Die Prämie springt zweimal, jeweils am 1. Januar: im Jahr, in dem du 19 wirst, von der Kinder- zur Prämie für junge Erwachsene, und im Jahr, in dem du 26 wirst, zur Erwachsenenprämie. In Zürich stieg der Median 2026 so von CHF 146.80 auf CHF 446.10 und dann auf CHF 580.00 pro Monat (BAG).

Das Wichtigste in Kürze
- Massgebend ist das Alter am 31. Dezember: Kinder sind unter 19, junge Erwachsene 19 bis 25, Erwachsene ab 26 (Art. 16 Abs. 5 und Art. 16a KVG).
- Die Altersgruppe richtet sich nach dem Geburtsjahr, nicht nach dem Geburtstag; der Wechsel geschieht immer auf den 1. Januar (Art. 91 Abs. 3 KVV).
- Mit 19 fällt die Kinderfranchise weg: Es gelten CHF 300 ordentliche Franchise, Wahlfranchisen bis CHF 2'500 und bis CHF 700 Selbstbehalt (Art. 93 und 103 KVV).
- Junge Erwachsene in Ausbildung zahlen keinen Spitalbeitrag und haben bei unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf mindestens 50 % Prämienverbilligung (Art. 104 Abs. 2 KVV, Art. 65 Abs. 1bis KVG).
- Prämien 2026, Zürich, Median mit Unfall: CHF 146.80 (Jahrgang 2008, Franchise CHF 0), CHF 446.10 (Jahrgang 2007) und CHF 580.00 (Jahrgang 2000, je Franchise CHF 300).
Zwei Sprünge, beide am 1. Januar
Die Grundversicherung kennt genau drei Altersgruppen: Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene. Jede Kasse muss für Kinder und junge Erwachsene tiefere Prämien festlegen als für Erwachsene, und die Kinderprämie muss tiefer sein als die Prämie für junge Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG). Innerhalb der Erwachsenen gibt es in der Grundversicherung keine weiteren Altersstufen.
Welcher Gruppe du angehörst, bestimmt dein Alter am 31. Dezember (Art. 16 Abs. 5 und Art. 16a KVG). Die Kassen stufen nach Geburtsjahren ab (Art. 91 Abs. 3 KVV). Dein Geburtstag spielt also keine Rolle: Der Wechsel geschieht immer auf den 1. Januar.
| Altersgruppe | Alter am 31. Dezember | Jahrgänge 2026 | Franchise | Höchstbetrag Selbstbehalt |
|---|---|---|---|---|
| Kinder | 0 bis 18 | 2008 bis 2026 | keine ordentliche, wählbar CHF 100 bis CHF 600 | CHF 350 |
| Junge Erwachsene | 19 bis 25 | 2001 bis 2007 | CHF 300, wählbar bis CHF 2'500 | CHF 700 |
| Erwachsene | 26 und älter | 2000 und älter | CHF 300, wählbar bis CHF 2'500 | CHF 700 |
Der erste Sprung ist der grössere: Mit 19 steigt nicht nur die Prämie, auch die Kostenbeteiligung ändert sich. Mit 26 steigt nur noch die Prämie.
Schritt für Schritt: den Sprung vorbereiten
- Prämienmitteilung lesen. Die Kasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate vor dem 1. Januar mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Im Jahr vor deinem 19. oder 26. Geburtsjahr steht darin die Prämie deiner neuen Altersgruppe.
- Franchise wählen. Mit 19 gelten die Kinderfranchisen nicht mehr. Prüfe in der Mitteilung, welche Franchise ab 1. Januar gilt. Eine tiefere Franchise meldest du bis zum letzten Arbeitstag im November; eine höhere kannst du auf den 1. Januar wählen, das BAG empfiehlt die Mitteilung spätestens Mitte Dezember.
- Prämien vergleichen. Gib im Prämienrechner dein Geburtsjahr und deine Gemeinde ein. Die Reihenfolge der Kassen kann sich zwischen den Altersgruppen verschieben.
- Kündigen, wenn du wechseln willst. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintreffen; 2026 ist das Montag, 30.11.2026. Schick sie eingeschrieben bis Mitte November. Die Termine zeigt der Fristen-Rechner, eine Vorlage der Kündigungsbrief.
- Prämienverbilligung prüfen. Bist du in Ausbildung, muss der Kanton deine Prämie bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 % verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Die Regeln deines Kantons findest du bei der Prämienverbilligung.
- Ausbildung melden. Bist du in Ausbildung, gib das der Kasse an. Dann fällt der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag weg (Art. 104 Abs. 2 KVV).
Was das Gesetz regelt
Tiefere Prämien für Kinder und junge Erwachsene
Art. 61 Abs. 3 KVG schreibt die Reihenfolge vor: Kinderprämie tiefer als die Prämie für junge Erwachsene, diese tiefer als die Erwachsenenprämie. Wie gross die Abstände sind, legt jede Kasse selbst fest; der Bundesrat könnte die Ermässigungen festlegen (Art. 61 Abs. 3bis KVG). Zusätzlich werden die Kassen im Risikoausgleich für junge Erwachsene entlastet, um 50 % der Differenz zwischen den Durchschnittskosten aller Erwachsenen und jenen der jungen Erwachsenen (Art. 16a Abs. 2 KVG). Kinder sind vom Risikoausgleich ausgenommen (Art. 16 Abs. 5 KVG).
Kostenbeteiligung: mit 19 wie Erwachsene
Für Kinder wird keine ordentliche Franchise erhoben, und der Selbstbehalt ist auf die Hälfte begrenzt (Art. 64 Abs. 4 KVG), also auf CHF 350 im Jahr (Art. 103 Abs. 2 KVV). Ab dem Jahr, in dem du 19 wirst, gelten die Regeln für Erwachsene: ordentliche Franchise CHF 300 (Art. 103 Abs. 1 KVV), Wahlfranchisen von CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 (Art. 93 Abs. 1 KVV) und 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr. Eine Kasse darf für junge Erwachsene andere Franchisen anbieten als für Erwachsene (Art. 93 Abs. 1 KVV).
Spitalbeitrag und Prämienverbilligung
Im Spital zahlen Erwachsene CHF 15 pro Tag an die Kosten des Aufenthalts (Art. 104 Abs. 1 KVV). Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sind davon befreit (Art. 104 Abs. 2 KVV). Bei der Prämienverbilligung gilt für untere und mittlere Einkommen eine Mindestverbilligung von 80 % für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Ab 26 regelt dein Kanton den Anspruch ohne bundesrechtlichen Mindestsatz für die einzelne Prämie.
Schulden aus der Kinderzeit
Prämien und Kostenbeteiligungen für ein Kind schulden bis zum Ende des Monats, in dem es volljährig wird, ausschliesslich die Eltern (Art. 61a Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1bis KVG). Offene Beträge aus dieser Zeit hindern dich nicht daran, auf Ende Jahr die Kasse zu wechseln (Art. 64a Abs. 7bis KVG).
Zahlen: die Prämiensprünge 2026
Die Tabelle zeigt die Monatsprämien der Grundversicherung 2026 mit Unfalldeckung in zwei Gemeinden; Median, tiefstes und höchstes Angebot aller Kassen und Modelle. Für Kinder gilt Franchise CHF 0, für junge Erwachsene und Erwachsene Franchise CHF 300. Quelle BAG, Krankenversicherungsprämien 2026.
| Gemeinde | Jahrgang (Gruppe) | Median | Spanne |
|---|---|---|---|
| Zürich (Region 1) | 2008 (Kind) | CHF 146.80 | CHF 120.30 bis CHF 185.70 |
| Zürich (Region 1) | 2007 (junge Erwachsene) | CHF 446.10 | CHF 371.20 bis CHF 591.00 |
| Zürich (Region 1) | 2000 (Erwachsene) | CHF 580.00 | CHF 517.70 bis CHF 724.00 |
| Lausanne (Region 1) | 2008 (Kind) | CHF 165.20 | CHF 132.10 bis CHF 201.20 |
| Lausanne (Region 1) | 2007 (junge Erwachsene) | CHF 476.90 | CHF 412.55 bis CHF 648.00 |
| Lausanne (Region 1) | 2000 (Erwachsene) | CHF 628.50 | CHF 570.10 bis CHF 763.90 |
In Zürich liegt der Median für Jahrgang 2007 um CHF 299.30 pro Monat über dem von Jahrgang 2008, das sind CHF 3'591.60 im Jahr. Der zweite Sprung zu Jahrgang 2000 beträgt CHF 133.90 pro Monat oder CHF 1'606.80 im Jahr. In Lausanne sind es CHF 311.70 und CHF 151.60 pro Monat. Die Mediane stammen von verschiedenen Kassen und Modellen. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.
Beispielrechnung: Franchise mit 19
Beispiel mit fiktiven Personen. Luca, Jahrgang 2007, wohnt in Zürich und zahlt 2026 zum ersten Mal die Prämie für junge Erwachsene. Er vergleicht die Median-Angebote mit Franchise CHF 300 und CHF 2'500. Prämien 2026, Zürich (Region 1), mit Unfall; Quelle BAG.
Die Rechnung zeigt nur den Umschlagpunkt; eine Empfehlung ist sie nicht. Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du im Franchise-Rechner nach. Für jüngere Geschwister, die noch die Kinderprämie zahlen, gibt es den Kinderprämien-Rechner.
Sonderfälle
In Ausbildung bis 25
Bist du zwischen 19 und 25 und in Ausbildung, zahlst du keinen Spitalbeitrag, und der Kanton muss deine Prämie bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 % verbilligen. Ob die Verbilligung auf dein eigenes Einkommen oder auf das deiner Eltern abstellt, regelt der Kanton. Was im Studium sonst gilt, erklärt der Artikel Studium und Krankenkasse.
Auslandsjahr oder Sprachaufenthalt
Gehst du für ein Austauschjahr oder einen Sprachaufenthalt ins Ausland, bleibt die Altersgruppe dieselbe; es zählt weiterhin das Geburtsjahr. Ob du in der Schweiz versichert bleibst und was im Ausland gedeckt ist, erklärt der Artikel Auslandsjahr und Sprachaufenthalt.
Eigene Police statt Familienpolice
Ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag schuldest du Prämien und Kostenbeteiligung selbst (Art. 61a Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1bis KVG). Die Kasse der Familie musst du nicht behalten: Kasse, Modell und Franchise wählst du frei. Wie du die erste eigene Krankenkasse auswählst, erklärt der Artikel Erste eigene Krankenkasse. Kennzahlen der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen.
Zusatzversicherungen
Für Zusatzversicherungen gelten die drei Altersgruppen der Grundversicherung nicht. Die Kassen dürfen ihre Tarife dort nach Alter oder Eintrittsalter stufen, und die Stufen können an anderen Altersgrenzen wechseln als in der Grundversicherung. Welche Stufen gelten, steht in den AVB und im Tarif deiner Kasse; massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Häufige Fehler
- Den Geburtstag statt des Geburtsjahrs abwarten. Der Sprung kommt am 1. Januar des Jahres, in dem du 19 oder 26 wirst, nicht am Geburtstag.
- Die Prämienmitteilung ungelesen ablegen. Sie ist die Grundlage für einen Wechsel. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Kasse sein.
- Die Kinderfranchise weiterdenken. Mit 19 gibt es keine Franchise CHF 0 mehr. Die ordentliche Franchise beträgt CHF 300, und der Selbstbehalt kann bis CHF 700 steigen.
- Die Ausbildung nicht angeben. Weiss die Kasse nichts von deiner Ausbildung, kann sie bei einem Spitalaufenthalt den Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag verrechnen.
- Die Prämienverbilligung nicht neu prüfen. Mit 19 ändert sich der Mindestsatz von 80 % auf 50 %, und nur noch in Ausbildung. Stelle den Antrag nach den Regeln deines Kantons.
Alle Artikel für den Start ins Erwachsenenleben findest du in der Themenwelt Junge Erwachsene. Die Prämien deiner Gemeinde vergleichst du im Prämienrechner; wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Ab wann zahle ich die Prämie für junge Erwachsene?
Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst. Der Geburtstag spielt keine Rolle, nur das Geburtsjahr: Wer 2008 geboren ist, zahlt 2026 noch die Kinderprämie und ab 01.01.2027 die Prämie für junge Erwachsene.
Ab wann zahle ich die volle Erwachsenenprämie?
Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 26 wirst. Bis Ende des Jahres, in dem du 25 wirst, giltst du als junge erwachsene Person (Art. 16a KVG). Danach steigt die Prämie in der Grundversicherung nicht mehr wegen des Alters.
Kann ich die Kasse wechseln, wenn die Prämie mit 19 steigt?
Ja, zum ordentlichen Termin: Die Kasse teilt dir die neue Prämie mit der Prämienmitteilung mit, und deine Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei ihr eintreffen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Ein zusätzliches Kündigungsrecht wegen des Alterssprungs gibt es nicht.
Welche Franchise habe ich nach dem 19. Geburtsjahr?
Für junge Erwachsene gelten die gleichen Franchisen wie für Erwachsene: CHF 300 ordentlich oder CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 als Wahlfranchise (Art. 93 Abs. 1 KVV). Die Kinderfranchisen von CHF 0 bis CHF 600 gelten nicht mehr.
Muss ich Schulden aus der Kinderzeit bei der Krankenkasse zahlen?
Nein. Prämien und Kostenbeteiligungen für dich als Kind schulden bis zum Ende des Monats, in dem du volljährig wirst, ausschliesslich deine Eltern (Art. 61a Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1bis KVG). Solche Ausstände hindern dich auch nicht daran, auf Ende Jahr die Kasse zu wechseln (Art. 64a Abs. 7bis KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 16 und 16aArt. 16 Abs. 5 und Art. 16a KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 und 3bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61aArt. 61a Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 1bis, 2 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 7bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91Art. 91 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 und 94Art. 93 Abs. 1 und Art. 94 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligungbag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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