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Prämienzahlung

Auch: Zahlungsweise

Kurz erklärt

Die Prämienzahlung ist die regelmässige Zahlung deiner Krankenkassenprämie. In der Grundversicherung ist die Prämie im Voraus und in der Regel monatlich fällig. Viele Kassen erlauben auch eine Zahlung pro Quartal, Halbjahr oder Jahr. Wie du zahlst, ändert nichts an deinem Versicherungsschutz, wohl aber an Mahnrisiko und Liquidität.

Aktualisiert am

Illustration: Einzahlungsschein neben einem Kalender mit gleichmässig markierten TagenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Prämie der Grundversicherung ist im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen (Art. 90 KVV).
  2. Für Kinder schulden die Eltern die Prämie bis Ende des Monats, in dem das Kind volljährig wird (Art. 61a KVG).
  3. Eine unbezahlte Prämie muss die Kasse spätestens drei Monate nach der Fälligkeit mahnen (Art. 105b KVV).
  4. Auf verspäteten Prämien sind 5 % Verzugszins pro Jahr möglich (Art. 105a KVV).
  5. Die Prämienverbilligung zahlt der Kanton direkt an die Kasse, deine Rechnung wird entsprechend tiefer (Art. 65 KVG).

Was ist die Prämienzahlung?

Mit der Prämienzahlung bezahlst du deiner Krankenkasse den Preis für den Versicherungsschutz. In der Grundversicherung ist das eine feste Kopfprämie: Jede erwachsene Person zahlt ihre eigene Prämie, unabhängig vom Einkommen. Die Höhe hängt von Kasse, Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber vom Gesundheitszustand.

Der Begriff meint zwei Dinge: den Betrag, den du regelmässig überweist, und die Zahlungsweise, also wann und in welchem Rhythmus du zahlst. Den Betrag legt die Kasse mit Genehmigung des BAG jedes Jahr neu fest. Die Zahlungsweise kannst du innerhalb der Möglichkeiten deiner Kasse selbst wählen.

Die Prämienzahlung ist klar von der Kostenbeteiligung zu trennen. Die Prämie zahlst du jeden Monat, auch wenn du gesund bist. Franchise und Selbstbehalt zahlst du nur, wenn du Leistungen beziehst. Beides stellt dir die Kasse in Rechnung, meist auf getrennten Belegen.

Für Zusatzversicherungen gilt das Versicherungsvertragsgesetz. Dort ist die Prämie nach Art. 19 VVG im Zweifel für ein ganzes Versicherungsjahr im Voraus fällig. Die meisten Kassen stellen Grund- und Zusatzversicherung aber auf der gleichen Rechnung und im gleichen Rhythmus.

So funktioniert es

Die Prämie der Grundversicherung ist im Voraus zu bezahlen: Die Prämie für den Januar ist also Anfang Januar fällig, nicht Ende Januar. Das Gesetz nennt die monatliche Zahlung als Regel. Viele Kassen bieten weitere Rhythmen an:

ZahlungsweiseFälligTypische Merkmale
monatlichjeden Monat im Vorauskleinste Beträge, zwölf Zahlungen
vierteljährlichJanuar, April, Juli, Oktobervier Zahlungen
halbjährlichJanuar und Julizwei Zahlungen
jährlichJanuareine Zahlung, bei manchen Kassen mit Skonto

Ob es für eine längere Zahlungsperiode einen Rabatt gibt, entscheidet die Kasse. Einen solchen Rabatt nennt man Skonto. Er ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Bezahlen kannst du meist per QR-Rechnung, eBill oder Lastschriftverfahren (LSV). Mit LSV oder einer Dauerfreigabe in eBill wird die Prämie automatisch zum Fälligkeitstermin bezahlt. Wechselst du im Lauf des Jahres die Kasse oder endet die Versicherung, rechnet die Kasse zu viel bezahlte Prämien ab und erstattet sie zurück.

Bei Kindern schulden die Eltern die Prämie gemeinsam. Das gilt bis Ende des Monats, in dem das Kind volljährig wird. Danach zahlt die junge Person ihre Prämie selbst, auch wenn die Eltern die Rechnung weiter begleichen. Erhältst du Prämienverbilligung, überweist der Kanton den Betrag direkt an die Kasse, und deine Prämienrechnung fällt tiefer aus.

Rechtliche Grundlage

Art. 90 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) hält fest: Die Prämien sind im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen. «In der Regel» bedeutet, dass die Kasse andere Zahlungsperioden anbieten darf. Die Prämie selbst legt die Kasse nach Art. 61 KVG fest; sie muss innerhalb einer Prämienregion für alle Versicherten der gleichen Altersgruppe mit gleicher Franchise und gleichem Modell gleich hoch sein.

Art. 61a KVG regelt, wer die Prämien von Kindern schuldet: ausschliesslich die Eltern, solidarisch, bis Ende des Monats der Volljährigkeit. Zahlt jemand nicht, greift Art. 64a KVG mit Mahnung, Zahlungsaufforderung und Betreibung. Art. 105a KVV setzt den Verzugszins auf 5 % pro Jahr, Art. 105b KVV verlangt die Mahnung spätestens drei Monate nach Fälligkeit. Umgekehrt muss die Kasse nach Art. 90a KVV einen Vergütungszins von 5 % bezahlen, wenn sie zu viel bezahlte Prämien über CHF 3'000 nicht innert sechs Monaten zurückerstattet.

Beispiel: gleiche Prämie, vier Rhythmen

Jonas, 34, wohnt in der Stadt Zürich und hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Die mittlere Monatsprämie aller 128 Angebote für seinen Jahrgang beträgt CHF 580.00 (Prämien 2026, Gemeinde Zürich, Region 1, Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). So verteilt sich das Jahr je nach Zahlungsweise, ohne allfälligen Skonto:

ZahlungsweiseBetrag pro ZahlungZahlungenJahrestotal
monatlichCHF 580.0012CHF 6'960.00
vierteljährlichCHF 1'740.004CHF 6'960.00
halbjährlichCHF 3'480.002CHF 6'960.00
jährlichCHF 6'960.001CHF 6'960.00

Wie hoch die Prämien bei anderen Kassen für dich wären, zeigt der Prämienrechner mit den offiziellen Daten des BAG.

Was bedeutet das für dich?

Wähle die Zahlungsweise nach deinem Budget. Drei Fragen helfen:

  1. Kannst du einen grossen Betrag im Januar stemmen? Im Januar fallen oft auch Franchise-Rechnungen an. Wenn es knapp wird, ist die monatliche Zahlung sicherer.
  2. Gibt deine Kasse einen Skonto? Nur dann bringt die Vorauszahlung einen finanziellen Vorteil. Die Höhe steht in deinen Kassenunterlagen, im Steckbrief unter Krankenkassen findest du die Kontaktangaben.
  3. Wie vermeidest du Mahnungen? Mit Lastschrift oder einer Dauerfreigabe in eBill gehst du dem Risiko aus dem Weg. Eine Mahnung kann einen geplanten Kassenwechsel blockieren.

Planst du einen Wechsel auf den 1. Januar, sorg dafür, dass bis Ende November keine Prämie offen ist. Die Termine findest du unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Die Prämie nachträglich zahlen. Die Prämie ist im Voraus fällig. Wer am Monatsende zahlt, ist bereits im Verzug.
  • Nur einen Teil der Rechnung zahlen. Stehen Grund- und Zusatzversicherung auf einer Rechnung, bleibt bei einer Teilzahlung ein Rest offen. Offene Beträge in der Grundversicherung führen zur Mahnung und blockieren den Wechsel.
  • Jahreszahlung ohne Reserve wählen. Eine grosse Zahlung im Januar kann zusammen mit Arztrechnungen zu Engpässen führen.
  • Bei volljährigen Kindern nichts ändern. Ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag schuldet das Kind die Prämie selbst. Kläre, wer ab dann zahlt.
  • Rückerstattungen nicht prüfen. Nach einem Wechsel oder Wegzug gehören zu viel bezahlte Prämien dir. Verlange eine Abrechnung, wenn keine kommt.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankenkasse monatlich bezahlen?

Das Gesetz sieht die monatliche Zahlung als Regel vor. Die meisten Kassen bieten zusätzlich eine Zahlung pro Quartal, Halbjahr oder Jahr an. Welche Zahlungsweisen es gibt, steht in den Unterlagen deiner Kasse.

Bekomme ich Rabatt, wenn ich die Prämie jährlich zahle?

Manche Kassen geben bei Vorauszahlung einen Skonto, andere nicht. Das Gesetz schreibt keinen Skonto vor, deshalb ist die Höhe von Kasse zu Kasse verschieden. Frag bei deiner Kasse nach oder lies die Prämienrechnung.

Wer zahlt die Prämie für mein Kind?

Die Eltern, und zwar gemeinsam, bis Ende des Monats, in dem das Kind 18 wird. Das Kind kann für diese Prämien auch später nicht betrieben werden.

Was passiert, wenn ich eine Prämie vergesse?

Die Kasse schickt eine Mahnung, danach eine Zahlungsaufforderung mit 30 Tagen Nachfrist und schliesslich die Betreibung. Ab der Mahnung kannst du die Grundversicherung nicht wechseln, bis alles bezahlt ist.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 90Art. 90 KVVfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61aArt. 61a KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a KVGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 105a–105bArt. 105a–105b KVVfedlex.admin.ch
  5. BAG: Krankenversicherung, Prämien und Kostenbeteiligungbag.admin.ch
  6. BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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