Das Wichtigste in Kürze
- Ein Skonto ist ein freiwilliger Rabatt der Kasse für Vorauszahlung; KVG und KVV enthalten dazu keine Pflicht.
- Die Prämie ist gesetzlich im Voraus und in der Regel monatlich zu zahlen (Art. 90 KVV); längere Perioden bietet die Kasse an.
- Ein Skonto ändert nichts an den Leistungen, an der Franchise oder an deinem Recht, die Kasse zu wechseln.
- Bei einem Wechsel oder Austritt erhältst du vorausbezahlte Prämien für die Monate danach zurück.
- Zum Vergleich: Für verspätete Prämien darf die Kasse 5 % Verzugszins pro Jahr verlangen (Art. 105a KVV).
Was ist ein Skonto?
Ein Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle oder frühe Zahlung. In der Krankenversicherung meint man damit einen Rabatt auf die Prämie, wenn du nicht monatlich zahlst, sondern mehrere Monate im Voraus, zum Beispiel ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr. Der Begriff stammt aus dem italienischen «sconto», Abzug.
In der Grundversicherung ist der Skonto eine freiwillige Leistung der Kasse. Das Gesetz schreibt vor, dass die Prämie im Voraus und in der Regel monatlich bezahlt wird. Es verpflichtet die Kasse aber nicht, längere Zahlungsperioden anzubieten oder sie zu belohnen. Deshalb unterscheiden sich die Kassen: Manche geben einen Skonto für die Jahreszahlung, manche schon für die halbjährliche, andere keinen.
Der Skonto ist nicht zu verwechseln mit anderen Prämienrabatten. Den Rabatt für eine höhere Franchise oder für ein Hausarzt- oder Telmed-Modell regelt das Gesetz genau, und er ist in den offiziellen Monatsprämien des BAG schon enthalten. Der Skonto hingegen kommt erst auf der Rechnung dazu und fehlt in den offiziellen Prämiendaten.
Auch in der Zusatzversicherung gibt es Skonti. Dort regelt der Vertrag, ob und in welcher Höhe es sie gibt.
So funktioniert es
Du wählst bei deiner Kasse eine längere Zahlungsperiode, etwa per Formular, im Kundenportal oder telefonisch. Die Kasse stellt dir dann die Prämie für die ganze Periode auf einmal in Rechnung und zieht den Skonto direkt ab. Die Prämie bleibt im Voraus fällig: Die Jahresrechnung ist also im Januar zu bezahlen, die Halbjahresrechnung im Januar und im Juli.
Für den Skonto gelten meist einige Bedingungen, die jede Kasse selbst festlegt:
- Zahlungsperiode: Oft gibt es den Skonto nur für die Jahreszahlung, manchmal gestaffelt auch für das Halbjahr.
- Fristgerechte Zahlung: Zahlst du die Vorausrechnung zu spät, kann der Skonto entfallen.
- Umfang: Manche Kassen gewähren den Skonto nur auf die Grundversicherung, andere auch auf Zusatzversicherungen.
Verlässt du die Kasse während der Periode, etwa wegen eines Umzugs ins Ausland oder eines Wechsels auf den 1. Juli, bekommst du die Prämie für die Monate nach dem Austritt zurück. Wie der Skonto dabei verrechnet wird, steht in den Bedingungen der Kasse.
Mehr zu den Zahlungsrhythmen findest du unter Prämienzahlung.
Rechtliche Grundlage
Einen Artikel zum Skonto gibt es im Krankenversicherungsrecht nicht. Massgebend ist Art. 90 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV): Die Prämien sind im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen. Die Formulierung «in der Regel» lässt der Kasse Raum für andere Zahlungsperioden; ob sie dafür einen Rabatt gibt, entscheidet sie selbst und hält es in ihren Bestimmungen fest.
Art. 61 Abs. 1 KVG verlangt, dass eine Kasse von ihren Versicherten grundsätzlich die gleichen Prämien erhebt. Zur Einordnung helfen zwei gesetzliche Zinssätze: Für verspätete Prämien darf die Kasse 5 % Verzugszins pro Jahr verlangen (Art. 105a KVV), und für zu viel bezahlte Prämien über CHF 3'000, die sie nicht innert sechs Monaten zurückzahlt, schuldet sie dir 5 % Vergütungszins (Art. 90a KVV).
In der Zusatzversicherung gilt das Versicherungsvertragsgesetz. Nach Art. 19 VVG ist die Prämie im Zweifel für eine Versicherungsperiode von einem Jahr im Voraus fällig. Ob die Kasse bei Jahreszahlung einen Skonto oder bei Monatszahlung einen Zuschlag vorsieht, regeln die Vertragsbedingungen.
Beispiel: was ein Skonto in Franken bringt
Nina, 36, wohnt in der Stadt Bern und hat eine Franchise von CHF 2'500. Die mittlere Monatsprämie aller 126 Angebote für ihren Jahrgang beträgt CHF 482.70, die Jahresprämie also CHF 5'792.40 (Prämien 2026, Gemeinde Bern, Region 1, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Ihre Kasse nennt ihr den Skontosatz; die Tabelle rechnet drei mögliche Sätze durch, um die Grössenordnung zu zeigen:
| Skontosatz (Annahme) | Ersparnis pro Jahr | Effektive Jahresprämie |
|---|---|---|
| 0 % | CHF 0.00 | CHF 5'792.40 |
| 0,5 % | CHF 28.96 | CHF 5'763.44 |
| 1 % | CHF 57.92 | CHF 5'734.48 |
| 2 % | CHF 115.85 | CHF 5'676.55 |
Was bedeutet das für dich?
Ein Skonto lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen:
- Deine Kasse gewährt ihn. Schau auf die Prämienrechnung oder frag nach. Die Kontaktangaben findest du im Steckbrief unter Krankenkassen.
- Du hast das Geld ohne Engpass. Die Jahresprämie ist im Januar fällig, dazu kommen allenfalls Rechnungen bis zur Franchise. Plane eine Reserve für beides.
- Du bleibst voraussichtlich das ganze Jahr. Bei einem Austritt bekommst du Vorauszahlungen zwar zurück, der Skonto kann aber anteilig wegfallen.
Willst du auf den 1. Januar wechseln, entscheide zuerst über die Kasse und erst dann über die Zahlungsweise. Die Kündigung muss bis 30. November bei der bisherigen Kasse sein; alle Termine stehen unter Fristen. Bei der neuen Kasse kannst du die Jahreszahlung gleich bei der Anmeldung wählen.
Häufige Fehler
- Den Skonto höher gewichten als die Prämie. Ein paar Franken Skonto ersetzen keinen Prämienvergleich zwischen Kassen.
- Die Vorausrechnung zu spät bezahlen. Dann kann der Skonto entfallen, und es droht eine Mahnung.
- Offizielle Prämien mit Rechnungsbeträgen vergleichen. Die Prämien des BAG enthalten keinen Skonto; rechne deine Rechnung ohne Skonto zurück, bevor du vergleichst.
- Ohne Reserve vorauszahlen. Wer im Januar die Jahresprämie zahlt und im Februar eine grosse Arztrechnung bekommt, gerät schnell in Rückstand.
Häufige Fragen
Gibt jede Krankenkasse einen Skonto?
Nein. Der Skonto ist freiwillig. Manche Kassen gewähren ihn bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlung, andere gar nicht. Die Angaben stehen auf der Prämienrechnung oder in den Unterlagen deiner Kasse.
Ist der Skonto in den offiziellen Prämien enthalten?
Nein. Die vom BAG veröffentlichten Prämien sind Monatsprämien ohne Skonto. Auch Vergleichsrechner auf Basis der BAG-Daten zeigen deshalb den Betrag ohne Vorauszahlungsrabatt.
Verliere ich den Skonto, wenn ich die Kasse wechsle?
Du erhältst die vorausbezahlten Prämien für die Monate nach deinem Austritt zurück. Wie die Kasse dabei mit dem Skonto rechnet, regelt sie selbst; frag im Zweifel nach einer Abrechnung.
Gilt der Skonto auch für Zusatzversicherungen?
Das hängt vom Vertrag ab. In der Zusatzversicherung ist die Prämie nach Art. 19 VVG im Zweifel ohnehin für ein Jahr im Voraus fällig. Ob es für Vorauszahlung einen Rabatt gibt, steht in den Vertragsbedingungen.
Verwandte Begriffe
- PrämienzahlungDie Prämienzahlung ist die regelmässige Zahlung deiner Krankenkassenprämie. In der Grundversicherung ist die Prämie im Voraus und in der Regel monatlich fällig. Viele Kassen erlauben auch eine Zahlung pro Quartal, Halbjahr oder Jahr. Wie du zahlst, ändert nichts an deinem Versicherungsschutz, wohl aber an Mahnrisiko und Liquidität.
- Monats- und JahresprämieDie Monatsprämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse jeden Monat für die Versicherung bezahlst. Die Jahresprämie ist die Summe der zwölf Monatsprämien. Alle offiziellen Prämien des BAG sind Monatsprämien; für Vergleiche und das Budget rechnest du mit der Jahresprämie, 2026 in Zürich zum Beispiel CHF 6'960 statt CHF 580.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90 und 90aArt. 90 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 105aArt. 105a KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 19Art. 19 VVGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
