Einen landesweiten Prämiendeckel gibt es nicht; die 10-%-Initiative wurde 2024 abgelehnt. Seit 01.01.2026 muss aber jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf. Beispiele 2026: Waadt 10 %, Graubünden höchstens 10 %, Zug 8 %, Nidwalden höchstens 11 %, Glarus 15 %. Viele Kantone haben den Wert noch nicht festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Prämien-Entlastungs-Initiative mit einer Obergrenze von 10 % des Einkommens lehnten Volk und Stände am 09.06.2024 mit 55,47 % Nein ab.
- Seit 01.01.2026 legt jeder Kanton fest, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf (Art. 65 Abs. 1ter KVG); tut er es nicht innert vier Jahren, entscheidet der Bundesrat.
- Laut GDK-Übersicht 2026 nennen unter anderem Waadt (10 %), Graubünden (höchstens 10 %), Zug (8 %) und Nidwalden (höchstens 11 %) einen Prozentsatz; die Glarner Landsgemeinde beschloss am 03.05.2026 15 %.
- Der Deckel gilt fast immer für eine kantonale Richt- oder Referenzprämie und das kantonal berechnete Einkommen, nicht für deine tatsächliche Prämie und deinen Lohn.
Was ein Prämiendeckel ist
Ein Prämiendeckel begrenzt, welchen Anteil seines Einkommens ein Haushalt für die Prämien der Grundversicherung ausgeben muss. Was darüber liegt, übernimmt der Kanton über die Prämienverbilligung. Weil die Prämie in der Schweiz eine Kopfprämie ist, also unabhängig vom Einkommen, trifft sie Haushalte mit wenig Geld besonders stark.
Auf Bundesebene ist ein fester Deckel gescheitert. Die Prämien-Entlastungs-Initiative wollte die Prämienlast auf 10 % des verfügbaren Einkommens begrenzen; Volk und Stände lehnten sie am 09.06.2024 mit 55,47 % Nein ab. Seit 01.01.2026 gilt stattdessen der indirekte Gegenvorschlag. Er verlangt von jedem Kanton zwei Dinge: ein Mindestbudget für die Prämienverbilligung und ein eigenes Sozialziel. Das Sozialziel ist nichts anderes als ein selbst gewählter Prämiendeckel: der Anteil, den die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf (Art. 65 Abs. 1ter KVG).
Einen bestimmten Prozentsatz schreibt das Gesetz nicht vor. Deshalb liegen die Werte weit auseinander, und viele Kantone haben noch keinen festgelegt. Nach der Übergangsbestimmung haben sie dafür vier Jahre Zeit, also bis Ende 2029; danach entscheidet der Bundesrat.
Welche Kantone einen Deckel nennen
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) führt in ihrer Übersicht 2026 eine eigene Spalte zum Sozialziel. Die Tabelle zeigt die Kantone, die einen Prozentsatz nennen, ergänzt um den Glarner Landsgemeindeentscheid vom 03.05.2026.
| Kanton | Grenze | Was genau begrenzt wird |
|---|---|---|
| Zug | 8,0 % | Die Richtprämien werden verbilligt, soweit sie 8,0 % des massgebenden Einkommens übersteigen; über CHF 89'900 massgebendem Einkommen kein Anspruch |
| Waadt | 10 % | Prämien bis zu einer Referenzprämie, soweit sie 10 % des massgebenden Einkommens (RDU) übersteigen (Art. 17a LVLAMal) |
| Graubünden | höchstens 10 % | Selbstbehalt höchstens 10 % des anrechenbaren Einkommens (Art. 8 Abs. 2 KPVG) |
| Nidwalden | höchstens 11 % | Prozentmodell mit Selbstbehalt von 7 bis 11 %; der Prämienanteil darf höchstens 11 % des Einkommens ausmachen |
| Glarus | 15 % | Sozialziel im EG KVG, von der Landsgemeinde am 03.05.2026 unverändert angenommen |
| Luzern | 14,5 % | in der Vernehmlassung (Stand GDK-Übersicht 2026) |
| Schwyz | kein Sozialziel | Selbstbehalt aktuell 11 % des anrechenbaren Einkommens |
Noch nicht festgelegt hatten ihr Sozialziel laut GDK-Übersicht 2026 unter anderem die Kantone Aargau, Bern, Jura, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Tessin und Thurgau. Für die übrigen Kantone enthält die Übersicht keine Angabe. Die GDK veröffentlicht ihre Übersicht ohne Gewähr; verbindlich ist das kantonale Recht.
Warum ein Deckel nicht gleich ein Deckel ist
Ein Prozentsatz allein sagt wenig. Drei Stellschrauben entscheiden, was ein Deckel für dich bedeutet:
- Welche Prämie? Fast alle Kantone rechnen nicht mit deiner tatsächlichen Prämie, sondern mit einer Richt- oder Referenzprämie. In Zug betragen die Richtprämien 2026 laut GDK CHF 4'984.80 pro Jahr für Erwachsene, CHF 3'472.80 für junge Erwachsene und CHF 1'224 für Kinder. Zahlst du mehr, trägst du die Differenz selbst, auch wenn du damit über dem Deckel liegst.
- Welches Einkommen? Gemeint ist das massgebende Einkommen nach kantonalem Recht, nicht dein Bruttolohn. Zug rechnet mit dem Reineinkommen, zählt freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, die Säule 3a und 10 % des Reinvermögens hinzu und zieht CHF 8'500 pro Kind ab.
- Gibt es eine Obergrenze? Viele Kantone kombinieren den Prozentsatz mit einer Einkommensgrenze. In Zug gibt es ab CHF 70'000 massgebendem Einkommen nur noch eine reduzierte Verbilligung, über CHF 89'900 keine.
Deshalb kann ein Kanton mit 8 % am Ende weniger entlasten als einer mit 10 %, wenn seine Richtprämie tief oder sein Einkommensbegriff breit ist.
Auch der Bund misst die Prämienlast, allerdings anders: Für das Mindestbudget der Kantone rechnet das BAG, welchen Anteil die Prämien nach Abzug der Verbilligung am steuerbaren Einkommen der 40 % einkommensschwächsten Versicherten ausmachen. Dieser Wert lag für die Berechnung 2026 im Schweizer Durchschnitt bei 16,85 %, in Zug bei 10,75 %, in der Waadt bei 14,93 %, in Graubünden bei 21,79 % und in Neuenburg bei 22,6 %. Er ist mit den kantonalen Sozialzielen nicht direkt vergleichbar, weil er ein anderes Einkommen und die tatsächlich bezahlten Prämien verwendet.
Beispielrechnung: 8 % in Zug, 17,5 % im Aargau
Beide Kantone arbeiten mit einem Prozentmodell: Verbilligt wird der Teil der Richtprämie, der einen Prozentsatz des massgebenden Einkommens übersteigt. Zug setzt 8,0 % ein, der Aargau 17,5 %. Die Richtprämie für Erwachsene beträgt 2026 in Zug CHF 4'984.80, im Aargau CHF 5'830 (GDK-Übersicht 2026).
Beispiel mit fiktiven Personen. Mia, 45, lebt allein. Wir setzen ihr massgebendes Einkommen in beiden Kantonen auf CHF 30'000 (angenommen).
| Schritt | Zug | Aargau |
|---|---|---|
| Richtprämie Erwachsene 2026 | CHF 4'984.80 | CHF 5'830 |
| Eigenanteil: Prozentsatz × CHF 30'000 | 8,0 % = CHF 2'400 | 17,5 % = CHF 5'250 |
| Prämienverbilligung pro Jahr | CHF 2'584.80 | CHF 580 |
| pro Monat | CHF 215.40 | CHF 48.33 |
Den Anspruch in deinem Kanton prüfst du auf der Seite Prämienverbilligung, für Zug unter Prämienverbilligung Zug und für die Waadt unter Prämienverbilligung Waadt.
Sonderfälle
- Kinder und junge Erwachsene. Unabhängig vom Deckel gilt die Bundesvorgabe: Bei unteren und mittleren Einkommen werden Kinderprämien um mindestens 80 % und Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligt (Art. 65 Abs. 1bis KVG). In Zug gilt das laut GDK bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 70'000.
- Waadt: zwei Stufen. Die Waadt kennt eine ordentliche Verbilligung und einen zusätzlichen Beitrag, wenn die Prämien nach der ordentlichen Verbilligung noch mehr als 10 % des massgebenden Einkommens ausmachen. Die Referenzprämie hängt von der kantonalen Durchschnittsprämie, dem Einkommen und der Prämienregion ab.
- Umzug. Ziehst du in einen Kanton mit tieferem Deckel, gilt dessen System erst ab dem folgenden Kalenderjahr; für das laufende Jahr bleibt der Kanton zuständig, in dem du am 1. Januar gewohnt hast (Art. 5 VPVK).
- Spitalkosten. Der Prämiendeckel ist nicht zu verwechseln mit dem Kantonsanteil, den dein Wohnkanton an stationäre Spitalbehandlungen zahlt. Auch er beeinflusst die Prämien, aber für alle Versicherten gleich und nicht nach Einkommen.
Häufige Fehler
- Den Deckel auf die eigene Prämie beziehen. Die Kantone rechnen mit Richt- oder Referenzprämien. Eine teure Kasse zahlst du über dem Deckel selbst. Vergleiche die Angebote deiner Gemeinde im Prämienrechner.
- Den Bruttolohn einsetzen. Massgebend ist das kantonal berechnete Einkommen, oft mit Vermögensanteil und Aufrechnungen.
- Annehmen, der Deckel gelte automatisch. In vielen Kantonen musst du die Verbilligung beantragen, sonst bekommst du nichts. Wie das geht, erklärt der Artikel Prämienverbilligung beantragen.
- Zahlen aus der Abstimmung 2024 übernehmen. Die 10-%-Grenze der Initiative gilt nicht; massgebend ist allein das Recht deines Kantons.
Was der Gegenvorschlag sonst ändert, etwa das Mindestbudget der Kantone, erklärt der Artikel Prämienverbilligung neu geregelt. Kennzahlen zu allen Kassen findest du unter Krankenkassen, weitere Spartipps in der Themenwelt Kosten sparen.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Prämiendeckel von 10 %?
Nicht landesweit. Die Prämien-Entlastungs-Initiative wurde am 09.06.2024 abgelehnt. Einzelne Kantone kennen aber eigene Grenzen, etwa die Waadt, die die Prämienlast auf 10 % des massgebenden Einkommens begrenzen will.
Was ist das Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG?
Der Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen, den ein Kanton höchstens zulassen will. Jeder Kanton muss ihn seit 01.01.2026 festlegen. Hat er das bis vier Jahre nach Inkrafttreten nicht getan, legt der Bundesrat den Wert fest.
Zahle ich in einem Kanton mit Deckel höchstens diesen Prozentsatz?
Nicht unbedingt. Der Deckel gilt meist für eine Richt- oder Referenzprämie des Kantons. Ist deine Prämie höher, zahlst du die Differenz selbst. Auch das Einkommen ist nicht dein Lohn, sondern ein vom Kanton berechneter Wert.
Welche Kantone haben noch kein Sozialziel festgelegt?
Laut GDK-Übersicht 2026 unter anderem Aargau, Bern, Jura, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Thurgau. Luzern hatte 14,5 % in der Vernehmlassung. Die Kantone haben bis Ende 2029 Zeit.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1, 1bis und 1ter KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 29. September 2023 (Prämienverbilligung)UeB KVG Änd. 29.09.2023, Abs. 2fedlex.admin.ch
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse, ohne Gewähr), Spalte «Sozialziel gemäss Art. 65 Abs. 1ter KVG»gdk-cds.ch
- Kanton Waadt: Conditions d'octroi du subside à l'assurance-maladievd.ch
- Kanton Glarus: Landsgemeinde vom 03.05.2026, Traktandum 11 (Änderung EG KVG)landsgemeinde.gl.ch
- BAG: Mindestbeiträge der Kantone und Anteile am Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung 2026 (Stand 23.09.2025)bag.admin.ch
- BAG: Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»bag.admin.ch
- BAG: Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlagbag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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