Das Wichtigste in Kürze
- Im Tiers payant schuldet die Krankenkasse die Vergütung direkt dem Leistungserbringer (Art. 42 Abs. 2 KVG).
- Ohne besondere Vereinbarung gilt das Gegenteil, der Tiers garant: Du zahlst zuerst und forderst das Geld von der Kasse zurück.
- Bei stationärer Behandlung schuldet die Kasse ihren Anteil immer direkt; der Kanton trägt mindestens 55 % der Spitalvergütung.
- Der Leistungserbringer muss dir im Tiers payant unaufgefordert eine Kopie der Rechnung schicken.
- Seit 01.07.2026 gehen Rechnungen elektronisch an den Schuldner; auf Verlangen erhältst du sie kostenlos auf Papier.
Was ist Tiers payant?
Tiers payant ist eines von zwei Abrechnungssystemen in der Grundversicherung. Der Begriff kommt aus dem Französischen und bedeutet «zahlender Dritter». Gemeint ist die Krankenkasse: Sie steht als Dritte zwischen dir und dem Leistungserbringer und bezahlt dessen Rechnung direkt. Du musst die Rechnung also nicht vorstrecken.
Das Gegenstück ist der Tiers garant, der «garantierende Dritte». Dort schuldest du dem Arzt oder der Therapeutin die Vergütung selbst, bezahlst die Rechnung und forderst den Betrag danach von deiner Kasse zurück. Das Gesetz macht den Tiers garant zur Grundregel. Der Tiers payant gilt nur, wenn Kasse und Leistungserbringer ihn vereinbart haben, oder bei stationären Behandlungen, wo das Gesetz ihn für den Anteil der Kasse vorschreibt.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Kostenbeteiligung. Tiers payant regelt nur, wer die Rechnung zuerst bezahlt. Wer die Kosten am Ende trägt, bleibt gleich: Die Franchise und der Selbstbehalt gehen auch im Tiers payant zu deinen Lasten. Die Kasse holt sie sich nachträglich bei dir zurück.
Der Begriff betrifft die Grundversicherung nach KVG. Zusatzversicherungen nach VVG haben eigene Abrechnungsregeln, die im Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen.
So funktioniert es
Der Ablauf im Tiers payant hat vier Schritte:
- Behandlung oder Bezug. Du gehst in die Apotheke, zum Arzt oder ins Spital und zeigst deine Versichertenkarte.
- Rechnung an die Kasse. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung direkt deiner Krankenkasse. Seit dem 01.07.2026 muss er sie dem Schuldner elektronisch übermitteln.
- Kopie an dich. Im Tiers payant muss dir der Leistungserbringer unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zustellen. Kasse und Leistungserbringer können vereinbaren, dass die Kasse diese Rechnungskopie verschickt. Sie darf auch elektronisch kommen.
- Abrechnung der Kostenbeteiligung. Die Kasse bezahlt die Rechnung und schickt dir danach eine Abrechnung über deinen Anteil: die Franchise, solange sie nicht ausgeschöpft ist, und danach 10 % Selbstbehalt bis zum Höchstbetrag von CHF 700 für Erwachsene.
Im Spital ist die Aufteilung besonders. Bei einer stationären Behandlung bezahlen Kanton und Kasse die Vergütung gemeinsam. Der Wohnkanton übernimmt mindestens 55 %, die Kasse den Rest. Den Anteil der Kasse schuldet von Gesetzes wegen die Kasse direkt, du musst dafür also nie in Vorleistung gehen. Die Rechnung des Spitals weist die Anteile von Kanton und Kasse getrennt aus.
Bei Medikamenten aus der Apotheke und bei Arztpraxen entscheidet der Tarifvertrag zwischen Kasse beziehungsweise Kassenverband und Leistungserbringern, ob direkt abgerechnet wird. Das kann je nach Kanton, Kasse und Praxis unterschiedlich sein. Ob eine bestimmte Apotheke oder Praxis direkt mit deiner Kasse abrechnet, erfährst du dort oder bei der Kasse.
Rechtliche Grundlage
Art. 42 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) regelt beide Systeme. Nach Art. 42 Abs. 1 KVG schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung, wenn Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart haben; die Versicherten haben dann einen Anspruch auf Rückerstattung (System des Tiers garant). Nach Art. 42 Abs. 2 KVG können Versicherer und Leistungserbringer vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung schuldet (System des Tiers payant). Bei stationärer Behandlung schuldet der Versicherer den auf ihn entfallenden Anteil in jedem Fall selbst.
Art. 42 Abs. 3 KVG verlangt eine detaillierte und verständliche Rechnung. Im Tiers payant muss der Leistungserbringer der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung übermitteln, die an den Versicherer geht. Seit dem 01.07.2026 schreibt Art. 42 Abs. 3ter KVG vor, dass Rechnungen elektronisch an den Schuldner gehen; auf Verlangen erhältst du sie kostenlos in Papierform.
Welche Angaben auf die Rechnung gehören, steht in Art. 59 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV): unter anderem das Kalendarium der Behandlungen, die erbrachten Leistungen im Detaillierungsgrad des Tarifs und die Diagnosen, soweit der Tarif sie braucht. Nach Art. 59 Abs. 4 KVV muss die Rechnung für dich nachvollziehbar sein. Die Aufteilung der Spitalkosten zwischen Kanton und Kasse regelt Art. 49a KVG, die Kostenbeteiligung Art. 64 KVG mit den Beträgen in Art. 103 KVV.
Beispiel: Medikamente mit hoher Franchise
Lea ist 29 Jahre alt, hat eine Franchise von CHF 2'500 und hatte in diesem Jahr noch keine anderen Kosten. Sie holt in einer Apotheke, die mit ihrer Kasse im Tiers payant abrechnet, ein ärztlich verordnetes Medikament für CHF 180. Die Beträge sind ein Rechenbeispiel mit den gesetzlichen Regeln zur Kostenbeteiligung, keine Preisangabe.
| Schritt | Tiers payant | Tiers garant |
|---|---|---|
| An der Kasse der Apotheke | Lea zahlt nichts | Lea zahlt CHF 180 |
| Rechnung | geht an die Kasse, Lea erhält eine Kopie | Lea erhält das Original |
| Zahlung an die Apotheke | Kasse zahlt CHF 180 | bereits durch Lea bezahlt |
| Abrechnung der Kasse | belastet Lea CHF 180 als Franchise | erstattet Lea CHF 0, rechnet CHF 180 an die Franchise an |
| Belastung für Lea am Ende | CHF 180 | CHF 180 |
Was bedeutet das für dich?
Tiers payant schont deine Liquidität, weil du grosse Rechnungen nicht vorstrecken musst. Die Kostenbeteiligung kommt aber trotzdem, oft einige Wochen später als Sammelabrechnung. Drei Punkte helfen dir, den Überblick zu behalten:
- Rechnungskopien prüfen. Vergleiche Datum, Leistungen und Betrag mit dem, was du tatsächlich erhalten hast. Unstimmigkeiten meldest du zuerst dem Leistungserbringer, danach der Kasse.
- Geld für die Kostenbeteiligung reservieren. Mit hoher Franchise kann eine Abrechnung mehrere Hundert Franken betragen, auch wenn du in der Apotheke nichts bezahlt hast.
- Belege sammeln. Rechnungskopien und Abrechnungen der Kasse brauchst du auch für die Steuererklärung. Im Kundenkonto kannst du deine Rechnungen und Ergebnisse ablegen.
Welche Kasse wie abrechnet, siehst du in den Steckbriefen unter Krankenkassen. Die Prämien aller Kassen für deinen Wohnort zeigt der Prämienrechner. Die Abrechnungsart ist dabei zweitrangig: Die Prämie und deine Kostenbeteiligung bestimmen, was dich die Grundversicherung kostet.
Häufige Fehler
- Tiers payant für «gratis» halten. Die Kasse zahlt zuerst, holt sich Franchise und Selbstbehalt aber zurück. Bei hoher Franchise zahlst du am Ende oft den vollen Betrag.
- Rechnungskopien ungelesen ablegen. Die Kopie ist deine einzige Kontrolle, was die Kasse bezahlt. Fehler fallen sonst nicht auf.
- Tiers payant und Tiers garant verwechseln. Erhältst du eine Rechnung mit Einzahlungsschein, gilt meist der Tiers garant. Dann musst du selbst zahlen und die Rechnung einreichen.
- Die Zusatzversicherung vergessen. Leistungen, die nur eine Zusatzversicherung deckt, stehen auf einer separaten Rechnung (Art. 59 Abs. 2 KVV). Für sie gelten die Regeln deines Zusatzvertrags.
Wie wir Beispiele und Rechner aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Tiers payant und Tiers garant?
Im Tiers payant zahlt die Kasse die Rechnung direkt und stellt dir danach die Kostenbeteiligung in Rechnung. Im Tiers garant zahlst du die Rechnung selbst und reichst sie zur Rückerstattung ein. Der Tiers garant ist die gesetzliche Grundregel, der Tiers payant braucht eine Vereinbarung zwischen Kasse und Leistungserbringer.
Muss ich bei Tiers payant gar nichts bezahlen?
Doch. Die Kasse bezahlt zwar zuerst die ganze Rechnung, verlangt aber danach deine Franchise und den Selbstbehalt von 10 % zurück. Solange deine Franchise nicht ausgeschöpft ist, bezahlst du die Kosten also am Ende trotzdem selbst.
Wo gilt Tiers payant in der Schweiz?
Das hängt von den Verträgen zwischen Kassen und Leistungserbringern ab. Bei stationären Spitalbehandlungen schuldet die Kasse ihren Anteil von Gesetzes wegen direkt. Bei Apotheken und Arztpraxen entscheidet der Tarifvertrag; frag im Zweifel vor Ort oder bei deiner Kasse nach.
Warum erhalte ich eine Rechnungskopie, wenn die Kasse schon bezahlt?
Das Gesetz verlangt die Kopie, damit du prüfen kannst, was abgerechnet wurde. Du siehst so, ob Datum, Leistungen und Beträge stimmen, bevor dir die Kasse die Kostenbeteiligung belastet.
Verwandte Begriffe
- Tiers garantTiers garant ist das Abrechnungssystem, bei dem du die Arztrechnung selbst bezahlst und sie danach bei der Krankenkasse zur Rückerstattung einreichst. Es gilt nach Art. 42 Abs. 1 KVG immer dann, wenn Kasse und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart haben. Die Kasse erstattet dir den Betrag abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt.
- RechnungskopieDie Rechnungskopie ist die Kopie einer Arzt-, Spital- oder Apothekenrechnung, die direkt an die Krankenkasse geht. Im System Tiers payant muss dir der Leistungserbringer diese Kopie unaufgefordert zustellen, elektronisch oder auf Wunsch kostenlos auf Papier. So kannst du prüfen, was verrechnet wurde, bevor die Kasse von dir Franchise und 10 % Selbstbehalt zurückfordert.
- MedikamenteDie Grundversicherung zahlt Medikamente, wenn eine Ärztin sie verordnet und sie auf der Spezialitätenliste des BAG stehen, höchstens zum dort festgelegten Preis. Du trägst Franchise und 10 % Selbstbehalt, bei teuren Originalpräparaten mit günstigeren Alternativen 40 %. Nicht gelistete Medikamente zahlst du selbst oder über eine Zusatzversicherung.
- Stationäre BehandlungEine stationäre Behandlung ist ein Spitalaufenthalt von mindestens 24 Stunden oder ein kürzerer Aufenthalt mit einer Nacht im Spitalbett. Die Grundversicherung bezahlt ihn in einem Listenspital zusammen mit deinem Wohnkanton, der mindestens 55 % trägt. Du zahlst Franchise, Selbstbehalt und CHF 15 Spitalbeitrag pro Tag.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 49aArt. 49a KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Krankenversicherungbag.admin.ch
