Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich3 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamentebis CHF 3'000
80 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr
- vorgängig ärztlich verordnet
- Swissmedic-zugelassen, nicht auf der SL
- Selbstbehalt ambulant gemäss Police
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
80 %
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.3 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.2 - Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen neben Komplementärmedizin nur Einzelleistungen (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Haarmineralanalyse); eine allgemeine Regel fehlt.
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
Erwachsene max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre; Kinder bis 18 max. CHF 200 alle zwei Kalenderjahre
- Kinder bis 18: alle 2 Kalenderjahre
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
Erwachsene alle 3 Kalenderjahre, Kinder alle 2
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillensiehe Wert
Kinder bis 18 Jahre: CHF 200 alle zwei Kalenderjahre; Laser erst ab 18
- Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr alle 2 Jahre
- Laserbehandlung erst ab 18
- Augenlaser-Korrekturbis CHF 500
Laserbehandlung ab 18 im Rahmen des Sehhilfenbeitrags (max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre)
- gemeinsamer Beitrag mit Brillen und Kontaktlinsen
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.1 - Jahreslimite Komplementärmedizinüber CHF 6'000
Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro Kalenderjahr
- Therapien bei anerkannten Therapeuten: 80 %, max. CHF 2'600 pro Kalenderjahr (EVB Art. 16.2)
- Selbstbehalt ambulant CHF 300, 600 oder 1'000 wählbar
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
eigenes EGK-Register anerkannter Naturheilpraktiker und eigene Therapieliste
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1.1 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die Liste der anerkannten Therapien («03») ist nicht Teil der EVB.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelüber CHF 1'000
natürliche Heilmittel unbegrenzt zu 80 %, wenn verordnet
- vorgängige Verordnung durch Arzt oder anerkannten Naturheilpraktiker
- ohne Verordnung max. CHF 100 pro Jahr
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich- Fitness und Bewegungbis CHF 400
Fitness-Studio oder Pilates bis CHF 360 pro Kalenderjahr (innerhalb Gesamtlimite CHF 500)
- gemeinsame Limite CHF 500 für Anwendungen zur Erhaltung der Gesundheit
- Gesundheitskursebis CHF 100
Kurse mit gesundheitsförderndem Charakter bis CHF 100 pro Kalenderjahr
- Liste der Kurse («05»)
- innerhalb Gesamtlimite CHF 500
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenbis CHF 200
ärztlicher Check-up bis CHF 200 pro Kalenderjahr
- zusätzlich 2 gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in 3 Jahren, Mammographie ab 50 alle 2 Jahre
- Ernährungsberatungbis CHF 300
Gesundheits- und Ernährungsberatung bis CHF 200 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.4 - Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)bis CHF 300
nicht kassenpflichtige Impfungen bis CHF 200 pro Kalenderjahr
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 9, EVB Art. 16.4.6 - Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die EVB sehen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm vor.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.4
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 3'000
80 %, max. CHF 1'080 pro Kalenderjahr
- selbstständige Psychotherapeuten im Verzeichnis für Krankenversicherer
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die EVB nennen keine Höchstzahl an Sitzungen.
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich4 Merkmale bewertet, 3 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Geburtsvorbereitungskursunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.8 nennt 50 %, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Hebammenleistungen über die OKP hinausbis CHF 500
Pikettdienst der Hebamme bei Hausgeburt bis CHF 400
- nur Pikettdienst bei Hausgeburt
- Geburtswanne bei Hausgeburt bis CHF 300
- Rückbildungsgymnastikunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.8 nennt 50 % für Rückbildungsturnen, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Stillberatung über die OKP hinausunbekannt
Warum unbekannt: Art. 16.1.12 nennt 50 % der Stillberatung, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Haushaltshilfe nach Geburtkeine
nicht gedeckt
Haushalthilfe nach Geburt (Art. 11) gilt nicht für EGK-SUN-5.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 4, EVB Art. 5.5 - Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Die EVB sehen keine Geburtspauschale vor (nur Einzelleistungen wie Wöchnerinnen-Paket und Geburtswanne).
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 7, EVB Art. 16.1 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Mutterschaft gedeckt, wenn die Mutter bei der Niederkunft mindestens 270 Tage bei der EGK versichert war
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 7, AVB Art. 22
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt EGK-SUN-5 bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung EGK-SUN-5CHF 200
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 100 % von CHF 450 = CHF 450
- Limite CHF 200 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 200
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung EGK-SUN-5CHF 520
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 80 % von CHF 130 = CHF 104 pro Sitzung
- 5 × CHF 104 = CHF 520
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 520
- Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung EGK-SUN-5CHF 360
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 9, EVB Art. 16.4.5Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 100 % von CHF 900 = CHF 900
- Limite CHF 360 pro Jahr → Erstattung CHF 360
Geburtsvorbereitungskurs
unbekanntGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung EGK-SUN-5unbekannt
Rechenweg
- Die Leistung ist in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- Art. 16.1.8 nennt 50 %, aber weder Betragslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antragsfragen zu Gefahrstatsachen; Vorbehalte möglich
- Vorbehalte für bestehende oder frühere Leiden (AVB Art. 24)
- Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Antrag nur vor Vollendung des 60. Altersjahres
- Antrag muss vor dem vollendeten 60. Altersjahr gestellt werden
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; Karenzfristen nur für Kieferorthopädie (3 Jahre) und Mutterschaft (270 Tage).
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 11 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 12.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Änderung von Tarif, Rabatt, Selbstbehalt oder Altersgruppe
- innert 30 Tagen nach Mitteilung
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 11.3 - Rabattekeine Angabe
nicht gedeckt
Kein Familienrabatt in EGK-SUN-5; Rahmenvertragsrabatte gemäss AVB Art. 4 möglich.
Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 9, EVB Art. 17.4 - Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–18, 19–25, danach 5-Jahres-Schritte bis über 60
Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 5, AVB Art. 16.2.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und EVB verlangen keine Grundversicherung bei der EGK ausdrücklich, schliessen es aber auch nicht aus.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
Vorbehalte für bestehende oder frühere Krankheiten und Unfallfolgen; Dauer bestimmt die EGK
- Aufhebung auf Nachweis möglich
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN (PDF von EGK, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG (PDF von EGK, neues Fenster)
- LeistungsübersichtLeistungsübersicht EGK-SUN (PDF von EGK, neues Fenster)
Version: EVB EGK-SUN und AVB/VVG, Ausgabe 1.1.2024. Gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: EGK ↗
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Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Was zahlt EGK-SUN-5 an Brillen und Kontaktlinsen?
EGK-SUN-5 zahlt laut Bedingungen: Erwachsene max. CHF 200 alle drei Kalenderjahre; Kinder bis 18 max. CHF 200 alle zwei Kalenderjahre. Bedingungen: Kinder bis 18: alle 2 Kalenderjahre. Quelle: EGK, Ergänzende Versicherungsbedingungen (EVB) EGK-SUN, S. 8, EVB Art. 16.3.1.
Gibt es bei EGK-SUN-5 eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antragsfragen zu Gefahrstatsachen; Vorbehalte möglich. Bedingungen: Vorbehalte für bestehende oder frühere Leiden (AVB Art. 24). Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 6, AVB Art. 18.
Wie kündige ich EGK-SUN-5?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr. Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 4, AVB Art. 12.1.
Kann ich EGK-SUN-5 bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Änderung von Tarif, Rabatt, Selbstbehalt oder Altersgruppe. Bedingungen: innert 30 Tagen nach Mitteilung. Quelle: EGK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Zusatzversicherungen nach VVG, S. 5, AVB Art. 16.3.
Muss ich für EGK-SUN-5 die Grundversicherung bei EGK haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und EVB verlangen keine Grundversicherung bei der EGK ausdrücklich, schliessen es aber auch nicht aus.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu EGK-SUN-5?
Grundlage sind EVB EGK-SUN und AVB/VVG, Ausgabe 1.1.2024 (gültig ab 01.01.2024), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von EGK.