In der Schweiz hängt die Prämie der Grundversicherung nicht vom Einkommen ab; den Ausgleich schafft die Prämienverbilligung der Kantone. Vorschläge für einkommensabhängige Prämien scheiterten 2003 und 2007 an der Urne, die Prämien-Entlastungs-Initiative am 09.06.2024 mit 55,47 % Nein. Seit 01.01.2026 müssen die Kantone Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung leisten.

Das Wichtigste in Kürze
- Jede Kasse erhebt von ihren Versicherten die gleichen Prämien, unabhängig vom Einkommen (Art. 61 Abs. 1 KVG).
- Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (Art. 65 Abs. 1 KVG).
- Die Prämien-Entlastungs-Initiative scheiterte am 09.06.2024 mit 1'391'645 Nein zu 1'117'095 Ja und 13 5/2 zu 7 1/2 Ständen.
- Seit 01.01.2026 muss jeder Kanton einen Mindestanteil der Bruttokosten der Grundversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen, 2026 und 2027 überall 3,5 % (Art. 65 Abs. 1quater KVG).
- Jeder Kanton muss festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf (Art. 65 Abs. 1ter KVG).
Kopfprämie und Prämienverbilligung: das heutige System
Die Grundversicherung wird in der Schweiz über die Kopfprämie finanziert: Jede Kasse erhebt von ihren Versicherten die gleichen Prämien, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht (Art. 61 Abs. 1 KVG). Ausnahmen gibt es nach Kanton und Prämienregion, für Kinder und junge Erwachsene sowie nach Franchise, Modell und Unfalldeckung (Art. 61 Abs. 2–3 KVG). Das Einkommen gehört nicht dazu.
Den sozialen Ausgleich schafft die Prämienverbilligung. Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und zahlen den Beitrag direkt an die Kasse (Art. 65 Abs. 1 KVG). Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligen sie die Prämien von Kindern um mindestens 80 % und jene von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wer Anspruch hat, bestimmt jeder Kanton selbst, meist über ein massgebendes Einkommen aus der Steuerveranlagung.
«Einkommensabhängige Prämien» kann Verschiedenes heissen. Die Vorschläge der letzten zwei Jahrzehnte lassen sich drei Modellen zuordnen:
| Modell | Wie es funktioniert | Beispiele |
|---|---|---|
| Kopfprämie mit Verbilligung | gleiche Prämie für alle, Kanton verbilligt nach Einkommen | geltendes Recht |
| Obergrenze der Prämienlast | Prämie bleibt gleich, der Teil über einem Prozentsatz des Einkommens wird verbilligt | Prämien-Entlastungs-Initiative 2024; Sozialziel der Kantone seit 2026 |
| Beiträge nach Einkommen | die Prämie selbst richtet sich nach Einkommen und allenfalls Vermögen | Gesundheitsinitiative 2003, Einheitskassen-Initiative 2007, Pa. Iv. 23.451 |
Die Vorlagen und ihre Ergebnisse
| Datum | Vorlage | Kern | Ja | Nein | Ja-Anteil | Stände |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 18.05.2003 | «Gesundheit muss bezahlbar bleiben» | Beiträge nach Einkommen und Vermögen, dazu Mehrwertsteuer | 625'073 | 1'682'694 | 27,1 % | kein Kanton Ja |
| 11.03.2007 | «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» | eine Kasse, Prämien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit | 641'917 | 1'590'213 | 28,8 % | 2 Ja, 18 6/2 Nein |
| 09.06.2024 | «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» | Prämienlast höchstens 10 % des verfügbaren Einkommens | 1'117'095 | 1'391'645 | 44,5 % | 7 1/2 Ja, 13 5/2 Nein |
2003: Gesundheitsinitiative
Die Volksinitiative «Gesundheit muss bezahlbar bleiben» wollte die Grundversicherung neu finanzieren: aus zusätzlichen, zweckgebundenen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes und in mindestens gleichem Umfang aus Beiträgen der Versicherten, die im Verhältnis zum Einkommen und zum realen Vermögen und unter Berücksichtigung der Familienlasten festgelegt werden. Der Bundesrat wollte am System der Kopfprämien und der Prämienverbilligung im Grundsatz festhalten (Botschaft, Curia Vista 00.046). Kein Kanton stimmte zu.
2007: Einheitskasse mit Prämien nach Leistungsfähigkeit
Die Initiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» verband zwei Anliegen: eine einzige Kasse für die Grundversicherung und Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie komme der Schaffung einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer gleich (Curia Vista 05.089). Ja stimmten Neuenburg und Jura. Den Teil zur Einheitskasse vertieft der Artikel Einheitskasse und öffentliche Krankenkasse.
2024: Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Prämien-Entlastungs-Initiative wollte die Prämie nicht nach Einkommen abstufen, sondern die Belastung begrenzen: Versicherte sollten höchstens 10 % ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien bezahlen, den Rest hätten Bund und Kantone über die Prämienverbilligung übernommen, der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung; nach Angaben des BAG hielten sie die Initiative für zu teuer und ohne Anreiz, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Am 09.06.2024 lehnten Volk und Stände sie ab. Ja sagten die Kantone Freiburg, Wallis, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura sowie der Halbkanton Basel-Stadt.
Im Parlament: Pa. Iv. 23.451
Die Grüne Fraktion reichte am 13.09.2023 die parlamentarische Initiative «Finanzierung der Krankenversicherung analog der Unfallversicherung» ein. Sie verlangte eine KVG-Vorlage mit einkommens- und vermögensabhängigen Prämien. Der Nationalrat gab ihr am 04.06.2024 mit 126 zu 59 Stimmen keine Folge; das Geschäft ist erledigt.
Stand 25.09.2026: angekündigte Initiative
Die SP Schweiz hat an ihrem Parteitag vom 25.10.2025 beschlossen, eine Volksinitiative für einkommensabhängige Prämien zu lancieren. Nach ihrer Mitteilung sollen Haushalte einkommensabhängige Prämienrabatte erhalten und Kinder und Jugendliche bis 18 keine Prämien der Grundversicherung bezahlen, finanziert über Zuschläge bei hohen Einkommen. Eine Vorprüfung der Bundeskanzlei, mit der die Unterschriftensammlung formell beginnt, ist im Bundesblatt bis 25.09.2026 nicht veröffentlicht. Der Wortlaut ist damit amtlich noch nicht festgelegt; Bundesrat und Parlament haben sich nicht dazu geäussert. Wir berichten über den Verlauf, ohne Prognose zum Ausgang.
Was seit 01.01.2026 gilt: der Gegenvorschlag
Nach der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, eine Änderung des KVG vom 29.09.2023. Er begrenzt nicht deine persönliche Prämienlast, sondern verpflichtet die Kantone:
- Sozialziel: Jeder Kanton legt fest, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten im Kanton höchstens ausmachen darf (Art. 65 Abs. 1ter KVG). Tut er das nicht innert vier Jahren, legt der Bundesrat den Anteil fest (Übergangsbestimmung).
- Mindestbudget: Die Prämienverbilligung des Kantons muss pro Kalenderjahr einem Mindestanteil der Bruttokosten der Grundversicherung seiner Einwohner entsprechen (Art. 65 Abs. 1quater KVG).
- Staffelung nach Belastung: Der Mindestanteil beträgt 3,5 %, wenn die Prämien weniger als 11 % des Einkommens der 40 % einkommensschwächsten Versicherten ausmachen, und 7,5 % ab 18,5 %; dazwischen steigt er linear (Art. 65 Abs. 1quinquies KVG). In den Jahren 2026 und 2027 gilt in allen Kantonen 3,5 %.
- Bundesbeitrag: Unverändert zahlt der Bund 7,5 % der Bruttokosten der Grundversicherung an die Prämienverbilligung (Art. 66 KVG).
Die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Beiträge der Kantone und des Bundes zur Prämienverbilligung (VPVK). Wie ein Kanton die zusätzlichen Mittel verteilt, ob mit höheren Beiträgen oder höheren Einkommensgrenzen, entscheidet er selbst. Die Kantone müssen auf Antrag die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen (Art. 65 Abs. 3 KVG), etwa nach einem Stellenverlust.
Beispielrechnung: wie die Kopfprämie verschiedene Einkommen belastet
Beispiel mit fiktiven Personen. Zwei Familien wohnen in der Stadt Bern, je zwei Erwachsene und ein Kind. Beide wählen das mittlere Angebot (Median) mit Unfalldeckung: Erwachsene Franchise CHF 300, Kind Franchise CHF 0. Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1); Quelle BAG. Die verfügbaren Einkommen sind angenommen.
| Familie A | Familie B | |
|---|---|---|
| Prämie 2 Erwachsene (je CHF 609.30 pro Monat) | CHF 14'623.20 | CHF 14'623.20 |
| Prämie 1 Kind (CHF 145.90 pro Monat) | CHF 1'750.80 | CHF 1'750.80 |
| Prämien pro Jahr ohne Verbilligung | CHF 16'374.00 | CHF 16'374.00 |
| Verfügbares Einkommen (angenommen) | CHF 60'000 | CHF 180'000 |
| Anteil der Prämien am Einkommen | 27,3 % | 9,1 % |
| Rechenbeispiel mit einer 10-%-Grenze | höchstens CHF 6'000 selbst, CHF 10'374 Verbilligung | unter 10 %, keine Verbilligung |
Heute hätte Familie A je nach Regeln des Kantons Bern Anspruch auf Prämienverbilligung; für das Kind muss die Verbilligung bei unteren und mittleren Einkommen mindestens 80 % betragen (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Ob und wie viel, hängt vom massgebenden Einkommen und Vermögen nach kantonalem Recht ab. Die Regeln deines Kantons findest du unter Prämienverbilligung.
Bei einem System mit Beiträgen nach Einkommen, wie es 2003 und 2007 vorgeschlagen war, würde nicht die Verbilligung, sondern die Prämie selbst mit dem Einkommen steigen. Wie hoch die Beiträge je Einkommen wären, hinge ganz von der Ausgestaltung ab; dazu gibt es Stand 25.09.2026 keinen amtlichen Text.
Sonderfälle
- Kinder und junge Erwachsene: Sie zahlen schon heute tiefere Prämien als Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG), und für untere und mittlere Einkommen gilt die Mindestverbilligung nach Art. 65 Abs. 1bis KVG.
- Umzug in einen anderen Kanton: Prämie und Prämienverbilligung richten sich nach dem Wohnort. Wer umzieht, bekommt eine neue Prämie und muss die Verbilligung im neuen Kanton nach dessen Regeln prüfen. Mehr dazu im Artikel Umzug und Prämienregion.
- Ergänzungsleistungen: Wer Ergänzungsleistungen bezieht, für den zahlt die EL einen Betrag für die Grundversicherung direkt an die Kasse (Art. 21a ELG). Zuständig ist die kantonale EL-Stelle.
Was bedeutet das für dich?
Deine Prämie senkst du heute nicht über das Einkommen, sondern über die Wahl von Kasse, Franchise und Modell. Zwischen den Angeboten derselben Gemeinde liegen oft mehrere hundert Franken im Jahr: In Bern kostet die Grundversicherung 2026 für Erwachsene mit Franchise CHF 300 und Unfall zwischen CHF 545.90 und CHF 758.90 pro Monat (Quelle BAG). Alle Angebote zeigt der Prämienrechner, Kennzahlen zu den Kassen die Kassen-Steckbriefe.
Prüfe zusätzlich jedes Jahr deinen Anspruch auf Prämienverbilligung. Kantone, die wegen des Gegenvorschlags mehr Geld einsetzen müssen, können ihre Grenzen anpassen.
Häufige Fehler
- Glauben, die 10-%-Grenze gelte. Die Initiative wurde abgelehnt. Seit 2026 legt jeder Kanton sein eigenes Sozialziel fest; eine bundesweite Grenze gibt es nicht.
- Eine Ankündigung für geltendes Recht halten. Eine Initiative gilt erst, wenn Volk und Stände sie angenommen haben und sie umgesetzt ist.
- Prämienverbilligung nicht beantragen. In vielen Kantonen musst du selbst einen Antrag stellen, oft mit Frist.
- Das Einkommen der Steuererklärung mit dem massgebenden Einkommen verwechseln. Die Kantone rechnen Vermögen und gewisse Abzüge hinzu.
- Die Kasse wegen der Verbilligung behalten. Die Verbilligung erhältst du bei jeder Kasse, sie geht direkt an die Kasse deiner Wahl.
Alle Grundlagen zur Grundversicherung findest du in der Themenwelt Grundversicherung verstehen. Wenn du wechseln willst, gelten die Fristen unter Krankenkasse wechseln.
Häufige Fragen
Sind die Krankenkassenprämien in der Schweiz einkommensabhängig?
Nein. In der Grundversicherung zahlt jede erwachsene Person bei derselben Kasse, in derselben Region und mit gleicher Franchise und gleichem Modell dieselbe Prämie. Das Einkommen wirkt nur über die Prämienverbilligung des Kantons.
Wurde über einkommensabhängige Prämien schon abgestimmt?
Ja. Die Gesundheitsinitiative verlangte 2003 Beiträge nach Einkommen und Vermögen, die Einheitskassen-Initiative 2007 Prämien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Beide wurden deutlich abgelehnt. Die Prämien-Entlastungs-Initiative wollte 2024 die Prämienlast auf 10 % des verfügbaren Einkommens begrenzen; auch sie scheiterte.
Gibt es eine neue Initiative für einkommensabhängige Prämien?
Die SP Schweiz hat an ihrem Parteitag vom 25.10.2025 beschlossen, eine solche Initiative zu lancieren. Eine Vorprüfung durch die Bundeskanzlei, mit der die Unterschriftensammlung beginnt, ist im Bundesblatt bis 25.09.2026 nicht veröffentlicht. Über den Inhalt entscheiden Volk und Stände erst, wenn eine Initiative zustande kommt.
Zahle ich heute höchstens 10 % meines Einkommens für die Prämie?
Nein, eine landesweite Obergrenze gibt es nicht. Seit 2026 muss aber jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf. Wie viel Verbilligung du erhältst, regelt dein Wohnkanton.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 1–3 KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Art. 65 (Prämienverbilligung durch die Kantone)Art. 65 Abs. 1–3 KVGfedlex.admin.ch
- KVG, Art. 66 (Bundesbeitrag)Art. 66 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 21aArt. 21a ELGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Beiträge der Kantone und des Bundes zur Prämienverbilligung (VPVK)fedlex.admin.ch
- Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 (u. a. Gesundheitsinitiative)fedlex.admin.ch
- Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2007 (Einheitskrankenkasse)fedlex.admin.ch
- Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024fedlex.admin.ch
- Bundeskanzlei, Volksabstimmung vom 9. Juni 2024bk.admin.ch
- BFS/Bundeskanzlei, Resultate der eidgenössischen Abstimmungen (opendata.swiss)opendata.swiss
- Curia Vista 00.046, Volksinitiative «Gesundheit muss bezahlbar bleiben»parlament.ch
- Curia Vista 05.089, Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse»parlament.ch
- Curia Vista 23.451, Pa. Iv. Grüne Fraktion «Finanzierung der Krankenversicherung analog der Unfallversicherung»parlament.ch
- BAG: Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»bag.admin.ch
- BAG: Änderung des KVG (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlagbag.admin.ch
- SP Schweiz, «SP lanciert Initiative für einkommensabhängige Prämien» (25.10.2025)sp-ps.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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