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Richtprämie

Auch: Referenzprämie IPV

Kurz erklärt

Die Richtprämie ist ein Referenzbetrag, den ein Kanton für die Berechnung der Prämienverbilligung festlegt, getrennt für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder. Sie entspricht nicht deiner tatsächlichen Prämie. Im Aargau beträgt sie 2026 zum Beispiel CHF 5'830 pro Jahr für Erwachsene und CHF 1'380 für Kinder.

Aktualisiert am

Illustration: Messband, das auf einem Tisch entlang einer Reihe von Münzen ausgelegt istSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Richtprämie ist ein kantonaler Rechenwert für die Prämienverbilligung, keine Prämie einer Kasse.
  2. Jeder Kanton legt sie selbst fest, meist jährlich und getrennt nach Altersgruppe, teils auch nach Prämienregion.
  3. Im Aargau entspricht sie 2026 dem Durchschnitt der zehn günstigsten Hausarzt- oder HMO-Prämien im Kanton: CHF 5'830 für Erwachsene, CHF 4'260 für junge Erwachsene, CHF 1'380 für Kinder pro Jahr.
  4. Die Verbilligung wird höchstens bis zur Höhe deiner tatsächlichen Prämie ausbezahlt, direkt an die Krankenkasse (Art. 65 Abs. 1 KVG).

Was ist die Richtprämie?

Die Richtprämie ist ein fester Referenzbetrag, mit dem ein Kanton die Prämienverbilligung berechnet. Sie steht für die Prämie, die der Kanton als angemessen für die Grundversicherung einer Person betrachtet. Die Kantone setzen sie getrennt fest für Erwachsene ab 26 Jahren, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Kinder bis 18 Jahre. Einige unterscheiden zusätzlich nach Prämienregion.

Der Begriff stammt nicht aus dem Bundesrecht. Das KVG verpflichtet die Kantone nur, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämien zu verbilligen. Wie sie das tun, bestimmen sie selbst. Kantone mit einem Prozentmodell arbeiten mit einer Richtprämie; andere zahlen je nach Einkommensstufe einen festen Betrag. Im Kanton Zürich heisst der entsprechende Wert Referenzprämie; der Regierungsrat legt ihn jährlich fest.

Die Richtprämie ist keine Prämie einer bestimmten Kasse. Sie ist auch nicht dasselbe wie die mittlere Prämie des BAG, einem statistischen Durchschnitt über alle Versicherten, oder die Durchschnittsprämie, die bei den Ergänzungsleistungen angerechnet wird.

So funktioniert es

In einem Prozentmodell rechnet der Kanton so: Er addiert die Richtprämien aller Personen im Haushalt und zieht davon einen Prozentsatz des massgebenden Einkommens ab. Was übrig bleibt, ist die Prämienverbilligung. Ist das Ergebnis null oder negativ, besteht kein Anspruch.

Im Aargau gilt 2026 die Formel: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus 17,5 % des massgebenden Einkommens. Die Richtprämien entsprechen dort dem Durchschnitt der zehn günstigsten Prämien im Kanton für Hausarzt- und HMO-Modelle, zuzüglich der prognostizierten Prämiensteigerung. Verglichen werden Prämien ohne Unfalldeckung, für Erwachsene und junge Erwachsene mit Franchise CHF 300, für Kinder ohne Franchise.

Richtprämien pro Jahr, zwei Beispiele 2026 (Quelle GDK-Übersicht 2026)
AltersgruppeAargauAppenzell Innerrhoden
ErwachseneCHF 5'830CHF 4'640
Junge ErwachseneCHF 4'260CHF 3'446
KinderCHF 1'380CHF 1'034

Appenzell Innerrhoden stützt sich auf die Prämie mit Hausarztmodell, Franchise CHF 300 und Unfalldeckung des günstigsten Anbieters mit Geschäftsstelle im Kanton. Verbilligt wird der Teil der Richtprämie, der bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 45'000 über 7 % dieses Einkommens liegt, ab CHF 85'000 der Teil über 12 %; dazwischen steigt der Satz um 0,125 Prozentpunkte pro CHF 1'000.

Die Verbilligung zahlt der Kanton direkt der Krankenkasse; du erhältst eine tiefere Prämienrechnung. Sie wird höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Prämie gewährt. Für Personen in der Sozialhilfe begrenzt der Aargau den Anspruch auf die Richtprämie; die Gemeinde kann eine Differenz zur effektiven Prämie geltend machen, bis ein Wechsel in ein günstigeres Modell möglich ist.

Rechtliche Grundlage

Art. 65 Abs. 1 KVG verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren, und schreibt vor, dass sie den Beitrag direkt an die Versicherer zahlen. Nach Art. 65 Abs. 1bis KVG müssen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 % und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligen. Diese Vorgaben muss ein kantonales Modell mit Richtprämien einhalten.

Eine bundesrechtliche Definition der Richtprämie gibt es nicht. Sie steht im kantonalen Einführungsgesetz zum KVG und in den jährlichen Beschlüssen der Kantonsregierung. Nicht zu verwechseln ist sie mit dem Pauschalbetrag für die Krankenversicherung bei den Ergänzungsleistungen: Dieser entspricht nach Art. 10 Abs. 3 Bst. d ELG der kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie inklusive Unfall, höchstens der tatsächlichen Prämie.

Beispiel: Familie in Aarau 2026

Familie Keller wohnt in Aarau: zwei Erwachsene mit Jahrgang 1988 und zwei Kinder mit Jahrgang 2016. Das massgebende Einkommen des Haushalts beträgt CHF 60'000. Die Werte stammen aus der GDK-Übersicht 2026 und den Prämien 2026 des BAG.

Prämienverbilligung nach der Aargauer Formel 2026
SchrittBetrag pro Jahr
Richtprämien: 2 × CHF 5'830 + 2 × CHF 1'380CHF 14'420
17,5 % des massgebenden Einkommens von CHF 60'000CHF 10'500
Prämienverbilligung nach FormelCHF 3'920

Was bedeutet das für dich?

  1. Richtprämie deines Kantons nachschlagen. Sie steht bei der kantonalen Durchführungsstelle, im Aargau und in Zürich ist das die Sozialversicherungsanstalt (SVA). Wie das System in deinem Kanton funktioniert, erklärt die Seite zur Prämienverbilligung, zum Beispiel Prämienverbilligung Aargau.
  2. Tatsächliche Prämie mit der Richtprämie vergleichen. Liegt deine Prämie deutlich über der Richtprämie, zahlst du die Differenz selbst. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse oder in ein Hausarzt- oder Telmed-Modell senkt diesen Rest. Vergleiche im Prämienrechner.
  3. Kasse nach Daten wählen. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen Prämien und Kennzahlen jeder Kasse.

Häufige Fehler

  • Die Richtprämie für die eigene Prämie halten. Sie ist ein Rechenwert. Deine Rechnung kann höher oder tiefer sein.
  • Eine teure Kasse wählen in der Erwartung, der Kanton zahle mehr. Die Verbilligung richtet sich in diesen Kantonen nach der Richtprämie, nicht nach deiner Prämie.
  • Werte eines anderen Kantons übernehmen. Richtprämien, Prozentsätze und Stichtage unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und von Jahr zu Jahr.
  • Das Jahr verwechseln. Die Richtprämien 2026 gelten nur für den Anspruch 2026. Für 2027 legen die Kantone neue Werte fest.

Häufige Fragen

Ist die Richtprämie meine Prämie?

Nein. Die Richtprämie ist ein Rechenwert des Kantons. Deine tatsächliche Prämie hängt von Kasse, Franchise, Modell und Wohnort ab und kann höher oder tiefer liegen.

Wie hoch ist die Richtprämie in meinem Kanton?

Das legt jeder Kanton selbst fest, meist jährlich. Eine Übersicht aller Kantone veröffentlicht die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) jedes Jahr; verbindlich sind die Angaben der kantonalen Durchführungsstelle.

Bekomme ich mehr Verbilligung, wenn ich eine teure Kasse wähle?

In Kantonen mit Richtprämie nicht. Die Verbilligung richtet sich nach der Richtprämie, nicht nach deiner Prämie. Wählst du eine teurere Kasse, zahlst du die Differenz selbst.

Was ist der Unterschied zur mittleren Prämie?

Die mittlere Prämie ist ein statistischer Durchschnitt, den das BAG jedes Jahr veröffentlicht. Die Richtprämie ist ein Parameter, den ein Kanton für seine Prämienverbilligung beschliesst.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
  2. GDK, Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026gdk-cds.ch
  3. Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), Art. 10Art. 10 Abs. 3 Bst. d ELGfedlex.admin.ch
  4. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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