Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen

TARDOC-Rechnung prüfen: Tarif und ambulante Pauschalen mit Beispielen

Seit 2026 sehen Arztrechnungen anders aus. So erkennst du TARDOC und ambulante Pauschalen, rechnest Taxpunkte in Franken um und findest Fehler, bevor du sie über Franchise und Selbstbehalt mitbezahlst.

Kurz beantwortet

TARDOC ist seit dem 01.01.2026 der Tarif für ambulante Arztleistungen und ersetzt zusammen mit rund 300 ambulanten Pauschalen den TARMED. Auf der Rechnung steht TARDOC mit Tarifcode 007, eine Pauschale mit Code 005; beide gemischt für dieselbe Behandlung sind ausgeschlossen. Betrag = Taxpunkte × kantonaler Taxpunktwert. Fehler meldest du zuerst der Praxis, dann der Kasse.

Illustration: detailliertes Rechnungsblatt mit leeren Spalten unter einer Lupe, daneben ein BleistiftSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. TARDOC und die ambulanten Pauschalen gelten seit 01.01.2026; der Bundesrat hat sie am 30.04.2025 genehmigt, befristet bis 31.12.2028 (BAG).
  2. Auf der Rechnung trägt TARDOC den Tarifcode 007, eine ambulante Pauschale den Code 005; eine Behandlung wird nie über beide abgerechnet (BAG).
  3. Die Rechnung muss Behandlungsdaten, Leistungen im Detail des Tarifs und die nötigen Diagnosen enthalten und für dich verständlich sein (Art. 59 KVV).
  4. Geht die Rechnung direkt an die Kasse, musst du unaufgefordert eine Kopie erhalten, auf Verlangen kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3 und 3ter KVG).
  5. Leistungserbringer dürfen für Leistungen der Grundversicherung nicht mehr als den Tarif verlangen (Tarifschutz, Art. 44 Abs. 1 KVG).

Was sich seit 2026 auf der Arztrechnung geändert hat

Seit dem 01.01.2026 rechnen Arztpraxen und Spitäler ambulante Leistungen nicht mehr nach dem TARMED ab, der seit 2004 galt. An seine Stelle ist ein Gesamt-Tarifsystem aus zwei Teilen getreten: dem Einzelleistungstarif TARDOC und rund 300 ambulanten Pauschalen. Deine Leistungen aus der Grundversicherung bleiben gleich, ebenso Franchise und Selbstbehalt. Anders ist das Aussehen der Rechnung.

MerkmalTARDOCAmbulante Pauschale
Tarifcode auf der Rechnung007005
Art der Abrechnungjede Leistung einzeln, in Taxpunktenein fester Betrag für die ganze Behandlung
Typischer OrtArztpraxis, GrundversorgungSpitalambulatorium, standardisierte Eingriffe
Medikamente und Materialseparat nach eigenen Preislistenim Pauschalbetrag enthalten
Umfangrund 1'400 Positionen (TARMED: über 4'600)rund 300 Pauschalen

Quelle: BAG, Stand 25.09.2026. Eine Behandlung wird immer entweder über TARDOC oder über eine Pauschale abgerechnet; Kombinationen sind ausgeschlossen. Welche Struktur gilt, richtet sich laut BAG nach der Diagnose und der massgeblichen Hauptleistung und wird von der Abrechnungssoftware automatisch bestimmt.

Der Bundesrat hat das System am 30.04.2025 genehmigt, befristet bis 31.12.2028, und am 05.11.2025 Anpassungen und Ergänzungen gutgeheissen. Stand 25.09.2026: Die Tarifpartner haben am 02.06.2026 die erste Revision (Version 2027) beim Bundesrat eingereicht; sie soll per 01.01.2027 gelten. Über die Genehmigung informieren BAG und OAAT.

Schritt für Schritt: Rechnung prüfen

  1. Rechnungskopie holen. Geht die Rechnung direkt an die Kasse (Tiers payant), muss dir die Praxis oder die Kasse unaufgefordert eine Rechnungskopie schicken (Art. 42 Abs. 3 KVG). Auf Verlangen bekommst du sie kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3ter KVG). Viele Kassen stellen sie im Kundenportal bereit.
  2. Datum prüfen. Jede Rechnung enthält ein Kalendarium der Behandlungen (Art. 59 Abs. 1 Bst. a KVV). Stimmen die Tage mit deinen Terminen überein?
  3. Tarifcode prüfen. 007 für TARDOC, 005 für eine Pauschale. Steht für denselben Eingriff am selben Tag eine Pauschale und Einzelleistungen nach TARDOC, frag nach.
  4. Positionen und Zeit prüfen. Bei TARDOC stehen Konsultationen oft in Zeiteinheiten. Vergleiche die verrechnete Dauer mit deinem Eindruck vom Termin; ein Gespräch am Telefon ist ebenfalls eine Leistung.
  5. Betrag nachrechnen. Taxpunkte × Taxpunktwert = Betrag der Position. Der Taxpunktwert steht auf der Rechnung.
  6. Unklares erfragen. Die Rechnung muss für dich nachvollziehbar sein, insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung (Art. 59 Abs. 4 KVV). Frag zuerst in der Praxis nach.
  7. Fehler der Kasse melden. Bleibt eine Position falsch, meldest du sie der Kasse. Sie kann die Vergütung verweigern, und im Tiers payant fordert sie zu Unrecht bezahlte Beträge zurück (Art. 56 Abs. 2 KVG).
  8. Leistungsabrechnung abgleichen. Kommt die Abrechnung der Kasse mit Franchise und Selbstbehalt, vergleiche sie mit der korrigierten Rechnung.

Die Regeln hinter der Rechnung

Taxpunkte und Taxpunktwert

TARDOC ist ein Einzelleistungstarif: Er legt für jede Leistung Taxpunkte fest, der Taxpunktwert macht daraus Franken (Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVG). Die Taxpunkte sind in der ganzen Schweiz gleich, weil Einzelleistungstarife und ambulante Pauschalen je auf einer einzigen gesamtschweizerischen Tarifstruktur beruhen müssen (Art. 43 Abs. 5 KVG). Der Taxpunktwert dagegen wird meist kantonal zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart und von der Kantonsregierung genehmigt (Art. 46 Abs. 4 KVG). Dieselbe Leistung kann deshalb in Basel anders kosten als in Zürich. Laut BAG gilt für TARDOC und die Pauschalen derselbe Taxpunktwert.

Pauschalen haben Vorrang

Gibt es für eine Behandlung eine genehmigte ambulante Pauschale, müssen alle Leistungserbringer sie anwenden (Art. 43 Abs. 5ter KVG). Laut BAG sind Pauschalen vorerst vor allem für Behandlungen gedacht, die in erster Linie Spitäler erbringen, etwa Arthroskopien oder Operationen am grauen Star. Die Pauschale umfasst alle Leistungen der Behandlung, auch Arzneimittel, Implantate und Laboranalysen; ab 01.01.2027 laut BAG auch dazugehörige Pathologieleistungen.

Was auf jeder Rechnung stehen muss

Nach Art. 59 Abs. 1 KVV enthält die Rechnung mindestens das Kalendarium der Behandlungen, die Leistungen im Detaillierungsgrad des Tarifs, die für den Tarif nötigen Diagnosen und Prozeduren, die Nummer der Versichertenkarte und die AHV-Nummer. Leistungen der Grundversicherung und andere Leistungen, etwa ein Zeugnis für den Arbeitgeber oder eine Leistung der Zusatzversicherung, stehen auf getrennten Rechnungen (Art. 59 Abs. 2 KVV).

Tarifschutz und Wirtschaftlichkeit

Für Leistungen der Grundversicherung darf dir niemand mehr als den Tarif verrechnen (Art. 44 Abs. 1 KVG). Ärztinnen und Ärzte müssen sich auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck nötig ist (Art. 56 Abs. 1 KVG). Laut BAG zwingt das neue System niemanden, eine Behandlung auf mehrere Tage zu verteilen, die an einem Tag möglich ist. Unregelmässigkeiten sollst du deiner Kasse melden.

Beispiel: eine TARDOC-Rechnung und eine Pauschale nachrechnen

Beispiel mit fiktiven Personen. Elena, 58, wohnt in Basel und hat Franchise CHF 1'000. Im Kanton Basel-Stadt gilt 2026 der bisherige TARMED-Taxpunktwert von CHF 0.91 als provisorischer Tarif für Arztpraxen und Spitalambulatorien (Regierungsrat, 10.02.2026). Die Taxpunkte der Positionen und die Höhe der Pauschale sind angenommen; die echten Werte stehen in der Tarifstruktur der OAAT.

Hausarztbesuch nach TARDOC (Code 007), Taxpunkte angenommen
PositionTaxpunkteTaxpunktwert BSBetrag
Konsultation, Zeiteinheiten80CHF 0.91CHF 72.80
Untersuchung40CHF 0.91CHF 36.40
Total120CHF 109.20

Einige Wochen später hat Elena einen ambulanten Eingriff im Spital. Er wird über eine ambulante Pauschale (Code 005) abgerechnet, angenommen CHF 2'500. Auf der Rechnung stehen die verwendeten Medikamente, aber kein Einzelpreis.

Ob sich bei solchen Kosten eine andere Franchise rechnet, zeigt der Franchise-Rechner. Die Prämien 2026 der Kassen in deiner Gemeinde vergleichst du im Prämienrechner.

Sonderfälle

Rechnung an dich statt an die Kasse (Tiers garant)

Ist nichts anderes vereinbart, schuldest du die Vergütung selbst (Art. 42 Abs. 1 KVG): Die Praxis schickt dir die Rechnung, du bezahlst sie und reichst sie mit dem Rückforderungsbeleg bei der Kasse ein. Hier prüfst du vor dem Bezahlen. Findest du einen Fehler, verlangst du von der Praxis eine korrigierte Rechnung; im Tiers garant bist du selbst berechtigt, zu viel Bezahltes zurückzufordern (Art. 56 Abs. 2 Bst. a KVG).

Unfall, IV und Militärversicherung

Laut BAG haben die Medizinaltarif-Kommission UVG, die FMH und H+ vereinbart, dass TARDOC und die Pauschalen auch in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung gelten. Die Rechnung sieht also gleich aus; bezahlt wird sie aber von der zuständigen Versicherung, ohne Franchise der Krankenkasse.

Stationärer Aufenthalt

Übernachtest du im Spital, gilt nicht TARDOC, sondern die stationäre Fallpauschale nach SwissDRG. An der Abrechnung stationärer Leistungen hat sich 2026 nichts geändert (BAG).

Die Kasse zahlt nicht

Lehnt die Kasse eine Rechnung ganz oder teilweise ab, ist das keine Tariffrage, sondern eine Leistungsfrage. Wie du dann vorgehst, erklärt der Artikel Leistung abgelehnt. Hältst du eine Rechnung schlicht für zu hoch, hilft der Artikel Rechnung zu hoch. Kommst du mit der Kasse nicht weiter, vermittelt die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos.

Häufige Fehler

  • Die Rechnungskopie bezahlen. Eine Kopie im Tiers payant ist keine Zahlungsaufforderung. Du zahlst erst, wenn die Kasse Franchise und Selbstbehalt zurückfordert.
  • Taxpunkte für Franken halten. Erst die Multiplikation mit dem Taxpunktwert ergibt den Betrag. 120 Taxpunkte sind in Basel-Stadt 2026 CHF 109.20.
  • Fehlende Einzelpreise für einen Fehler halten. Bei einer Pauschale (Code 005) stehen Medikamente ohne Einzelpreis auf der Rechnung. Das ist so vorgesehen.
  • Code 005 und 007 für denselben Eingriff hinnehmen. Eine Behandlung wird entweder pauschal oder einzeln abgerechnet, nie beides. Frag nach.
  • Kleine Fehler ignorieren. Solange deine Franchise nicht erreicht ist, zahlst du jeden Franken zu viel selbst. Danach zahlst du 10 %, und der Rest belastet die Prämien aller.

Weitere Grundlagen zur Grundversicherung, von der Franchise bis zur Prämie, findest du in der Themenwelt Grundversicherung verstehen. Kontaktwege, über die du deine Kasse bei Rechnungsfragen erreichst, stehen in den Kassen-Steckbriefen. Ergebnisse unserer Werkzeuge kannst du in deinem Konto speichern.

Häufige Fragen

Was ist TARDOC?

TARDOC ist der Einzelleistungstarif, nach dem Arztpraxen und Spitalambulatorien ambulante ärztliche Leistungen seit dem 01.01.2026 abrechnen. Jede Leistung hat eine Anzahl Taxpunkte; mal den kantonalen Taxpunktwert ergibt das den Preis in Franken. TARDOC ersetzt zusammen mit den ambulanten Pauschalen den TARMED.

Wie erkenne ich TARDOC auf meiner Arztrechnung?

Am Tarifcode 007 bei den Positionen. Steht der Code 005, wurde die Behandlung über eine ambulante Pauschale abgerechnet. Für dieselbe Behandlung dürfen nicht beide Codes erscheinen.

Ist der Arztbesuch mit TARDOC teurer geworden?

Laut BAG sind manche Leistungen günstiger, andere teurer als unter TARMED. Das Gesetz verlangt, dass der Tarifwechsel insgesamt kostenneutral verläuft. Franchise und 10 % Selbstbehalt bleiben unverändert.

Was mache ich, wenn auf der Rechnung eine Leistung steht, die ich nicht erhalten habe?

Frag zuerst bei der Praxis nach und verlange eine Korrektur. Bleibt der Fehler, melde ihn deiner Krankenkasse; sie kann die Vergütung verweigern oder zurückfordern (Art. 56 KVG). Bei Streit mit der Kasse hilft die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos.

Warum stehen bei einer Pauschale keine Medikamentenpreise?

Weil die ambulante Pauschale alle Leistungen der Behandlung umfasst, auch Arzneimittel und Implantate. Die Rechnung nennt die verwendeten Arzneimittel, aber nur den Gesamtpreis der Pauschale (BAG).

Quellen

  1. BAG: TARDOC und Ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystem (Stand abgerufen 25.09.2026)bag.admin.ch
  2. BAG: «TARDOC und ambulante Pauschalen: Der Bundesrat genehmigt das neue Gesamt-Tarifsystem» (30.04.2025)bag.admin.ch
  3. BAG: Bundesrat genehmigt mehrere Anpassungen und Ergänzungen zu TARDOC und ambulanten Pauschalen (05.11.2025)bag.admin.ch
  4. OAAT AG: Aktuelles, Revision 2027 beim Bundesrat eingereicht (02.06.2026)oaat-otma.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 1–3ter KVGfedlex.admin.ch
  6. KVG, Art. 43 (Tarife)Art. 43 Abs. 2, 5 und 5ter KVGfedlex.admin.ch
  7. KVG, Art. 44 (Tarifschutz)Art. 44 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  8. KVG, Art. 46 (Tarifvertrag)Art. 46 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  9. KVG, Art. 56 (Wirtschaftlichkeit, Rückforderung)Art. 56 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
  10. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59 (Rechnungsstellung)Art. 59 Abs. 1, 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
  11. KVV, Art. 103 (Franchise und Selbstbehalt)Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  12. Kanton Basel-Stadt, Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung vom 10.02.2026 (provisorischer Taxpunktwert)bs.ch
  13. Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch

Weiterlesen

Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.