Die Franchise änderst du immer auf den 1. Januar. Willst du eine tiefere Franchise, muss deine Meldung bis 30. November bei der Kasse sein, für 2027 also bis Montag, 30.11.2026. Für eine höhere Franchise gibt es keine gesetzliche Kündigungsfrist; die Kassen nehmen sie bis Ende Dezember entgegen. Mitten im Jahr ist keine Änderung möglich.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden (Art. 94 Abs. 1 KVV).
- Eine tiefere Franchise ist mit der Kündigungsfrist nach Art. 7 KVG auf Ende Jahr möglich: Eingang bis 30. November nach der Prämienmitteilung (Art. 94 Abs. 2 KVV).
- Die Kasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, also bis Ende Oktober (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Mit einem Kassenwechsel auf den 1. Januar wählst du bei der neuen Kasse Franchise und Modell neu.
- Musst du die Kasse wegen Umzug während des Jahres wechseln, behältst du deine Franchise, und die bezahlte Kostenbeteiligung wird angerechnet (Art. 94 Abs. 3, Art. 103 Abs. 4 KVV).
Zwei Richtungen, zwei Fristen
Die Franchise der Grundversicherung gilt pro Kalenderjahr. Ändern kannst du sie deshalb nur auf den 1. Januar, in beide Richtungen, aber nicht zu denselben Bedingungen. Wer die Franchise erhöht, übernimmt mehr Risiko und entlastet die Kasse. Wer sie senkt, gibt Risiko an die Kasse zurück; dafür verlangt die Verordnung dieselbe Frist wie für einen Kassenwechsel.
| Was du ändern willst | Frist | Wirksam ab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Höhere Franchise, z. B. CHF 300 → CHF 2'500 | keine gesetzliche Kündigungsfrist, Meldung bis Ende Dezember | 1. Januar | Art. 94 Abs. 1 KVV |
| Tiefere Franchise, z. B. CHF 2'500 → CHF 300 | Eingang bis 30. November nach der Prämienmitteilung | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 94 Abs. 2 KVV |
| Franchise und Kasse zusammen wechseln | Kündigung: Eingang bis 30. November | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| Kassenwechsel wegen Umzug während des Jahres | Franchise bleibt, wenn die neue Kasse sie führt | sofort | Art. 7 Abs. 3 KVG, Art. 94 Abs. 3 KVV |
Die Stichtage für 2027: Die tiefere Franchise muss bis Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel; das BAG empfiehlt, bis Mitte November eingeschrieben zu schicken. Die Termine rund um Kündigung und Wechsel rechnet der Fristen-Rechner für dich aus.
Zur Auswahl stehen für Erwachsene und junge Erwachsene CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500, für Kinder CHF 0 bis CHF 600 in Schritten von CHF 100 (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 KVV). Keine Kasse muss alle Wahlstufen anbieten, ihr Angebot gilt aber im ganzen Kanton.
Schritt für Schritt: So änderst du die Franchise
- Prämienbrief abwarten. Die Kasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, also bis Ende Oktober (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die genehmigten Prämien aller Kassen veröffentlicht das BAG Ende September.
- Kosten fürs nächste Jahr abschätzen. Zähl die Bruttokosten der letzten Jahre aus den Leistungsabrechnungen zusammen und addiere bekannte Behandlungen des nächsten Jahres.
- Umschlagpunkt rechnen. Ab welchen Kosten welche Stufe günstiger ist, zeigt der Franchise-Rechner mit den Prämien deines Tarifs.
- Andere Kassen vergleichen. Wenn du die Franchise ohnehin änderst, lohnt der Blick auf die Prämien anderer Kassen für dieselbe Stufe im Prämienrechner. Wechselst du, wählst du die Franchise direkt bei der neuen Kasse.
- Schriftlich melden. Per Brief oder im Kundenportal der Kasse. Für eine tiefere Franchise den Brief bis Mitte November eingeschrieben schicken, damit der Eingang bis 30. November belegt ist.
- Bestätigung und Police prüfen. Die Police für das neue Jahr muss die neue Franchise und die neue Prämie zeigen. Stimmt etwas nicht, meldest du dich sofort.
Die Regeln im Detail
Höhere Franchise. Die Versicherung mit wählbaren Franchisen steht allen Versicherten offen. Eine höhere Franchise kann nur auf den Beginn eines Kalenderjahres gewählt werden (Art. 94 Abs. 1 KVV). Eine gesetzliche Kündigungsfrist nennt das BAG dafür nicht. In der Praxis nehmen die Kassen solche Meldungen bis 31. Dezember entgegen; frag nach, ob deine Kasse einen früheren Stichtag oder eine bestimmte Form verlangt.
Tiefere Franchise. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, mit den Kündigungsfristen nach Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG (Art. 94 Abs. 2 KVV). Weil die Kasse die neue Prämie jedes Jahr mitteilt, gilt die einmonatige Kündigungsfrist nach der Prämienmitteilung: Eingang bis 30. November.
Prämienrabatt. Wie viel die Prämie mit jeder Stufe sinkt, legt die Kasse fest. Der Rabatt darf höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen (Art. 95 Abs. 2bis KVV), bei CHF 2'500 also höchstens CHF 1'540 im Jahr. Warum die Stufen zwischen CHF 500 und CHF 2'000 in der Kostenrechnung selten gewinnen, erklärt der Artikel Mittlere Franchise.
Umzug während des Jahres. Musst du die Kasse verlassen, weil du den Wohnort verlegst, endet die Versicherung mit dem Umzug (Art. 7 Abs. 3 KVG). Du behältst die gewählte Franchise, sofern die neue Kasse diese Stufe führt (Art. 94 Abs. 3 KVV). Die neue Kasse rechnet Franchise und Selbstbehalt an, die dir im selben Jahr schon in Rechnung gestellt wurden (Art. 103 Abs. 4 KVV).
Halbjahreswechsel. Auf den 1. Juli kannst du die Kasse nur wechseln, wenn du die ordentliche Franchise ohne besonderes Modell hast; die Kündigung muss bis 31. März eingetroffen sein (Art. 7 Abs. 1 KVG, BAG). Bei der neuen Kasse darfst du dann ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell wählen, eine höhere Franchise aber erst auf den nächsten 1. Januar.
Bonusversicherung. Eine Bonusversicherung darf nicht mit einer Wahlfranchise kombiniert werden (Art. 96 Abs. 4 KVV). Wer von der Bonusversicherung zu einer Wahlfranchise will, wechselt die Versicherungsform auf Ende Jahr mit Eingang bis 30. November (Art. 97 Abs. 2 KVV).
Was die Änderung 2026 bei einer Kasse ausmacht
Wie stark die Prämie mit jeder Stufe sinkt, zeigt ein Standardtarif aus der Mitte des Feldes. Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene (Jahrgang 1985), mit Unfall, CSS Grundversicherung im Standardmodell, Platz 14 von 26 Standardangeboten in Bern; Quelle BAG.
| Franchise | Monatsprämie | Jahresprämie | Ersparnis zu CHF 300 pro Jahr | höchster Eigenanteil pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 683.00 | CHF 8'196.00 | – | CHF 1'000 |
| CHF 500 | CHF 671.40 | CHF 8'056.80 | CHF 139.20 | CHF 1'200 |
| CHF 1'000 | CHF 642.20 | CHF 7'706.40 | CHF 489.60 | CHF 1'700 |
| CHF 1'500 | CHF 613.00 | CHF 7'356.00 | CHF 840.00 | CHF 2'200 |
| CHF 2'000 | CHF 583.90 | CHF 7'006.80 | CHF 1'189.20 | CHF 2'700 |
| CHF 2'500 | CHF 554.70 | CHF 6'656.40 | CHF 1'539.60 | CHF 3'200 |
Der höchste Eigenanteil ist Franchise plus höchstens CHF 700 Selbstbehalt (Art. 103 Abs. 2 KVV); beim Spitalaufenthalt kommt der Spitalbeitrag dazu. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.
Beispielrechnung: runter vor einer geplanten Operation
Beispiel mit fiktiven Personen. Marco ist 41, wohnt in Bern und ist im Tarif aus der Tabelle mit CHF 2'500 Franchise versichert. Im Oktober erfährt er, dass im nächsten Frühling eine Operation geplant ist. Angenommen, die Kosten der Grundversicherung für Operation und Nachbehandlung betragen CHF 8'000.
Umgekehrt lohnt sich der Schritt nach oben, wenn die Kosten tief bleiben: Im selben Tarif ist CHF 2'500 günstiger als CHF 300, solange die Kosten im Jahr unter CHF 2'010.67 liegen. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung; deine Zahlen rechnest du im Franchise-Rechner.
Sonderfälle
- Kinder. Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise; wählbar sind CHF 100 bis CHF 600 (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 Abs. 1 KVV). Es gelten dieselben Fristen wie bei Erwachsenen.
- Versicherungsmodell gleichzeitig ändern. In ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kannst du jederzeit wechseln (Art. 100 Abs. 2 KVV), zurück ins Standardmodell nur auf Ende Jahr mit Eingang bis 30. November (Art. 100 Abs. 3 KVV). Die Franchise ändert sich dabei nur auf den 1. Januar. Welche Modelle es gibt, zeigt der Artikel Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke.
- Zusatzversicherung. Die Franchise gibt es nur in der Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Selbstbehalte, die im Vertrag stehen und sich nach den AVB ändern lassen. Viele laufen als Mehrjahresvertrag; ordentlich kündigen kannst du sie frühestens auf Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist, und nur du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer darfst ordentlich kündigen (Art. 35a Abs. 1 und 4 VVG). Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
- Kassenwechsel auf 1. Januar. Bei der neuen Kasse wählst du Franchise und Modell frei. Die Kündigung bei der bisherigen Kasse muss trotzdem bis 30. November eingetroffen sein, auch wenn du die Franchise erhöhst. Vorlage und Ablauf findest du unter Wechseln.
Häufige Fehler
- Die tiefere Franchise im Dezember melden. Die Frist ist der 30. November. Wer später merkt, dass eine Behandlung ansteht, bleibt ein Jahr bei der hohen Franchise.
- Auf den Poststempel vertrauen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse. Eine eingeschriebene Sendung, die ins Postfach gelegt wird, gilt laut BAG erst als zugestellt, wenn sie abgeholt wird.
- Die Franchise mitten im Jahr senken wollen. Das geht nicht, auch nicht bei einer neuen Diagnose.
- Nur die Prämie anschauen. Die höhere Franchise erhöht den möglichen Eigenanteil. Mit CHF 2'500 kann er in einem Jahr CHF 3'200 betragen.
- Keine Bestätigung verlangen. Prüfe die Police für das neue Jahr. Steht dort die alte Franchise, reklamierst du sofort und belegst deine Meldung.
Die Kurzfassung der Regeln steht im Glossar unter Franchise ändern. Welche Stufe zu dir passt, vertieft der Artikel Franchise 300 oder 2'500?. Alle Spar-Themen findest du in der Themenwelt Kosten sparen.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Franchise für 2027 ändern?
Eine tiefere Franchise muss bis Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eingetroffen sein; das BAG empfiehlt, bis Mitte November eingeschrieben zu schicken. Für eine höhere Franchise gibt es keine gesetzliche Frist, die Kassen nehmen sie bis Ende Dezember entgegen. Beide Änderungen gelten ab 01.01.2027.
Kann ich die Franchise während des Jahres ändern?
Nein. Die Franchise gilt für das ganze Kalenderjahr, eine Änderung wirkt immer auf den 1. Januar. Das gilt auch, wenn du im Laufe des Jahres krank wirst oder eine Operation ansteht.
Muss ich die Kasse wechseln, um die Franchise zu ändern?
Nein. Du meldest die neue Franchise deiner bisherigen Kasse, per Brief oder über ihr Kundenportal. Du kannst die Änderung aber mit einem Kassenwechsel verbinden und bei der neuen Kasse direkt eine andere Franchise wählen.
Kann ich die Franchise per 1. Juli ändern?
Nein. Der Wechsel auf den 1. Juli ist nur ein Kassenwechsel für Versicherte mit ordentlicher Franchise von CHF 300 ohne besonderes Modell. Eine höhere Franchise kannst du auch bei der neuen Kasse erst auf den 1. Januar wählen (Art. 94 Abs. 1 KVV).
Wie melde ich die Änderung der Franchise?
Schriftlich an deine Kasse, per Brief oder, wo sie das anbietet, im Kundenportal. Für eine tiefere Franchise lohnt sich ein eingeschriebener Brief, weil der Eingang bis 30. November zählt. Lass dir die neue Franchise bestätigen und prüfe die Police für das neue Jahr.
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 1–3 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1–3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2, 4 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93Art. 93 Abs. 1 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95Art. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 96 und 97Art. 96 Abs. 4 und Art. 97 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1, 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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