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Unfalldeckung sistieren: wann du das darfst und was es spart

Wer über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert ist, zahlt die Unfalldeckung der Krankenkasse doppelt. So sistierst du sie, so viel spart es, und das musst du melden, wenn die Stelle endet.

Kurz beantwortet

Du darfst die Unfalldeckung deiner Krankenkasse sistieren, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest und darum nach UVG auch gegen Freizeitunfälle versichert bist. Die Sistierung gilt auf schriftlichen Antrag ab dem Folgemonat und senkt die Prämie um höchstens 7 %. In Bern sparte das 2026 im Median CHF 41.10 pro Monat.

Illustration: Gefaltete Warnweste und Arbeitshelm auf einem Regal neben einem Schalter in Aus-StellungSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Sistieren darfst du, wenn du nach UVG voll gedeckt bist, also auch gegen Nichtberufsunfälle; das gilt ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber (Art. 8 Abs. 1 KVG, Art. 13 UVV).
  2. Die Sistierung beginnt auf schriftlichen Antrag frühestens am ersten Tag des Folgemonats (Art. 11 Abs. 1 KVV).
  3. Die Prämie sinkt um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
  4. Endet die UVG-Deckung, deckt die Krankenkasse Unfälle automatisch wieder; du musst ihr das innert eines Monats melden (Art. 8 Abs. 2 KVG, Art. 11 Abs. 2 KVV).
  5. Bern 2026, Erwachsene, Franchise CHF 300: Die Sistierung sparte je nach Angebot CHF 3.90 bis CHF 53.10 pro Monat (BAG).

Unfallversicherung und Krankenkasse: wer wofür zahlt

Die Grundversicherung deckt Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Beim Unfall allerdings nur, soweit keine Unfallversicherung zahlt. Diesen Teil nennt man Unfalldeckung. Wer angestellt ist, hat daneben eine zweite Versicherung: die obligatorische Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG), die der Arbeitgeber abschliesst.

Die UVG-Versicherung deckt alle Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Gegen Unfälle in der Freizeit, sogenannte Nichtberufsunfälle, deckt sie nur, wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 Abs. 1 UVV). Wer so voll nach UVG versichert ist, wäre ohne Anpassung doppelt versichert. Das KVG erlaubt deshalb, die Unfalldeckung der Krankenkasse ruhen zu lassen, man sagt sistieren. Die Prämie sinkt dann um den Unfallanteil.

Deine SituationUnfälle decktSistieren möglich?
angestellt, mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem ArbeitgeberUVG des Arbeitgebers (Beruf und Freizeit)ja
angestellt, bei jedem Arbeitgeber unter 8 StundenUVG nur Beruf und Arbeitsweg, Freizeit die Krankenkassenein
arbeitslos mit ArbeitslosenentschädigungUVG über die Arbeitslosenversicherungja, solange die Entschädigung läuft
selbständig, freiwillig nach UVG versichertfreiwillige UVG-VersicherungKasse darf reduzieren, muss nicht
selbständig ohne UVG, nicht erwerbstätig, pensioniert, Kind, Studium ohne StelleKrankenkassenein

Die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen sind gross. Die UVG-Versicherung zahlt die Heilungskosten ohne Franchise und Selbstbehalt und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld (Art. 16 UVG). Die Krankenkasse zahlt bei einem Unfall dieselben Leistungen wie bei Krankheit, mit Franchise und Selbstbehalt, und kein Taggeld.

Schritt für Schritt: Unfalldeckung sistieren

  1. Pensum prüfen. Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche? Die Stunden zählen pro Arbeitgeber: Zweimal 6 Stunden bei zwei Arbeitgebern reichen nicht.
  2. Nachweis besorgen. Die Kasse verlangt einen Nachweis der vollen UVG-Deckung (Art. 8 Abs. 1 KVG), meist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder den Arbeitsvertrag mit Pensum. Auf der Lohnabrechnung erkennst du die Freizeitdeckung am Abzug «NBU» oder «NBUV».
  3. Schriftlich beantragen. Viele Kassen haben ein Formular im Kundenportal. Ein Brief oder eine E-Mail mit Nachweis genügt ebenfalls, wenn die Kasse sie annimmt; frag im Zweifel nach.
  4. Beginn beachten. Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Antrag (Art. 11 Abs. 1 KVV). Stellst du den Antrag am 20. Oktober, gilt sie ab 1. November. Rückwirkend geht es nicht.
  5. Neue Police prüfen. Die Kasse muss den Prämienanteil für den Unfall gesondert ausweisen (Art. 89 Bst. a KVV). Auf der neuen Police steht «ohne Unfall» oder ein Abzug für die Unfalldeckung.
  6. Ende im Blick behalten. Endet die Stelle oder sinkt dein Pensum unter 8 Stunden, meldest du das der Kasse innert eines Monats (siehe unten).

Beim Beitritt zu einer neuen Kasse muss diese dich schriftlich auf das Recht zur Sistierung hinweisen (Art. 9 KVG). Wechselst du auf den 1. Januar die Kasse, kannst du die Sistierung direkt im Antrag angeben.

Die rechtlichen Regeln im Detail

  • Voraussetzung: Sistieren kannst du nur, wenn du nach UVG obligatorisch voll gegen Unfälle gedeckt bist. Die Kasse veranlasst das Ruhen auf Antrag und Nachweis und setzt die Prämie herab (Art. 8 Abs. 1 KVG).
  • Pflicht zur Reduktion: Bei obligatorischer UVG-Deckung muss die Kasse die Prämie senken (Art. 91a Abs. 2 KVV). Bei einer freiwilligen UVG-Versicherung, etwa als Selbständige nach Art. 4 UVG, oder bei einer Abredeversicherung darf sie senken, muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV).
  • Höhe: Die Reduktion entspricht dem Prämienanteil für die Unfalldeckung, höchstens 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
  • Frühere Unfälle: Die Folgen von Unfällen, die vor der Sistierung bei der Krankenkasse versichert waren, übernimmt sie weiterhin (Art. 8 Abs. 3 KVG).
  • Automatisches Wiederaufleben: Sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise aufhört, sind Unfälle wieder über die Krankenkasse gedeckt (Art. 8 Abs. 2 KVG). Du bist also nie ohne Unfallschutz.
  • Ende der UVG-Deckung: Sie endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Der Unfallversicherer muss dir anbieten, sie per Abrede um bis zu sechs Monate zu verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG).
  • Meldepflicht: Arbeitgeber und Arbeitslosenversicherung müssen dich vor dem Ende schriftlich informieren, dass du die Krankenkasse benachrichtigen musst (Art. 10 Abs. 1 KVG). Du hast dafür einen Monat Zeit (Art. 11 Abs. 2 KVV). Versäumst du das, kann die Kasse den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszins nachfordern (Art. 10 Abs. 2 KVG).

Was die Sistierung 2026 spart

Der Unfallanteil ist bei jeder Kasse und jedem Tarif anders. Wir haben für alle Angebote einer Gemeinde die Prämie mit und ohne Unfall verglichen. Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1996, 126 Angebote; Quelle BAG:

Franchisetiefste ErsparnisMedianhöchste ErsparnisMedian pro Jahr
CHF 300CHF 3.90CHF 41.10CHF 53.10CHF 493.20
CHF 2'500CHF 3.10CHF 32.50CHF 44.10CHF 390.00

Kein Angebot überschreitet die gesetzliche Grenze von 7 % der Prämie. Die Spanne ist trotzdem gross: Bei manchen Tarifen macht der Unfallanteil nur wenige Franken aus, bei anderen gut CHF 50 im Monat. Wie hoch er bei deiner Kasse ist, steht auf der Police. Im Prämienrechner wählst du «ohne Unfall» und siehst die Prämien aller Kassen deiner Gemeinde ohne Unfalldeckung.

Beispielrechnung: Sistierung und Stellenwechsel

Beispiel mit fiktiven Personen. Luca ist 30, wohnt in Bern, arbeitet Vollzeit und hat Franchise CHF 300. Seine Kasse verlangt die Median-Prämie von CHF 609.30 pro Monat mit Unfall; bei ihr beträgt der Unfallanteil CHF 41.10, gleich viel wie der Median aller Angebote.

Hätte Luca zwischen den Stellen eine Reise geplant, hätte er beim Unfallversicherer seines Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen können. Sie verlängert die UVG-Deckung um bis zu sechs Monate. Die Krankenkasse darf die Prämie in dieser Zeit weiter reduzieren, muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV).

Sonderfälle

  • Teilzeit mit mehreren Stellen: Die 8 Stunden gelten pro Arbeitgeber. Wer bei keinem Arbeitgeber die Schwelle erreicht, ist in der Freizeit nicht nach UVG versichert und behält die Unfalldeckung.
  • Arbeitslosigkeit: Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist über die Arbeitslosenversicherung nach UVG gegen Unfälle versichert (Art. 1a UVG). Endet der Anspruch ohne neue Stelle, informiert dich die Arbeitslosenversicherung, und du meldest es der Kasse.
  • Selbständige: Ohne freiwillige UVG-Versicherung bleibt die Unfalldeckung bei der Krankenkasse. Mit freiwilliger Versicherung nach Art. 4 UVG entscheidet die Kasse, ob sie die Prämie senkt.
  • Pensionierung: Mit dem Ende der Anstellung endet auch die UVG-Deckung. Was du dann tun musst, erklärt der Artikel Unfall einschliessen bei der Pensionierung.
  • Kinder und Studierende: Ohne Anstellung mit mindestens 8 Stunden pro Woche bleibt die Unfalldeckung bei der Krankenkasse. Mit einem Nebenjob ab 8 Stunden bei einem Arbeitgeber ist die Sistierung möglich.
  • Zusatzversicherung: Die Sistierung betrifft nur die Grundversicherung. Ob eine Zusatzversicherung Unfälle mitversichert und was sie bei einer UVG-Deckung leistet, regeln die AVB; massgebend ist die Auskunft der Kasse.

Häufige Fehler

  • Den Antrag nie stellen. Die Kasse sistiert nicht von sich aus. Wer angestellt ist und nie einen Antrag gestellt hat, zahlt oft jahrelang den Unfallanteil.
  • Rückwirkend sistieren wollen. Die Sistierung gilt erst ab dem Folgemonat; vergangene Monate bekommst du nicht zurück.
  • Das Stellenende nicht melden. Du bleibst versichert, schuldest aber den Prämienanteil samt Verzugszins.
  • Pensen addieren. Zwei kleine Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern ergeben keine Freizeitdeckung.
  • Den Unfallanteil überschätzen. Die Sistierung spart höchstens 7 %. Ein Vergleich der Kassen bringt oft mehr; die Kontaktangaben aller Anbieter stehen in den Kassen-Steckbriefen.

Weitere Sparhebel findest du in der Themenwelt Kosten sparen, etwa das Telmed-Modell oder die jährliche Prämienzahlung. Wechselst du auf den 1. Januar die Kasse, zeigt der Fristen-Rechner, bis wann die Kündigung eintreffen muss.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse, wenn ich angestellt bin?

Nicht, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest. Dann bist du über ihn nach UVG gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert und kannst die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren. Arbeitest du weniger, bleibt sie für Freizeitunfälle nötig.

Wie viel spare ich, wenn ich den Unfall bei der Krankenkasse ausschliesse?

Höchstens 7 % der Prämie. In Bern lag die Ersparnis 2026 für Erwachsene mit Franchise CHF 300 je nach Angebot zwischen CHF 3.90 und CHF 53.10 pro Monat, im Median bei CHF 41.10.

Kann ich die Unfalldeckung rückwirkend sistieren?

Nein. Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach deinem schriftlichen Antrag (Art. 11 Abs. 1 KVV). Prämien für die Monate davor bekommst du nicht zurück.

Was passiert, wenn ich meine Stelle verliere und nichts melde?

Du bist trotzdem versichert: Sobald die UVG-Deckung endet, deckt die Krankenkasse Unfälle automatisch wieder. Meldest du das nicht innert eines Monats, kann sie den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszins nachfordern (Art. 10 Abs. 2 KVG).

Muss ich die Unfalldeckung bei der Pensionierung wieder einschliessen?

Ja, melde es der Kasse. Mit dem Ende der Anstellung endet auch die UVG-Deckung, 31 Tage nach dem letzten Anspruch auf mindestens den halben Lohn. Danach deckt wieder die Krankenkasse Unfälle, und die Prämie steigt um den Unfallanteil.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 9Art. 9 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 10Art. 10 KVGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11Art. 11 KVVfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 89Art. 89 Bst. a KVVfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a Abs. 2–4 KVVfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1aArt. 1a UVGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2 und 3 UVGfedlex.admin.ch
  9. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 4Art. 4 UVGfedlex.admin.ch
  10. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 16Art. 16 UVGfedlex.admin.ch
  11. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  12. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss

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Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.