wie der Prämienrabatt. Daraus ergibt sich:
Umschlagpunkt = (Rabatt pro Jahr + CHF 270) ÷ 0.9
Für CHF 2'500 im Beispiel oben: (CHF 1'539.60 + CHF 270) ÷ 0.9 = CHF 2'010.67. Die Formel gilt, solange der Umschlagpunkt unter der gewählten Franchise liegt. Das ist bei allen Stufen in der Tabelle der Fall.
Beispielrechnung: vier Jahre, zwei Franchisen
Beispiel mit fiktiven Personen. Jana, 34, wohnt in Zürich und ist im gleichen HMO-Produkt wie in der Tabelle versichert. Sie vergleicht Franchise CHF 300 und CHF 2'500 für vier mögliche Jahre mit unterschiedlichen Gesundheitskosten. Prämien 2026 wie oben: CHF 6'212.40 im Jahr mit CHF 300, CHF 4'672.80 mit CHF 2'500.
| Gesundheitskosten im Jahr | Total mit CHF 300 | Total mit CHF 2'500 | günstiger |
|---|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 6'212.40 | CHF 4'672.80 | CHF 2'500, um CHF 1'539.60 |
| CHF 1'000 | CHF 6'582.40 | CHF 5'672.80 | CHF 2'500, um CHF 909.60 |
| CHF 3'000 | CHF 6'782.40 | CHF 7'222.80 | CHF 300, um CHF 440.40 |
| CHF 10'000 | CHF 7'212.40 | CHF 7'872.80 | CHF 300, um CHF 660.40 |
Sonderfälle
- Kinder: Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise; wählbar sind CHF 100 bis CHF 600 (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 Abs. 1 KVV). Der Selbstbehalt beträgt höchstens CHF 350 im Jahr. Die Umschlagpunkte sind deshalb andere als bei Erwachsenen.
- Junge Erwachsene: Sie haben dieselben Franchisen wie Erwachsene, aber tiefere Prämien. Bei den günstigsten Angeboten 2026 in Zürich (Jahrgang 2003) beträgt der Rabatt für CHF 2'500 ebenfalls CHF 1'539.60 im Jahr (CHF 371.20 gegenüber CHF 242.90 im Monat; Quelle BAG).
- Schwangerschaft: Auf Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Geburt und bis acht Wochen danach darf die Kasse keine Kostenbeteiligung erheben (Art. 64 Abs. 7 KVG). Eine hohe Franchise wirkt in dieser Zeit also anders, als die Rechnung oben annimmt.
- Regelmässige Behandlungen: Wer jedes Jahr sicher über dem Umschlagpunkt liegt, zahlt mit der höheren Stufe in jedem Jahr drauf. Das ist eine Rechnung, keine medizinische Einschätzung.
- Prämienverbilligung: Wie dein Kanton die Verbilligung berechnet und was sich ab 2026 ändert, erklärt der Artikel Prämienverbilligung neu geregelt.
- Modell: Franchise und Modell kannst du kombinieren. Welches Modell zu dir passt, hilft der Modell-Finder klären.
Häufige Fehler
- Nur die Prämie anschauen. Die tiefste Monatsprämie mit CHF 2'500 ist nicht automatisch am günstigsten. Entscheidend ist Prämie plus Kostenbeteiligung.
- Die Leistungsabrechnung ignorieren. Deine Kosten der letzten Jahre sind die beste Grundlage für die Schätzung.
- Die Frist für die tiefere Franchise verpassen. Sie muss bis 30. November bei der Kasse sein; bis 31. Dezember geht nur der Wechsel nach oben.
- Rechnungen unter der Franchise nicht einreichen. Dann fehlen sie bei der Anrechnung an Franchise und Selbstbehalt.
- Die Kostenbeteiligung versichern wollen. Franchise und Selbstbehalt dürfen weder bei einer Kasse noch bei einer privaten Versicherung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Ob sich eine Stufe zwischen CHF 500 und CHF 2'000 lohnt, vertieft der Artikel Mittlere Franchise. Die Prämien deiner Gemeinde für jede Stufe vergleichst du im Prämienrechner, die Kassen mit ihren Kennzahlen unter Krankenkassen. Alle Artikel zum Sparen findest du in der Themenwelt Kosten sparen. Mehr zur Kostenbeteiligung steht im Glossar.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Franchise von CHF 2'500?
Wenn deine Gesundheitskosten im Jahr unter dem Umschlagpunkt bleiben. Mit den Prämien 2026 in Zürich liegt er beim gleichen Produkt bei CHF 2'011, im Median bei CHF 1'981. Rechne mit der Prämiendifferenz deiner Kasse nach, denn sie bestimmt den Umschlagpunkt.
Wie hoch ist die höchste Franchise in der Schweiz?
Für Erwachsene und junge Erwachsene CHF 2'500, für Kinder CHF 600. Höhere Stufen erlaubt die Verordnung über die Krankenversicherung nicht (Art. 93 Abs. 1 KVV).
Kann ich die Franchise während des Jahres ändern?
Nein. Die Franchise änderst du nur auf den 1. Januar. Eine höhere Franchise kannst du bis 31. Dezember wählen, eine tiefere muss bis 30. November schriftlich bei der Kasse eintreffen.
Lohnt sich eine mittlere Franchise wie CHF 1'500?
Das hängt von deinen Kosten ab. Mit den Prämien 2026 in Zürich spart CHF 1'500 im besten Fall CHF 840 im Jahr, gut halb so viel wie CHF 2'500, und kostet im schlechtesten Fall CHF 360 mehr als CHF 300. Die Rechnung für jede Stufe zeigt der Artikel zur mittleren Franchise.
Was zahle ich im schlimmsten Fall mit Franchise CHF 2'500?
Höchstens CHF 3'200 Kostenbeteiligung im Jahr, also CHF 2'500 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt. Dazu kommen bei einem Spitalaufenthalt CHF 15 pro Tag, ausser für Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und bei Mutterschaft.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93Art. 93 Abs. 1 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
- BAG: Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse – Information für Versicherte» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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