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Arztrechnung einreichen

Auch: Rechnung einreichen

Kurz erklärt

Eine Arztrechnung reichst du bei der Krankenkasse ein, wenn du sie selbst bezahlt hast oder bezahlen musst. Im System Tiers garant schuldest du dem Arzt die Rechnung und forderst den Betrag von der Kasse zurück. Einreichen solltest du jede Rechnung, auch unter der Franchise: Der Anspruch erlischt nach 5 Jahren.

Aktualisiert am

Illustration: Briefumschlag mit einer Rechnung darin gleitet in den Schlitz eines BriefkastensSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ohne andere Abmachung schuldest du dem Arzt die Rechnung und hast gegenüber der Kasse Anspruch auf Rückerstattung (Tiers garant, Art. 42 Abs. 1 KVG).
  2. Zahlt die Kasse direkt (Tiers payant), muss dir der Leistungserbringer unaufgefordert eine Rechnungskopie schicken (Art. 42 Abs. 3 KVG).
  3. Für die Anmeldung von Leistungen brauchst du kein Formular (Art. 42 Abs. 6 KVG).
  4. Der Anspruch auf ausstehende Leistungen erlischt 5 Jahre nach Ende des Monats, für den sie geschuldet sind (Art. 24 Abs. 1 ATSG).
  5. Auch Rechnungen unter der Franchise einreichen: Nur so zählen sie an Franchise und Selbstbehalt.

Was heisst Arztrechnung einreichen?

Eine Arztrechnung einreichen heisst: Du schickst der Krankenkasse die Rechnung einer Ärztin, einer Therapeutin oder eines anderen Leistungserbringers, damit sie die Kosten der Grundversicherung übernimmt oder an deine Franchise anrechnet. Ob du das tun musst, hängt davon ab, wer die Rechnung schuldet.

In der Schweiz gibt es zwei Systeme. Im System Tiers garant schickt die Arztpraxis die Rechnung an dich. Du bezahlst sie und reichst den Rückforderungsbeleg bei der Kasse ein. Die Kasse erstattet dir den Teil, der nach Franchise und Selbstbehalt auf sie entfällt. Im System Tiers payant rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Kasse ab; die Kasse stellt dir danach deinen Anteil in Rechnung. Tiers garant gilt immer dann, wenn Kasse und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart haben. Welches System gilt, siehst du auf der Rechnung. Bei stationären Behandlungen im Spital schuldet die Kasse ihren Anteil immer direkt.

Der Begriff Arztrechnung steht hier für alle Rechnungen der Grundversicherung: Arztpraxen, Physiotherapie, Labor, Apotheke, Spitex oder Hebamme. Für Zusatzversicherungen gelten die Regeln deines Vertrags; viele Kassen verarbeiten beide Teile in einem Durchgang.

So funktioniert es

  1. Rechnung erhalten. Die Rechnung muss detailliert und verständlich sein. Sie nennt unter anderem die Behandlungsdaten, die Leistungen nach Tarif, die Diagnosen, soweit sie für den Tarif nötig sind, sowie die Nummer deiner Versichertenkarte. Leistungen der Grundversicherung und andere Leistungen müssen auf zwei getrennten Rechnungen stehen.
  2. Rechnung prüfen. Stimmen Datum und Leistungen? Warst du wirklich so lange in der Behandlung? Unklarheiten klärst du zuerst mit der Praxis.
  3. Bezahlen. Im Tiers garant schuldest du den Betrag dem Leistungserbringer innert der Zahlungsfrist auf der Rechnung.
  4. Einreichen. Den Rückforderungsbeleg schickst du per Post oder lädst ihn im Kundenportal oder in der App deiner Kasse hoch. Ein Formular ist nicht nötig.
  5. Abrechnung. Die Kasse prüft die Rechnung, rechnet Franchise und Selbstbehalt ab und schickt dir eine Leistungsabrechnung. Ist ein Betrag zu deinen Gunsten übrig, überweist sie ihn.

Seit 01.07.2026 verpflichtet das KVG die Leistungserbringer, Rechnungen elektronisch an den Schuldner zu übermitteln. Auf Verlangen erhältst du sie kostenlos auf Papier. Den gemeinsamen Standard für die elektronische Übermittlung müssen Leistungserbringer und Versicherer noch vereinbaren; gelingt das nicht innert 2 Jahren, legt ihn der Bundesrat fest.

Im Tiers payant musst du nichts einreichen. Du erhältst aber eine Kopie der Rechnung. Prüfe sie trotzdem: Nur du weisst, ob die Behandlung so stattgefunden hat.

Rechtliche Grundlage

Art. 42 Abs. 1 KVG bestimmt: Haben Kasse und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, schulden die Versicherten die Vergütung und haben gegenüber der Kasse Anspruch auf Rückerstattung (Tiers garant). Nach Art. 42 Abs. 2 KVG können Kasse und Leistungserbringer vereinbaren, dass die Kasse schuldet (Tiers payant); bei stationärer Behandlung schuldet die Kasse ihren Anteil in jedem Fall.

Art. 42 Abs. 3 KVG verlangt eine detaillierte und verständliche Rechnung. Im Tiers payant muss der Leistungserbringer dir unaufgefordert eine Rechnungskopie schicken. Art. 42 Abs. 3ter KVG, in Kraft seit 01.07.2026, schreibt die elektronische Übermittlung vor und gibt dir das Recht auf eine kostenlose Papierrechnung. Nach Art. 42 Abs. 5 KVG kannst du verlangen, dass medizinische Angaben nur an den Vertrauensarzt der Kasse gehen. Art. 42 Abs. 6 KVG hält fest, dass für die Anmeldung von Leistungen kein Formular nötig ist.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, steht in Art. 59 KVV. Die Frist ergibt sich aus Art. 24 Abs. 1 ATSG: Der Anspruch auf ausstehende Leistungen erlischt 5 Jahre nach dem Ende des Monats, für den die Leistung geschuldet war. Für die Zuordnung zu Franchise und Selbstbehalt zählt nach Art. 103 Abs. 3 KVV das Behandlungsdatum.

Beispiel: drei Rechnungen in einem Jahr

Jonas, 29, hat eine Franchise von CHF 1'000. Im Jahr 2026 erhält er drei Rechnungen im System Tiers garant. Die Rechnung verwendet die gesetzlichen Werte (10 % Selbstbehalt).

RechnungBetragAn FranchiseSelbstbehalt 10 %Rückerstattung der Kasse
Hausarzt, FebruarCHF 180CHF 180CHF 0CHF 0
Dermatologin, MaiCHF 420CHF 420CHF 0CHF 0
Physiotherapie, SeptemberCHF 900CHF 400CHF 50CHF 450
TotalCHF 1'500CHF 1'000CHF 50CHF 450

Was bedeutet das für dich?

  • Alles einreichen. Auch kleine Rechnungen unter der Franchise gehören zur Kasse. Einmal im Monat einreichen hält den Aufwand klein.
  • Digitale Kanäle nutzen. Viele Kassen bieten ein Kundenportal oder eine App, in der du Belege fotografierst und hochlädst. Die Übersicht der Krankenkassen zeigt, wo du deine Kasse erreichst.
  • Belege sammeln. Im Konto auf die-krankenkasse.ch kannst du Rechnungen ablegen und behältst den Überblick über dein Jahr.
  • Leistungsabrechnung prüfen. Vergleiche die Abrechnung mit deinen Rechnungen. Fehlt etwas oder wurde falsch abgerechnet, melde dich bei der Kasse.
  • Franchise überdenken. Siehst du Ende Jahr, dass deine Kosten regelmässig über oder unter der Franchise liegen, prüfe mit dem Prämienrechner eine andere Franchise für das nächste Jahr. Die Termine dafür stehen unter Fristen.

Häufige Fehler

  • Rechnungen unter der Franchise wegwerfen. Sie fehlen dann in der Jahressumme, und die Kasse beginnt später zu zahlen.
  • Die Rechnung für die Kasse halten. Im Tiers garant schuldest du dem Arzt den Betrag, auch wenn die Kasse noch nicht bezahlt hat.
  • Die Kopie im Tiers payant ignorieren. Die Rechnungskopie ist dein einziges Mittel, falsche Abrechnungen zu erkennen.
  • Zu lange warten. Nach 5 Jahren ist der Anspruch erloschen. Und je später du einreichst, desto schwieriger ist es, Fehler mit der Praxis zu klären.
  • Zusatzversicherung vergessen. Leistungen wie Brillen oder Komplementärmedizin laufen über die Zusatzversicherung. Reiche auch diese Belege ein, wenn du eine hast.

Wie wir mit Zahlen und Beispielen arbeiten, steht unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Wie reiche ich eine Arztrechnung bei der Krankenkasse ein?

Per Post, über das Kundenportal oder die App deiner Kasse. Du schickst den Rückforderungsbeleg, also den Teil der Rechnung für die Kasse. Ein besonderes Formular brauchst du nicht.

Soll ich Rechnungen unter der Franchise einreichen?

Ja. Die Kasse zahlt dir dann zwar nichts aus, rechnet den Betrag aber an deine Franchise an. Sobald die Summe im Jahr die Franchise übersteigt, beginnt die Kasse zu zahlen.

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung einzureichen?

Der Anspruch auf Leistungen erlischt 5 Jahre nach Ende des Monats, für den sie geschuldet sind. Reiche Rechnungen trotzdem zeitnah ein, damit deine Franchise aktuell bleibt und du Fehler früh erkennst.

Muss ich die Rechnung bezahlen, bevor ich sie einreiche?

Das Gesetz verlangt das nicht. Im System Tiers garant schuldest du aber dem Arzt den Betrag innert der Zahlungsfrist auf der Rechnung, unabhängig davon, wann die Kasse zurückzahlt.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 KVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 KVVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 24Art. 24 ATSGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
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