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Krankenkasse beim Umzug melden: neuer Kanton, neue Prämienregion

Was du der Krankenkasse beim Umzug meldest, wie stark sich die Prämie zwischen Kantonen und Regionen verschiebt und welche Termine für einen Kassenwechsel gelten.

Kurz beantwortet

Melde deiner Krankenkasse den Umzug mit Datum und neuer Adresse, sobald er feststeht. Die Prämie richtet sich nach deinem Wohnort, also nach Kanton und Prämienregion der neuen Gemeinde (Art. 61 KVG). Die Kasse wechseln kannst du deswegen nicht sofort: Das geht unter dem Jahr nur, wenn sie am neuen Ort nicht tätig ist.

Illustration: Gestapelte Umzugskartons neben einer Landkarte mit Zonen und einem kleinen Spielzeug-LieferwagenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Prämie folgt deinem Wohnort: Kassen stufen nach Kanton ab und dürfen innerhalb eines Kantons nach Prämienregion abstufen (Art. 61 Abs. 2 und 2bis KVG).
  2. Ein Umzug gibt dir unter dem Jahr nur dann ein Wechselrecht, wenn deine Kasse am neuen Ort nicht tätig ist; dann endet die Versicherung am Umzugstag (Art. 7 Abs. 3 KVG).
  3. Sparmodelle mit eingeschränkter Arztwahl stehen nur Personen offen, die im Gebiet des Modells wohnen (Art. 100 Abs. 1 KVV).
  4. Die Prämienverbilligung zahlt für das ganze Kalenderjahr der Kanton, in dem du am 1. Januar gewohnt hast (Art. 5 Abs. 1 VPVK).
  5. Prämien 2026, Median, Jahrgang 1990, Franchise CHF 300, mit Unfall: CHF 580.00 in Zürich, CHF 384.90 in Zug pro Monat (BAG).

Warum der Wohnort die Prämie bestimmt

In der Grundversicherung zahlst du keine Prämie nach Einkommen oder Gesundheit, sondern nach Kasse, Modell, Franchise, Altersgruppe, Unfalldeckung und Wohnort. Der Wohnort wirkt doppelt: Jede Kasse stuft ihre Prämien nach den Kosten im Kanton ab, und massgebend ist dabei der Wohnort der versicherten Person (Art. 61 Abs. 2 KVG). Innerhalb eines Kantons darf sie zusätzlich nach Prämienregion abstufen (Art. 61 Abs. 2bis KVG).

Ziehst du um, kann sich deshalb die Prämie ändern, obwohl du bei derselben Kasse, im gleichen Modell und mit der gleichen Franchise bleibst. Was sich ändert und was nicht, zeigt die Übersicht:

UmzugPrämieKassenwechsel unter dem JahrPrämienverbilligung
innerhalb der Gemeindebleibt gleichneinunverändert
in eine Gemeinde der gleichen Prämienregionbleibt gleichneinunverändert
in eine andere Prämienregion im gleichen Kantonändert sichneinunverändert
in einen anderen Kantonändert sichnur wenn die Kasse dort nicht tätig istbis Jahresende alter Kanton

Die Prämienregionen legt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) für alle Kassen gleich fest. 2026 haben Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich drei Regionen, Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis zwei, die übrigen 15 Kantone eine. Für 2027 hat das EDI die Einteilung neu gefasst; die Liste der Gemeinden veröffentlicht das BAG auf seiner Seite zu den Prämienregionen.

Schritt für Schritt: Umzug der Krankenkasse melden

  1. Neue Gemeinde prüfen. Schau nach, in welchem Kanton und welcher Prämienregion deine neue Gemeinde liegt. Die Postleitzahl reicht nicht: Eine Postleitzahl kann Gemeinden verschiedener Regionen umfassen.
  2. Prämie am neuen Ort vergleichen. Gib im Prämienrechner die neue Gemeinde ein. So siehst du, was deine Kasse dort verlangt und wie sie im Vergleich zu den anderen Angeboten liegt.
  3. Tätigkeitsgebiet deiner Kasse klären. Nicht jede Kasse bietet die Grundversicherung in der ganzen Schweiz an. Ist sie im neuen Kanton nicht tätig, gilt der Sonderfall weiter unten.
  4. Modell prüfen. Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle sind an ein Gebiet gebunden. Frag nach, ob dein Modell am neuen Ort angeboten wird und welche Hausarztpraxis oder welches Gesundheitszentrum dort auf der Liste steht.
  5. Umzug melden. Teile der Kasse Umzugsdatum und neue Adresse schriftlich oder im Kundenportal mit, sobald beides feststeht. Die Kasse berechnet danach die Prämie des neuen Wohnorts und teilt dir mit, ab wann sie gilt.
  6. Prämienverbilligung klären. Beziehst du Prämienverbilligung, informiere den bisherigen Kanton über den Wegzug und melde dich im neuen Kanton für das Folgejahr an.
  7. Wechsel planen. Liegt deine Kasse am neuen Ort teuer, notiere dir die nächsten Kündigungstermine. Die Fristen zeigt der Fristen-Rechner.

Was das Gesetz beim Umzug regelt

Die Prämie folgt dem Wohnort

Deine Kasse erhebt nach Art. 61 Abs. 1 KVG von allen Versicherten die gleichen Prämien, abgestuft nur nach den gesetzlich erlaubten Merkmalen. Kanton und Region gehören dazu. Massgebend ist dein Wohnsitz, also die Gemeinde, in der du dich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst. Wie stark die Prämien zwischen den Regionen eines Kantons höchstens auseinanderliegen dürfen, legt das EDI in Anhang 2 seiner Verordnung über die Prämienregionen fest.

Ein Umzug allein gibt kein Wechselrecht

Die ordentlichen Wechseltermine stehen in Art. 7 KVG: auf Ende Jahr, wenn die Kündigung nach der Mitteilung der neuen Prämie bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintrifft (Art. 7 Abs. 2 KVG), und auf Ende Juni mit drei Monaten Frist, wenn du die ordentliche Franchise im Standardmodell hast (Art. 7 Abs. 1 KVG). Mit einer Wahlfranchise oder in einem Sparmodell ist der Wechsel nur auf Ende Kalenderjahr möglich (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).

Unter dem Jahr erlaubt das Gesetz einen Wechsel wegen eines Umzugs nur in einem Fall: Wenn du die Kasse verlassen musst, weil du den Wohnort verlegst, endet das Versicherungsverhältnis im Zeitpunkt der Verlegung (Art. 7 Abs. 3 KVG). Das trifft zu, wenn deine Kasse im neuen Kanton oder in der neuen Region keine Grundversicherung anbietet.

Die neue Kasse muss dich aufnehmen

In ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich muss jede Kasse jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG). Das Einzugsgebiet einer Kasse kann auf einzelne Kantone beschränkt sein. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). So entsteht keine Lücke.

Zahlen: wie stark sich die Prämie mit dem Wohnort ändert

Die Tabelle zeigt die Monatsprämien der Grundversicherung 2026 für eine erwachsene Person mit Jahrgang 1990, mit Unfalldeckung, in vier Gemeinden. Median, tiefstes und höchstes Angebot aller Kassen und Modelle der Gemeinde; Quelle BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.

Prämien 2026 nach Wohnort, Erwachsene, mit Unfall
Gemeinde (Kanton, Region)Franchise CHF 300, MedianFranchise CHF 300, SpanneFranchise CHF 2'500, Median
Bern (BE, Region 1)CHF 609.30CHF 545.90 bis CHF 758.90CHF 482.70
Zürich (ZH, Region 1)CHF 580.00CHF 517.70 bis CHF 724.00CHF 453.90
Winterthur (ZH, Region 2)CHF 528.05CHF 467.90 bis CHF 637.70CHF 400.00
Zug (ZG, eine Region)CHF 384.90CHF 335.10 bis CHF 536.10CHF 259.40

Innerhalb des Kantons Zürich liegt der Median mit Franchise CHF 300 in Winterthur CHF 51.95 pro Monat unter dem der Stadt Zürich. Zwischen Zürich und Zug beträgt der Unterschied CHF 195.10 pro Monat. Die Mediane stammen von verschiedenen Kassen und Modellen; was du am neuen Ort zahlst, hängt von deiner Kasse und deinem Modell ab. Die Prämien je Kanton und Region zeigen wir unter Prämien nach Kanton, zum Beispiel für Zürich. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.

Beispielrechnung: Umzug von Zürich nach Zug

Beispiel mit fiktiven Personen. Nina, 36, zieht per 01.07.2026 von der Stadt Zürich nach Zug. Sie ist mit Franchise CHF 300 versichert und zahlt in Zürich eine Prämie in der Höhe des Medians. Ihre Kasse ist auch im Kanton Zug tätig und liegt dort ebenfalls beim Median.

Meldet Nina den Umzug erst im Oktober, stimmt ihre Prämie bis dahin nicht; die Kasse korrigiert sie, sobald sie vom Umzug weiss. Wer in eine teurere Region zieht und nicht meldet, muss mit einer Nachforderung rechnen, weil die Prämie vom Wohnort abhängt. Ob sich im Herbst ein Kassenwechsel lohnt, prüft Nina mit der Zuger Prämienliste für das nächste Jahr, sobald das BAG sie veröffentlicht hat.

Sonderfälle beim Umzug

Deine Kasse ist am neuen Ort nicht tätig

Manche Kassen bieten die Grundversicherung nur in einzelnen Kantonen an. Ziehst du aus ihrem Tätigkeitsbereich weg, endet die Versicherung am Tag der Wohnsitzverlegung (Art. 7 Abs. 3 KVG). Du wählst dann eine neue Kasse, die dich ab diesem Tag aufnehmen muss. Die neue Kasse rechnet die im laufenden Jahr bezahlte Franchise und den Selbstbehalt an (Art. 103 Abs. 4 KVV); bewahre dafür die Abrechnungen der alten Kasse auf. Welche Kassen in welchen Kantonen tätig sind, siehst du in den Kassen-Steckbriefen.

Dein Modell gilt am neuen Ort nicht

Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer stehen nur Versicherten offen, die im Gebiet wohnen, in dem die Kasse das Modell betreibt (Art. 100 Abs. 1 KVV). Ziehst du aus diesem Gebiet weg, klärst du mit der Kasse, in welches Modell sie dich überführt und ab wann. Massgebend sind die Modellbedingungen deiner Kasse. Die Unterschiede der Modelle erklärt die Seite Versicherungsmodelle.

Spital und Arzt im neuen Kanton

Nach dem Umzug gilt dein neuer Wohnkanton auch für stationäre Behandlungen: Du wählst unter den Listenspitälern des Wohnkantons oder des Standortkantons, und bei einer ausserkantonalen Behandlung zahlt die Grundversicherung höchstens den Tarif, der in einem Listenspital deines Wohnkantons gilt (Art. 41 Abs. 1bis KVG). Ambulant kannst du wie bisher in der ganzen Schweiz jeden zugelassenen Leistungserbringer wählen, sofern dein Modell nichts anderes vorsieht.

Prämienverbilligung

Für das ganze Kalenderjahr des Umzugs ist der Kanton zuständig, in dem du am 1. Januar gewohnt hast; er verbilligt die Prämie weiter nach seinem Recht (Art. 5 Abs. 1 VPVK). Ab dem 1. Januar danach gilt das Recht des neuen Kantons, mit eigenen Einkommensgrenzen und Anmeldefristen. Wie die Kantone rechnen, zeigt die Seite Prämienverbilligung.

Familien und Zusatzversicherungen

Ziehen Kinder mit um, ändert sich ihre Prämie nach denselben Regeln. Für Zusatzversicherungen gelten die Regionen des Bundes nicht; ob und wie sich deren Prämie mit dem Wohnort ändert, steht in den AVB deiner Kasse. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.

Häufige Fehler

  • Den Umzug nicht melden. Die Kasse rechnet sonst mit der alten Gemeinde weiter. Bei einem Umzug in eine teurere Region kann sie die Differenz später nachfordern.
  • Mit der Postleitzahl vergleichen. Massgebend ist die Gemeinde. Eine Postleitzahl kann Gemeinden in verschiedenen Prämienregionen umfassen.
  • Den Umzug als Kündigungsgrund verwenden. Solange deine Kasse am neuen Ort tätig ist, gelten die ordentlichen Termine. Eine Kündigung unter dem Jahr ohne Grund nach Art. 7 Abs. 3 KVG wirkt nicht.
  • Das Hausarztmodell vergessen. Liegt deine Hausarztpraxis nach dem Umzug weit weg, musst du trotzdem die Regeln des Modells einhalten, bis die Kasse dich umstellt oder du wechselst.
  • Die Prämienverbilligung im neuen Kanton zu spät beantragen. Jeder Kanton hat eigene Fristen. Kläre sie vor dem ersten Januar im neuen Kanton.

Liegt deine Kasse nach dem Umzug teuer, findest du die Schritte zum Wechsel unter Krankenkasse wechseln. Wie Prämien und Einkommen zusammenhängen, erklärt der Artikel einkommensabhängige Prämien. Alle Artikel zu Prämien, Leistungen und Regeln der Grundversicherung findest du in der Themenwelt Grundversicherung verstehen.

Häufige Fragen

Muss ich meiner Krankenkasse einen Umzug melden?

Ja. Die Prämie der Grundversicherung hängt vom Wohnort ab, und nur mit der neuen Adresse kann die Kasse die richtige Prämie berechnen. Melde Umzugsdatum und neue Adresse schriftlich oder im Kundenportal, sobald sie feststehen.

Kann ich bei einem Umzug die Krankenkasse wechseln?

Nur zu den ordentlichen Terminen, solange deine Kasse am neuen Ort tätig ist. Ist sie dort nicht tätig, endet die Versicherung am Umzugstag, und du versicherst dich ab diesem Tag bei einer neuen Kasse (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Ändert sich meine Prämie bei einem Umzug innerhalb des Kantons?

Nur wenn die neue Gemeinde in einer anderen Prämienregion liegt. Kantone wie Zürich, Bern oder Luzern haben drei Regionen, 15 Kantone nur eine. Massgebend ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl.

Welcher Kanton zahlt die Prämienverbilligung im Umzugsjahr?

Der Kanton, in dem du am 1. Januar gewohnt hast, für das ganze Kalenderjahr (Art. 5 Abs. 1 VPVK). Ab dem folgenden Jahr ist der neue Kanton zuständig; dort meldest du dich nach seinen Regeln an.

Bleiben Franchise und Selbstbehalt nach dem Umzug gleich?

Ja, solange du bei derselben Kasse bleibst. Franchise, Modell und bereits bezahlte Kostenbeteiligung laufen weiter. Musst du die Kasse wechseln, rechnet die neue Kasse die im Jahr bezahlte Franchise und den Selbstbehalt an (Art. 103 Abs. 4 KVV).

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 2 und 2bis KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1–3 und 5 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 und 100Art. 94 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, 3 und 4 KVVfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 4 KVVfedlex.admin.ch
  7. Verordnung des EDI über die Prämienregionen (SR 832.106)Art. 1–3 und Anhängefedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Prämienverbilligung durch Bund und Kantone (VPVK), Art. 5Art. 5 Abs. 1 VPVKfedlex.admin.ch
  9. BAG, Krankenversicherung: Prämienregionenbag.admin.ch
  10. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss

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Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.