Leistungen nach Bereichen
- Spitalabteilunghalbprivat
halbprivaten Abteilung in anerkannten Akutspitälern, Reha- und psychiatrischen Kliniken
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 4, EVB Art. 5 - Freie Arztwahl im Spitalgedeckt
Wahl von Arzt und Spital im Rahmen der Vertragsbestimmungen
Quelle: EGK, Leistungsübersicht EGK-SUN, S. 3 - Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
alle kantonal anerkannten Akutspitäler, Reha- und psychiatrischen Kliniken der Schweiz, dazu Spitäler mit komplementärmedizinischer Ausrichtung
- Höchstansätze für Luxuskliniken möglich (EVB Art. 19)
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Standardmässig keine Kostenbeteiligung; ein Jahres-Selbstbehalt kann gegen Prämienreduktion freiwillig gewählt werden (laut Leistungsübersicht CHF 1'000, 2'000 oder 5'000).
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 3, EVB Art. 4.2.1 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste Abteilung; das Flex-Modell ist die separate Stufe EGK-SUN-Flex.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 3, EVB Art. 2 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfälle im Ausland ambulant und stationär in Ergänzung zur OKP, während 12 Monaten ab Abreise
- nur Notfälle, EGK-Assistance informieren
- max. 12 Monate ab Abreise
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Keine Begleitperson vorgesehen; nur Kinderbetreuung zu Hause bei Spitalaufenthalt der haushaltführenden Person.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 11 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
90 Tage pro Kalenderjahr volle Deckung, danach weitere 90 Tage CHF 50 pro Tag
- Tag 91–180: CHF 50 pro Tag
- ab dem 181. Tag keine Leistungen
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
ungedeckte Kosten der versicherten Abteilung in anerkannten Rehabilitationskliniken, ohne Betragslimite
- keine Leistungen für nicht mehr rehabilitationsbedürftige Patienten (EVB Art. 18)
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich3 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamentebis CHF 3'000
80 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr
- vorgängig ärztlich verordnet
- Swissmedic-zugelassen, nicht auf der SL
- Selbstbehalt ambulant gemäss Police
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
80 %
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.3 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.2 - Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen neben Komplementärmedizin nur Einzelleistungen (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Haarmineralanalyse); eine allgemeine Regel fehlt.
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
Erwachsene max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre; Kinder bis 18 max. CHF 200 alle zwei Kalenderjahre
- Kinder bis 18: alle 2 Kalenderjahre
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
Erwachsene alle 3 Kalenderjahre, Kinder alle 2
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillensiehe Wert
Kinder bis 18 Jahre: CHF 200 alle zwei Kalenderjahre; Laser erst ab 18
- Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr alle 2 Jahre
- Laserbehandlung erst ab 18
- Augenlaser-Korrekturbis CHF 500
Laserbehandlung ab 18 im Rahmen des Sehhilfenbeitrags (max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre)
- gemeinsamer Beitrag mit Brillen und Kontaktlinsen
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.1 - Jahreslimite Komplementärmedizinüber CHF 6'000
Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro Kalenderjahr
- Therapien bei anerkannten Therapeuten: 80 %, max. CHF 2'600 pro Kalenderjahr (EVB Art. 16.2)
- Selbstbehalt ambulant CHF 300, 600 oder 1'000 wählbar
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
eigenes EGK-Register anerkannter Naturheilpraktiker und eigene Therapieliste
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.1 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die Liste der anerkannten Therapien («03») ist nicht Teil der EVB.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelüber CHF 1'000
natürliche Heilmittel unbegrenzt zu 80 %, wenn verordnet
- vorgängige Verordnung durch Arzt oder anerkannten Naturheilpraktiker
- ohne Verordnung max. CHF 100 pro Jahr
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich- Fitness und Bewegungbis CHF 400
Fitness-Studio oder Pilates bis CHF 360 pro Kalenderjahr (innerhalb Gesamtlimite CHF 500)
- gemeinsame Limite CHF 500 für Anwendungen zur Erhaltung der Gesundheit
- Gesundheitskursebis CHF 100
Kurse mit gesundheitsförderndem Charakter bis CHF 100 pro Kalenderjahr
- Liste der Kurse («05»)
- innerhalb Gesamtlimite CHF 500
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenbis CHF 200
ärztlicher Check-up bis CHF 200 pro Kalenderjahr
- zusätzlich 2 gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in 3 Jahren, Mammographie ab 50 alle 2 Jahre
- Ernährungsberatungbis CHF 300
Gesundheits- und Ernährungsberatung bis CHF 200 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.4 - Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)bis CHF 300
nicht kassenpflichtige Impfungen bis CHF 200 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 9, EVB Art. 16.4.6 - Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die EVB sehen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm vor.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.4
- Dentalhygiene und Prophylaxekeine
nicht gedeckt
EGK-SUN deckt im Zahnbereich nur Kieferorthopädie bei Kindern.
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6 - Vergütungssatz Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
Keine Zahnbehandlungen in EGK-SUN (separat EGK-DENT).
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6 - Jahreslimite Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
Keine Zahnbehandlungen in EGK-SUN (separat EGK-DENT).
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6 - Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)bis CHF 10'000
bis 18 Jahre: 80 %, max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr, nach 3 Jahren Karenzfrist
- Wartefrist: 36 Monate
- Zahnunfallnicht gedeckt
EGK-SUN sieht keine Deckung für Zahnunfälle vor.
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6 - Wartefrist Zahnleistungenüber 24 Monate
Karenzfrist 3 Jahre für Kieferorthopädie
- gilt für kieferorthopädische und -chirurgische Behandlungen
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
ungedeckte ambulante Notfallkosten im Ausland, während 12 Monaten ab Abreise
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 15.1.3 - Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
ungedeckte Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten im Akutspital im Ausland
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 15.1.3 - Assistance 24 hgedeckt
EGK-Assistance (AWP) rund um die Uhr
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen EGK-Assistance, S. 3, AVB Assistance Art. 2.1 - Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Überführung und Repatriierung durch die EGK-Assistance, betraglich unbegrenzt
- Entscheid durch die Ärzte der EGK-Assistance
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der EGK-Assistance nennt keine Annullierungskosten (nur Rückerstattung des nicht genutzten Reiseteils, Art. 7).
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen EGK-Assistance, S. 2 - Maximale Reisedauer pro Reiseüber 3 Monate
12 Monate ab Abreise
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 15.1.1 - Geplante Behandlung im Auslandgedeckt
Kostenbeitrag an geplante stationäre Behandlungen im Ausland auf Gesuch, max. Schweizer Leistung
- vorgängiges Gesuch mit Kostenvoranschlag
- max. was in der Schweiz vergütet würde
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Nottransporte in der Schweiz und im Ausland bis CHF 100'000 pro Kalenderjahr
- keine Transporte in psychiatrische Kliniken
- Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungsdienste im Rahmen der Nottransporte bis CHF 100'000 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 12 - Such- und Bergungskostenkeine
nicht gedeckt
Such- und Bergungskosten sind ausgeschlossen.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 12
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 3'000
80 %, max. CHF 1'080 pro Kalenderjahr
- selbstständige Psychotherapeuten im Verzeichnis für Krankenversicherer
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Höchstzahl an Sitzungen.
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich4 Merkmale bewertet, 3 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Geburtsvorbereitungskursunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.8 nennt 50 %, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Hebammenleistungen über die OKP hinausbis CHF 500
Pikettdienst der Hebamme bei Hausgeburt bis CHF 400
- nur Pikettdienst bei Hausgeburt
- Geburtswanne bei Hausgeburt bis CHF 300
- Rückbildungsgymnastikunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.8 nennt 50 % für Rückbildungsturnen, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Stillberatung über die OKP hinausunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.12 nennt 50 % der Stillberatung, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Haushaltshilfe nach Geburtbis CHF 500
nach ambulanter Geburt CHF 70 pro Tag während max. 10 Tagen
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 11 - Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Die EVB sehen keine Geburtspauschale vor (nur Einzelleistungen wie Wöchnerinnen-Paket und Geburtswanne).
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Mutterschaft gedeckt, wenn die Mutter bei der Niederkunft mindestens 270 Tage bei der EGK versichert war
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 22
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
Krankenpflege zu Hause inkl. Haushalthilfe: CHF 50 pro Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliche Verordnung und Arbeitsunfähigkeit
- anerkannte Hauspflegeorganisation oder Pflegefachperson
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
Haushalthilfe im Rahmen der Krankenpflege zu Hause: CHF 50 pro Tag, max. 21 Tage; nach ambulanter Geburt CHF 70 pro Tag während 10 Tagen
- nach ambulanter Geburt CHF 70 pro Tag, max. 10 Tage
- Angehörige nur bei Erwerbsausfall
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Bade- und Erholungskuren CHF 50 pro Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
- nach Spitalaufenthalt (Antritt innert 7 Tagen) oder bei chronischer Erkrankung
- Verordnung 2 Arbeitstage vor Kurantritt
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörapparate sind nur beim erstmaligen Kauf nach einem versicherten Unfall genannt (EVB Art. 14), ohne Betrag; bei Krankheit nicht geregelt.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital- noch Taggeldleistungen.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 4, EVB Art. 5 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Pflegeheimaufenthalte sind ausgeschlossen.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 10, EVB Art. 18.1
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt EGK-SUN-2 bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung EGK-SUN-2CHF 200
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 100 % von CHF 450 = CHF 450
- Limite CHF 200 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 200
Dentalhygiene CHF 180
nicht gedecktEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung EGK-SUN-2nicht gedeckt
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnbehandlung CHF 1'200
nicht gedecktKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung EGK-SUN-2nicht gedeckt
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 23.1.6Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnspange Kind CHF 6'000
gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung EGK-SUN-2CHF 4'800
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 6, EVB Art. 13Rechenweg
- Wartefrist 36 Monate, Vertragsdauer angenommen 36 Monate
- Kosten CHF 6'000
- 80 % von CHF 6'000 = CHF 4'800
- Limite CHF 10'000 pro Jahr → Erstattung CHF 4'800
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung EGK-SUN-2CHF 520
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 80 % von CHF 130 = CHF 104 pro Sitzung
- 5 × CHF 104 = CHF 520
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 520
- Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung EGK-SUN-2CHF 360
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 9, EVB Art. 16.4.5Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 100 % von CHF 900 = CHF 900
- Limite CHF 360 pro Jahr → Erstattung CHF 360
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung EGK-SUN-2gedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: halbprivat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung EGK-SUN-2CHF 30'000
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 15.1.3Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Geburtsvorbereitungskurs
unbekanntGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung EGK-SUN-2unbekannt
Rechenweg
- Die Leistung ist in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- Art. 16.1.8 nennt 50 %, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antragsfragen zu Gefahrstatsachen; Vorbehalte möglich
- Vorbehalte für bestehende oder frühere Leiden (AVB Art. 24)
- Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Antrag nur vor Vollendung des 60. Altersjahres
- Antrag muss vor dem vollendeten 60. Altersjahr gestellt werden
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; Karenzfristen nur für Kieferorthopädie (3 Jahre) und Mutterschaft (270 Tage).
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 11 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 12.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Änderung von Tarif, Rabatt, Selbstbehalt oder Altersgruppe
- innert 30 Tagen nach Mitteilung
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 11.3 - Rabattesiehe Wert
Familienprämienrabatt 10 % bis das jüngste Kind 25 ist
- gleicher Haushalt, gleiche Familienpolice
- mindestens ein Elternteil mit Kind versichert
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–18, 19–25, danach 5-Jahres-Schritte bis über 60
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 5, AVB Art. 16.2.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und EVB verlangen keine Grundversicherung bei der EGK ausdrücklich, schliessen es aber auch nicht aus.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
Vorbehalte für bestehende oder frühere Krankheiten und Unfallfolgen; Dauer bestimmt die EGK
- Aufhebung auf Nachweis möglich
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN (PDF von EGK, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG (PDF von EGK, neues Fenster)
- LeistungsübersichtLeistungsübersicht EGK-SUN (PDF von EGK, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen EGK-Assistance (PDF von EGK, neues Fenster)
Version: EVB EGK-SUN und AVB/VVG, Ausgabe 1.1.2024; AVB EGK-Assistance 1.1.2024. Gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: EGK ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg EGK-SUN-2 im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
EGK-SUN-2 mit anderen vergleichenVorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Was zahlt EGK-SUN-2 an Brillen und Kontaktlinsen?
EGK-SUN-2 zahlt laut Bedingungen: Erwachsene max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre; Kinder bis 18 max. CHF 200 alle zwei Kalenderjahre. Bedingungen: Kinder bis 18: alle 2 Kalenderjahre. Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1.
Wie ist die Spitalabteilung bei EGK-SUN-2 versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: halbprivaten Abteilung in anerkannten Akutspitälern, Reha- und psychiatrischen Kliniken. Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 4, EVB Art. 5.
Gibt es bei EGK-SUN-2 eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antragsfragen zu Gefahrstatsachen; Vorbehalte möglich. Bedingungen: Vorbehalte für bestehende oder frühere Leiden (AVB Art. 24). Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 6, AVB Art. 18.
Wie kündige ich EGK-SUN-2?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr. Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 12.1.
Kann ich EGK-SUN-2 bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Änderung von Tarif, Rabatt, Selbstbehalt oder Altersgruppe. Bedingungen: innert 30 Tagen nach Mitteilung. Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 5, AVB Art. 16.3.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu EGK-SUN-2?
Grundlage sind EVB EGK-SUN und AVB/VVG, Ausgabe 1.1.2024; AVB EGK-Assistance 1.1.2024 (gültig ab 01.01.2024), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von EGK.