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IPV-Check · Kanton Aargau

Prämienverbilligung Aargau 2026/2027

Im Kanton Aargau gilt für 2027: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 19,25 % des massgebenden Einkommens. Anmeldung: SVA Aargau, Prämienverbilligung.

Regeln für das Anspruchsjahr 2027 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Aargau

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Aargau 2027Anspruch möglich

CHF 0 – CHF 776pro Jahr, rund CHF 0 – CHF 65 pro Monat

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. minus Einkommensabzug für deinen Haushalt: CHF 8'500
  3. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 31'500
  4. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 6'070
  5. minus 19.25 % des massgebenden Einkommens: CHF 6'064
  6. Ergebnis: CHF 6 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 0 bis CHF 776
Hinweise (3)
  • Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2027 (Anmeldung bis 31.12.2026). Für 2026 galten Richtprämien von CHF 5'830 / 4'260 / 1'380 und ein Einkommenssatz von 17,5 % (GDK-Synopse 2026).
  • Wie der Aargau den bundesrechtlichen Mindestanspruch für Kinder (80 %) und junge Erwachsene in Ausbildung (50 %) umsetzt, ist in den Quellen nicht beziffert. Die Indikation rechnet nur mit der ordentlichen Formel.
  • Eine Vermögensobergrenze kennt der Aargau nicht; das Vermögen zählt zu 20 % zum Einkommen.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Aargau, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Wer aufgrund der Steuerveranlagung 2024 möglicherweise Anspruch hat, erhält ab September 2026 automatisch einen Anmeldecode per Post und meldet sich damit online an. Wer keinen Code erhält, kann ihn ab Oktober 2026 bestellen. Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu angemeldet werden.

  • Anmeldung Prämienverbilligung 202731.12.2026

    Anmeldung online mit Code von September 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026; danach ist keine Anmeldung für 2027 mehr möglich. Der Code ist 6 Wochen gültig.

  • Meldepflicht bei besserer finanzieller Lage

    Verbessert sich das Einkommen um mindestens 20 % oder CHF 20'000 oder steigt das Vermögen um mindestens CHF 20'000, musst du das innert 60 Tagen melden.

Zuständige Stelle

SVA Aargau, Prämienverbilligung
Kyburgerstrasse 15, Postfach, 5001 Aarau
Telefon 062 836 82 97

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Die Verbilligungsbeiträge werden direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt.

Rückforderung

Zu viel bezogene Prämienverbilligung musst du zurückerstatten. SVA Aargau führt systematische Nachkontrollen durch; wer eine meldepflichtige Verbesserung nicht meldet, riskiert Rückforderungen und Bussen (§ 36 KVGG).

Regeln 2027

So rechnet der Kanton Aargau

Prozentmodell mit Richtprämien

Summe der Richtprämien aller Haushaltsmitglieder minus Einkommenssatz (19,25 %) × massgebendes Einkommen (§ 6 Abs. 1 KVGG).

Massgebendes Einkommen

Bereinigtes steuerbares Einkommen plus ein Fünftel (20 %) des steuerbaren Vermögens, minus Einkommensabzug je Haushaltstyp und pro Kind. Aufgerechnet werden unter anderem Liegenschaftsunterhalt über dem Pauschalabzug, Einkäufe in die 2. Säule, Beiträge an die Säule 3a, freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen an politische Parteien, Verluste früherer Geschäftsjahre, der Sozialabzug für tiefe Einkommen und BGSA-Einkommen (§ 6 KVGG).

Bemessung: Rechtskräftige Steuerveranlagung 2024 (drei Jahre vor dem Anspruchsjahr).

Einkommensabzüge: alleinstehend CHF 8'500, alleinerziehend CHF 12'200, Paare CHF 0, Paare mit Kindern CHF 8'000, plus CHF 2'500 pro Kind bzw. mitgeführtem jungen Erwachsenen.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
AargauCHF 6'070CHF 4'440CHF 1'450

Richtprämien 2027 laut SVA Aargau; sie orientieren sich an den Prämien für besondere Versicherungsformen nach Art. 62 KVG (Durchschnitt der zehn günstigsten HMO- oder Hausarztprämien, Franchise CHF 300 bzw. Kinder ohne Franchise, mit Unfalleinschluss).

Besondere Regeln

  • Konkubinatspaare und eingetragene Partnerschaften sind Ehepaaren gleichgestellt; der Annahme kann im Antrag widersprochen werden.
  • Junge Erwachsene (19 bis 25) mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 24'000 vor Kleinverdienerabzug werden auf dem Antrag der Eltern mitgeführt (Widerspruch möglich).
  • Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen: Anspruch automatisch, keine Anmeldung nötig. Sozialhilfebeziehende erhalten höchstens die Richtprämie.
  • Quellenbesteuerte: Das steuerbare Einkommen legt das kantonale Steueramt anhand der Angaben des Arbeitgebers fest.
  • Wesentliche Veränderungen (Einkommen mindestens 6 Monate um mindestens 20 % tiefer, Einkommen um mindestens 20 % oder CHF 20'000 höher, Vermögen um mindestens CHF 20'000 höher, Geburt, Tod, Pensionierung) führen zu einer Neuberechnung.

Sozialziel

Laut GDK-Synopse 2026 hat der Kanton Aargau sein Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG noch nicht festgelegt.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Aargau?

Im Kanton Aargau gilt für 2027: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 19,25 % des massgebenden Einkommens. Anmeldung: SVA Aargau, Prämienverbilligung.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Aargau?

Wer aufgrund der Steuerveranlagung 2024 möglicherweise Anspruch hat, erhält ab September 2026 automatisch einen Anmeldecode per Post und meldet sich damit online an. Wer keinen Code erhält, kann ihn ab Oktober 2026 bestellen. Die Prämienverbilligung muss jedes Jahr neu angemeldet werden. Zuständig ist die SVA Aargau, Prämienverbilligung.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2027 beantragen?

Stichtag: 31.12.2026. Anmeldung online mit Code von September 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026; danach ist keine Anmeldung für 2027 mehr möglich. Der Code ist 6 Wochen gültig.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die Verbilligungsbeiträge werden direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Zu viel bezogene Prämienverbilligung musst du zurückerstatten. SVA Aargau führt systematische Nachkontrollen durch; wer eine meldepflichtige Verbesserung nicht meldet, riskiert Rückforderungen und Bussen (§ 36 KVGG).

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Bereinigtes steuerbares Einkommen plus ein Fünftel (20 %) des steuerbaren Vermögens, minus Einkommensabzug je Haushaltstyp und pro Kind. Aufgerechnet werden unter anderem Liegenschaftsunterhalt über dem Pauschalabzug, Einkäufe in die 2. Säule, Beiträge an die Säule 3a, freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen an politische Parteien, Verluste früherer Geschäftsjahre, der Sozialabzug für tiefe Einkommen und BGSA-Einkommen (§ 6 KVGG). Massgebend: Rechtskräftige Steuerveranlagung 2024 (drei Jahre vor dem Anspruchsjahr).

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Aargau, S. 2 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. SVA Aargau: Prämienverbilligung, Allgemeine Informationen (Richtprämien, Einkommensabzüge, Einkommenssatz 2027, Berechnungsbeispiel) (abgerufen 25.09.2026)sva-aargau.ch
  3. SVA Aargau: Informationsblatt Prämienverbilligung 2027 (abgerufen 25.09.2026)sva-aargau.ch
  4. Kanton Aargau: Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG, SAR 837.200) (abgerufen 25.09.2026)gesetzessammlungen.ag.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.