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Rechnung zu hoch? So prüfst und beanstandest du Arztrechnung und Abrechnung

Doppelte Positionen, nicht erhaltene Leistungen, falsch gerechnete Franchise: So findest du Fehler auf Arztrechnung, Rechnungskopie und Leistungsabrechnung und bringst sie aus der Welt.

Kurz beantwortet

Hältst du eine Rechnung für zu hoch, verlangst du zuerst bei der Praxis eine Erklärung und schriftlich eine Korrektur. Sie muss dir eine detaillierte, verständliche Rechnung liefern und darf nicht mehr als den Tarif verlangen (Art. 42 und 44 KVG). Bleibt sie dabei, meldest du den Fall deiner Kasse: Sie kann die Zahlung verweigern oder zurückfordern (Art. 56 KVG).

Illustration: roter Stift auf einer gedruckten Rechnung, an der Ecke klebt ein leerer NotizzettelSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Jede Praxis muss eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen, mit allen Angaben zur Prüfung von Berechnung und Wirtschaftlichkeit (Art. 42 Abs. 3 KVG).
  2. Im Tiers payant erhältst du unaufgefordert eine Rechnungskopie, auf Verlangen kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3 und 3ter KVG).
  3. Für Leistungen der Grundversicherung darf niemand mehr als den Tarif verlangen (Tarifschutz, Art. 44 Abs. 1 KVG).
  4. Zu Unrecht bezahltes Geld fordert im Tiers garant die versicherte Person oder die Kasse zurück, im Tiers payant die Kasse (Art. 56 Abs. 2 KVG).
  5. Der Selbstbehalt beträgt 10 % über der Franchise, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene (Art. 103 Abs. 2 KVV).

Welche Rechnung ist zu hoch?

Rund um eine Behandlung bekommst du bis zu drei Dokumente. Wer für die Korrektur zuständig ist, hängt davon ab, welches davon nicht stimmt.

DokumentWer schickt esWas es zeigtAnsprechpartner bei Fehlern
Arztrechnung (Tiers garant)Praxis, Therapie, Laboralle Positionen, du bist SchuldnerPraxis, danach Kasse
Rechnungskopie (Tiers payant)Praxis oder Kassedieselben Positionen, die Kasse ist SchuldnerinPraxis und Kasse
LeistungsabrechnungKasseFranchise, Selbstbehalt, Rückerstattung oder deine ZahlungKasse

Die Arztrechnung und die Rechnungskopie enthalten die Leistungen. Fehler dort sind Fehler der Praxis: eine Konsultation, die nicht stattfand, eine doppelte Position, ein falscher Tarif. Die Leistungsabrechnung ist die Rechnung der Kasse an dich oder ihre Gutschrift. Fehler dort sind Rechenfehler der Kasse, etwa bei der Franchise oder beim Höchstbetrag des Selbstbehalts.

Im Tiers payant merkst du einen Fehler der Praxis oft erst, wenn die Kasse dir Franchise und Selbstbehalt in Rechnung stellt. Deshalb lohnt es sich, die Rechnungskopie zu lesen, sobald sie ankommt. Solange deine Franchise nicht ausgeschöpft ist, bezahlst du jeden zu viel verrechneten Franken selbst.

Schritt für Schritt: Rechnung prüfen und beanstanden

  1. Rechnung oder Kopie beschaffen. Fehlt die Kopie, verlange sie bei der Praxis oder deiner Kasse. Auf Verlangen gibt es sie kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3ter KVG).
  2. Positionen mit deinen Erinnerungen vergleichen. Stimmen die Behandlungsdaten mit deinem Kalender? Hast du jede aufgeführte Leistung erhalten? Wie lange dauerte die Konsultation? Notiere Abweichungen sofort.
  3. Bei der Praxis nachfragen. Ruf an oder schreib und bitte um eine Erklärung. Viele Fehler sind Erfassungsfehler und schnell korrigiert. Verlange eine korrigierte Rechnung schriftlich.
  4. Bei Tiers garant nur den unbestrittenen Teil bezahlen. Teile der Praxis schriftlich mit, welche Positionen du bestreitest. Reiche die Rechnung trotzdem bei der Kasse ein und vermerke die Beanstandung.
  5. Die Kasse informieren. Leite deine Beanstandung an die Kasse weiter, mit Rechnungsnummer und betroffenen Positionen. Die Kasse prüft Tarif und Wirtschaftlichkeit und kann die Vergütung verweigern oder zurückfordern (Art. 56 Abs. 2 KVG).
  6. Die Leistungsabrechnung kontrollieren. Nach der Korrektur muss die Kasse deine Kostenbeteiligung neu berechnen. Prüfe, ob die Gutschrift auf der nächsten Abrechnung erscheint.
  7. Ombudsstelle beiziehen. Kommst du mit Praxis und Kasse nicht weiter, vermittelt die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos.

Wie du Tarifpositionen, Taxpunkte und ambulante Pauschalen seit 2026 im Detail nachrechnest, zeigt der Artikel TARDOC-Rechnung prüfen.

Deine Rechte: was eine Rechnung erfüllen muss

Detailliert und verständlich: Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen und ihm alle Angaben machen, die nötig sind, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen (Art. 42 Abs. 3 KVG). Nach Art. 59 Abs. 1 KVV gehören dazu insbesondere das Kalendarium der Behandlungen, die Leistungen im Detaillierungsgrad des Tarifs, die für den Tarif nötigen Diagnosen und Prozeduren, die Nummer der Versichertenkarte und die AHV-Nummer.

Getrennt nach Versicherung: Für Leistungen der Grundversicherung und für andere Leistungen muss die Praxis zwei getrennte Rechnungen erstellen (Art. 59 Abs. 2 KVV). Steht ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber oder eine Leistung der Zusatzversicherung auf derselben Rechnung wie die Grundversicherung, darfst du eine Aufteilung verlangen.

Tarifschutz: Leistungserbringer müssen sich an die festgelegten Tarife und Preise halten und dürfen für Leistungen der Grundversicherung keine weitergehenden Vergütungen berechnen (Art. 44 Abs. 1 KVG). Zuschläge für «Komfort» oder «Administration» auf einer Pflichtleistung sind deshalb nicht zulässig, ausser der Tarif sieht sie vor.

Wirtschaftlichkeit: Die Praxis muss sich auf das Mass beschränken, das in deinem Interesse liegt und für den Behandlungszweck nötig ist; was darüber hinausgeht, muss die Kasse nicht vergüten (Art. 56 Abs. 1 und 2 KVG).

Rabatte weitergeben: Erhält die Praxis von Lieferanten Vergünstigungen, etwa auf Arzneimittel oder Hilfsmittel, muss sie diese grundsätzlich dem Schuldner weitergeben; im Tiers garant bist das du (Art. 56 Abs. 3 und 4 KVG).

Rückforderung: Wer zu viel zurückfordern darf, hängt vom System ab. Im Tiers garant sind es du oder deine Kasse, im Tiers payant ist es die Kasse (Art. 56 Abs. 2 KVG). Streitigkeiten zwischen Kasse und Leistungserbringer entscheidet ein kantonales Schiedsgericht; im Tiers garant vertritt dich deine Kasse dort auf eigene Kosten (Art. 89 Abs. 1 und 3 KVG).

Die Leistungsabrechnung nachrechnen

Auch die Kasse kann sich verrechnen. Die gesetzlichen Werte, mit denen du jede Leistungsabrechnung prüfst:

PostenRegelRechtsgrundlage
Franchisefester Betrag pro Kalenderjahr, Erwachsene CHF 300 bis CHF 2'500, Kinder CHF 0 bis CHF 600Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 93 und 103 KVV
Selbstbehalt10 % der Kosten über der FranchiseArt. 64 Abs. 2 KVG
Höchstbetrag SelbstbehaltCHF 700 Erwachsene, CHF 350 Kinder pro KalenderjahrArt. 103 Abs. 2 KVV
StichtagBehandlungsdatum, nicht RechnungsdatumArt. 103 Abs. 3 KVV
SpitalbeitragCHF 15 pro Tag, nicht für Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und bei MutterschaftArt. 104 KVV
Mutterschaftkeine Kostenbeteiligung ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der GeburtArt. 64 Abs. 7 KVG

Typische Fehler auf der Leistungsabrechnung sind eine Franchise, die im Januar für das neue Jahr belastet wird, obwohl die Behandlung im Dezember war; ein Selbstbehalt über dem Höchstbetrag; ein Spitalbeitrag für ein Kind; oder eine Kostenbeteiligung auf Leistungen während der Schwangerschaft. Welche Franchise bei deinen jährlichen Kosten günstiger ist, zeigt der Franchise-Rechner.

Beispielrechnung: zwei Fehler, zwei Wege

Beispiel mit fiktiven Personen. Die Beträge sind angenommen; Franchise und Selbstbehalt folgen dem Gesetz.

Fehler der Praxis. Rahel, 34, hat die Franchise CHF 2'500 und bis Mai 2026 noch keine Kosten. Ihre Praxis rechnet im Tiers payant ab. Auf der Rechnungskopie über CHF 412.40 findet sie ein Röntgenbild, das nie gemacht wurde, und eine zweite Konsultation an einem Tag, an dem sie nicht in der Praxis war.

PositionBetrag laut Kopiekorrekt
Konsultation 04.05.2026CHF 142.20CHF 142.20
Laboranalysen 04.05.2026CHF 88.50CHF 88.50
Röntgen 04.05.2026CHF 86.50CHF 0.00
Konsultation 12.05.2026CHF 95.20CHF 0.00
TotalCHF 412.40CHF 230.70

Fehler der Kasse. Peter, 67, hat die Franchise CHF 300. Bis Oktober 2026 hat ihm die Kasse bereits CHF 680 Selbstbehalt verrechnet. Im November kommt eine Rechnung über CHF 600. Richtig wären noch CHF 20 Selbstbehalt, denn danach ist der Höchstbetrag von CHF 700 erreicht. Die Leistungsabrechnung verlangt aber CHF 60, also 10 % der ganzen Rechnung. Peter meldet den Fehler schriftlich, die Kasse korrigiert die Abrechnung auf CHF 20.

Sonderfälle

Spitalrechnung nach einem stationären Aufenthalt

Bei einer stationären Behandlung schuldet die Kasse ihren Anteil direkt dem Spital (Art. 42 Abs. 2 KVG), und das Spital weist die Anteile von Kanton und Kasse getrennt aus (Art. 42 Abs. 3 KVG). Du erhältst eine Kopie und später die Leistungsabrechnung mit Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. Prüfe vor allem die Zahl der Spitaltage: Für den Austrittstag ist kein Spitalbeitrag geschuldet (Art. 104 Abs. 1bis KVV). Ab 01.01.2028 ändert sich die Finanzierung zwischen Kantonen und Kassen; was das für Rechnungen und Prämien heisst, erklärt der Artikel EFAS 2028. Deine Franchise und dein Selbstbehalt bleiben gleich.

Privat- oder Halbprivatabteilung und Zusatzleistungen

Für Leistungen der Zusatzversicherung gilt der Tarifschutz des KVG nicht. Was die Kasse übernimmt, bestimmen dein Vertrag und die AVB; massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse. Verlange bei geplanten Eingriffen vorher eine schriftliche Kostengutsprache und einen Kostenvoranschlag, damit du nicht mit einer Differenz rechnen musst, die keine Versicherung trägt.

Zahnarzt

Zahnbehandlungen sind in der Grundversicherung nur in wenigen, gesetzlich umschriebenen Fällen gedeckt, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder bei Unfallschäden, für die die Krankenkasse aufkommt (Art. 31 KVG). Meist zahlst du die Zahnarztrechnung selbst oder über eine Zahnversicherung. Der Tarifschutz des KVG hilft dir dann nicht. Frag vor grösseren Behandlungen nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag.

Mahnung und Betreibung

Beanstandest du eine Rechnung im Tiers garant, bleib mit der Praxis im schriftlichen Kontakt und bezahle den unbestrittenen Teil. Erhältst du trotzdem einen Zahlungsbefehl, kannst du innert 10 Tagen nach Zustellung beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Bestreitest du nur einen Teil, musst du den bestrittenen Betrag genau angeben, sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 1 und 2 SchKG).

Die Kasse lehnt die Rechnung ganz ab

Dann geht es nicht mehr um die Höhe, sondern um die Leistungspflicht. Du kannst eine Verfügung verlangen und innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 49 und 52 ATSG). Den ganzen Ablauf zeigt der Artikel Leistung abgelehnt.

Häufige Fehler

  • Die Rechnungskopie ungelesen ablegen. Im Tiers payant ist sie deine einzige Kontrolle. Fehler landen sonst unbemerkt in deiner Franchise.
  • Die ganze Rechnung nicht bezahlen. Im Tiers garant riskierst du Mahngebühren und eine Betreibung. Bezahle den unbestrittenen Teil und beanstande den Rest schriftlich.
  • Nur die Praxis informieren. Die Kasse bezahlt oder erstattet. Sie muss wissen, dass du eine Position bestreitest, und kann selbst zurückfordern.
  • Den Höchstbetrag des Selbstbehalts vergessen. Über CHF 700 im Jahr (Kinder CHF 350) darf die Kasse keinen Selbstbehalt mehr verlangen.
  • Rechnungsdatum statt Behandlungsdatum prüfen. Für die Franchise zählt das Datum der Behandlung. Eine Dezember-Behandlung gehört ins alte Jahr.

Alle Grundlagen zur Abrechnung findest du in der Themenwelt Grundversicherung verstehen. Wie die Rückerstattung im Tiers garant funktioniert, erklärt der Artikel Rückforderungsbeleg. Kontaktwege für Rechnungsfragen stehen in den Kassen-Steckbriefen, und im Prämienrechner vergleichst du Prämie und Franchise aller Kassen deiner Gemeinde.

Häufige Fragen

Was ist eine Rechnungskopie?

Rechnet die Praxis direkt mit der Kasse ab (Tiers payant), erhältst du eine Kopie der Rechnung zur Kontrolle. Sie ist keine Zahlungsaufforderung. Die Praxis muss sie dir unaufgefordert zustellen; die Kasse darf das an ihrer Stelle tun, wenn es so vereinbart ist.

Ich habe keine Rechnungskopie erhalten. Was tun?

Verlange sie bei der Praxis oder bei deiner Kasse. Viele Kassen stellen die Kopien im Kundenportal oder in der App bereit. Auf Verlangen erhältst du die Rechnung kostenlos auf Papier (Art. 42 Abs. 3ter KVG).

Darf ich eine zu hohe Arztrechnung einfach nicht bezahlen?

Bezahle den Teil, den du nicht bestreitest, und teile der Praxis schriftlich mit, welche Positionen du beanstandest und warum. Wer gar nicht reagiert, riskiert Mahnungen und eine Betreibung. Gegen einen Zahlungsbefehl kannst du innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben (Art. 74 SchKG).

Wer hilft, wenn die Praxis die Rechnung nicht korrigiert?

Deine Krankenkasse. Sie prüft Rechnungen auf Tarif und Wirtschaftlichkeit und kann zu viel Bezahltes zurückfordern. Streitigkeiten zwischen Kasse und Leistungserbringer entscheidet ein kantonales Schiedsgericht (Art. 89 KVG). Die Ombudsstelle Krankenversicherung berät kostenlos.

Warum muss ich die Kosten der Leistungsabrechnung selbst bezahlen?

Die Leistungsabrechnung zeigt deinen Anteil an einer Rechnung, die die Kasse bezahlt hat: Franchise und 10 % Selbstbehalt. Solange deine Franchise nicht erreicht ist, zahlst du die ganze Rechnung selbst. Ein Fehler in der Rechnung trifft dann direkt dich.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 1–3ter KVGfedlex.admin.ch
  2. KVG, Art. 31 (Zahnärztliche Behandlungen)Art. 31 KVGfedlex.admin.ch
  3. KVG, Art. 44 (Tarifschutz)Art. 44 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  4. KVG, Art. 56 (Wirtschaftlichkeit, Rückforderung, Vergünstigungen)Art. 56 Abs. 1–4 KVGfedlex.admin.ch
  5. KVG, Art. 64 (Kostenbeteiligung)Art. 64 Abs. 2 und 7 KVGfedlex.admin.ch
  6. KVG, Art. 89 (Kantonales Schiedsgericht)Art. 89 Abs. 1 und 3 KVGfedlex.admin.ch
  7. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
  10. Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 49 und 52Art. 49 und 52 ATSGfedlex.admin.ch
  11. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 74Art. 74 Abs. 1 und 2 SchKGfedlex.admin.ch
  12. Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch

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Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.