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Nicht kassenpflichtige Medikamente: Zusatzversicherungen im Vergleich
Die Grundversicherung zahlt ärztlich verordnete Medikamente der Spezialitätenliste des BAG und Hilfsmittel der MiGeL bis zum Höchstbetrag, jeweils abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Medikamente ausserhalb der Liste zahlt sie nur im Einzelfall mit Kostengutsprache. Eine ambulante Zusatzversicherung zahlt nicht kassenpflichtige Medikamente und weitere Hilfsmittel, mit Prozentsatz und Jahreslimite laut AVB.
Stand der Daten: 25.09.2026 · 33 Produkte von 12 Versicherern, alle maschinell aus den AVB erfasstText aktualisiert am
Was die Grundversicherung zahlt und was nicht
Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse
Die Grundversicherung zahlt ärztlich verordnete Arzneimittel der Spezialitätenliste, höchstens zu deren Preisen (Art. 25 Abs. 2 Bst. b und Art. 52 KVG).
- Liegt der Preis eines Medikaments mindestens 10 % über dem Durchschnitt des günstigsten Drittels mit gleichem Wirkstoff, beträgt der Selbstbehalt 40 % statt 10 % (Art. 38a KLV).
- Medikamente ausserhalb der Liste oder der Zulassung zahlt die Kasse nur im Einzelfall mit vorgängiger Kostengutsprache (Art. 71a–71d KVV).
- Hilfsmittel zahlt sie nur, wenn sie in der MiGeL stehen, höchstens bis zum Höchstvergütungsbetrag (Art. 20 und 24 KLV).
Freiwillig, Leistungen laut AVB
Eine ambulante Zusatzversicherung untersteht dem VVG und legt in ihren AVB selbst fest, was sie zahlt. Wir vergleichen:
- den Jahresbeitrag an nicht kassenpflichtige Medikamente
- den Vergütungssatz in Prozent für diese Medikamente
- Beiträge an Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- ambulante Behandlungen, die die Grundversicherung nicht zahlt
Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Medikamente
Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Medikamente, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Alle Werte sind maschinell aus den AVB erfasst und noch nicht fachlich geprüft; jeder Wert verlinkt seine Fundstelle. So entsteht der Deckungsgrad
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Sonderlimiten für Neuzulassungen ab 01.11.2026S. 1
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 1
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- über CHF 1'00090 %, max. CHF 1'500 pro Kalenderjahr (Liste Helsana, ärztliche Verordnung)S. 3
- 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %)S. 1
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 1
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Verordnung, Liste)S. 3
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %) für bestimmte MedikamenteS. 1
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 1
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Liste Helsana, ärztliche Verordnung)S. 2
- 84 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 84 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
Alle 33 Produkte anzeigen (weitere 23)
- 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 81 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'000lebenswichtige, nicht kassenpflichtige Medikamente ohne SL-Alternative: max. CHF 50'000 für die ganze VersicherungsdauerS. 1
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 500medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel (Kauf/Miete): bis CHF 500 Rechnungsbetrag pro KalenderjahrS. 2
- 79 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 2
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 2
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 1'000bis CHF 600 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
- 78 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'000ärztlich verordnete Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste ohne Jahreslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 4
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 %S. 7
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 20090 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 6
- 78 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'000ärztlich verordnete Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste ohne Jahreslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 4
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 %S. 8
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 20090 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 6
- 77 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 76 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 2
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 2
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 500bis CHF 300 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
- 75 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 74 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 1
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
- bis 90 %90 %S. 1
- Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
- bis CHF 200bis CHF 150 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
- 64 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 50 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 28 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 27 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 9 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 8 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 5 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
Nicht erfasst sind Sanitas und Groupe Mutuel: Ihre robots.txt sperrt den Abruf der AVB, und wir umgehen das nicht. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.
So entsteht der Deckungsgrad
Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.
| Merkmal | Gewicht | Normierung | Datenlage (33 Produkte) |
|---|---|---|---|
| Nicht kassenpflichtige Medikamente | 5 von 11 | linear: 100 ab CHF 50'000 pro Jahr (90. Perzentil von 10 erfassten Produkten) | gedeckt 22 · nicht gedeckt 4 · unbekannt 7 |
| Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente | 3 von 11 | linear: 100 ab 90 % (90. Perzentil von 28 erfassten Produkten) | gedeckt 28 · nicht gedeckt 4 · unbekannt 1 |
| Hilfsmittel über die MiGeL hinaus | 2 von 11 | linear: 100 ab CHF 2'000 pro Jahr (90. Perzentil von 31 erfassten Produkten) | gedeckt 31 · nicht gedeckt 2 · unbekannt 0 |
| Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungen | 1 von 11 | linear: 100 ab CHF 5'000 pro Jahr (90. Perzentil von 9 erfassten Produkten) | gedeckt 14 · nicht gedeckt 8 · unbekannt 11 |
Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.
Worauf du achten solltest
- Prozentsatz und Limite zusammen lesen: Bei 90 % und einer Limite von CHF 1'000 pro Jahr erhältst du für Medikamente zu CHF 2'000 höchstens CHF 1'000.
- Bedingungen: Prüfe in den AVB, ob ein ärztliches Rezept nötig ist und ob nur in der Schweiz zugelassene Medikamente zählen.
- Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung, auch den erhöhten Selbstbehalt von 40 %, darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- Gesundheitsfragen: Die Kasse darf Fragen stellen und laufende Behandlungen mit einem Vorbehalt ausschliessen (Art. 4 VVG).
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung Medikamente, die nicht auf der Liste stehen?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es im Einzelfall, etwa bei grossem therapeutischem Nutzen gegen eine schwere Krankheit ohne Alternative. Dann braucht es vorher eine Kostengutsprache der Kasse nach Konsultation des Vertrauensarztes (Art. 71a–71d KVV).
Muss ich ein Generikum nehmen?
Nein. Du kannst das teurere Präparat wählen. Liegt es über dem Grenzwert des BAG, zahlst du dann 40 % Selbstbehalt statt 10 %. Verschreibt die Ärztin das Original nachweisbar aus medizinischen Gründen, bleibt es bei 10 % (Art. 38a KLV).
Welche Zusatzversicherung zahlt nicht kassenpflichtige Medikamente?
Eine ambulante Zusatzversicherung, deren AVB diese Leistung einschliessen. Wie viel sie zahlt, unterscheidet sich stark: Die Liste auf dieser Seite zeigt für jedes erfasste Produkt Jahreslimite und Vergütungssatz mit Fundstelle in den AVB.
Ratgeber und Begriffe
Ratgeber
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 38aArt. 38a KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 20–24 Mittel und GegenständeArt. 20, 24 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 71a–71dArt. 71a–71d KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Spezialitätenliste (SL)spezialitaetenliste.ch
- BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)bag.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
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