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Nachdeckung

Auch: Nachdeckung UVG

Kurz erklärt

Die Nachdeckung ist die Zeit, in der dich die Unfallversicherung deines Arbeitgebers nach dem Ende des Lohnanspruchs weiter schützt. Sie dauert bis zum 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Danach deckt die Krankenkasse Unfälle, ausser du verlängerst mit einer Abredeversicherung.

Aktualisiert am

Illustration: Eine kurze Brücke ragt über das Ende eines Weges hinausSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Nachdeckung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
  2. Als Lohn zählen auch Taggelder der Unfall-, Kranken- und Invalidenversicherung, die den Lohn ersetzen.
  3. Abgangsentschädigungen und Gratifikationen verlängern die Nachdeckung nicht.
  4. Für Arbeitslose läuft die gleiche Frist ab dem letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
  5. Nach der Nachdeckung sind Unfälle von Gesetzes wegen in der Grundversicherung gedeckt.

Was ist die Nachdeckung?

Die Nachdeckung ist der gesetzliche Übergangsschutz der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG. Wer angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und, ab acht Stunden pro Woche, auch gegen Freizeitunfälle versichert. Dieser Schutz hört nicht am letzten Arbeitstag auf, sondern läuft noch 31 Tage weiter. Diese Zeitspanne heisst Nachdeckung.

Für dich als Krankenversicherte oder Krankenversicherter ist die Nachdeckung wichtig, weil sie bestimmt, wer einen Unfall bezahlt. Während der Nachdeckung zahlt der Unfallversicherer, ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Danach springt die Krankenkasse ein, mit der normalen Kostenbeteiligung der Grundversicherung. Wer die Unfalldeckung in der Krankenkasse sistiert hat, muss sie deshalb rechtzeitig wieder einschliessen lassen.

Die Nachdeckung betrifft vor allem die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), denn nach dem Ende der Stelle gibt es keine Berufsunfälle mehr. Sie ist nicht zu verwechseln mit Nachdeckungen in privaten Versicherungen, zum Beispiel in der Haftpflicht. Hier geht es nur um die Unfallversicherung nach UVG.

So funktioniert es

Der Startpunkt der Nachdeckung ist nicht das Vertragsende, sondern der letzte Tag, an dem du Anspruch auf mindestens den halben Lohn hast. Ab dem Folgetag zählen 31 Tage. Am 31. Tag endet die Versicherung.

Was als Lohn gilt, regelt die Verordnung genau:

  • Zählt als Lohn: der AHV-pflichtige Lohn, Taggelder der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung, Taggelder von Krankenkassen und privaten Versicherern, welche die Lohnfortzahlung ersetzen, Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz und übliche Familienzulagen.
  • Zählt nicht als Lohn: Abgangsentschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie Gratifikationen, Weihnachtszulagen, Erfolgsbeteiligungen, Treueprämien und Dienstaltersgeschenke.

Bist du bei Stellenende krank und erhältst ein Taggeld aus der Krankentaggeldversicherung, läuft die Unfallversicherung also weiter, solange dieses Taggeld fliesst. Erst wenn es endet, beginnen die 31 Tage.

Für arbeitslose Personen gilt eine eigene Regel: Sie sind während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung unfallversichert. Die Versicherung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem sie letztmals die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt oder Entschädigung bezogen haben.

Rechtliche Grundlage

Art. 3 Abs. 2 UVG bestimmt, dass die Versicherung mit dem 31. Tag nach dem Tag endet, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört, und für arbeitslose Personen mit dem 31. Tag nach dem letzten Bezug. Art. 3 Abs. 3 UVG verlangt, dass der Versicherer eine Verlängerung durch Abrede um bis zu sechs Monate anbietet.

Art. 7 UVV legt fest, welche Vergütungen als Lohn gelten (Abs. 1) und welche nicht (Abs. 2). Art. 13 UVV regelt, dass Teilzeitangestellte nur ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert sind.

Für die Krankenkasse gilt Art. 8 Abs. 2 KVG: Unfälle sind in der Grundversicherung gedeckt, sobald die Unfalldeckung nach UVG ganz oder teilweise aufhört. Art. 10 KVG verpflichtet den Arbeitgeber, dich beim Austritt schriftlich zu informieren, dass du das Ende der Deckung der Krankenkasse melden musst. Meldest du es nicht, kann die Kasse den Prämienanteil für den Unfall samt Verzugszinsen nachfordern.

Beispiel: drei Situationen im Jahr 2026

Die Tabelle zeigt, wann die Nachdeckung in drei typischen Fällen endet. Gerechnet ist nach Art. 3 Abs. 2 UVG: 31 Tage ab dem Tag nach dem letzten Lohnanspruch.

SituationLetzter Tag mit LohnanspruchNachdeckung endet am
Marco, 41, Kündigung auf Ende Juni30.06.202631.07.2026
Sara, 33, unbezahlter Urlaub ab 1. Oktober30.09.202631.10.2026
Nina, 27, Stellenende 31. März, danach Krankentaggeld bis 15. Mai15.05.202615.06.2026

Wer in der Grundversicherung eine Franchise von CHF 2'500 hat, trägt bei einem Unfall nach der Nachdeckung bis zu CHF 3'200 selbst (Franchise plus höchstens CHF 700 Selbstbehalt). Mit der Deckung nach UVG sind es CHF 0.

Was bedeutet das für dich?

Rechne dein Enddatum aus, sobald feststeht, wann dein Lohnanspruch endet. Dann gehst du so vor:

  1. Neue Stelle innert 31 Tagen? Beginnt sie vor dem Ende der Nachdeckung und arbeitest du dort mindestens acht Stunden pro Woche, bist du lückenlos versichert.
  2. Lücke absehbar? Entscheide vor dem Enddatum, ob du eine Abredeversicherung abschliesst. Frag beim Unfallversicherer deines Arbeitgebers nach Prämie und Formular.
  3. Krankenkasse informieren. Melde deiner Kasse das Ende der UVG-Deckung. Sie schliesst die Unfalldeckung wieder ein. Die Prämie steigt dadurch, weil der Unfallanteil wieder dazukommt.

Wie gross der Unterschied zwischen Prämien mit und ohne Unfall ist, siehst du im Prämienrechner. Ob sich eine Sistierung für dich lohnt, zeigt das Werkzeug Unfall sistieren. Die Kontaktdaten deiner Kasse findest du in den Steckbriefen unter Krankenkassen.

Häufige Fehler

  • Mit dem Vertragsende rechnen. Massgebend ist das Ende des Lohnanspruchs. Bei unbezahltem Urlaub endet der Schutz, obwohl du noch angestellt bist.
  • Die Abgangsentschädigung mitzählen. Eine Abfindung beim Stellenende verlängert die Nachdeckung nicht.
  • Die Meldung an die Krankenkasse vergessen. Die Kasse deckt den Unfall zwar ab dem ersten Tag nach der Nachdeckung, kann aber den Prämienanteil samt Verzugszinsen nachfordern.
  • Die Abrede zu spät anfragen. Sie muss vor dem Ende der Nachdeckung abgeschlossen sein.

Weitere Begriffe rund um Arbeit und Unfall findest du im Glossar.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Nachdeckung?

Die Unfallversicherung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Endet der Lohn am 30. Juni, bist du bis und mit 31. Juli versichert.

Gilt die Nachdeckung auch bei unbezahltem Urlaub?

Ja. Massgebend ist das Ende des Lohnanspruchs, nicht das Ende des Arbeitsvertrags. Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat endet die Unfallversicherung deshalb während des Urlaubs.

Was passiert nach der Nachdeckung?

Unfälle sind dann in der Grundversicherung gedeckt, mit Franchise und Selbstbehalt. Du musst der Krankenkasse melden, dass die UVG-Deckung endet. Alternativ verlängerst du den Schutz mit einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate.

Habe ich auch als Teilzeitangestellte eine Nachdeckung?

Für Freizeitunfälle nur, wenn du beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche gearbeitet hast. Darunter warst du nur gegen Berufsunfälle versichert, und Unfälle auf dem Arbeitsweg zählen als Berufsunfälle.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 3Art. 3 Abs. 2 UVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 7Art. 7 UVVfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 10Art. 10 KVGfedlex.admin.ch
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