Die Prämien steigen, weil die Kosten der Grundversicherung steigen und die Prämien sie nach Gesetz decken müssen (Art. 16 KVAG). 2024 zahlten die Kassen CHF 42,2 Mrd. für Leistungen, 2010 waren es CHF 24,3 Mrd. Treiber sind laut BAG Alterung, neue Behandlungen, mehr Leistungen pro Kopf, höhere Tarife und die Verlagerung ins Ambulante.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Prämien jeder Kasse müssen die erwarteten Kosten im Kanton decken; das BAG verweigert Prämien, die das nicht tun oder unangemessen hoch darüber liegen (Art. 16 Abs. 3 und 4 KVAG).
- 2024 bezahlte die Grundversicherung Leistungen von CHF 42,2 Mrd., im Mittel CHF 391 pro versicherte Person und Monat; 2010 waren es CHF 24,3 Mrd. (BAG).
- Arztpraxen (22 %), Medikamente (22 %) und stationäre Spitalbehandlungen (19 %) machten 2024 zusammen fast zwei Drittel der Kosten aus (BAG, STAT KV T 2.17).
- Die mittlere Prämie 2026 beträgt CHF 393.30 pro Monat, 4,4 % oder CHF 16.60 mehr als 2025 (BAG, 23.09.2025).
- Seit 01.01.2026 legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele fest (Art. 54 KVG); die ersten gelten für 2028 bis 2031.
- Prämien folgen den Kosten
- Schritt für Schritt: So entsteht die neue Prämie
- Die Regeln der Prämiengenehmigung im Detail
- Die Zahlen: Wofür die Prämien ausgegeben werden
- Beispielrechnung: Was der Anstieg für einen Haushalt bedeutet
- Was gegen den Anstieg unternommen wird
- Sonderfälle: Warum deine Prämie anders steigt
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Prämien folgen den Kosten
Die Grundversicherung funktioniert nach dem Bedarfsdeckungsverfahren (Art. 12 KVAG): Was die Kassen in einem Jahr für Behandlungen, Medikamente und Pflege bezahlen, müssen die Prämien desselben Jahres finanzieren. Das Gesetz schreibt vor, dass die Prämien jeder Kasse die kantonal unterschiedlichen Kosten decken, massgebend ist dein Wohnort (Art. 16 Abs. 3 KVAG). Steigen die Gesundheitskosten, steigen deshalb mit etwas Verzögerung auch die Prämien.
Das BAG hat in seiner Medienmitteilung zu den Prämien 2026 die Gründe für das Kostenwachstum aufgezählt:
| Kostentreiber | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Alterung der Bevölkerung | Die Lebenserwartung steigt, ältere Menschen brauchen im Mittel mehr Behandlungen. |
| Medizinischer Fortschritt | Neue Behandlungsmöglichkeiten und innovative, aber teure Medikamente. |
| Mengenausweitung | Pro Kopf werden mehr Gesundheitsleistungen bezogen. |
| Tariferhöhungen | Die Preise für ambulante und stationäre Leistungen steigen; sie werden zwischen Leistungserbringern und Versicherern verhandelt. |
| Ambulantisierung | Behandlungen wandern vom Spital in den ambulanten Bereich. Das ist insgesamt günstiger, belastet heute aber die Prämien stärker. |
Der letzte Punkt überrascht viele. Bei einem Spitalaufenthalt zahlt der Wohnkanton mindestens 55 % der Kosten (Art. 49a Abs. 2ter KVG), die Kasse den Rest. Ambulante Behandlungen zahlen heute die Kassen allein, also die Prämienzahlenden. Wird eine Operation ambulant statt stationär gemacht, sinken die Gesamtkosten, der Anteil der Prämien steigt aber. Das ändert sich laut BAG ab 2028 mit der einheitlichen Finanzierung, siehe EFAS ab 2028.
Schritt für Schritt: So entsteht die neue Prämie
- Kosten schätzen (Frühling und Sommer): Jede Kasse schätzt die Kosten des laufenden und des folgenden Jahres, pro Kanton und Prämienregion.
- Eingabe beim BAG (bis Ende Juli): Die Kasse reicht die Prämientarife spätestens fünf Monate vor ihrer Anwendung ein (Art. 27 Abs. 1 KVAV), für den 1. Januar also bis Ende Juli.
- Prüfung durch das BAG (August und September): Das BAG vergleicht die Budgets mit unabhängigen Kostenprognosen und prüft die Solvenz, die Kostendeckung pro Kanton und die Rabatte für Franchisen und Modelle. Die Kantone können Stellung nehmen (Art. 16 Abs. 6 KVAG).
- Genehmigung (Ende September): Das BAG teilt allen Kassen den Entscheid gleichzeitig mit und veröffentlicht die mittlere Prämie. Vorher darf keine Kasse neue Prämien publizieren (Art. 16 Abs. 1 KVAG).
- Mitteilung an dich (bis 31. Oktober): Deine Kasse muss dir die genehmigte Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen und auf dein Wechselrecht hinweisen (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Deine Entscheidung (bis 30. November): Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen; 2026 ist das ein Montag. Fristen und Musterbrief findest du unter Fristen beim Wechsel.
Die Regeln der Prämiengenehmigung im Detail
Die Prämiengenehmigung durch das BAG ist im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Nach Art. 16 Abs. 4 KVAG verweigert das BAG einen Prämientarif, wenn er:
- den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht,
- die Kosten im Kanton nicht deckt,
- unangemessen hoch über diesen Kosten liegt oder
- zu übermässigen Reserven führt.
Die Prämie darf also weder zu tief noch zu hoch sein. Zu tiefe Prämien gefährden die Zahlungsfähigkeit der Kasse, zu hohe belasten die Versicherten. Waren die Prämieneinnahmen in einem Kanton deutlich höher als die Kosten, kann die Kasse im Folgejahr einen Prämienausgleich machen (Art. 17 KVAG).
Jede Kasse muss zudem Reserven halten, die ein sehr schlechtes Jahr auffangen. Sind sie zu tief, bauen die Kassen sie in der Regel über die Prämien wieder auf (BAG). Überschüsse aus der Grundversicherung fliessen in die Reserven, Prämieneinnahmen dürfen ausschliesslich für die Kosten der Grundversicherung eingesetzt werden (BAG). Was mit Verwaltungskosten, Reserven und Löhnen geschieht, erklärt der Artikel Wer verdient an meiner Prämie?.
Innerhalb eines Kantons darf die Kasse die Prämien nach Regionen abstufen; die Regionen und die höchstens zulässigen Unterschiede legt das EDI fest (Art. 61 Abs. 2bis KVG). Kinder und junge Erwachsene zahlen tiefere Prämien als Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG).
Die Zahlen: Wofür die Prämien ausgegeben werden
2024 bezahlte die Grundversicherung Leistungen von CHF 42,2 Mrd., im Mittel CHF 391 pro versicherte Person und Monat, einschliesslich der Kostenbeteiligung der Versicherten. 2010 waren es CHF 24,3 Mrd.; das entspricht laut BAG einem durchschnittlichen Anstieg von 4 % pro Jahr. Das Wachstum schwankt stark: von 2017 auf 2018 +0,7 %, von 2012 auf 2013 +7,8 %, von 2023 auf 2024 +5,7 %.
| Kostengruppe | Mio. CHF pro Jahr | CHF pro Person und Monat |
|---|---|---|
| Arzt ambulant | 9'345 | 86 |
| Medikamente | 9'226 | 85 |
| Spital stationär | 7'796 | 72 |
| Spital ambulant | 5'830 | 54 |
| Pflegeheime | 2'241 | 21 |
| Labor | 2'001 | 19 |
| Übrige Leistungen | 1'668 | 15 |
| Physiotherapie | 1'630 | 15 |
| Spitex | 1'503 | 14 |
| Mittel und Gegenstände | 985 | 9 |
| Bruttoleistungen total | 42'225 | 391 |
| davon Kostenbeteiligung der Versicherten | 5'662 | 52 |
| Nettoleistungen total | 36'563 | 338 |
Arztpraxen, Medikamente und stationäre Spitalbehandlungen machen zusammen fast zwei Drittel aus. Mit Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag trugen die Versicherten CHF 5,7 Mrd. direkt; den Rest finanzieren die Prämien.
Das gesamte Gesundheitswesen ist grösser als die Grundversicherung: Laut Bundesamt für Statistik kostete es 2024 CHF 97 Mrd., über 4 % mehr als 2023. Die Haushalte zahlten davon 21,3 % direkt, zum Beispiel über Kostenbeteiligungen, und 40,7 % indirekt, vor allem über Prämien; die öffentliche Hand trug 31,3 %.
Die Prämie 2026. Die mittlere Prämie beträgt 2026 CHF 393.30 pro Monat, 4,4 % oder CHF 16.60 mehr als 2025. Nach Altersgruppe (BAG, 23.09.2025):
| Altersgruppe | Mittlere Monatsprämie 2026 | Veränderung zu 2025 |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 26 | CHF 465.30 | +CHF 18.50 (+4,1 %) |
| Junge Erwachsene 19–25 | CHF 326.30 | +CHF 13.30 (+4,2 %) |
| Kinder bis 18 | CHF 122.50 | +CHF 5.70 (+4,9 %) |
| Alle Versicherten | CHF 393.30 | +CHF 16.60 (+4,4 %) |
Die mittlere Prämie teilt alle bezahlten Prämien durch die Zahl der Versicherten. Weil die Versicherten ihre Kasse, Franchise und ihr Modell erst nach der Genehmigung wählen, kann sich der Wert nachträglich verschieben: Für 2025 hatte das BAG +6 % kommuniziert, nach den späteren Zahlen waren es +5,7 %, weil viele Versicherte die Kasse gewechselt, die Franchise erhöht oder ein Sparmodell gewählt hatten. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September.
Beispielrechnung: Was der Anstieg für einen Haushalt bedeutet
Beispiel mit fiktiven Personen. Mia, 41, und Luca, 40, wohnen in Bern und zahlen je ungefähr die mittlere Erwachsenenprämie. Sie steigt 2026 gegenüber 2025 um CHF 18.50 pro Monat (BAG).
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Mehrprämie pro Person und Monat (Mittelwert Erwachsene) | CHF 18.50 |
| Mehrprämie pro Person und Jahr (× 12) | CHF 222.00 |
| Mehrprämie für beide zusammen pro Jahr | CHF 444.00 |
Welche Franchise und welches Modell zu deinen Kosten passen, rechnest du mit deinen eigenen Zahlen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich; die Prämie ist der Hauptunterschied.
Was gegen den Anstieg unternommen wird
Die Kostendämpfung ist seit Jahren ein Thema von Bundesrat und Parlament. Stand der Medienmitteilung vom 23.09.2025 und des Gesetzes:
- Kosten- und Qualitätsziele: Seit 01.01.2026 legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele für die Grundversicherung fest (Art. 54 KVG). Laut BAG setzt er Ende 2026 erstmals Ziele für 2028 bis 2031; eine Kommission überwacht die Entwicklung.
- Kostendämpfungspaket 2: Das Parlament hat es in der Frühlingssession 2025 verabschiedet, unter anderem mit Mengenrabatten bei umsatzstarken Medikamenten. Das BAG beziffert das Sparpotenzial auf bis zu einer halben Milliarde Franken pro Jahr.
- Überprüfung von Leistungen und Preisen: Mit der Überprüfung von Leistungen, Medikamentenpreisen und Tarifstrukturen wurden laut BAG in den letzten zehn Jahren über CHF 2 Mrd. eingespart.
- Einheitliche Finanzierung ab 2028: Ambulante Leistungen werden dann nicht mehr nur über Prämien, sondern gemeinsam mit den Kantonen finanziert.
- Prämienverbilligung: Seit 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten. Ob du Anspruch hast, prüfst du bei deinem Kanton, siehe Prämienverbilligung.
Ob und wie stark diese Massnahmen die Prämien bremsen, lässt sich heute nicht beziffern; wir machen dazu keine Prognose.
Sonderfälle: Warum deine Prämie anders steigt
- Wechsel der Altersgruppe: Mit 19 und mit 26 wechselst du in eine teurere Altersgruppe. Der Sprung kommt zur allgemeinen Erhöhung dazu, siehe Prämie mit 19 und 26.
- Deine Kasse: Jede Kasse kalkuliert für sich. Hat eine Kasse zu tiefe Reserven oder mehr teure Versicherte, kann ihre Prämie stärker steigen als der Durchschnitt; hatte sie zu hohe Einnahmen, kann sie ausgleichen. Kennzahlen zu Reserven und Verwaltungskosten zeigen die Kassen-Steckbriefe.
- Kanton und Prämienregion: Die Prämien folgen den Kosten in deinem Kanton (Art. 61 Abs. 2 KVG). Ziehst du um, kann sich deine Prämie ändern, auch ohne Erhöhung.
- Franchise und Modell: Rabatte für Wahlfranchisen und Sparmodelle ändern sich mit der Prämie. Ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl kann die Erhöhung teilweise auffangen; ob es zu dir passt, klärt der Modell-Finder.
- Zusatzversicherung: Prämien von Zusatzversicherungen genehmigt nicht das BAG, sie unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz und der Aufsicht der FINMA. Sie können anders steigen, siehe Prämienerhöhung der Zusatzversicherung.
Häufige Fehler
- Die mittlere Prämie für die eigene halten. Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Regionen, Franchisen und Modelle. Deine Erhöhung steht in deinem Prämienbrief.
- Die Kasse für den ganzen Anstieg verantwortlich machen. Die Kassen müssen die Kosten decken. Die Tarife verhandeln sie mit den Leistungserbringern, welche Leistungen die Grundversicherung zahlt, bestimmen Gesetz und Verordnungen des Bundes.
- Den Prämienbrief ungelesen ablegen. Er kommt bis 31. Oktober; danach hast du bis Ende November Zeit für einen Wechsel.
- Nur die Prämie vergleichen. Bei einer höheren Franchise sparst du Prämie, trägst aber mehr Kosten selbst. Rechne beides zusammen.
- Ein Sparmodell wählen, ohne die Regeln zu kennen. Was bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen gilt und was passiert, wenn du dich nicht daran hältst, steht in den Bedingungen der Kasse. Lies sie vor dem Wechsel.
Weitere Grundlagen zur Grundversicherung findest du in der Themenwelt Grundversicherung verstehen. Die Angebote für 2026 vergleichst du im Prämienrechner, den Wechsel planst du unter Krankenkasse wechseln. Was eine Kasse ohne Arbeitsstelle kostet, erklärt Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit.
Häufige Fragen
Warum steigen die Krankenkassenprämien jedes Jahr?
Weil die Kosten der Grundversicherung jedes Jahr steigen und die Prämien sie decken müssen. Das BAG nennt als Gründe die Alterung der Bevölkerung, neue Behandlungen und Medikamente, mehr bezogene Leistungen pro Kopf, höhere Tarife und die Verlagerung vom Spital in den ambulanten Bereich.
Wer legt die Krankenkassenprämien fest?
Jede Kasse berechnet ihre Prämien selbst und reicht sie spätestens fünf Monate vor Beginn des Jahres beim BAG ein. Das BAG prüft, ob sie die Kosten decken und nicht unangemessen hoch darüber liegen, und genehmigt sie Ende September. Vorher darf keine Kasse neue Prämien veröffentlichen (Art. 16 KVAG).
Warum steigt meine Prämie mehr als der Durchschnitt?
Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Kantone, Franchisen und Modelle. Deine Prämie hängt von deiner Kasse, deiner Prämienregion und deiner Altersgruppe ab; mit 19 und 26 wechselst du in eine teurere Gruppe. Einzelne Prämien steigen deshalb deutlich mehr oder weniger als der Mittelwert.
Machen die Kassen mit der Grundversicherung Gewinn?
Überschüsse aus der Grundversicherung fliessen in die Reserven und bleiben im System; die Prämien dürfen nur für die Grundversicherung verwendet werden (BAG). Lagen die Prämieneinnahmen in einem Kanton deutlich über den Kosten, kann die Kasse sie im Folgejahr ausgleichen (Art. 17 KVAG).
Wann werden die Prämien für das nächste Jahr bekannt?
Das BAG veröffentlicht die genehmigten Prämien Ende September. Deine Kasse muss dir die neue Prämie bis spätestens 31. Oktober mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG); danach kannst du bis Ende November wechseln.
Quellen
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 16Art. 16 Abs. 1–4 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 12Art. 12 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 17Art. 17 KVAGfedlex.admin.ch
- Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV), Art. 27Art. 27 Abs. 1 KVAVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 2, 2bis und 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 49aArt. 49a Abs. 2ter KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 54Art. 54 KVGfedlex.admin.ch
- EDI/BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025: Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozentpriminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): Kostengruppen, Leistungen der Krankenversicherung 2024 (Quelle STAT KV 2024, T 2.17)priminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): Instrumente zum Ab- und Aufbau der Reservenpriminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): KVG-Solvenztest 2025priminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): Mittlere Prämiepriminfo.admin.ch
- priminfo (BAG): Prämiengenehmigungpriminfo.admin.ch
- BFS, Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2024, Medienmitteilung vom 24.04.2026bfs.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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