Bei der Krankenkasse sparst du mit sechs Hebeln: günstigere Kasse, Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, passende Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500, Unfalldeckung sistieren, wenn dein Arbeitgeber dich versichert, Prämienverbilligung und Steuerabzüge. Franchise und Kasse änderst du auf den 1. Januar, die Meldung für eine tiefere Franchise muss bis 30. November eintreffen.

Das Wichtigste in Kürze
- Erwachsene wählen eine Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500; der Rabatt beträgt höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos (Art. 93 und 95 Abs. 2bis KVV).
- Mit Franchise CHF 300 trägst du höchstens CHF 1'000 im Jahr selbst, mit CHF 2'500 höchstens CHF 3'200, jeweils ohne Spitalbeitrag (Art. 103 Abs. 2 KVV).
- Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle zahlen dieselben Pflichtleistungen, aber nur über die vereinbarte Stelle (Art. 41 Abs. 4 KVG); hineinwechseln kannst du jederzeit (Art. 100 KVV).
- Wer nach UVG auch gegen Freizeitunfälle versichert ist, kann die Unfalldeckung sistieren; die Prämie sinkt um höchstens 7 % (Art. 8 KVG, Art. 91a Abs. 4 KVV).
- Die Kantone verbilligen Prämien bei bescheidenem Einkommen und zahlen direkt an die Kasse (Art. 65 Abs. 1 KVG).
- Was die Krankenkasse wirklich kostet
- Welche Franchise lohnt sich?
- Wie viel spart ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell?
- Wann darfst du die Unfalldeckung sistieren?
- Bringt die jährliche Zahlung etwas?
- Hast du Anspruch auf Prämienverbilligung?
- Was kannst du von den Steuern abziehen?
- Häufige Fehler beim Sparen
- Womit anfangen?
- Alle Artikel: Kosten sparen
- Häufige Fragen
- Quellen
Was die Krankenkasse wirklich kostet
Die Krankenkasse kostet dich die Prämie plus die Kostenbeteiligung. 2026 beträgt die mittlere Prämie für Erwachsene CHF 465.30 pro Monat (BAG). Dazu kommen im Jahr die Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500, 10 % Selbstbehalt auf die Kosten darüber, höchstens CHF 700 (Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV), und im Spital CHF 15 pro Tag (Art. 104 KVV).
Sparen heisst deshalb nicht nur, die tiefste Prämie zu suchen. Wer eine hohe Franchise wählt, zahlt weniger Prämie, trägt aber in einem teuren Jahr mehr selbst. Die Rechnung mit dem Median aller Angebote der Gemeinde Zürich zeigt das (Prämien 2026, Region 1, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG; Kosten angenommen):
| Kosten im Jahr (angenommen) | Franchise CHF 300: total im Jahr | Franchise CHF 2'500: total im Jahr |
|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 6'960.00 | CHF 5'446.80 |
| CHF 2'000 | CHF 7'430.00 | CHF 7'446.80 |
| CHF 10'000 | CHF 7'960.00 | CHF 8'646.80 |
Die Hebel im Überblick, mit Frist und dem Artikel, der sie vertieft:
| Hebel | Wirkung | Wann | Vertiefung |
|---|---|---|---|
| Kasse wechseln | gleiche Leistungen, andere Prämie | Eingang bis 30. November auf 1. Januar | Krankenkasse wechseln |
| Franchise | Rabatt höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos | tiefer bis 30. November, höher bis 31. Dezember | Franchise wählen |
| Versicherungsmodell | tiefere Prämie gegen Regeln bei der Arztwahl | hinein jederzeit, heraus auf Ende Jahr | Modelle im Vergleich |
| Unfalldeckung sistieren | höchstens 7 % tiefere Prämie | ab dem Folgemonat | Unfalldeckung sistieren |
| Zahlungsweise | freiwilliger Skonto einzelner Kassen | nach Bedingungen der Kasse | Prämie jährlich zahlen |
| Prämienverbilligung | Beitrag des Kantons direkt an die Kasse | Fristen des Kantons | Prämienverbilligung beantragen |
| Steuern | Abzug von Prämien und Krankheitskosten | Steuererklärung | Prämien von den Steuern abziehen |
Wie du Prämie, Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag zu deinen Gesamtkosten zusammenrechnest, mit einem Beispiel für ein Jahr mit Spitalaufenthalt, zeigt Was kostet die Krankenkasse wirklich?.
Welche Franchise lohnt sich?
Die Franchise CHF 2'500 lohnt sich gegenüber CHF 300, solange deine Gesundheitskosten unter dem Umschlagpunkt bleiben. Mit den Prämien 2026 in Zürich liegt er beim gleichen Produkt bei CHF 2'011 Kosten im Jahr, mit den Medianprämien aller Angebote bei CHF 1'981 (Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Region 1, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Darüber fährst du mit CHF 300 günstiger.
Der Grund liegt im Gesetz: Erwachsene haben mindestens CHF 300 Franchise und können CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 wählen (Art. 93 Abs. 1 KVV). Der Prämienrabatt für eine höhere Wahlfranchise darf höchstens 70 % des zusätzlichen Risikos betragen (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Jeder zusätzliche Franchisefranken bringt also höchstens 70 Rappen Rabatt, kostet im Krankheitsfall aber 90 Rappen, weil ohne ihn 10 % Selbstbehalt angefallen wären.
| Franchise | höchster Rabatt im Jahr gegenüber CHF 300 | höchster Eigenanteil im Jahr (Franchise + Selbstbehalt) |
|---|---|---|
| CHF 300 | – | CHF 1'000 |
| CHF 500 | CHF 140 | CHF 1'200 |
| CHF 1'000 | CHF 490 | CHF 1'700 |
| CHF 1'500 | CHF 840 | CHF 2'200 |
| CHF 2'000 | CHF 1'190 | CHF 2'700 |
| CHF 2'500 | CHF 1'540 | CHF 3'200 |
Gesetzliche Werte nach Art. 95 Abs. 2bis und Art. 103 Abs. 2 KVV, ohne Spitalbeitrag. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung: Welche Stufe zu dir passt, hängt von deinen Kosten und davon ab, wie viel du in einem schlechten Jahr selbst tragen kannst.
Drei Artikel vertiefen die Franchise:
- Franchise 300 oder 2'500? So findest du die richtige rechnet den Umschlagpunkt für jede Stufe und zeigt vier Jahre mit zwei Franchisen.
- Lohnt sich eine mittlere Franchise? zeigt, warum in unserer Auswertung aller Erwachsenentarife 2026 aus sechs Städten keine Stufe zwischen CHF 500 und CHF 2'000 für irgendeinen Kostenbetrag die günstigste war, und wann die Mitte trotzdem passen kann: Sie begrenzt den Eigenanteil.
- Franchise ändern: bis wann und in welche Richtung erklärt die Fristen: Eine tiefere Franchise muss bis 30. November bei der Kasse sein, eine höhere nehmen die Kassen bis 31. Dezember entgegen (Art. 94 KVV). Mitten im Jahr ist keine Änderung möglich.
Wie viel spart ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell?
In Zürich lag 2026 das günstigste Hausarzt- oder HMO-Angebot einer Kasse im Median 15,6 % unter ihrem Standardmodell, das günstigste Telmed-Angebot 16,0 % (Franchise CHF 2'500, BAG-Daten). Die Leistungen bleiben gleich: Alternative Versicherungsmodelle sind Grundversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, die Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG). Rund 80 % aller Versicherten waren 2025 in einem solchen Modell (Ombudsstelle Krankenversicherung).
Die Modelle unterscheiden sich in der ersten Anlaufstelle:
- Hausarztmodell: Deine Hausarztpraxis ist erste Anlaufstelle und überweist dich an Fachärztinnen und Spitäler.
- HMO: Erste Anlaufstelle ist ein Gesundheitszentrum, in dem mehrere Ärztinnen und oft Therapeuten zusammenarbeiten; das Modell steht nur Versicherten im Gebiet des Zentrums offen (Art. 100 Abs. 1 KVV).
- Telmed: Vor jedem neuen Arztbesuch rufst du eine telemedizinische Beratungsstelle an oder meldest dich per App.
- Apothekenmodell: Erste Anlaufstelle ist eine Partnerapotheke, die berät, einfache Fälle behandelt oder weiterleitet.
Die Kasse darf die Prämie für diese Modelle senken (Art. 62 Abs. 1 KVG). In ein Modell wechselst du jederzeit, heraus oder in ein anderes Modell nur auf Ende Jahr, mit Eingang bis 30. November (Art. 100 Abs. 2 und 3 KVV). Welches Modell zu deinem Alltag passt, klärst du mit fünf Fragen im Artikel Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke: welches Modell passt zu dir? oder mit dem Modell-Finder.
Die Regeln entscheiden über dein Geld
Die Ersparnis hat eine Bedingung: Die Kasse muss nur Leistungen zahlen, die von der vereinbarten Stelle erbracht oder veranlasst werden (Art. 41 Abs. 4 KVG). Gehst du im Hausarztmodell ohne Überweisung direkt zur Fachärztin, darf die Kasse die Rechnung ablehnen. Eine abgelehnte Rechnung zahlst du ganz selbst, und sie zählt nicht an die Franchise. Nach mehreren Verstössen sehen Reglemente die Rückstufung ins teurere Standardmodell vor. Notfälle sind ausgenommen, müssen aber meist nachgemeldet werden.
Drei Artikel erklären die Regeln im Detail: Regeln der Sparmodelle zeigt die typischen Pflichten und was drei Besuche ohne Überweisung kosten. Hausarztmodell: direkt zum Facharzt? beschreibt den korrekten Weg zur Fachärztin und die Ausnahmen. Telmed-Modell: so läuft der Anruf führt durch den Anruf vor dem Arztbesuch; in Bern lag die Medianprämie für Telmed und andere Modelle 2026 bei Franchise CHF 300 CHF 72.30 pro Monat unter dem Standardmodell (BAG).
Wann darfst du die Unfalldeckung sistieren?
Wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest. Dann bist du nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) auch gegen Freizeitunfälle versichert und kannst die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren (Art. 8 Abs. 1 KVG, Art. 13 UVV). Die Sistierung gilt auf schriftlichen Antrag frühestens ab dem ersten Tag des Folgemonats (Art. 11 Abs. 1 KVV) und senkt die Prämie um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV). In Bern sparte das 2026 bei Franchise CHF 300 je nach Angebot CHF 3.90 bis CHF 53.10 pro Monat, im Median CHF 41.10 (BAG).
Endet die Deckung über den Arbeitgeber, etwa bei Stellenverlust oder Pensionierung, deckt die Krankenkasse Unfälle automatisch wieder; du musst ihr das innert eines Monats melden (Art. 8 Abs. 2 KVG, Art. 11 Abs. 2 KVV). Wie du den Antrag stellst und was bei einem Stellenwechsel gilt, steht unter Unfalldeckung sistieren. Die Prüfung für deinen Fall macht das Werkzeug Unfall sistieren.
Bringt die jährliche Zahlung etwas?
Manchmal, aber wenig. Das Gesetz verlangt nur, dass die Prämie im Voraus und in der Regel monatlich bezahlt wird (Art. 90 KVV); einen Skonto für die jährliche Zahlung schreibt es nicht vor. Einzelne Kassen geben ihn freiwillig, als kleinen Prozentsatz der Jahresprämie. Zum Vergleich in Basel, Franchise CHF 300: Ein Skonto von 1 % hätte 2026 bei der Medianprämie CHF 76.44 im Jahr gebracht, zwischen Median und günstigstem Angebot lagen CHF 733.20 (Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Welche Kassen welchen Skonto nennen und wann sich die Jahreszahlung lohnt, zeigt Prämie jährlich statt monatlich zahlen.
Hast du Anspruch auf Prämienverbilligung?
Wenn du in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebst, ja. Die Kantone müssen die Prämien dieser Versicherten verbilligen und zahlen den Beitrag direkt an die Kasse (Art. 65 Abs. 1 KVG). Wer Anspruch hat, wie viel es gibt und bis wann du dich meldest, regelt jeder Kanton selbst; massgebend ist der Wohnkanton am 1. Januar (Art. 5 VPVK). Für untere und mittlere Einkommen werden Kinderprämien um mindestens 80 % und Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligt (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
Viele Kantone schreiben mögliche Berechtigte an, andere verlangen einen Antrag mit Frist. Für 2026 lief die Frist etwa im Aargau bis 31.12.2025, in St. Gallen bis 31.03.2026, in Zürich läuft sie bis 31.03.2027. Auf Antrag müssen die Kantone die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen (Art. 65 Abs. 3 KVG), etwa nach einer Geburt, einer Trennung oder einem Stellenverlust. Den Ablauf, die zuständigen Stellen und eine Beispielrechnung mit der Aargauer Grundformel zeigt Prämienverbilligung beantragen. Die Regeln deines Kantons findest du unter Prämienverbilligung.
Drei weitere Artikel ordnen die Prämienverbilligung ein:
- Zurückzahlen: Zeigt die definitive Steuerveranlagung ein höheres Einkommen, fordert der Kanton zu viel bezahlte Beträge zurück. In Zürich zahlt die SVA zuerst 80 % aus und rechnet später definitiv ab. Was du tun kannst, erklärt Prämienverbilligung zurückzahlen.
- Prämiendeckel: Einen landesweiten Deckel gibt es nicht; die 10-%-Initiative lehnten Volk und Stände am 09.06.2024 ab. Seit 01.01.2026 muss aber jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf (Art. 65 Abs. 1ter KVG). Welche Kantone einen Wert nennen, steht unter Prämiendeckel: welche Kantone die Prämienlast begrenzen.
- Reform: Seit 01.01.2026 muss jeder Kanton einen Mindestanteil der Bruttokosten der Grundversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen; 2026 und 2027 sind es überall 3,5 % (Übergangsbestimmung zur KVG-Änderung vom 29.09.2023). Einen Anspruch auf einen bestimmten Betrag gibt dir das nicht. Die Details stehen in Prämienverbilligung neu geregelt.
Was kannst du von den Steuern abziehen?
Zwei Dinge, in zwei getrennten Abzügen. Die Prämien trägst du im Versicherungsabzug ein, zusammen mit anderen Versicherungsprämien und Sparzinsen, bis zu einem Höchstbetrag (Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG). Bei der direkten Bundessteuer sind das CHF 1'800 für Alleinstehende und CHF 3'700 für Ehepaare, plus CHF 700 pro Kind (Art. 33 Abs. 1bis DBG). Die Kantone bestimmen ihre Beträge selbst (Art. 9 Abs. 2 Bst. g StHG). Erhaltene Prämienverbilligung ziehst du von den bezahlten Prämien ab.
Selbst getragene Krankheitskosten wie Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt, Brillen und verordnete Therapien ziehst du separat ab, soweit sie bei der Bundessteuer 5 % des um die Aufwendungen verminderten Einkommens übersteigen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG). Die Kantone müssen diesen Abzug gewähren, legen die Schwelle aber selbst fest (Art. 9 Abs. 2 Bst. h StHG). Prämien gehören nicht dazu.
Wo du was einträgst, zeigen Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen am Beispiel Zürich und Krankheitskosten steuerlich abziehen mit einer Rechnung für Franchise CHF 300 und CHF 2'500.
Häufige Fehler beim Sparen
- Nur auf die Prämie schauen. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil in einem teuren Jahr um bis zu CHF 2'200.
- Die Regeln des Modells nicht kennen. Wer im Hausarzt- oder Telmed-Modell die erste Anlaufstelle auslässt, riskiert, die Rechnung ganz selbst zu zahlen.
- Die Franchise vor einer geplanten Behandlung zu spät senken. Die Meldung muss bis 30. November bei der Kasse sein, sonst gilt die hohe Franchise ein weiteres Jahr.
- Die Sistierung nach einem Stellenwechsel vergessen. Endet die Unfallversicherung über den Arbeitgeber, musst du das der Kasse innert eines Monats melden.
- Prämienverbilligung nicht beantragen. In Kantonen mit Antragsprinzip verfällt der Anspruch, wenn du die Frist verpasst.
Womit anfangen?
- Gesamtkosten kennen. Rechne aus, was dich die Krankenkasse im letzten Jahr gekostet hat: Prämie plus Franchise plus Selbstbehalt. Der Artikel Was kostet die Krankenkasse wirklich? zeigt, wie.
- Prämien vergleichen. Der grösste Hebel ist oft die Kasse. Im Prämienrechner siehst du alle Angebote deiner Gemeinde, sortiert nach Prämie.
- Franchise und Modell prüfen. Rechne den Umschlagpunkt mit dem Franchise-Rechner und prüfe, ob ein Modell mit erster Anlaufstelle zu deinem Alltag passt.
- Unfalldeckung und Prämienverbilligung klären. Beide senken die Prämie, ohne dass sich an deinen Leistungen etwas ändert.
- Fristen eintragen. Tiefere Franchise und Kassenwechsel bis 30. November, höhere Franchise bis 31. Dezember. Die Termine stehen unter Fristen.
Alle Artikel: Kosten sparen
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Häufige Fragen
Welche Franchise ist die günstigste?
Das hängt von deinen Gesundheitskosten ab. Mit den Prämien 2026 in Zürich war beim gleichen Produkt Franchise CHF 2'500 günstiger als CHF 300, solange die Kosten unter CHF 2'011 im Jahr lagen. Darüber war CHF 300 günstiger. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung: Rechne mit deinen eigenen Zahlen.
Wie viel spart ein Hausarzt- oder Telmed-Modell?
In Zürich lag 2026 das günstigste Hausarzt- oder HMO-Angebot einer Kasse im Median 15,6 % unter ihrem Standardmodell, Telmed 16,0 % (Franchise CHF 2'500, BAG-Daten). Die Leistungen sind gleich, du musst aber zuerst die vereinbarte Stelle kontaktieren.
Kann ich die Franchise mitten im Jahr ändern?
Nein. Die Franchise änderst du immer auf den 1. Januar. Eine tiefere Franchise muss bis 30. November gemeldet sein, eine höhere nehmen die Kassen bis 31. Dezember entgegen (Art. 94 KVV).
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; die Einkommensgrenzen, die Höhe und die Fristen legt jeder Kanton selbst fest (Art. 65 KVG). Massgebend ist der Wohnkanton am 1. Januar. Manche Kantone schreiben Berechtigte an, andere verlangen einen Antrag.
Kann ich Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?
Ja, im Versicherungsabzug, aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Bei der Bundessteuer sind es CHF 1'800 für Alleinstehende und CHF 3'700 für Ehepaare, plus CHF 700 pro Kind (Art. 33 DBG); die Kantone haben eigene Beträge.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1, 1bis, 1ter und 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 29. September 2023 (Prämienverbilligung)UeB KVG Änd. 29.09.2023, Abs. 2fedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11Art. 11 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90Art. 90 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a Abs. 4 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 Wählbare FranchisenArt. 93 Abs. 1 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 Wechsel der FranchiseArt. 94 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 1–3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101Art. 101 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 Franchise und SelbstbehaltArt. 103 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Beiträge der Kantone und des Bundes zur Prämienverbilligung (VPVK), Art. 5Art. 5 VPVKfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 33Art. 33 Abs. 1 Bst. g und h, Abs. 1bis DBGfedlex.admin.ch
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), Art. 9Art. 9 Abs. 2 Bst. g und h StHGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent (Medienmitteilung vom 23.09.2025)bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung: Prämienverbilligungbag.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherung, Jahresbericht 2025 (PDF)om-kv.ch
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse, ohne Gewähr)gdk-cds.ch
- SVA Zürich: Prämienverbilligung 2026svazurich.ch
- SVA Zürich: Prämienverbilligung, Fragen zur Rückforderungsvazurich.ch
- BAG: Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss