Im Telmed-Modell meldest du dich vor jedem neuen Arztbesuch zuerst per Telefon oder App bei einer telemedizinischen Beratungsstelle. Sie empfiehlt den nächsten Schritt; hältst du dich nicht daran, darf die Kasse nach ihren Bedingungen Leistungen kürzen. Dafür sinkt die Prämie: In Bern lag der Median 2026 bei Franchise CHF 300 CHF 72.30 pro Monat unter dem Standardmodell.

Das Wichtigste in Kürze
- Telmed ist Grundversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer; die Pflichtleistungen bleiben gleich (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Die Kasse darf die Prämie für solche Modelle senken (Art. 62 Abs. 1 KVG), ohne Erfahrungszahlen aus fünf Jahren höchstens um 20 % (Art. 101 Abs. 3 KVV).
- In ein Telmed-Modell wechselst du jederzeit, hinaus nur auf Ende Kalenderjahr mit den Fristen von Art. 7 KVG (Art. 100 KVV).
- Bern 2026, Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall: Median Standard CHF 680.00, Median Telmed und andere CHF 607.70 pro Monat (BAG).
- Wann du anrufen musst, welche Ausnahmen gelten und was bei einem Verstoss passiert, regeln die Versicherungsbedingungen deines Tarifs.
- Telmed-Modell: erst anrufen, dann zum Arzt
- Schritt für Schritt: So läuft der Anruf ab
- Die rechtlichen Regeln im Telmed-Modell
- Was Telmed 2026 spart: Prämien im Vergleich
- Beispielrechnung: Standard, Telmed oder beides mit hoher Franchise?
- Sonderfälle: Kinder, Grenzgänger, Zusatzversicherung
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
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Telmed-Modell: erst anrufen, dann zum Arzt
Das Telmed-Modell ist eine Form der Grundversicherung, bei der deine erste Anlaufstelle keine Praxis ist, sondern eine Beratung auf Distanz. Hast du ein neues gesundheitliches Problem, meldest du dich zuerst per Telefon, App oder Video bei einer telemedizinischen Beratungsstelle. Eine medizinisch ausgebildete Fachperson fragt nach deinen Beschwerden und sagt dir, wie es weitergeht. Das BAG nennt diese Form «telemedizinische Beratung» und zählt sie zu den Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer.
Versichert sind dieselben Pflichtleistungen wie im Standardmodell. Du verzichtest nur darauf, ohne vorherigen Kontakt direkt zu einer Ärztin deiner Wahl zu gehen. Im Gegenzug darf die Kasse die Prämie senken. So unterscheiden sich die vier Grundformen beim ersten Schritt:
| Modell | Erste Anlaufstelle | Bindung |
|---|---|---|
| Standard | jede zugelassene Ärztin, jeder zugelassene Arzt | keine |
| Hausarztmodell | eine gewählte Hausarztpraxis | feste Praxis |
| HMO | ein Gesundheitszentrum | festes Zentrum |
| Telmed | eine telemedizinische Beratungsstelle | kein Ort, aber Pflicht zum Kontakt |
Die Beratung übernehmen Zentren, mit denen die Kasse zusammenarbeitet. Bekannte Anbieter sind etwa Medgate oder Santé24, das telemedizinische Zentrum der SWICA. Welches Zentrum für dich zuständig ist, steht auf deiner Versicherungskarte oder in der Police. Wie Telemedizin allgemein funktioniert und was die Grundversicherung dabei zahlt, erklärt der Glossar-Eintrag.
Schritt für Schritt: So läuft der Anruf ab
- Vor der Behandlung melden. Bevor du wegen eines neuen Problems eine Praxis, eine Therapie oder ein Spital aufsuchst, kontaktierst du die Beratungsstelle. Die Nummer steht meist auf der Versicherungskarte; speichere sie im Telefon.
- Angaben bereithalten. Die Fachperson fragt nach Versichertennummer, Beschwerden, Dauer, Vorerkrankungen und Medikamenten.
- Empfehlung erhalten. Du erfährst, ob du selbst behandeln kannst, in die Apotheke, zur Hausärztin, zu einer Fachärztin oder ins Spital gehst. Oft nennt die Beratung auch einen Zeitraum, innert dem du den Termin wahrnehmen sollst.
- Fallnummer notieren. Viele Zentren vergeben eine Fall- oder Referenznummer und melden den Fall direkt deiner Kasse. Notiere Datum und Nummer, falls später eine Rechnung strittig ist.
- Empfehlung umsetzen. Du gehst dorthin, wohin du verwiesen wurdest, und innerhalb der genannten Frist. Die Praxis rechnet wie gewohnt mit der Kasse ab.
- Folgebehandlungen klären. Für Kontrollen derselben Behandlung musst du in der Regel nicht erneut anrufen. Für ein neues Problem schon. Wie lange ein Fall «offen» bleibt, steht in den Bedingungen.
Ausnahmen: Notfall, Frauenarzt, Augenarzt
Bei einem echten Notfall gehst du direkt auf die Notfallstation oder wählst 144. Je nach Tarif musst du die Beratungsstelle danach innert einer bestimmten Frist informieren. Manche Tarife nehmen ausserdem einzelne Leistungen vom Anruf aus, etwa gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen oder Augenkontrollen. Ein Gesetz legt diese Ausnahmen nicht fest: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen deines Tarifs. Lies sie vor dem Abschluss, nicht erst nach der ersten Rechnung.
Die rechtlichen Regeln im Telmed-Modell
Ein eigenes Telmed-Gesetz gibt es nicht. Das Modell stützt sich auf die Bestimmungen für alle Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer:
- Einschränkung der Wahl: Du kannst dein Wahlrecht im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer beschränken, die sie für eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse muss dann nur Leistungen übernehmen, die diese Stellen ausführen oder veranlassen (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Tiefere Prämie: Für solche Versicherungen darf die Kasse die Prämie senken (Art. 62 Abs. 1 KVG). Sie darf auch ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt verzichten (Art. 99 Abs. 2 KVV); in der Praxis gelten meist dieselben Franchisen wie im Standardmodell.
- Grenzen des Rabatts: Der Rabatt muss auf Kostenunterschieden aus der eingeschränkten Wahl beruhen, nicht auf gesünderen Versicherten, und durch Erfahrungszahlen aus mindestens fünf Rechnungsjahren belegt sein (Art. 101 Abs. 2 KVV). Fehlen diese Zahlen, darf die Prämie höchstens 20 % unter der Standardprämie derselben Kasse liegen (Art. 101 Abs. 3 KVV).
- Offen für alle: Das Modell steht allen Versicherten mit Wohnsitz im Gebiet offen, in dem die Kasse es anbietet (Art. 100 Abs. 1 KVV). Gesundheitsfragen gibt es nicht.
- Eintritt jederzeit: Vom Standardmodell ins Telmed-Modell wechselst du jederzeit, auch unter dem Jahr (Art. 100 Abs. 2 KVV).
- Austritt nur auf Jahresende: Zurück ins Standardmodell, in ein anderes Modell oder zu einer anderen Kasse geht es nur auf Ende Kalenderjahr, mit den Kündigungsfristen von Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG (Art. 100 Abs. 3 KVV). Nach der Prämienmitteilung heisst das: Deine Meldung muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen.
Was passiert, wenn du dich nicht an den Ablauf hältst, regelt nicht das Gesetz, sondern der Tarif. Möglich sind je nach Tarif eine Verwarnung, eine Kürzung der Kostenübernahme für die betroffene Rechnung oder bei wiederholten Verstössen die Rückstufung ins Standardmodell. Welche Folge bei deiner Kasse gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Mehr zu den Regeln aller alternativen Versicherungsmodelle erklärt der Artikel Regeln der Sparmodelle.
Was Telmed 2026 spart: Prämien im Vergleich
Die Tabelle zeigt die mittlere Monatsprämie (Median) aller Angebote je Modellgruppe. Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1996, mit Unfall; Quelle BAG. Die Gruppe «Telmed und andere» enthält alle Tarife mit telefonischer oder digitaler Erstberatung und weitere Sonderformen, so wie der Prämienrechner sie zusammenfasst.
| Modellgruppe | Angebote | Median Franchise CHF 300 | Median Franchise CHF 2'500 |
|---|---|---|---|
| Standard | 26 | CHF 680.00 | CHF 554.70 |
| Telmed und andere | 41 | CHF 607.70 | CHF 483.60 |
| Hausarzt und HMO | 59 | CHF 593.10 | CHF 465.20 |
Bei Franchise CHF 300 liegt der Telmed-Median CHF 72.30 pro Monat unter dem Standardmodell, das sind CHF 867.60 im Jahr. Bei Franchise CHF 2'500 beträgt der Unterschied CHF 71.10 pro Monat oder CHF 853.20 im Jahr.
Mediane vergleichen verschiedene Kassen. Aussagekräftiger für einen Wechsel innerhalb deiner Kasse ist der Rabatt, den dieselbe Kasse auf ihr Standardmodell gibt. Wir haben dafür in Bern alle 18 Tarife ausgewertet, die «Tel» im Namen tragen und deren Kasse dort auch ein Standardmodell anbietet (Franchise CHF 300, gleiche Personengruppe wie oben). Der Rabatt gegenüber dem Standardmodell derselben Kasse lag zwischen 6,0 % und 14,5 %, im Median bei 10,0 %. Die gesetzliche Obergrenze von 20 % für Kassen ohne fünfjährige Erfahrungszahlen erreichte keiner dieser Tarife. Die Zahlen jeder Kasse findest du im Prämienrechner und in den Kassen-Steckbriefen.
Beispielrechnung: Standard, Telmed oder beides mit hoher Franchise?
Beispiel mit fiktiven Personen. Selina ist 30, wohnt in Bern und hat bisher das Standardmodell mit Franchise CHF 300. Sie vergleicht die Median-Angebote aus der Tabelle oben.
Die Rechnung zeigt zwei getrennte Entscheide. Das Modell betrifft den Ablauf vor dem Arztbesuch, die Franchise dein finanzielles Risiko. Welche Franchise bei deinen Kosten günstiger ist, rechnet der Franchise-Rechner; eine Empfehlung für deine Situation ist das Beispiel nicht.
Sonderfälle: Kinder, Grenzgänger, Zusatzversicherung
- Kinder: Viele Kassen bieten Telmed auch für Kinder an. Den Anruf machen die Eltern. Bei Kindern mit regelmässigen Kontrollen lohnt sich ein Blick darauf, welche Termine ohne Anruf erlaubt sind.
- Wohnsitz im Ausland: Für Versicherte mit Wohnort in der EU, in Island, Norwegen oder im Vereinigten Königreich stehen die besonderen Versicherungsformen nicht offen (Art. 101a KVV). Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Schweizer Grundversicherung können Telmed also nicht wählen.
- Zusatzversicherung: Telmed betrifft nur die Grundversicherung. Deine Zusatzversicherungen laufen unabhängig davon weiter, mit eigenen Bedingungen; massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
- Laufende Behandlungen: Wer regelmässig zu mehreren Fachärztinnen geht, braucht für jeden neuen Schritt die Abstimmung mit der Beratung. Kläre vor dem Wechsel, ob laufende Behandlungen weitergeführt werden dürfen.
Häufige Fehler
- Direkt zur Ärztin gehen. Wer ohne vorherigen Kontakt eine neue Behandlung beginnt, riskiert eine Kürzung der Kostenübernahme.
- Die empfohlene Frist verpassen. Empfiehlt die Beratung einen Termin innert einer bestimmten Zeit, gilt die Empfehlung oft nur für diesen Zeitraum.
- Den Notfall nicht nachmelden. Nach einem Notfall verlangen viele Tarife eine Meldung an die Beratung innert einer Frist.
- Zu spät zurückwechseln. Zurück ins Standardmodell geht es nur auf den 1. Januar; die Meldung muss nach der Prämienmitteilung bis 30. November bei der Kasse sein. Alle Termine zeigt der Fristen-Rechner.
- Nur auf den Rabatt schauen. Ein tieferer Tarif lohnt sich nur, wenn du den Ablauf im Alltag einhalten kannst.
Wie sich Telmed von Hausarzt, HMO und Apothekenmodell unterscheidet, zeigt der Artikel Versicherungsmodelle im Vergleich, was im Hausarztmodell beim direkten Gang zum Facharzt passiert, der Artikel Hausarztmodell und Facharzt. Die Regeln aller Modelle stehen nebeneinander unter Versicherungsmodelle. Weitere Wege zu einer tieferen Prämie findest du in der Themenwelt Kosten sparen. Wie wir Prämien auswerten und Mediane berechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Telmed-Modell?
Bevor du wegen eines neuen Gesundheitsproblems zum Arzt gehst, meldest du dich bei der telemedizinischen Beratungsstelle deiner Kasse, per Telefon, App oder Video. Die Fachperson empfiehlt den nächsten Schritt, zum Beispiel selbst behandeln, Hausarztpraxis oder Spital. Diesem Weg folgst du; die Leistungen sind dieselben wie im Standardmodell.
Muss ich im Telmed-Modell auch bei einem Notfall zuerst anrufen?
Nein, bei einem echten Notfall gehst du direkt auf die Notfallstation oder wählst 144. Je nach Tarif musst du die Beratungsstelle danach innert einer bestimmten Frist informieren. Die Frist steht in den Versicherungsbedingungen.
Wie viel spart man mit Telmed?
In Bern lag der Median der Telmed- und verwandten Tarife 2026 für Erwachsene mit Franchise CHF 300 bei CHF 607.70 pro Monat, der Median des Standardmodells bei CHF 680.00. Bei derselben Kasse lag der Telmed-Rabatt in unserer Auswertung zwischen 6,0 % und 14,5 %. Deine Zahlen zeigt der Prämienrechner.
Kann ich jederzeit aus dem Telmed-Modell zurück ins Standardmodell?
Nein. Eintreten kannst du jederzeit, austreten nur auf Ende Kalenderjahr. Nach der Prämienmitteilung muss deine Meldung bis 30. November bei der Kasse eintreffen (Art. 100 Abs. 3 KVV mit Art. 7 KVG).
Ist die Telefonberatung im Telmed-Modell kostenlos?
Ob der Kontakt mit der Beratungsstelle etwas kostet und ob eine ärztliche Videokonsultation wie ein Arztbesuch über Franchise und Selbstbehalt abgerechnet wird, regelt dein Tarif. Die Angaben stehen in den Versicherungsbedingungen; frag im Zweifel vor dem Abschluss nach.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99Art. 99 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 1–3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101Art. 101 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101aArt. 101a KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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