In Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen gehst du vor jeder Behandlung zuerst zur vereinbarten Stelle und lässt dich von dort überweisen; Notfälle sind ausgenommen, müssen aber meist nachgemeldet werden. Wer die Regeln verletzt, riskiert, dass die Kasse die Rechnung ganz oder teilweise nicht zahlt, und nach mehreren Verstössen die Rückstufung ins teurere Standardmodell.

Das Wichtigste in Kürze
- In Modellen mit eingeschränkter Wahl muss die Kasse nur Leistungen zahlen, die von den vereinbarten Stellen erbracht oder veranlasst werden (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Die Regeln stehen im Reglement jedes Tarifs; die Sanktionen reichen laut Ombudsstelle von teilweiser Kostenübernahme bis zur vollständigen Leistungsverweigerung.
- Nach mehreren Verstössen sehen Reglemente die Umteilung ins Standardmodell mit höherer Prämie vor.
- Ist die Kasse mit dir nicht einig, muss sie auf Verlangen eine schriftliche Verfügung erlassen; dagegen kannst du innert 30 Tagen kostenlos Einsprache erheben (Art. 49 und 52 ATSG).
- Rund 80 % der Versicherten waren 2025 in einem solchen Modell; 45,9 % der 4'906 Fälle der Ombudsstelle betrafen Leistungen.
- Warum die Regeln über dein Geld entscheiden
- Die typischen Regeln der Sparmodelle
- Was bei einem Regelverstoss passiert
- Die Nachteile des Hausarztmodells und der anderen Sparmodelle
- Beispielrechnung: was drei Besuche ohne Überweisung kosten
- Schritt für Schritt: So hältst du die Regeln ein
- Wenn die Kasse nicht zahlt: deine Rechte
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Warum die Regeln über dein Geld entscheiden
Hausarzt-, HMO-, Telmed- und Apothekenmodelle sind in der Schweiz der Normalfall: Laut Ombudsstelle Krankenversicherung waren 2025 rund 80 % aller Versicherten in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer. Du zahlst weniger Prämie und verpflichtest dich dafür, bei gesundheitlichen Problemen zuerst die vereinbarte Stelle zu kontaktieren. Dieses Prinzip heisst Gatekeeping.
Das Gesetz erlaubt der Kasse, in diesen Modellen nur Leistungen zu zahlen, die von den vereinbarten Leistungserbringern erbracht oder veranlasst werden. Die gesetzlichen Pflichtleistungen bleiben dabei versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG). Du verlierst also keine Leistung, aber der Weg dorthin ist vorgeschrieben. Wer den Weg nicht einhält, riskiert, dass die Kasse die Rechnung nicht übernimmt.
Die Einzelheiten regelt jede Kasse in einem eigenen Reglement, teils auch Allgemeine Versicherungsbedingungen genannt. Die Ombudsstelle hält fest, dass diese Vorschriften in gewissen Modellen «immer komplexer» werden und für Versicherte, die sie nicht im Detail lesen, zur Kostenfalle werden können. 2025 gingen bei ihr 4'906 Fälle ein, 2'251 davon (45,9 %) zu Versicherungsleistungen.
Die typischen Regeln der Sparmodelle
Die folgenden Regeln kommen in vielen Reglementen vor. Welche davon in deinem Tarif gelten und mit welchen Fristen, steht nur in dessen Bedingungen.
Erste Anlaufstelle vor jeder Behandlung
Im Hausarztmodell ist das deine gewählte Praxis, im HMO-Modell das Gesundheitszentrum, im Telmed-Modell das telemedizinische Zentrum, im Apothekenmodell die Partnerapotheke. Der Kontakt muss vor der Behandlung stattfinden, nicht danach. Das gilt für jede neue gesundheitliche Frage.
Überweisung zum Facharzt
Zu einer Fachärztin, in die Physiotherapie oder ins Spital gehst du mit einer Überweisung der ersten Anlaufstelle. Das Gesetz legt keine Gültigkeitsdauer fest; die Reglemente regeln, ob sie für eine Behandlung, eine Anzahl Konsultationen oder eine bestimmte Zeit gilt. Was konkret passiert, wenn du ohne Überweisung direkt gehst, erklärt der Artikel Hausarztmodell und Facharzt.
Notfall: direkt hin, danach melden
In einem Notfall gehst du direkt ins Spital oder rufst die 144. Die Reglemente sehen dafür Ausnahmen vor, verlangen aber oft, dass du die erste Anlaufstelle danach innert einer bestimmten Frist informierst. Ein Notfall ist eine Behandlung, die nicht aufgeschoben werden kann; was darunter fällt, ist im Einzelfall oft umstritten.
Ausnahmen und Zusatzstellen
Viele Reglemente nehmen bestimmte Fachrichtungen oder Vorsorgeuntersuchungen von der Überweisungspflicht aus. Umgekehrt gibt es Modelle mit zusätzlichen Pflichten: Die Ombudsstelle beschreibt für 2025 ein Modell, in dem Versicherte für Fachrichtungen wie Kardiologie, Urologie oder Orthopädie nach dem Hausarzt zusätzlich einen Beratungsdienst kontaktieren müssen, der drei Spezialisten vorschlägt. Die Liste der Fachrichtungen kann die Kasse jederzeit anpassen und informiert darüber schriftlich.
Vorgaben zu Medikamenten und Praxiswechsel
Die Modelle können laut BAG auch Vorgaben zur Wahl bestimmter Leistungserbringer oder zur Medikamentenabgabe enthalten. Willst du die Hausarztpraxis wechseln, meldest du das der Kasse vorher; manche Tarife erlauben einen Wechsel nur auf bestimmte Termine.
Was bei einem Regelverstoss passiert
Die Folgen legt das Reglement fest. Die Ombudsstelle fasst die Praxis so zusammen:
| Stufe | Was die Kasse tun kann |
|---|---|
| Erster, teils zweiter Verstoss | schriftlicher Hinweis auf den Verstoss |
| Weitere Verstösse | nur teilweise Kostenübernahme bis zur vollständigen Leistungsverweigerung für die betroffene Behandlung |
| Mehrfache Verstösse | Umteilung ins Standardmodell mit freier Arztwahl und deutlich höherer Prämie |
Die Ombudsstelle sieht immer wieder Fälle, in denen Versicherte die Hinweisschreiben ignoriert haben und dann überrascht sind, dass die Kasse nicht mehr oder nicht mehr vollständig zahlt. Lies deshalb jeden Brief deiner Kasse zum Modell.
Im Fall aus dem Jahresbericht 2025 verweigerte die Kasse die Kosten, weil Versicherte nach der Überweisung durch den Hausarzt direkt zur Spezialistin gegangen waren, ohne vorher den zusätzlichen Beratungsdienst anzurufen. Nach ihrem Reglement bot sie an, rückwirkend auf den 1. Januar ins Standardmodell zu wechseln, mit der höheren Prämie; dann übernahm sie die abgelehnten Behandlungskosten. Ob dein Tarif eine solche Möglichkeit kennt, steht in seinem Reglement.
Die Nachteile des Hausarztmodells und der anderen Sparmodelle
Die Prämie ist tiefer, die Leistungen sind gleich. Die Nachteile liegen im Alltag:
- Weniger Freiheit. Du gehst nicht mehr direkt zu jeder Ärztin, sondern zuerst zur Anlaufstelle. Eine Zweitmeinung holst du in der Regel ebenfalls über sie.
- Mehr Organisation. Überweisungen, Fristen für Nachmeldungen und allenfalls zusätzliche Beratungsdienste musst du selbst im Blick behalten. Hausärztinnen kennen die Bedingungen der einzelnen Modelle laut Ombudsstelle in der Regel nicht im Detail.
- Ausstieg nur einmal im Jahr. In ein Modell kannst du jederzeit wechseln, zurück ins Standardmodell nur auf Ende Jahr mit Eingang bis 30. November (Art. 100 Abs. 2 und 3 KVV, BAG).
- Regeln können sich ändern. Listen von Praxen oder Fachrichtungen passt die Kasse an; sie informiert dich schriftlich.
- Nicht überall verfügbar. Ein Modell steht nur Versicherten offen, die im Gebiet wohnen, in dem die Kasse es betreibt (Art. 100 Abs. 1 KVV).
Wie gross der Rabatt im Vergleich zu diesen Nachteilen ist, zeigen die Prämien: Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene (Jahrgang 1970), Franchise CHF 300, mit Unfall; Quelle BAG. Die Medianprämie lag 2026 im Standardmodell bei CHF 680.00 pro Monat, in den Hausarzt- und HMO-Tarifen bei CHF 593.10. Das sind CHF 86.90 im Monat oder CHF 1'042.80 im Jahr.
Beispielrechnung: was drei Besuche ohne Überweisung kosten
Beispiel mit fiktiven Personen. Thomas ist 56, wohnt in Bern, hat Franchise CHF 300 und ist in einem Hausarztmodell versichert. Wegen regelmässiger Physiotherapie hat er seine Franchise im Frühling schon ausgeschöpft. Im Herbst geht er dreimal ohne Überweisung direkt zu einem Spezialisten. Angenommen, jede Konsultation kostet CHF 250, und sein Selbstbehalt hat die Höchstgrenze noch nicht erreicht.
Die Rechnung zeigt nicht, dass ein Modell sich nicht lohnt, sondern wo die Kosten eines Modells liegen: in der Disziplin, nicht in der Prämie. Ob ein Modell zu deinem Alltag passt, klärt der Modell-Finder.
Schritt für Schritt: So hältst du die Regeln ein
- Reglement vor dem Wechsel lesen. Such nach drei Punkten: Wann brauchst du eine Überweisung, welche Ausnahmen gibt es, und was passiert bei einem Verstoss? Die Regeln der verbreiteten Modelle fasst die Seite Versicherungsmodelle zusammen.
- Anlaufstelle speichern. Telefonnummer der Praxis oder des Telmed-Zentrums und die App der Kasse gehören ins Handy, auch für Kinder, die du mitversicherst.
- Vor jedem Termin fragen: Habe ich eine gültige Überweisung? Bei längeren Behandlungen frag die Anlaufstelle, ob die Überweisung noch gilt oder erneuert werden muss.
- Notfälle nachmelden. Nach einem Notfall informierst du die Anlaufstelle innert der Frist deines Reglements, am besten schriftlich.
- Post der Kasse lesen. Hinweise auf Verstösse und Änderungen des Modells kommen per Brief oder ins Kundenportal. Reagiere darauf.
- Einmal im Jahr prüfen. Passt das Modell noch? Wer oft zu Fachärzten muss, prüft vor dem 30. November, ob ein anderes Modell oder das Standardmodell besser passt. Die Modelle im Vergleich zeigt der Artikel Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke.
Wenn die Kasse nicht zahlt: deine Rechte
Lehnt die Kasse eine Rechnung wegen eines Regelverstosses ab und bist du nicht einverstanden, hast du ein geordnetes Verfahren:
- Begründung verlangen. Frag schriftlich, auf welche Regel des Reglements sich die Kasse stützt.
- Verfügung verlangen. Über Leistungen, mit denen du nicht einverstanden bist, muss die Kasse eine schriftliche, begründete Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung erlassen (Art. 49 Abs. 1 und 3 ATSG).
- Einsprache erheben. Gegen die Verfügung kannst du innert 30 Tagen bei der Kasse Einsprache erheben; das Einspracheverfahren ist kostenlos (Art. 52 Abs. 1 und 3 ATSG).
- Ombudsstelle einschalten. Die Ombudsstelle Krankenversicherung berät neutral und kostenlos und kann bei der Kasse vermitteln.
Den ganzen Ablauf beschreibt der Artikel Leistung abgelehnt. Ob ein Notfall vorlag oder die Überweisung gültig war, hängt vom Einzelfall und vom Reglement ab; wir können das nicht für dich beurteilen.
Häufige Fehler
- Das Reglement erst lesen, wenn die Rechnung abgelehnt ist. Die Regeln gelten ab dem ersten Tag im Modell.
- Annehmen, die Hausärztin kenne die Regeln deines Tarifs. Laut Ombudsstelle sind Hausärzte mit den Bedingungen der einzelnen Modelle in der Regel nicht im Detail vertraut. Die Verantwortung liegt bei dir.
- Hinweisbriefe der Kasse ignorieren. Beim ersten Verstoss kommt oft nur ein Hinweis, beim nächsten die Ablehnung.
- Den Notfall nicht nachmelden. Die direkte Behandlung ist erlaubt, die Meldefrist danach steht trotzdem im Reglement.
- Zu spät aus dem Modell aussteigen. Wer merkt, dass die Regeln nicht zum Alltag passen, muss den Wechsel ins Standardmodell bis 30. November melden.
Die Prämien der Modelle in deiner Gemeinde vergleichst du im Prämienrechner; welche Modelle eine Kasse führt, zeigen die Steckbriefe unter Krankenkassen. Alle Spar-Themen findest du in der Themenwelt Kosten sparen.
Häufige Fragen
Welche Nachteile hat das Hausarztmodell?
Du kannst nicht mehr direkt zu jeder Ärztin gehen, sondern brauchst für Fachärzte eine Überweisung und musst Fristen und Meldepflichten einhalten. Verstösse können dazu führen, dass die Kasse eine Rechnung nicht zahlt. Zurück ins Standardmodell kommst du nur auf Ende Jahr.
Was passiert beim ersten Regelverstoss?
Das regelt das Reglement deines Tarifs. Laut Ombudsstelle weisen die Kassen beim ersten, teils auch beim zweiten Verstoss schriftlich darauf hin. Diese Schreiben solltest du ernst nehmen: Danach können Rechnungen ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Muss ich im Notfall zuerst anrufen?
Nein. In einem Notfall gehst du direkt ins Spital oder rufst die 144. Die meisten Reglemente verlangen aber, dass du die erste Anlaufstelle danach innert einer Frist informierst. Die Frist steht in den Bedingungen deines Tarifs.
Was kann ich tun, wenn die Kasse eine Rechnung wegen eines Regelverstosses ablehnt?
Verlange eine schriftliche Verfügung (Art. 49 ATSG) und erhebe innert 30 Tagen Einsprache, wenn du nicht einverstanden bist; das Verfahren ist kostenlos. Die Ombudsstelle Krankenversicherung berät dich kostenlos und kann bei der Kasse vermitteln.
Kann die Kasse die Regeln während des Jahres ändern?
Das hängt vom Reglement ab. Die Ombudsstelle beschreibt ein Modell, in dem die Liste der Fachrichtungen mit zusätzlicher Beratungspflicht jederzeit angepasst werden kann; über Änderungen informiert die Kasse schriftlich. Lies Post deiner Kasse zum Modell deshalb genau.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1, 3 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 1–3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 49Art. 49 Abs. 1 und 3 ATSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 52Art. 52 Abs. 1 und 3 ATSGfedlex.admin.ch
- BAG: Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringerbag.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherung, Jahresbericht 2025 (PDF)om-kv.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
- Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke: welches Modell passt zu dir?Vier Wege zur gleichen Grundversicherung: was Hausarzt-, HMO-, Telmed- und Apothekenmodell verlangen, was sie 2026 sparen und wie du hinein- und wieder herauskommst.Kosten sparen
- Hausarztmodell: was passiert, wenn du direkt zum Facharzt gehst?Ohne Überweisung zum Spezialisten kann teuer werden: was das Gesetz der Kasse erlaubt, was die Reglemente vorsehen, welche Ausnahmen gelten und wie du richtig vorgehst.Kosten sparen