Das Wichtigste in Kürze
- Die Unfallversicherung des Arbeitgebers endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
- Jeder UVG-Versicherer muss dir anbieten, die Deckung durch Abrede um bis zu sechs Monate zu verlängern.
- Die Abrede muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung getroffen werden, nachträglich geht es nicht.
- Der Arbeitgeber muss dich beim Austritt über die Abredeversicherung informieren.
- Ohne Abrede musst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung wieder einschliessen lassen.
Was ist die Abredeversicherung?
Die Abredeversicherung ist eine freiwillige Verlängerung der Versicherung gegen Nichtberufsunfälle nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Solange du angestellt bist und mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest, bist du über ihn auch in der Freizeit gegen Unfälle versichert. Das ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Endet dein Arbeitsverhältnis, endet nach einer kurzen Nachdeckung auch dieser Schutz. Mit der Abredeversicherung schiebst du dieses Ende um bis zu sechs Monate hinaus.
Der Name kommt von der «besonderen Abrede», also einer Vereinbarung zwischen dir und dem Unfallversicherer deines Arbeitgebers. Sie ist keine Leistung der Krankenkasse und hat mit der Grundversicherung nach KVG nur indirekt zu tun: Sie entscheidet darüber, ob du Unfälle weiterhin über die Unfallversicherung oder wieder über die Krankenkasse abrechnest.
Der Unterschied ist spürbar. Die Unfallversicherung nach UVG bezahlt Heilungskosten ohne Franchise und ohne Selbstbehalt und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Die Krankenkasse bezahlt Unfälle nur im Rahmen der Grundversicherung, mit Franchise und Selbstbehalt und ohne Taggeld.
So funktioniert es
Der Ablauf hat drei Phasen:
- Ende des Lohnanspruchs. Du verlässt die Stelle, oder dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet, etwa bei einem langen unbezahlten Urlaub.
- Nachdeckung von 31 Tagen. Die Unfallversicherung läuft noch bis zum 31. Tag nach dem Tag, an dem der Lohnanspruch aufhört. In dieser Zeit bist du weiter voll versichert, ohne dass du etwas tun musst.
- Abrede für bis zu sechs Monate. Vor Ablauf der Nachdeckung kannst du beim bisherigen Unfallversicherer die Abrede abschliessen und die Prämie bezahlen. Der Schutz verlängert sich dann um die vereinbarte Zeit, höchstens sechs Monate.
Die Abrede deckt nur Nichtberufsunfälle, denn einen Beruf, bei dem ein Berufsunfall passieren könnte, übst du in dieser Zeit nicht aus. Trittst du vorher eine neue Stelle mit mindestens acht Stunden pro Woche an, bist du über den neuen Arbeitgeber wieder obligatorisch versichert.
Die Prämie legt der Versicherer fest. Sie ist ein fixer Betrag pro Monat und wird im Voraus bezahlt. Frag beim Unfallversicherer deines Arbeitgebers nach dem aktuellen Betrag und dem Formular.
Rechtliche Grundlage
Art. 3 Abs. 2 UVG legt fest, dass die Unfallversicherung mit dem 31. Tag nach dem Tag endet, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Für arbeitslose Personen gilt die gleiche Frist ab dem letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Nach Art. 3 Abs. 3 UVG muss der Versicherer die Möglichkeit bieten, die Versicherung durch besondere Abrede um bis zu sechs Monate zu verlängern.
Art. 8 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verlangt, dass die Abrede einzeln oder kollektiv vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung getroffen wird. Art. 72 Abs. 2 UVV verpflichtet Arbeitgeber und Stellen der Arbeitslosenversicherung, die Versicherten über die Möglichkeit der Abredeversicherung zu informieren. Art. 13 UVV hält fest, dass Teilzeitangestellte nur dann gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.
Auf der Seite der Krankenkasse gilt Art. 8 Abs. 2 KVG: Unfälle sind in der Grundversicherung gedeckt, sobald die Unfalldeckung nach UVG ganz oder teilweise aufhört. Nach Art. 10 KVG muss der Arbeitgeber dich schriftlich darauf hinweisen, dass du das Ende der UVG-Deckung deiner Krankenkasse melden musst.
Beispiel: Stellenwechsel mit Reise dazwischen
Lea ist 29 Jahre alt. Ihr Arbeitsverhältnis endet am 31. März 2026, die neue Stelle beginnt am 1. September 2026. Dazwischen reist sie vier Monate und sucht danach eine Wohnung. Arbeitslosenentschädigung bezieht sie nicht.
| Zeitraum | Unfalldeckung ohne Abrede | Unfalldeckung mit Abrede |
|---|---|---|
| bis 31.03.2026 | UVG über Arbeitgeber | UVG über Arbeitgeber |
| 01.04. bis 01.05.2026 | Nachdeckung UVG (31 Tage) | Nachdeckung UVG (31 Tage) |
| 02.05. bis 31.08.2026 | Krankenkasse mit Franchise und Selbstbehalt | UVG über Abrede |
| ab 01.09.2026 | UVG über neuen Arbeitgeber | UVG über neuen Arbeitgeber |
Die Abrede muss Lea bis spätestens 1. Mai 2026 abschliessen, also vor dem Ende der Nachdeckung. Die Tage im Beispiel sind nach Art. 3 Abs. 2 UVG gerechnet: Der Lohnanspruch endet am 31. März, die Versicherung am 31. Tag danach.
Was bedeutet das für dich?
Stell dir beim Austritt aus einer Stelle drei Fragen:
- Beginnt innert 31 Tagen eine neue Stelle mit mindestens acht Stunden pro Woche? Dann bist du lückenlos versichert und brauchst keine Abrede.
- Beziehst du Arbeitslosenentschädigung? Dann bist du über die Arbeitslosenversicherung gegen Unfälle versichert. Mehr dazu unter Arbeitslosigkeit.
- Entsteht eine Lücke von mehr als 31 Tagen ohne Lohn? Dann lohnt sich ein Vergleich: Prämie der Abrede für die fehlenden Monate gegen dein Kostenrisiko in der Krankenkasse.
Unabhängig davon musst du deiner Krankenkasse melden, dass die UVG-Deckung endet. Sie schliesst dann die Unfalldeckung wieder ein, und deine Prämie steigt entsprechend. Beginnt die Abrede, kannst du die Unfalldeckung erneut sistieren lassen, weil du wieder voll nach UVG versichert bist. Wie die Sistierung funktioniert und wie viel Prämie sie spart, zeigt das Werkzeug Unfall sistieren. Wie sich die Prämien mit und ohne Unfall unterscheiden, siehst du im Prämienrechner. Die Steckbriefe der Kassen findest du unter Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Die Frist verpassen. Die Abrede geht nur vor dem Ende der Nachdeckung. Danach bleibt nur die Krankenkasse.
- Die Krankenkasse nicht informieren. Wer die Unfalldeckung sistiert hat und das Ende der UVG-Deckung nicht meldet, muss den Prämienanteil für den Unfall samt Verzugszinsen nachzahlen.
- Die Abrede für Teilzeitstellen unter acht Stunden erwarten. Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, hatte gar keine Nichtberufsunfallversicherung und kann sie deshalb nicht verlängern.
- Die Abrede für eine Berufsunfalldeckung halten. Sie deckt nur Unfälle in der Freizeit. Wer in der Lücke selbständig arbeitet, braucht eine eigene Lösung.
Mehr Begriffe rund um Arbeit und Unfall findest du im Glossar.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich die Abredeversicherung abschliessen?
Die Abrede muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung getroffen werden. Diese endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Danach ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
Wie lange gilt die Abredeversicherung?
Du kannst die Deckung um höchstens sechs Monate verlängern. Wie die Abrede endet, wenn du vorher eine neue Stelle antrittst, regeln die Bedingungen deines Unfallversicherers.
Brauche ich die Abredeversicherung, wenn ich arbeitslos werde?
Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht oder die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ist über die Arbeitslosenversicherung gegen Unfälle versichert. Die Abrede ist vor allem für die Zeit sinnvoll, in der du weder Lohn noch Taggeld der Arbeitslosenversicherung hast, zum Beispiel bei einer Weltreise, einem unbezahlten Urlaub oder einer Weiterbildung.
Wo schliesse ich die Abredeversicherung ab?
Beim Unfallversicherer deines bisherigen Arbeitgebers. Das ist die Suva oder ein privater UVG-Versicherer. Den Namen erfährst du vom Arbeitgeber oder auf der Lohnabrechnung.
Verwandte Begriffe
- NachdeckungDie Nachdeckung ist die Zeit, in der dich die Unfallversicherung deines Arbeitgebers nach dem Ende des Lohnanspruchs weiter schützt. Sie dauert bis zum 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Danach deckt die Krankenkasse Unfälle, ausser du verlängerst mit einer Abredeversicherung.
- NichtberufsunfallEin Nichtberufsunfall (NBU) ist jeder Unfall, der nicht bei der Arbeit oder auf Anordnung des Arbeitgebers passiert, etwa beim Sport, im Haushalt oder in den Ferien. Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind dafür obligatorisch nach UVG versichert. Die Prämie zieht der Arbeitgeber vom Lohn ab.
- UnfalldeckungDie Unfalldeckung ist der Teil deiner Grundversicherung, der Behandlungskosten nach einem Unfall bezahlt. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, bist du über ihn nach UVG gegen Unfälle versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren und sparst bis zu 7 % Prämie.
- Krankenversicherung bei ArbeitslosigkeitWenn du arbeitslos wirst, bleibt deine Grundversicherung unverändert bestehen, und du zahlst die Prämie weiter selbst. Ändern kann sich die Unfalldeckung: Die Unfallversicherung des Arbeitgebers endet 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch. Beziehst du Arbeitslosenentschädigung, bist du über die Suva gegen Unfälle versichert.
- UVGDas UVG ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Es verpflichtet Arbeitgeber, alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, ab 8 Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Die UVG-Versicherung zahlt die Heilungskosten ohne Franchise sowie ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des Lohns.
Quellen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2–3 UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 8Art. 8 UVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 72Art. 72 Abs. 2 UVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8 und 10Art. 8, 10 KVGfedlex.admin.ch
