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IPV-Check · Kanton Waadt

Prämienverbilligung Waadt 2026/2027

Im Kanton Waadt gilt für 2026: Die Prämien bis zur Referenzprämie werden so weit verbilligt, dass dein Haushalt höchstens 10 % des massgebenden Einkommens (RDU) für die Grundversicherung zahlt. Beispiel Einkommensgrenze: Subside ordinaire: Erwachsene ab 26, allein CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM).

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Waadt

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Prämienregion
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Waadt 2026Anspruch wahrscheinlich

CHF 1'924 – CHF 3'156pro Jahr, rund CHF 160 – CHF 263 pro Monat

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
  3. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 6'756
  4. minus 10 % des massgebenden Einkommens: CHF 4'000
  5. Ergebnis: CHF 2'756 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 % und allen Regionen: CHF 1'924 bis CHF 3'156
Hinweise (6)
  • Ohne Prämienregion rechnen wir über alle 2 Regionen des Kantons; die Begründung zeigt Region 1.
  • Die Indikation nimmt an, dass deine Prämien mindestens so hoch sind wie die Referenzprämien; sind sie tiefer, fällt die Verbilligung entsprechend tiefer aus.
  • Über CHF 62'500 (Einzelpersonen) bzw. CHF 86'300 (Haushalte) sinken die Referenzprämien für Erwachsene und junge Erwachsene stufenweise (bis Erwachsene CHF 488 / 452, junge Erwachsene CHF 318 / 293 pro Monat). Die Indikation rechnet durchgehend mit der tiefsten Stufe und fällt darüber bis rund CHF 900 pro erwachsene Person und Jahr zu hoch aus.
  • Das RDU ist nicht das steuerbare Einkommen; gib möglichst dein Nettoeinkommen (Code 650) ein. Den Rücktausch Prämienabzug gegen LHPS-Pauschale bildet die Indikation nicht ab.
  • Die Notice vom Oktober 2025 nannte für Kinder tiefere Werte (subside CHF 74, Referenzprämie CHF 121). Massgebend ist das Arrêté vom 17.12.2025 (CHF 114 bzw. CHF 161 / 152).
  • Die Werte gelten für 2026. Das Arrêté für 2027 ist noch nicht publiziert (Stand 25.09.2026).

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Waadt, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Du stellst den Antrag online oder bei der Agence d'assurances sociales deiner Region (kostenlose Hilfe). Wer bereits einen Beitrag erhält, wird jedes Jahr automatisch erneuert und erhält Anfang November die neue Verfügung. Mögliche Berechtigte aus den Steuerdaten schreibt die OVAM periodisch an.

  • Antrag jederzeit möglich

    Den Antrag kannst du das ganze Jahr stellen. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Antrag (Antrag am 20. Mai, Beitrag ab 1. Juli); rückwirkend gibt es nichts.

  • Änderungen melden

    Änderungen bei Einkommen, Vermögen oder Haushalt meldest du sofort; weicht die Situation um 20 % oder mehr ab, rechnet die OVAM ab dem Folgemonat neu.

Zuständige Stelle

Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM)
Route des Plaines-du-Loup 1, 1014 Lausanne
Telefon 021 557 47 47

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Der Kanton zahlt die Beiträge quartalsweise als Akonto an deine Krankenkasse, die sie von der Prämie abzieht; der Saldo wird im Januar des Folgejahres abgerechnet. Die Differenz zur effektiven Prämie zahlst du selbst.

Rückforderung

Meldest du Änderungen bei Einkommen, Vermögen oder Haushalt oder Güter im Ausland nicht, fordert die OVAM zu Unrecht bezogene Beiträge zurück und kann die Steuerbehörden informieren.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Waadt

Belastungsgrenze 10 % des RDU (subside ordinaire plus subside spécifique)

Subside ordinaire (Kurve nach Art. 21 RLVLAMal) plus subside spécifique = Referenzprämien (bzw. tiefere effektive Prämien) minus subside ordinaire minus 10 % des RDU. Zusammen ergibt das Referenzprämien minus 10 % des RDU, mindestens aber den subside ordinaire.

Massgebendes Einkommen

Revenu déterminant unifié (RDU): Nettoeinkommen der letzten definitiven Veranlagung (Code 650), plus Einkäufe in die 2. Säule über CHF 20'000 (Code 320), Säule 3a (Code 310), Liegenschaftsunterhalt über dem Pauschalabzug (Code 540) und der steuerliche Prämienabzug (Code 300), minus Prämienpauschale nach LHPS (CHF 2'200 für einen, CHF 4'400 für zwei Erwachsene, CHF 1'300 pro abhängiges Kind), plus ein Fünfzehntel (6,7 %) des Vermögens über CHF 59'000 (Alleinstehende, Alleinerziehende) bzw. CHF 118'000 (Paare); Freibetrag CHF 300'000 auf dem selbst bewohnten Wohneigentum, CHF 100'000 auf Geschäftsvermögen, Schulden werden nicht abgezogen. Für den subside ordinaire zieht die OVAM zusätzlich CHF 6'000 für ein Kind, CHF 13'000 für zwei und CHF 7'000 für jedes weitere ab.

Bemessung: Letzte definitive Steuerveranlagung, die beim Antrag bzw. für die jährliche Erneuerung 2026 am 17.10.2025 rechtskräftig war.

Richtprämien je Prämienregion (CHF pro Jahr)

RegionErwachseneJunge ErwachseneKinder
Region 1CHF 6'756CHF 4'680CHF 1'932
Region 2CHF 6'324CHF 4'392CHF 1'824

Monatliche Referenzprämien 2026 für den subside spécifique × 12 (Arrêté vom 17.12.2025, Art. 13, tiefste RDU-Stufe: bis CHF 62'500 für Einzelpersonen, bis CHF 86'300 für Haushalte mit mehreren Personen): Erwachsene CHF 563 / 527, junge Erwachsene CHF 390 / 366, Kinder CHF 161 / 152 (Region 1 / 2).

Besondere Regeln

  • Subside ordinaire 2026 pro Monat: Erwachsene allein CHF 331 bis 30, Erwachsene in Familien CHF 336 bis 20, Kinder CHF 114, junge Erwachsene CHF 255 bis 20 (in Ausbildung mindestens CHF 186); dazwischen nach einer Kurve abhängig vom RDU.
  • Konkubinatspaare gelten als Paar, ihre Einkommen werden zusammengezählt; Wohngemeinschaften gelten als Einzelpersonen.
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (19 bis 25), die finanziell von den Eltern abhängen: berechnet mit einem Anteil des RDU der Eltern (bis CHF 70'000: 25 % bei einem, 20 % bei zwei, 15 % ab drei Kindern; CHF 70'001 bis 120'000: 30 / 25 / 20 %; darüber kein Anspruch) plus ihr eigenes Einkommen.
  • Revenu d'insertion: Verbilligung bis zur Höchstprämie nach Art. 3 Arrêté (Erwachsene Region 1 CHF 557 pro Monat); Ergänzungsleistungen AHV/IV: bis zur kantonalen Durchschnittsprämie des EDI. Beide erhalten keinen subside spécifique.
  • Der subside spécifique wird zuerst den Kindern, dann den jungen Erwachsenen und zuletzt den Erwachsenen zugeteilt und ist pro Person auf die effektive Prämie bzw. die Referenzprämie begrenzt.
  • Kein Anspruch, wer bewusst auf Erwerbseinkommen oder andere Sozialleistungen verzichtet oder Vermögen ohne Gegenleistung abgetreten hat.

Sozialziel

Art. 17a LVLAMal: Verbilligt wird, wenn die Prämien des Haushalts, begrenzt auf eine Referenzprämie, mehr als 10 % des massgebenden Einkommens (RDU) ausmachen.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Waadt?

Im Kanton Waadt gilt für 2026: Die Prämien bis zur Referenzprämie werden so weit verbilligt, dass dein Haushalt höchstens 10 % des massgebenden Einkommens (RDU) für die Grundversicherung zahlt. Beispiel Einkommensgrenze: Subside ordinaire: Erwachsene ab 26, allein CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM).

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Waadt?

Du stellst den Antrag online oder bei der Agence d'assurances sociales deiner Region (kostenlose Hilfe). Wer bereits einen Beitrag erhält, wird jedes Jahr automatisch erneuert und erhält Anfang November die neue Verfügung. Mögliche Berechtigte aus den Steuerdaten schreibt die OVAM periodisch an. Zuständig ist die Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM).

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Den Antrag kannst du das ganze Jahr stellen. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Antrag (Antrag am 20. Mai, Beitrag ab 1. Juli); rückwirkend gibt es nichts.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Der Kanton zahlt die Beiträge quartalsweise als Akonto an deine Krankenkasse, die sie von der Prämie abzieht; der Saldo wird im Januar des Folgejahres abgerechnet. Die Differenz zur effektiven Prämie zahlst du selbst.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Meldest du Änderungen bei Einkommen, Vermögen oder Haushalt oder Güter im Ausland nicht, fordert die OVAM zu Unrecht bezogene Beiträge zurück und kann die Steuerbehörden informieren.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Revenu déterminant unifié (RDU): Nettoeinkommen der letzten definitiven Veranlagung (Code 650), plus Einkäufe in die 2. Säule über CHF 20'000 (Code 320), Säule 3a (Code 310), Liegenschaftsunterhalt über dem Pauschalabzug (Code 540) und der steuerliche Prämienabzug (Code 300), minus Prämienpauschale nach LHPS (CHF 2'200 für einen, CHF 4'400 für zwei Erwachsene, CHF 1'300 pro abhängiges Kind), plus ein Fünfzehntel (6,7 %) des Vermögens über CHF 59'000 (Alleinstehende, Alleinerziehende) bzw. CHF 118'000 (Paare); Freibetrag CHF 300'000 auf dem selbst bewohnten Wohneigentum, CHF 100'000 auf Geschäftsvermögen, Schulden werden nicht abgezogen. Für den subside ordinaire zieht die OVAM zusätzlich CHF 6'000 für ein Kind, CHF 13'000 für zwei und CHF 7'000 für jedes weitere ab. Massgebend: Letzte definitive Steuerveranlagung, die beim Antrag bzw. für die jährliche Erneuerung 2026 am 17.10.2025 rechtskräftig war.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Waadt, S. 33 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. Conseil d'État VD: Arrêté concernant les subsides aux primes de l'assurance-maladie obligatoire en 2026 vom 17.12.2025 (PDF), S. 9 (abgerufen 25.09.2026)vd.ch
  3. OVAM: Notice explicative, les subsides 2026 (PDF, Stand 19.12.2025) (abgerufen 25.09.2026)vd.ch
  4. État de Vaud: Conditions d'octroi et renouvellement du droit aux subsides (abgerufen 25.09.2026)vd.ch
  5. État de Vaud: Subside à l'assurance-maladie (Antrag, Beginn des Anspruchs) (abgerufen 25.09.2026)vd.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.