Ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag schuldest du Prämie und Kostenbeteiligung selbst, vorher deine Eltern (Art. 61a KVG). Die Kinderprämie gilt noch bis 31. Dezember. Ab 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst, zahlst du die Prämie für junge Erwachsene und eine Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500.

Das Wichtigste in Kürze
- Bis Ende des Monats, in dem du 18 wirst, schulden deine Eltern Prämien und Kostenbeteiligung; danach du selbst (Art. 61a Abs. 1 und Art. 64 Abs. 1bis KVG).
- Ab 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst, gilt die Prämie für junge Erwachsene, die Franchise ab CHF 300 und ein Selbstbehalt bis CHF 700 (Art. 103 KVV).
- Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), Jahrgang 2007, Franchise CHF 300, mit Unfall: CHF 391.85 bis CHF 593.00 im Monat (BAG).
- Mit 18 darfst du die Kasse auf Ende Jahr wechseln, auch wenn aus deiner Kindheit noch Prämien offen sind (Art. 64a Abs. 7bis KVG).
- Was sich mit 18 und mit 19 bei der Krankenkasse ändert
- Schritt für Schritt: deine erste eigene Krankenkasse
- Die rechtlichen Regeln ab 18 im Detail
- Was die erste eigene Krankenkasse kostet
- Beispielrechnung: Franchise CHF 300 oder CHF 2'500?
- Unfalldeckung, Modell und Zusatzversicherung mit 18
- Sonderfälle mit 18 und 19
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Was sich mit 18 und mit 19 bei der Krankenkasse ändert
Mit 18 musst du keine neue Krankenkasse abschliessen. Deine Grundversicherung läuft bei der bisherigen Kasse weiter, mit derselben Police. Es ändern sich aber zwei Dinge zu zwei verschiedenen Zeitpunkten: Mit dem 18. Geburtstag wirst du selbst Schuldner der Prämie. Mit dem Jahreswechsel in das Jahr, in dem du 19 wirst, wechselst du in die Altersgruppe der jungen Erwachsenen, und dann steigen Prämie und Franchise.
| Zeitpunkt | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| bis Ende des Monats, in dem du 18 wirst | Deine Eltern schulden Prämien und Kostenbeteiligung, du kannst dafür nie belangt werden. | Art. 61a Abs. 1, Art. 64 Abs. 1bis KVG |
| ab dem Monat danach | Du schuldest Prämien und Kostenbeteiligung selbst. | Art. 61a Abs. 1 KVG |
| bis 31. Dezember des Jahres, in dem du 18 wirst | Kinderprämie, keine ordentliche Franchise, Selbstbehalt höchstens CHF 350 | Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 KVV |
| ab 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst | Prämie für junge Erwachsene, Franchise CHF 300 bis CHF 2'500, Selbstbehalt höchstens CHF 700 | Art. 61 Abs. 3 KVG, Art. 93 und 103 KVV |
| ab 1. Januar des Jahres, in dem du 26 wirst | Erwachsenenprämie | Art. 16a KVG |
Die Altersgruppe richtet sich nach deinem Jahrgang: Als Kind gilt, wer am 31. Dezember des Jahres unter 19 ist, als junger Erwachsener, wer dann 19 bis 25 ist (Art. 16 Abs. 5 und Art. 16a KVG). Wer im März 2026 18 wird, schuldet die Prämie ab April selbst, zahlt aber bis Ende 2026 noch die Kinderprämie. Was beim Sprung auf 26 passiert, erklärt der Artikel Prämie mit 19 und 26.
Schritt für Schritt: deine erste eigene Krankenkasse
- Police lesen. Frag deine Eltern nach der aktuellen Police oder lass sie dir von der Kasse schicken. Darauf stehen Kasse, Versicherungsmodell, Franchise, Unfalldeckung und allfällige Zusatzversicherungen.
- Rechnungsadresse und Zahlung regeln. Ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag gehen Prämienrechnungen und Mahnungen an dich. Kläre mit deinen Eltern, wer ab wann zahlt, und gib der Kasse die richtige Adresse.
- Im Oktober die neuen Prämien prüfen. Die Kasse muss dir die Prämie fürs nächste Jahr mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Im Jahr, in dem du 18 wirst, zeigt dieses Schreiben zum ersten Mal die Prämie für junge Erwachsene.
- Angebote vergleichen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien nicht. Vergleiche mit deiner Gemeinde und deinem Jahrgang im Prämienrechner.
- Franchise und Modell wählen. Mit 19 fällt die Kinderfranchise weg. Rechne durch, welche Franchise zu deinen Kosten passt, und prüfe, ob ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell für dich in Frage kommt.
- Unfalldeckung prüfen. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, bist du dort gegen Unfälle versichert und kannst die Unfalldeckung der Kasse ruhen lassen.
- Rechtzeitig kündigen, falls du wechselst. Die Kündigung muss bis 30. November bei der alten Kasse eintreffen; 2026 ist das ein Montag. Schick sie bis 15. November eingeschrieben oder mit A-Post Plus. Eine Vorlage bietet der Kündigungsbrief.
- Prämienverbilligung prüfen. Bist du in Ausbildung und hast ein unteres oder mittleres Einkommen, muss dein Kanton deine Prämie um mindestens 50 % verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
Die rechtlichen Regeln ab 18 im Detail
Wer die Prämie schuldet
Die Prämien für ein Kind schulden bis zum Ende des Monats, in dem es volljährig wird, ausschliesslich die Eltern (Art. 61a Abs. 1 KVG). Dasselbe gilt für Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 1bis KVG). Das Kind kann für diese Beträge auch nach dem 18. Geburtstag nicht betrieben werden; eine solche Betreibung ist nichtig. Ab dem Folgemonat bist du selbst Schuldner. Zahlst du nicht, mahnt die Kasse dich, nicht deine Eltern.
Wie die Kosten innerhalb der Familie aufgeteilt werden, regelt das Familienrecht, nicht das KVG. Die Eltern müssen für den Unterhalt eines volljährigen Kindes aufkommen, bis eine angemessene Erstausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann, soweit ihnen das zugemutet werden darf (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Ob dazu im Einzelfall die Krankenkassenprämie gehört, ist eine Frage zwischen dir und deinen Eltern.
Wechseln trotz offener Rechnungen aus der Kindheit
Wer Prämien schuldet, kann die Kasse normalerweise nicht wechseln, bis alles bezahlt ist (Art. 64a Abs. 6 KVG). Für junge Erwachsene gibt es eine Ausnahme: Du darfst auf Ende Jahr wechseln, auch wenn Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten aus der Zeit deiner Minderjährigkeit offen sind (Art. 64a Abs. 7bis KVG). Für eigene Ausstände ab dem 18. Geburtstag gilt die Sperre dagegen wie für alle.
Freie Wahl der Kasse
Du wählst deine Kasse selbst, sie muss nicht die deiner Eltern sein. Jede Kasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG). Wechseln kannst du auf Ende Jahr mit Eingang der Kündigung bis 30. November (Art. 7 Abs. 2 KVG) und, mit der ordentlichen Franchise im Standardmodell, auch auf Ende Juni mit Eingang bis 31. März (Art. 7 Abs. 1 KVG). Alle Termine rechnet der Fristen-Rechner aus. Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen.
Was die erste eigene Krankenkasse kostet
Kinder und junge Erwachsene zahlen tiefere Prämien als Erwachsene, und Kinder weniger als junge Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG). Der Sprung von der Kinder- zur Jugendprämie ist deshalb der grösste, den du bei der Krankenkasse erlebst. Massgebend ist die Prämienregion deines Wohnorts (Art. 61 Abs. 2 KVG). Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1), mit Unfalldeckung; Quelle BAG:
| Altersgruppe und Franchise | tiefste | Median | höchste |
|---|---|---|---|
| Kind (Jahrgang 2008), Franchise CHF 0 | CHF 125.00 | CHF 145.90 | CHF 189.80 |
| junger Erwachsener (Jahrgang 2007), Franchise CHF 300 | CHF 391.85 | CHF 461.80 | CHF 593.00 |
| junger Erwachsener (Jahrgang 2007), Franchise CHF 2'500 | CHF 263.55 | CHF 335.60 | CHF 468.80 |
Im Median zahlt ein junger Erwachsener mit Franchise CHF 300 mehr als das Dreifache der Kinderprämie mit Franchise CHF 0. Zwischen dem tiefsten und dem höchsten Angebot mit Franchise CHF 300 liegen CHF 201.15 im Monat, also CHF 2'413.80 im Jahr, für dieselben gesetzlichen Leistungen. Die tiefsten Angebote gehören in dieser Tabelle zu Hausarzt- oder Telmed-Modellen. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.
Beispielrechnung: Franchise CHF 300 oder CHF 2'500?
Beispiel mit fiktiven Personen. Nina, Jahrgang 2007, wohnt in Bern und geht noch ans Gymnasium. Sie vergleicht die Median-Angebote aus der Tabelle oben, beide mit Unfalldeckung.
Ob deine Kosten über oder unter dieser Schwelle liegen, weisst du im Voraus nicht sicher. Die Rechnung zeigt nur, wo der Umschlagpunkt liegt; eine Empfehlung ist sie nicht. Denk dabei an Unfälle: Ohne Anstellung mit mindestens 8 Wochenstunden läuft ein Sportunfall über die Krankenkasse und fällt unter Franchise und Selbstbehalt (Art. 28 KVG). Die höhere Franchise kannst du jeweils auf den 1. Januar wählen; zurück zu einer tieferen geht es nur auf Ende Jahr mit Eingang bis 30. November (Art. 94 KVV). Mit den Prämien deiner Gemeinde rechnest du im Franchise-Rechner nach.
Unfalldeckung, Modell und Zusatzversicherung mit 18
Unfalldeckung behalten oder ruhen lassen
Die Grundversicherung zahlt bei Unfällen dieselben Leistungen wie bei Krankheit (Art. 28 KVG). Die Unfalldeckung darfst du nur ruhen lassen, wenn du nach dem Unfallversicherungsgesetz voll gegen Unfälle versichert bist (Art. 8 Abs. 1 KVG). Das trifft zu, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest; dann bist du auch gegen Freizeitunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV). Die Prämie sinkt um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV). Wer noch zur Schule geht oder studiert und nur wenige Stunden jobbt, braucht die Unfalldeckung der Kasse. Wie das in der Lehre aussieht, erklärt der Artikel Lehre und erster Job; den Antrag vorbereiten kannst du mit dem Werkzeug Unfall sistieren.
Modell: freie Arztwahl oder Hausarzt, HMO, Telmed
Kassen dürfen die Prämie senken, wenn du dich verpflichtest, zuerst eine bestimmte Stelle anzurufen oder aufzusuchen (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 Abs. 1 KVG). Diese alternativen Versicherungsmodelle heissen je nach Kasse Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell. Die Leistungen sind dieselben, aber du musst dich an die Regeln halten, sonst darf die Kasse Leistungen kürzen. Welche Regeln zu deinem Alltag passen, etwa wenn du für die Ausbildung wegziehst, klärt der Modell-Finder.
Zusatzversicherungen aus der Kindheit
Zusatzversicherungen sind private Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Oft sind deine Eltern dort Versicherungsnehmer, auch wenn du die versicherte Person bist. Ordentlich kündigen darf in der Zusatzversicherung nur der Versicherungsnehmer (Art. 35a Abs. 4 VVG). Ob der Vertrag mit 18 auf dich übergeht, ob sich die Prämie mit 19 ändert und welche Kündigungsfristen gelten, regeln die AVB deiner Kasse. Kündigst du eine Zusatzversicherung, kann eine neue Kasse dir später Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Sonderfälle mit 18 und 19
- Lehre: Lernende sind über den Lehrbetrieb obligatorisch nach UVG versichert (Art. 1a Abs. 1 Bst. a UVG). Ab 8 Wochenstunden gilt das auch für Freizeitunfälle, und die Unfalldeckung der Kasse kann ruhen.
- Studium: Wer für das Studium in eine andere Stadt zieht, behält den Wohnsitz oft bei den Eltern. Welche Prämienregion dann gilt und welche Entlastungen es gibt, erklärt der Artikel Studium und Krankenkasse.
- Spitalaufenthalt: Junge Erwachsene in Ausbildung zahlen wie Kinder keinen Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag (Art. 104 Abs. 2 KVV).
- Auslandsjahr: Bleibt dein Wohnsitz in der Schweiz, bleibst du hier versichert. Mehr dazu im Artikel Auslandsjahr und Sprachaufenthalt.
- Prämienverbilligung: Der Anspruch hängt vom Kanton ab. Manche Kantone beurteilen junge Erwachsene in Ausbildung zusammen mit dem Einkommen der Eltern (GDK-Übersicht 2026). Die Regeln deines Kantons findest du bei der Prämienverbilligung.
Häufige Fehler
- Die Prämienrechnung ignorieren. Ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag mahnt und betreibt die Kasse dich. Offene Prämien aus dieser Zeit sperren den Kassenwechsel (Art. 64a Abs. 6 KVG).
- Die Franchise vom Kind übernehmen. Mit 19 gibt es die Kinderfranchisen nicht mehr. Prüf im Herbst, welche Franchise ab 1. Januar auf deiner Police steht.
- Die Unfalldeckung zu früh streichen. Ruhen lassen darfst du sie nur mit voller UVG-Deckung. Endet die Anstellung, musst du das der Kasse innert eines Monats melden (Art. 11 Abs. 2 KVV).
- Die Kündigung zu spät abschicken. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse bis 30. November, nicht der Poststempel.
- Zusatzversicherungen ungeprüft kündigen. Wer später wieder eine will, muss Gesundheitsfragen beantworten.
Alle Artikel für diese Lebensphase findest du in der Themenwelt Junge Erwachsene. Wie wir Prämien darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich mit 18 eine eigene Krankenkasse abschliessen?
Nein. Deine Grundversicherung läuft bei der bisherigen Kasse einfach weiter, du musst nichts neu abschliessen. Neu ist, dass du ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag selbst Prämienschuldner bist. Wechseln kannst du wie alle anderen auf Ende Jahr.
Wer zahlt die Krankenkasse ab 18?
Gegenüber der Kasse schuldest du die Prämien ab dem Monat nach deinem 18. Geburtstag selbst (Art. 61a Abs. 1 KVG). Ob deine Eltern die Rechnung weiter übernehmen, ist eine Frage des Unterhalts: Während einer Erstausbildung müssen sie im Rahmen des Zumutbaren für deinen Unterhalt aufkommen (Art. 277 Abs. 2 ZGB).
Ab wann zahle ich die Prämie für junge Erwachsene?
Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst. Bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem du 18 wirst, gilt noch die Kinderprämie. Massgebend ist dein Jahrgang, nicht dein Geburtstag.
Kann ich mit 18 die Kasse wechseln, wenn meine Eltern Prämien schulden?
Ja. Wer volljährig geworden ist, darf die Kasse auf Ende Jahr wechseln, auch wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen aus der Zeit der Minderjährigkeit offen sind (Art. 64a Abs. 7bis KVG). Für diese Ausstände kannst du auch später nicht belangt werden.
Welche Franchise kann ich mit 19 wählen?
Die ordentliche Franchise von CHF 300 oder eine der wählbaren Franchisen von CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 (Art. 93 und 103 KVV). Die Kasse muss nicht alle Stufen anbieten. Welche Stufe sich rechnet, hängt von deinen Kosten ab; das zeigt der Franchise-Rechner.
Quellen
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- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a Abs. 4 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 4 VVGfedlex.admin.ch
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 277Art. 277 ZGBfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 1aArt. 1a Abs. 1 Bst. a UVGfedlex.admin.ch
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- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse, ohne Gewähr)gdk-cds.ch
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- BAG, Priminfo: Häufige Fragenpriminfo.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
- Krankenkasse für junge Erwachsene: so ändert sich deine Prämie mit 19 und mit 26Zwei Prämiensprünge, beide am 1. Januar: was sich mit 19 und mit 26 bei Prämie, Franchise, Selbstbehalt und Prämienverbilligung ändert und welche Fristen du einhältst.Junge Erwachsene und Studium
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