Alle vier Modelle zahlen dieselben Leistungen wie das Standardmodell; sie unterscheiden sich nur in der ersten Anlaufstelle: Hausarztpraxis, HMO-Zentrum, Telefon oder App, Apotheke. Dafür sinkt die Prämie. In Zürich lag 2026 das günstigste Modell einer Kasse im Median 15,6 % unter ihrem Standardmodell (Franchise CHF 2'500). Welches passt, hängt von deinem Alltag ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Hausarzt, HMO, Telmed und Apotheke sind Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer; die Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG).
- Rund 80 % aller Versicherten waren 2025 in einem solchen Modell (Ombudsstelle Krankenversicherung).
- Zürich 2026, Franchise CHF 2'500: Das günstigste Hausarzt- oder HMO-Angebot einer Kasse lag im Median 15,6 % unter ihrem Standardmodell, Telmed 16,0 % (BAG-Daten).
- In ein Modell wechselst du jederzeit, heraus oder in ein anderes Modell nur auf Ende Jahr mit Eingang bis 30. November (Art. 100 Abs. 2 und 3 KVV).
- Ab 2027 führt das BAG im Prämienrechner des Bundes die Kategorien PRAXIS, TEL_DIG, PHARM und FLEX.
Gleiche Leistungen, andere erste Anlaufstelle
In der Grundversicherung wählst du neben der Franchise auch ein Versicherungsmodell. Im Standardmodell gehst du für eine ambulante Behandlung direkt zu jeder zugelassenen Ärztin, die für deine Krankheit geeignet ist (Art. 41 Abs. 1 KVG). In den alternativen Versicherungsmodellen beschränkst du diese Wahl im Einvernehmen mit der Kasse auf Leistungserbringer, die sie für eine kostengünstigere Versorgung auswählt. Die Kasse muss dann nur Leistungen zahlen, die diese Stellen erbringen oder veranlassen; die gesetzlichen Pflichtleistungen sind aber in jedem Fall versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG). Dafür darf sie die Prämie senken (Art. 62 Abs. 1 KVG).
Die Modelle sind der Normalfall: Laut Ombudsstelle Krankenversicherung waren 2025 rund 80 % aller Versicherten in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer.
| Modell | Erste Anlaufstelle | BAG-Kategorie ab 2027 |
|---|---|---|
| Hausarztmodell | eine Hausarztpraxis aus der Liste der Kasse | PRAXIS |
| HMO-Modell | ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis | PRAXIS |
| Telmed-Modell | ein telemedizinisches Zentrum per Telefon oder App | TEL_DIG |
| Apothekenmodell | eine Partnerapotheke der Kasse | PHARM |
| Mehrere Anlaufstellen zur Wahl | z. B. Hausarztpraxis oder Telemedizin | FLEX |
| Standardmodell | keine, freie Wahl | – |
Die neuen Kategorien führt das BAG ein, weil sich die bisherigen Modelle nicht mehr sauber trennen liessen; insbesondere sei der Unterschied zwischen Hausarzt und HMO nicht mehr bedeutend. In den Prämiendaten 2026 laufen Apothekentarife noch unter «Hausarzt/HMO».
Die Modelle im Überblick
Hausarztmodell
Im Hausarztmodell wählst du eine Hausarztpraxis aus der Liste der Kasse. Sie behandelt dich selbst oder überweist dich an eine Fachärztin, eine Therapeutin oder ins Spital. Das passt, wenn du bereits eine Hausärztin hast, die auf der Liste steht. Was gilt, wenn du ohne Überweisung direkt zum Spezialisten gehst, erklärt der Artikel Hausarztmodell und Facharzt.
HMO-Modell
Im HMO-Modell ist deine erste Anlaufstelle ein Gesundheitszentrum, in dem mehrere Ärztinnen und oft Therapeuten zusammenarbeiten. Das Modell steht nur Versicherten offen, die im Gebiet wohnen, in dem die Kasse es betreibt (Art. 100 Abs. 1 KVV). Es setzt voraus, dass ein solches Zentrum in erreichbarer Nähe liegt.
Telmed-Modell
Im Telmed-Modell rufst du vor jedem Arztbesuch ein telemedizinisches Zentrum an oder nutzt dessen App. Die Fachpersonen empfehlen den nächsten Schritt: selbst behandeln, zur Hausärztin, zum Spezialisten oder ins Spital. Du brauchst keine feste Praxis. Wie der Anruf abläuft, beschreibt der Artikel Telmed-Modell.
Apothekenmodell
Im Apothekenmodell gehst du zuerst in eine Partnerapotheke. Sie berät dich, behandelt einfache Fälle oder leitet dich weiter. In den Zürcher Prämiendaten 2026 tragen drei Tarife «pharm» im Namen. Welche Wege danach erlaubt sind, steht im Reglement der jeweiligen Kasse.
Standardmodell und Bonusversicherung
Das Standardmodell hat keine Einschränkung, dafür die höchste Prämie. Daneben gibt es die Bonusversicherung, deren Prämie nach Jahren ohne Leistungsbezug sinkt; sie darf nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden (Art. 96 Abs. 4 KVV).
Was die Modelle 2026 kosten
Die Prämie hängt stärker von der Kasse ab als vom Modell. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene (Jahrgang 1992), mit Unfall; Quelle BAG. Die Kategorien sind die des BAG für 2026.
| Modell und Franchise | Angebote | günstigste | Median | teuerste |
|---|---|---|---|---|
| Standard, CHF 300 | 27 | CHF 605.20 | CHF 639.80 | CHF 724.00 |
| Hausarzt/HMO, CHF 300 | 62 | CHF 517.70 | CHF 565.80 | CHF 656.80 |
| Telmed und andere, CHF 300 | 39 | CHF 527.90 | CHF 575.00 | CHF 701.20 |
| Standard, CHF 2'500 | 27 | CHF 476.90 | CHF 511.50 | CHF 595.70 |
| Hausarzt/HMO, CHF 2'500 | 62 | CHF 389.40 | CHF 437.50 | CHF 528.50 |
| Telmed und andere, CHF 2'500 | 39 | CHF 399.60 | CHF 449.80 | CHF 572.90 |
Aussagekräftiger ist der Vergleich innerhalb derselben Kasse, weil dort nur das Modell wechselt. Wir haben für jede Kasse ihr günstigstes Modellangebot mit ihrem eigenen Standardmodell verglichen:
| Gemeinde, Franchise | Hausarzt/HMO: Rabatt im Median (Spanne) | Telmed und andere: Rabatt im Median (Spanne) |
|---|---|---|
| Zürich, CHF 300 | 12,5 % (5,0 bis 18,5 %) | 13,0 % (5,8 bis 18,0 %) |
| Zürich, CHF 2'500 | 15,6 % (6,2 bis 23,0 %) | 16,0 % (6,5 bis 22,1 %) |
| Bern, CHF 2'500 | 15,1 % (3,4 bis 19,6 %) | 13,6 % (7,4 bis 20,3 %) |
| Lausanne, CHF 2'500 | 16,6 % (9,4 bis 24,3 %) | 14,7 % (7,3 bis 21,6 %) |
Die Spannen zeigen: Bei einer Kasse bringt das Modell 5 %, bei einer anderen über 20 %. Mehr als 20 % darf eine Kasse nur geben, wenn sie die Einsparung mit Erfahrungszahlen aus mindestens fünf Rechnungsjahren belegt; einen Rabatt nur wegen gesünderer Versicherter darf sie nicht geben (Art. 101 Abs. 2 und 3 KVV). Die teuerste Hausarzt-Prämie in Zürich liegt über der günstigsten Standardprämie. Welche Modelle eine Kasse führt, zeigt ihr Steckbrief unter Krankenkassen; die Angebote für deine Gemeinde vergleichst du im Prämienrechner.
Beispielrechnung: drei Modelle bei einer Kasse
Beispiel mit fiktiven Personen. Nadia ist 34, wohnt in Zürich, hat Franchise CHF 2'500 und ist bei Sanitas im Standardmodell versichert. Sie vergleicht die Modelle ihrer Kasse. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG.
Die Kasse darf in einem Modell ausserdem ganz oder teilweise auf Franchise und Selbstbehalt verzichten (Art. 99 Abs. 2 KVV). Ob ein Tarif das tut, steht in seinen Bedingungen.
Welches Modell passt zu dir? Fünf Fragen
Eine Empfehlung für deine Situation können wir nicht geben. Diese Fragen zeigen dir aber, worauf es bei der Wahl ankommt:
- Hast du eine Hausärztin, und steht sie auf der Liste? Dann ist das Hausarztmodell oft ein kleiner Schritt. Frag in der Praxis nach oder prüfe die Liste der Kasse, bevor du wechselst.
- Liegt ein HMO-Zentrum in deiner Nähe? Das HMO-Modell setzt voraus, dass du im Einzugsgebiet wohnst und bereit bist, dort zuerst hinzugehen.
- Bist du mit einem Anruf oder einer App als erstem Schritt einverstanden? Dann kommt Telmed in Frage, auch ohne feste Praxis und wenn du oft unterwegs bist.
- Bist du regelmässig bei Fachärzten in Behandlung? Dann brauchst du in jedem Modell Überweisungen und musst Fristen beachten. Wie das geht und wo die Stolperfallen liegen, erklärt der Artikel Regeln der Sparmodelle.
- Wie gross ist der Rabatt bei deiner Kasse? Vergleiche das Modell mit dem Standardmodell derselben Kasse und mit anderen Kassen. Je nach Kasse liegt der Unterschied zwischen rund 5 % und über 20 %.
Der Modell-Finder stellt dir diese Fragen und zeigt, welche Modelle zu deinen Antworten passen. Die Regeln der einzelnen Modelle beschreiben die Seiten zum Hausarzt- und HMO-Modell, zum Telmed-Modell und zum Apothekenmodell.
Ins Modell wechseln und wieder heraus
| Wechsel | Frist | Wirksam | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Vom Standardmodell in ein Modell | keine gesetzliche Frist | jederzeit | Art. 100 Abs. 2 KVV |
| Vom Modell zurück ins Standardmodell | Eingang bis 30. November nach der Prämienmitteilung | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 100 Abs. 3 KVV |
| Von einem Modell in ein anderes Modell | Eingang bis 30. November nach der Prämienmitteilung | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 100 Abs. 3 KVV |
| Kassenwechsel auf 1. Juli, danach Modell bei der neuen Kasse | Eingang bis 31. März, nur mit ordentlicher Franchise ohne Modell | 1. Juli | Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 100 Abs. 2 KVV |
Der Einstieg ist also jederzeit möglich, der Ausstieg nur einmal im Jahr. Ab welchem Datum die Kasse den Einstieg umsetzt, erfragst du bei ihr. Aus der Bonusversicherung kommst du nur auf Ende Jahr in ein Modell (Art. 97 Abs. 2 KVV). Wer in der EU, in Island, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich wohnt und in der Schweiz versichert ist, kann keine besonderen Versicherungsformen wählen (Art. 101a KVV). Die Franchise änderst du unabhängig vom Modell auf den 1. Januar; die Fristen dazu stehen im Artikel Franchise ändern.
Häufige Fehler
- Glauben, das Modell kürze die Leistungen. Die Pflichtleistungen sind in jedem Modell versichert. Gespart wird über den Weg, nicht über den Leistungskatalog.
- Nur das Modell vergleichen, nicht die Kasse. In Zürich kostet das teuerste Hausarztangebot mehr als das günstigste Standardangebot.
- Das Reglement nicht lesen. Welche Fälle ohne Überweisung erlaubt sind, welche Fristen gelten und was ein Verstoss kostet, regelt jede Kasse selbst. Die Ombudsstelle beobachtet, dass diese Regeln in manchen Modellen immer komplexer werden.
- Das Modell im Herbst zu spät verlassen wollen. Zurück ins Standardmodell geht es nur mit Eingang bis 30. November.
- Das Modell und die Kasse gleichzeitig wechseln, ohne die Kündigung zu schicken. Wer auf den 1. Januar zu einer anderen Kasse will, kündigt die bisherige, auch wenn beim neuen Anbieter nur das Modell anders ist.
Wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir. Alle Spar-Themen findest du in der Themenwelt Kosten sparen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Hausarztmodell und HMO?
Im Hausarztmodell ist deine erste Anlaufstelle eine Hausarztpraxis aus der Liste der Kasse, im HMO-Modell ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis, mit der die Kasse zusammenarbeitet. Das BAG hält den Unterschied nicht mehr für bedeutend und fasst beide ab 2027 im Prämienrechner des Bundes unter «PRAXIS» zusammen.
Ist Telmed günstiger als das Hausarztmodell?
Das hängt von der Kasse ab. In Zürich lag 2026 bei Franchise CHF 2'500 das günstigste Telmed-Angebot einer Kasse im Median 16,0 % unter ihrem Standardmodell, das günstigste Hausarzt- oder HMO-Angebot 15,6 %. Zwischen den Kassen sind die Unterschiede grösser als zwischen den Modellen.
Bekomme ich in einem Sparmodell weniger Leistungen?
Nein. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Modell versichert (Art. 41 Abs. 4 KVG). Eingeschränkt ist nur der Weg: Du gehst zuerst zur vereinbarten Anlaufstelle. Hältst du dich nicht daran, kann die Kasse nach ihrem Reglement die Kosten verweigern.
Wann kann ich das Versicherungsmodell wechseln?
Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl jederzeit. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende Jahr; die Meldung muss bis 30. November bei der Kasse sein.
Gibt es die Modelle auch für Kinder?
Ja, viele Kassen bieten Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle auch für Kinder an. Beim Telmed-Modell rufen die Eltern für das Kind an. Welche Modelle eine Kasse für Kinder führt, zeigt der Prämienrechner.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99Art. 99 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101Art. 101 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101aArt. 101a KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 96 und 97Art. 96 Abs. 4 und Art. 97 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringerbag.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherung, Jahresbericht 2025 (PDF)om-kv.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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