Das Wichtigste in Kürze
- Die Richtprämie ist ein kantonaler Rechenwert für die Prämienverbilligung, keine Prämie einer Kasse.
- Jeder Kanton legt sie selbst fest, meist jährlich und getrennt nach Altersgruppe, teils auch nach Prämienregion.
- Im Aargau entspricht sie 2026 dem Durchschnitt der zehn günstigsten Hausarzt- oder HMO-Prämien im Kanton: CHF 5'830 für Erwachsene, CHF 4'260 für junge Erwachsene, CHF 1'380 für Kinder pro Jahr.
- Die Verbilligung wird höchstens bis zur Höhe deiner tatsächlichen Prämie ausbezahlt, direkt an die Krankenkasse (Art. 65 Abs. 1 KVG).
Was ist die Richtprämie?
Die Richtprämie ist ein fester Referenzbetrag, mit dem ein Kanton die Prämienverbilligung berechnet. Sie steht für die Prämie, die der Kanton als angemessen für die Grundversicherung einer Person betrachtet. Die Kantone setzen sie getrennt fest für Erwachsene ab 26 Jahren, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Kinder bis 18 Jahre. Einige unterscheiden zusätzlich nach Prämienregion.
Der Begriff stammt nicht aus dem Bundesrecht. Das KVG verpflichtet die Kantone nur, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämien zu verbilligen. Wie sie das tun, bestimmen sie selbst. Kantone mit einem Prozentmodell arbeiten mit einer Richtprämie; andere zahlen je nach Einkommensstufe einen festen Betrag. Im Kanton Zürich heisst der entsprechende Wert Referenzprämie; der Regierungsrat legt ihn jährlich fest.
Die Richtprämie ist keine Prämie einer bestimmten Kasse. Sie ist auch nicht dasselbe wie die mittlere Prämie des BAG, einem statistischen Durchschnitt über alle Versicherten, oder die Durchschnittsprämie, die bei den Ergänzungsleistungen angerechnet wird.
So funktioniert es
In einem Prozentmodell rechnet der Kanton so: Er addiert die Richtprämien aller Personen im Haushalt und zieht davon einen Prozentsatz des massgebenden Einkommens ab. Was übrig bleibt, ist die Prämienverbilligung. Ist das Ergebnis null oder negativ, besteht kein Anspruch.
Im Aargau gilt 2026 die Formel: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus 17,5 % des massgebenden Einkommens. Die Richtprämien entsprechen dort dem Durchschnitt der zehn günstigsten Prämien im Kanton für Hausarzt- und HMO-Modelle, zuzüglich der prognostizierten Prämiensteigerung. Verglichen werden Prämien ohne Unfalldeckung, für Erwachsene und junge Erwachsene mit Franchise CHF 300, für Kinder ohne Franchise.
| Altersgruppe | Aargau | Appenzell Innerrhoden |
|---|---|---|
| Erwachsene | CHF 5'830 | CHF 4'640 |
| Junge Erwachsene | CHF 4'260 | CHF 3'446 |
| Kinder | CHF 1'380 | CHF 1'034 |
Appenzell Innerrhoden stützt sich auf die Prämie mit Hausarztmodell, Franchise CHF 300 und Unfalldeckung des günstigsten Anbieters mit Geschäftsstelle im Kanton. Verbilligt wird der Teil der Richtprämie, der bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 45'000 über 7 % dieses Einkommens liegt, ab CHF 85'000 der Teil über 12 %; dazwischen steigt der Satz um 0,125 Prozentpunkte pro CHF 1'000.
Die Verbilligung zahlt der Kanton direkt der Krankenkasse; du erhältst eine tiefere Prämienrechnung. Sie wird höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Prämie gewährt. Für Personen in der Sozialhilfe begrenzt der Aargau den Anspruch auf die Richtprämie; die Gemeinde kann eine Differenz zur effektiven Prämie geltend machen, bis ein Wechsel in ein günstigeres Modell möglich ist.
Rechtliche Grundlage
Art. 65 Abs. 1 KVG verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren, und schreibt vor, dass sie den Beitrag direkt an die Versicherer zahlen. Nach Art. 65 Abs. 1bis KVG müssen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 % und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % verbilligen. Diese Vorgaben muss ein kantonales Modell mit Richtprämien einhalten.
Eine bundesrechtliche Definition der Richtprämie gibt es nicht. Sie steht im kantonalen Einführungsgesetz zum KVG und in den jährlichen Beschlüssen der Kantonsregierung. Nicht zu verwechseln ist sie mit dem Pauschalbetrag für die Krankenversicherung bei den Ergänzungsleistungen: Dieser entspricht nach Art. 10 Abs. 3 Bst. d ELG der kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie inklusive Unfall, höchstens der tatsächlichen Prämie.
Beispiel: Familie in Aarau 2026
Familie Keller wohnt in Aarau: zwei Erwachsene mit Jahrgang 1988 und zwei Kinder mit Jahrgang 2016. Das massgebende Einkommen des Haushalts beträgt CHF 60'000. Die Werte stammen aus der GDK-Übersicht 2026 und den Prämien 2026 des BAG.
| Schritt | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Richtprämien: 2 × CHF 5'830 + 2 × CHF 1'380 | CHF 14'420 |
| 17,5 % des massgebenden Einkommens von CHF 60'000 | CHF 10'500 |
| Prämienverbilligung nach Formel | CHF 3'920 |
Was bedeutet das für dich?
- Richtprämie deines Kantons nachschlagen. Sie steht bei der kantonalen Durchführungsstelle, im Aargau und in Zürich ist das die Sozialversicherungsanstalt (SVA). Wie das System in deinem Kanton funktioniert, erklärt die Seite zur Prämienverbilligung, zum Beispiel Prämienverbilligung Aargau.
- Tatsächliche Prämie mit der Richtprämie vergleichen. Liegt deine Prämie deutlich über der Richtprämie, zahlst du die Differenz selbst. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse oder in ein Hausarzt- oder Telmed-Modell senkt diesen Rest. Vergleiche im Prämienrechner.
- Kasse nach Daten wählen. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen Prämien und Kennzahlen jeder Kasse.
Häufige Fehler
- Die Richtprämie für die eigene Prämie halten. Sie ist ein Rechenwert. Deine Rechnung kann höher oder tiefer sein.
- Eine teure Kasse wählen in der Erwartung, der Kanton zahle mehr. Die Verbilligung richtet sich in diesen Kantonen nach der Richtprämie, nicht nach deiner Prämie.
- Werte eines anderen Kantons übernehmen. Richtprämien, Prozentsätze und Stichtage unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und von Jahr zu Jahr.
- Das Jahr verwechseln. Die Richtprämien 2026 gelten nur für den Anspruch 2026. Für 2027 legen die Kantone neue Werte fest.
Häufige Fragen
Ist die Richtprämie meine Prämie?
Nein. Die Richtprämie ist ein Rechenwert des Kantons. Deine tatsächliche Prämie hängt von Kasse, Franchise, Modell und Wohnort ab und kann höher oder tiefer liegen.
Wie hoch ist die Richtprämie in meinem Kanton?
Das legt jeder Kanton selbst fest, meist jährlich. Eine Übersicht aller Kantone veröffentlicht die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) jedes Jahr; verbindlich sind die Angaben der kantonalen Durchführungsstelle.
Bekomme ich mehr Verbilligung, wenn ich eine teure Kasse wähle?
In Kantonen mit Richtprämie nicht. Die Verbilligung richtet sich nach der Richtprämie, nicht nach deiner Prämie. Wählst du eine teurere Kasse, zahlst du die Differenz selbst.
Was ist der Unterschied zur mittleren Prämie?
Die mittlere Prämie ist ein statistischer Durchschnitt, den das BAG jedes Jahr veröffentlicht. Die Richtprämie ist ein Parameter, den ein Kanton für seine Prämienverbilligung beschliesst.
Verwandte Begriffe
- PrämienverbilligungDie Prämienverbilligung (IPV) ist ein Beitrag deines Wohnkantons an die Prämie der Grundversicherung, wenn du in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebst. Der Kanton zahlt das Geld direkt an deine Krankenkasse, deine Rechnung wird kleiner. Für Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämie um mindestens 80 % verbilligen.
- Massgebendes EinkommenDas massgebende Einkommen ist der Betrag, mit dem dein Kanton prüft, ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel. Jeder Kanton berechnet es selbst, meist aus der Steuerveranlagung: steuerbares oder Reineinkommen plus ein Teil des Vermögens, einige Abzüge werden wieder aufgerechnet. Im Aargau zählen 2026 zum Beispiel 20 % des steuerbaren Vermögens dazu.
- Mittlere PrämieDie mittlere Prämie ist der Durchschnitt aller in der Schweiz bezahlten Grundversicherungsprämien pro versicherte Person, berechnet vom BAG. Sie beträgt 2026 CHF 393.30 pro Monat, für Erwachsene CHF 465.30. Sie zeigt die Entwicklung der Prämien, sagt aber nicht, was du persönlich bezahlst.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
- Sozialhilfe und KrankenkasseWer Sozialhilfe bezieht, bleibt ganz normal in der Grundversicherung versichert. Die Prämie wird über die Prämienverbilligung des Kantons und, für den Rest, über die Sozialhilfe bezahlt. Franchise und Selbstbehalt übernimmt in der Regel ebenfalls die Sozialhilfe. Im Kanton Zürich musst du zu einer günstigen Kasse wechseln, wenn das zumutbar ist.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 KVGfedlex.admin.ch
- GDK, Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026gdk-cds.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), Art. 10Art. 10 Abs. 3 Bst. d ELGfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
