Das Wichtigste in Kürze
- Im Tiers garant schuldest du dem Arzt die Vergütung; die Kasse erstattet dir danach ihren Anteil (Art. 42 Abs. 1 KVG).
- Tiers garant ist der gesetzliche Normalfall; Tiers payant gilt nur, wenn Kasse und Leistungserbringer es vereinbaren, bei stationärer Behandlung immer für den Kassenanteil.
- Du kannst deinen Rückerstattungsanspruch an den Leistungserbringer abtreten, wenn du die Rechnung nicht vorstrecken kannst.
- Ein Gesetz setzt keine Frist für die Rückerstattung; laut BAG erstatten die Kassen in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang.
- Bei zu hohen Rechnungen ist im Tiers garant die versicherte Person rückforderungsberechtigt (Art. 56 Abs. 2 Bst. a KVG).
Was ist der Tiers garant?
Tiers garant ist französisch und heisst wörtlich «garantierender Dritter». Gemeint ist ein Abrechnungssystem in der Schweizer Grundversicherung: Die Ärztin, die Physiotherapeutin oder das Labor schickt die Rechnung an dich. Du schuldest ihr den Betrag. Danach reichst du die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein, und die Kasse erstattet dir ihren Anteil. Die Kasse ist also der «Dritte», der dir garantiert, dass du dein Geld zurückbekommst.
Das Gegenstück ist der Tiers payant, der «zahlende Dritte»: Dort geht die Rechnung direkt an die Kasse, sie bezahlt den Leistungserbringer und stellt dir danach nur deine Kostenbeteiligung in Rechnung. Welches System gilt, entscheidest nicht du, sondern der Vertrag zwischen Kasse und Leistungserbringer. Ohne besondere Vereinbarung gilt von Gesetzes wegen der Tiers garant.
In der Praxis hängt es vom Bereich ab. Nach Angaben des BAG ist der Tiers garant bei ambulanten Behandlungen vorherrschend, und ein grosser Teil der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte rechnet so ab. Der Tiers payant hat sich in Spitälern, Pflegeheimen, bei der ambulanten Krankenpflege und bei der Medikamentenabgabe in Apotheken durchgesetzt. Bei stationären Behandlungen gilt für den Anteil der Kasse immer der Tiers payant.
Der Begriff betrifft nur die Grundversicherung. In Zusatzversicherungen nach VVG regelt der Vertrag, wie abgerechnet wird. In der Unfallversicherung nach UVG geht die Rechnung direkt an den Versicherer, der sie ganz bezahlt, weil es dort keine Franchise und keinen Selbstbehalt gibt.
So funktioniert es
Der Ablauf im Tiers garant hat vier Schritte:
- Rechnung erhalten. Nach der Behandlung erhältst du eine Arztrechnung, oft mit einem Rückforderungsbeleg. Das ist die Kopie für die Kasse. Die Rechnung muss detailliert und verständlich sein und unter anderem die Daten der Behandlungen, die erbrachten Leistungen nach Tarif und die Nummer deiner Versichertenkarte enthalten.
- Rechnung einreichen. Du schickst den Rückforderungsbeleg an deine Kasse, per Post, per App oder über das Kundenportal. Reiche auch Rechnungen ein, die unter deiner Franchise liegen: Nur so werden sie an die Franchise angerechnet.
- Prüfung durch die Kasse. Die Kasse prüft, ob die Leistung eine Pflichtleistung ist, ob der Tarif stimmt und ob die Behandlung wirtschaftlich war. Bei medizinischen Fragen zieht sie den vertrauensärztlichen Dienst bei.
- Rückerstattung. Die Kasse zieht Franchise und Selbstbehalt ab und überweist dir den Rest. Die Rückerstattung kommt mit einer Leistungsabrechnung, die zeigt, wie viel an die Franchise und an den Selbstbehalt angerechnet wurde.
Die Rechnung an den Arzt musst du nach dessen Zahlungsfrist bezahlen, unabhängig davon, ob die Kasse schon erstattet hat. Das Gesetz kennt keine Frist für die Rückerstattung, weil die Kasse Zeit für die Prüfung braucht. Laut BAG erstatten die Kassen in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang. Fehlen Angaben auf der Rechnung oder braucht es den Vertrauensarzt, dauert es länger.
Kannst du den Betrag nicht vorstrecken, gibt es zwei Wege. Du kannst die Praxis um eine längere Zahlungsfrist bitten, etwa 30 Tage, und die Rechnung sofort einreichen. Oder du trittst deinen Anspruch auf Rückerstattung an den Leistungserbringer ab. Dann zahlt die Kasse ihren Anteil direkt an ihn. Man spricht dabei manchmal von «Tiers soldant», obwohl Franchise und Selbstbehalt weiterhin bei dir bleiben.
Rechtliche Grundlage
Art. 42 Abs. 1 KVG legt den Grundsatz fest: Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung. Die Versicherten haben in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung. Das Gesetz nennt dies ausdrücklich «System des Tiers garant». Abweichend vom allgemeinen Sozialversicherungsrecht darf dieser Anspruch an den Leistungserbringer abgetreten werden.
Art. 42 Abs. 2 KVG erlaubt Kassen und Leistungserbringern, den Tiers payant zu vereinbaren. Bei stationärer Behandlung schuldet die Kasse ihren Anteil in jedem Fall selbst.
Art. 42 Abs. 3 KVG verlangt eine detaillierte und verständliche Rechnung an den Schuldner, im Tiers garant also an dich. Nach Abs. 3ter, in Kraft seit 01.07.2026, übermitteln Leistungserbringer die Rechnungen elektronisch; auf dein Verlangen erhältst du sie kostenlos auf Papier. Für den einheitlichen elektronischen Standard haben die Tarifpartner nach den Übergangsbestimmungen zwei Jahre Zeit, danach legt ihn der Bundesrat fest. Art. 59 KVV zählt auf, was auf der Rechnung stehen muss, und verlangt getrennte Rechnungen für Pflichtleistungen und andere Leistungen.
Art. 56 Abs. 2 Bst. a KVG regelt, wer eine zu Unrecht bezahlte Vergütung zurückfordern darf: Im Tiers garant ist das die versicherte Person oder, nach Art. 89 Abs. 3 KVG, der Versicherer. Nach Art. 56 Abs. 3 und 4 KVG muss der Leistungserbringer dem Schuldner Vergünstigungen weitergeben; im Tiers garant bist das du.
Die Höhe deiner Kostenbeteiligung ergibt sich aus Art. 64 KVG: Franchise und 10 % Selbstbehalt, bei Erwachsenen bis höchstens CHF 700 pro Jahr.
Beispiel: dieselbe Rechnung in zwei Systemen
Luca, 41, hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Im Oktober 2026 erhält er von seiner Hausärztin eine Rechnung über CHF 240.00. Seine Franchise ist für 2026 bereits ausgeschöpft, den Höchstbetrag des Selbstbehalts hat er noch nicht erreicht. Die Werte für Franchise und Selbstbehalt stammen aus Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
| Schritt | Tiers garant | Tiers payant |
|---|---|---|
| Rechnung geht an | Luca | Kasse (Kopie an Luca) |
| Luca zahlt an die Praxis | CHF 240.00 | CHF 0.00 |
| Kasse zahlt an die Praxis | CHF 0.00 | CHF 240.00 |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 24.00 | CHF 24.00 |
| Kasse erstattet Luca | CHF 216.00 | – |
| Kasse stellt Luca in Rechnung | – | CHF 24.00 |
| Lucas Kosten am Ende | CHF 24.00 | CHF 24.00 |
Hätte Luca die Franchise CHF 2'500, sähe das bei einem gesunden Jahr anders aus: Mit CHF 240.00 als einziger Rechnung erhält er keine Rückerstattung, aber die CHF 240.00 zählen an seine Franchise. Wie sich Franchise und Prämie zusammen auswirken, zeigt der Prämienrechner.
Was bedeutet das für dich?
- Rechnungen sofort einreichen. Je schneller die Kasse die Rechnung hat, desto eher ist das Geld zurück, bevor die Zahlungsfrist der Praxis abläuft.
- Rechnung prüfen. Stimmen Datum, Dauer und Leistungen? Im Tiers garant bist du der Schuldner und hast das Recht, zu viel verrechnete Beträge zurückzufordern. Frag bei Unklarheiten zuerst in der Praxis nach.
- Belege sammeln. Die Leistungsabrechnungen der Kasse zeigen, wie weit Franchise und Selbstbehalt schon ausgeschöpft sind. Im Konto kannst du deine Berechnungen und Fristen an einem Ort speichern.
- Bei Engpässen reden. Wenn du eine Rechnung nicht vorstrecken kannst, frag nach einer längeren Zahlungsfrist oder nach der Abtretung an den Leistungserbringer.
- Bei Verzögerung nachfragen. Bleibt die Rückerstattung ohne Erklärung aus, frag bei der Kasse nach. Hilft das nicht, ist die Ombudsstelle Krankenversicherung die neutrale Anlaufstelle.
Wie schnell und über welche Kanäle einzelne Kassen Rechnungen entgegennehmen, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen. Wenn du mit dem Service deiner Kasse unzufrieden bist, findest du die Schritte für einen Wechsel unter Kasse wechseln.
Häufige Fehler
- Rechnungen unter der Franchise wegwerfen. Sie zählen an die Franchise. Ohne sie erreichst du die Franchise später oder nie.
- Auf die Kasse warten, statt die Praxis zu bezahlen. Im Tiers garant schuldest du der Praxis den Betrag. Mahnungen und Gebühren entstehen bei dir, nicht bei der Kasse.
- Tiers garant mit fehlender Deckung verwechseln. Dass du die Rechnung selbst erhältst, heisst nicht, dass die Kasse nicht zahlt. Es ist nur ein anderer Geldfluss.
- Die Rechnung nicht lesen. Im Tiers garant hast du als Schuldner das Rückforderungsrecht. Fehler entdeckst du nur, wenn du die Positionen prüfst.
- Zusatz- und Grundversicherung vermischen. Leistungserbringer müssen Pflichtleistungen und andere Leistungen getrennt verrechnen. Reiche beide Rechnungen ein, damit die Kasse jede richtig zuordnet.
Wie wir Rechenbeispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Tiers garant und Tiers payant?
Im Tiers garant geht die Rechnung an dich, du bezahlst und holst dir das Geld von der Kasse zurück. Im Tiers payant geht die Rechnung direkt an die Kasse, die bezahlt und dir danach deine Kostenbeteiligung verrechnet. Welches System gilt, hängt vom Vertrag zwischen Kasse und Leistungserbringer ab.
Muss ich die Arztrechnung bezahlen, bevor die Kasse zahlt?
Im Tiers garant schuldest du die Rechnung dem Arzt, unabhängig von der Rückerstattung. Ob du sie vorher oder nachher bezahlst, hängt von der Zahlungsfrist auf der Rechnung und von der Dauer der Prüfung bei der Kasse ab. Reiche die Rechnung deshalb sofort ein.
Wie lange hat die Kasse Zeit für die Rückerstattung?
Das Gesetz setzt keine Frist, weil die Kasse Rechnung und Wirtschaftlichkeit prüfen muss. Laut BAG erstatten die Kassen in der Regel innert 30 Tagen. Dauert es ohne Grund deutlich länger, kannst du dich an die Ombudsstelle Krankenversicherung wenden.
Was mache ich, wenn ich die Rechnung nicht vorstrecken kann?
Du kannst den Leistungserbringer um eine längere Zahlungsfrist bitten und die Rechnung sofort einreichen, oder deinen Anspruch auf Rückerstattung an ihn abtreten. Dann zahlt die Kasse ihren Anteil direkt an ihn, Franchise und Selbstbehalt bleiben bei dir.
Verwandte Begriffe
- Tiers payantTiers payant heisst: Die Krankenkasse bezahlt die Rechnung direkt an Arzt, Apotheke oder Spital. Du erhältst eine Kopie der Rechnung und zahlst danach nur deine Kostenbeteiligung, also Franchise und 10 % Selbstbehalt. Das System gilt, wenn Kasse und Leistungserbringer es vereinbart haben, bei stationären Behandlungen immer für den Anteil der Kasse.
- RückforderungsbelegDer Rückforderungsbeleg ist das Exemplar einer Arzt- oder Therapierechnung, das du deiner Krankenkasse schickst, damit sie dir ihren Anteil zurückerstattet. Er gehört zum System Tiers garant: Du bezahlst die Rechnung selbst und forderst das Geld zurück. Die Kasse zieht Franchise und 10 % Selbstbehalt ab, bevor sie dir den Rest überweist.
- Arztrechnung einreichenEine Arztrechnung reichst du bei der Krankenkasse ein, wenn du sie selbst bezahlt hast oder bezahlen musst. Im System Tiers garant schuldest du dem Arzt die Rechnung und forderst den Betrag von der Kasse zurück. Einreichen solltest du jede Rechnung, auch unter der Franchise: Der Anspruch erlischt nach 5 Jahren.
- RückerstattungRückerstattung heisst, dass die Krankenkasse dir Kosten zurückzahlt, die du selbst beim Arzt oder in der Therapie bezahlt hast. Du reichst die Rechnung ein, die Kasse zieht Franchise und 10 % Selbstbehalt ab und überweist den Rest. Den Anspruch hast du bis fünf Jahre nach dem Ende des Monats der Behandlung.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 56Art. 56 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- priminfo (BAG): Häufige Fragen, Vergütungssystemepriminfo.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch
